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Rechtsformwahl

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/gesellschaftsgruender/skills/rechtsformwahl

Wenn es um Rechtsformwahl in gesellschaftsgründer — Gründungsassistent für deutsche geht: entwickelt Verhandlungsziel, Vergleichskorridor und Eskalationspfad; liefert eine Verhandlungs- oder Eskalationslinie mit Optionen.From its SKILL.md

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Rechtsformwahl

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: GmbHG Paragraf 2, 3, 5, 7-11, 13, 15, 16, 35, 40, 46, 47, 48, 51a, 53, 55, 64, BGB Paragraf 705 ff. n.F., HGB Paragraf 105 ff., AktG/UmwG nur bei einschlägiger Strukturmaßnahme sowie Handelsregister-/Notarformvorgaben live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachlicher Kern — Rechtsformentscheidung

  • Problemfokus dieses Skills: Die Rechtsform ist keine Geschmackssache. Entscheidend sind Haftungsrisiko, Kapital, Gründerzahl, Außenwirkung, Investorenfähigkeit, laufender Verwaltungsaufwand, Sozialversicherung, Steuerplanung und Exit-Pfad.
  • Normenradar: GmbHG Paragraf 2, 3, 5, 5a, 7, 8, 11, 13; BGB-Gesellschaftsrecht nach MoPeG; HGB Paragraf 105 ff. und 161 ff.; PartGG; AktG Paragraf 7, 76, 95, 118; UmwG für spätere Korrektur.
  • Praxisanker: Persönliche Haftung vor Eintragung, eGbR bei registerrelevanten Vermögenswerten, UG als Übergangslösung, GmbH als Standard für investorenfähige operative Gesellschaft, Holding nur vor Anteilsaufbau wirklich sauber.
  • Outputpflicht: Rechtsformvergleich, Entscheidungsmatrix, Kosten-/Zeitbild, Risikoampel und konkrete nächste Unterlagen.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Kernsachverhalt

Die Wahl der Rechtsform ist die erste und folgenreichste Entscheidung bei der Unternehmensgründung. Sie bestimmt die persönliche Haftung der Gesellschafter, die steuerliche Behandlung von Gewinnen und Ausschüttungen, die Kosten und Komplexität der Gründung und des laufenden Betriebs, die Investorentauglichkeit, die Geschäftsführer-Sozialversicherungspflicht und die Möglichkeiten einer späteren Nachfolge oder eines Exits. Eine fehlerhafte Wahl kann nur durch Umwandlungsverfahren nach dem UmwG korrigiert werden — mit erheblichem Aufwand und steuerlichen Risiken (Paragraf 1 ff. UmwG; Paragraf 1 ff. UmwStG).

Unterstützt bei der systematischen Rechtsformwahl durch strukturierte Schlüsselfragen, eine vollständige Vergleichsmatrix und rechtsformbezogene Praxisempfehlungen.

Kaltstart-Rückfragen

Vor der Rechtsformempfehlung sind folgende Angaben erforderlich:

  1. Anzahl Gründer und Beteiligungsverhältnisse: Einzelgründer oder Mehrere? Geplante Aufteilung der Anteile?
  2. Kapital: Wieviel Eigenkapital steht zur Gründung zur Verfügung? (Entscheidend für UG vs. GmbH: 25.000 EUR Schwelle)
  3. Haftungsrisiken: Besteht ein erhebliches Haftungsrisiko aus dem Geschäftsbetrieb (Produkthaftung, Beratungshaftung, Bauleistungen)? Soll persönliche Haftung ausgeschlossen werden?
  4. Investoren: Ist innerhalb von 3–5 Jahren die Aufnahme externer Investoren geplant? (Prägend für die Wahl zwischen GmbH, AG, UG)
  5. Steuerliche Situation: Soll die Gesellschaft thesaurieren (Kapitalgesellschaftsbesteuerung vorteilhaft) oder sollen Gewinne laufend ausgeschüttet werden (Personengesellschaft ggf. vorteilhaft)?
  6. Branche / Berufsrecht: Freier Beruf (Anwalt, Arzt, Steuerberater, Architekt → PartG/PartG mbB)? Gemeinnützige Tätigkeit (→ gGmbH)? Immobiliengeschäfte (→ eGbR vs. GbR durch MoPeG 2024)?
  7. Geschäftsführer-Sozialversicherung: Soll der Gründer selbst Geschäftsführer werden? Welche Anteilsquote? (Relevant für SV-Status nach BSG-Linie)
  8. Holding-Struktur: Plant ein Gründer, seine Anteile über eine persönliche Holding-GmbH zu halten (steuerlicher Vorteil nach Paragraf 8b KStG bei Anteilsveräußerung)?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtlicher Rahmen

Normtexte und Kernnormen

GmbH — Mindestkapital und Gründung:

Paragraf 5 Abs. 1 GmbHG: Das Stammkapital der Gesellschaft muss mindestens 25.000 Euro betragen. Paragraf 5 Abs. 2 GmbHG: Jeder Gesellschafter hat auf das Stammkapital eine Stammeinlage zu leisten.

Bei Bargründung mit Musterprotokoll (Paragraf 2 Abs. 1a GmbHG): vereinfachte Gründung mit maximal 3 Gesellschaftern und einem Geschäftsführer. Einzahlung: mind. die Hälfte des Stammkapitals vor Handelsregisteranmeldung (Paragraf 7 Abs. 2 GmbHG).

UG (haftungsbeschränkt) — Thesaurierungspflicht:

Paragraf 5a Abs. 3 GmbHG: In der Bilanz des nach dem Inkrafttreten dieser Vorschrift beginnenden Geschäftsjahres ist in der Bilanz eine gesetzliche Rücklage zu bilden, in die ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses einzustellen ist.

Die Thesaurierungspflicht gilt bis zur Erreichung von 25.000 EUR Stammkapital; dann Umfirmierung zur GmbH möglich.

GbR / eGbR nach MoPeG 2024:

Paragraf 707b Abs. 1 BGB (n.F., in Kraft seit 01.01.2024): Eine nicht eingetragene Gesellschaft (GbR) kann keine Immobilien erwerben oder im Grundbuch eingetragen werden. Sie muss sich als eGbR im Gesellschaftsregister eintragen lassen.

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vom 10.08.2021 (BGBl. I 3436) ist seit 01.01.2024 in Kraft. Wesentliche Änderungen: Eintragungsmöglichkeit der GbR als eGbR, Abschaffung der Gesamthand zugunsten des Verbandsvermögens, Klarstellung zur Rechtsfähigkeit der GbR (Paragraf 705 BGB n.F.).

AG — Mindestkapital und Organstruktur:

Paragraf 7 AktG: Das Grundkapital muss mindestens 50.000 EUR betragen. Paragraf 76, 95, 118 AktG: Dreigliedrige Organstruktur: Vorstand (Geschäftsführung), Aufsichtsrat (Überwachung), Hauptversammlung (Beschlussfassung der Aktionäre).

PartG mbB — Berufshaftpflicht:

Paragraf 8 Abs. 4 PartGG: Macht ein Partner bei der Berufsausübung einen Fehler, so haftet neben dem Partner nur das Gesellschaftsvermögen der Partnerschaft, wenn die Partnerschaft für Schäden aus Fehlern bei der Berufsausübung eine zu diesem Zweck unterhaltene Berufshaftpflichtversicherung unterhält.

Sozialversicherungspflicht Gesellschafter-Geschäftsführer:

Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage und frei prüfbarer Quelle verwenden.

Holding-Struktur und Paragraf 8b KStG:

Paragraf 8b Abs. 2 KStG: Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind bei einer körperschaftsteuerpflichtigen Holding-GmbH zu 95 % steuerfrei.

Wenn ein Gründer seine Anteile über eine Holding-GmbH hält, werden Veräußerungsgewinne nach Paragraf 8b KStG fast steuerfrei vereinnahmt. Planung der Holding-Struktur muss zwingend vor Gründung der operativen Gesellschaft erfolgen.

Leitentscheidungen

GerichtAktenzeichenFundstelleRelevanz

Prüfschema: Rechtsformwahl

Vorab: Das untenstehende Prüfschema ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht, werden die Schritte gekürzt, umgestellt oder an einen Spezialskill übergeben. Der Maßstab ist die tragfähige Entscheidung, nicht das Abarbeiten einer Tabelle.

Visualisierte Entscheidungsroute

Ausgangslagetypische RichtungWarnpunkt
hohes Haftungsrisiko, operativer BetriebGmbH oder UG als VorstufeKapital und Geschäftsführerstatus
mehrere Gründer ohne InvestorenplanGbR, eGbR, GmbHpersönliche Haftung und Exit
freier BerufPartG, PartG mbB oder BerufsgesellschaftBerufsrecht und Versicherung
VC- oder Angel-Finanzierung geplantGmbH, später Holding-/BeteiligungsstrukturMusterprotokoll vermeiden
Immobilien oder registerrelevantes Vermögen in PersonengesellschafteGbR oder KG-StrukturEintragung und Vertretung
SchrittPrüfungspunktInhaltErgebnis
1GründerzahlEinzelgründer oder Mehrere?eK/UG (solo) oder GbR/GmbH/KG (mehrere)
2HaftungsschutzErhebliches Haftungsrisiko? Persönliche Haftung vermeiden?Bei Ja: Kapitalgesellschaft (UG, GmbH, AG) oder PartG mbB
3MindestkapitalSteht 25.000 EUR für GmbH zur Verfügung?Nein → UG als Zwischenform; Ja → GmbH
4InvestorenfähigkeitExterne Investoren geplant (VC, PE, Business Angel)?Ja → GmbH mit Class-Shares oder AG; Nein → UG oder GmbH einfach
5SteuerpräferenzThesaurierung oder laufende Ausschüttung?Thesaurierung → Kapitalgesellschaft (KSt 15 %; Gewerbe); Ausschüttung → Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft mit Ausschüttungsplanung
6BerufsrechtFreier Beruf (Paragraf 1 Abs. 2 PartGG)?Ja → PartG oder PartG mbB (obligatorisch für Berufsgesellschaft von Anwälten/Ärzten)
7GemeinnützigkeitGemeinnütziger Zweck (Paragraf 52 ff. AO)?Ja → gGmbH oder eingetragener Verein
9Holding-PlanungGründer möchte Anteile über Holding halten?Holding vor operativer GmbH gründen; nachträgliche Einbringung steuerlich komplex
10MoPeG / eGbRSoll ein Recht für die GbR im Grundbuch eingetragen werden?Gesellschaftsregistereintragung als Grundbuch-Vollzugsvoraussetzung nach Paragraf 47 Absatz 2 GBO; bei Altbestand Artikel 229 Paragraf 21 EGBGB prüfen
11UmwandlungskostenBestehende Rechtsform soll gewechselt werden?Umwandlung nach UmwG (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel); Steuereffekte nach UmwStG analysieren
12GeschäftsjahresendeAbweichendes GJ-Ende sinnvoll (z.B. 31.3. statt 31.12.)?Steuerberater einbinden; Jahresabschluss-Frist und Steuerpflichten anpassen
13MitbestimmungMehr als 500 Arbeitnehmer geplant?Drittelbeteiligung (Paragraf 1 DrittelbG); ab 2.000 Arbeitnehmer: Mitbestimmung (Paragraf 1 MitbestG)
14SacheinlagenSollen Sachwerte (IP, Maschinen, Grundstücke) eingebracht werden?Differenzhaftung (Paragraf 9 GmbHG); Sachgründungsbericht; steuerliche Bewertung erforderlich

Beweislast

FrageBeweislastErläuterung
Haftung eines GbR-Gesellschafters für GesellschaftsschuldenGläubiger (Nachweis der Gesellschaftsschuld)GbR: akzessorische Haftung aller Gesellschafter nach Paragraf 721 BGB (n.F.)
Differenzhaftung UG / GmbH (Paragraf 9 GmbHG)Gesellschaft / InsolvenzverwalterNachweis, dass Sacheinlage bei Einbringung nicht werthaltig war
Thesaurierungspflicht UG erfüllt (Paragraf 5a Abs. 3 GmbHG)Geschäftsführer (Jahresabschluss als Nachweis)Pflicht dokumentiert in Jahresabschluss und Gesellschafterbeschluss
SV-Freiheit des Gesellschafter-GFGesellschaft / GF im StatusfeststellungsverfahrenNachweis durch Satzung (echte Sperrminorität); Statusfeststellungsverfahren Paragraf 7a SGB IV
Gemeinnützigkeit (Paragraf 52 ff. AO)Gesellschaft gegenüber FinanzamtVorläufige Bescheinigung / Freistellungsbescheid als Nachweis

Fristen und Verjährung

EreignisFristNormFolge bei Versäumnis
Handelsregisteranmeldung nach GründungUnverzüglich nach BeurkundungParagraf 7 GmbHGGesellschaft ist Vor-GmbH mit unbeschränkter Haftung der Gesellschafter (Paragraf 11 Abs. 2 GmbHG)
Einzahlung StammkapitalVor HR-Anmeldung: mind. 50 %Paragraf 7 Abs. 2 GmbHGHR-Eintragung verweigert
Steuerliche Anmeldung beim FinanzamtInnerhalb 4 Wochen nach GründungParagraf 138 ff. AOVerspätete Steuerfestsetzung; Fristverlängerung möglich
GewerbeanmeldungVor Aufnahme des GewerbebetriebsParagraf 14 GewOBußgeld; ggf. Untersagung
BG-Anmeldung1 Woche nach Aufnahme des BetriebsParagraf 192 SGB VIISäumniszuschlag; rückwirkende Beitragspflicht
TraFinG-Meldung (Transparenzregister)Unverzüglich nach Gründung und bei ÄnderungenParagraf 20 GwGBußgeld bis 1.000.000 EUR (Paragraf 56 GwG)
UmwG-Verschmelzung: Spruchverfahren3 Monate ab EintragungParagraf 4 SpruchGAusschlussfrist für Antragstellung
Verjährung GbR-Gesellschafterhaftung3 Jahre (Paragraf 195, 199 BGB)allg. VerjährungsrechtHaftung der Gesellschafter verjährt

Typische Gegenargumente und Fallen

Einwand / FalleBegründung / FehlannahmeRichtige Einordnung
UG ist die günstigere GmbHUG hat keine Investoren-SperrwirkungUG ist für Startups mit Investorenplan ungeeignet; Umwandlung zur GmbH kostet Zeit und Notargebühren; sofort GmbH bei Investor-Roadmap
GbR für Immobilien reichtRegister- und Grundbuchvollzug werden verwechseltSeit 1. Januar 2024 soll ein Recht für eine GbR nur eingetragen werden, wenn sie im Gesellschaftsregister eingetragen ist; Paragraf 47 Absatz 2 GBO und bei Altbestand Artikel 229 Paragraf 21 EGBGB prüfen
SHA-Stimmbindung reicht für SV-FreiheitKostengünstiger als SatzungsänderungSHA-Bindung ist SV-rechtlich irrelevant; Sperrminorität muss zwingend in Satzung stehen (BSG-Linie)
Holding-GmbH nachträglich einfach einzufügenSteuerlich problemlosNachträgliche Einbringung der Anteile in eine Holding-GmbH löst steuerpflichtige Veräußerung aus (Paragraf 17 EStG); Holding muss vor operativer GmbH bestehen
eK ausreichend für kleine DienstleisterPersönliche Haftung unbeschränktBei Beratungsfehlern, Mietverträgen, Personalkosten: persönliche Haftung kann existenzbedrohend sein; UG mit 1.000 EUR oft sinnvoller
Gesellschaft hat sofort Rechtspersönlichkeit nach BeurkundungVor-GmbH-Stadium bis HR-EintragungBis zur Eintragung: Gesellschafter haften persönlich für Verbindlichkeiten der Vor-GmbH (Paragraf 11 Abs. 2 GmbHG)

Hauptrechtsformen im Vergleich

Einzelkaufmann (eK)

MerkmalInhalt
HaftungPersönlich, unbeschränkt mit gesamtem Privatvermögen
MindestkapitalKeines
NotarpflichtNein
BuchführungBis Schwellen (800.000 EUR Umsatz / 80.000 EUR Gewinn): EÜR; darüber: doppelte Buchführung (Paragraf 238 ff. HGB)
SteuerEinkommensteuer; Gewerbesteuer-Freibetrag 24.500 EUR (Paragraf 11 Abs. 1 S. 3 GewStG)
Geeignet fürSolo-Dienstleister mit überschaubarem Risiko, kein Fremdhaftungsrisiko

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR / eGbR nach MoPeG 2024)

MerkmalInhalt
HaftungPersönlich, unbeschränkt, gesamtschuldnerisch (Paragraf 721 BGB n.F.)
MindestkapitalKeines
GrundbuchvollzugGesellschaftsregistereintragung nach Paragraf 47 Absatz 2 GBO einplanen; Übergangsrecht des Artikels 229 Paragraf 21 EGBGB bei Altbestand prüfen
BuchführungEÜR bis Schwellen; doppelte Buchführung bei Handelsgewerbe
SteuerMitunternehmerbesteuerung: Gewinne werden bei den Gesellschaftern nach ESt besteuert
Geeignet fürFreie Berufe (wenn PartG nicht passt), kleinste Personengesellschaften

GmbH

MerkmalInhalt
HaftungBeschränkt auf Gesellschaftsvermögen (Paragraf 13 Abs. 2 GmbHG)
Mindestkapital25.000 EUR (Paragraf 5 Abs. 1 GmbHG); bei Bargründung: mind. 12.500 EUR einzuzahlen (Paragraf 7 Abs. 2 GmbHG)
NotarpflichtJa (Paragraf 2 Abs. 1 GmbHG); Musterprotokoll für einfache Fälle (Paragraf 2 Abs. 1a GmbHG)
BuchführungDoppelte Buchführung; Jahresabschluss; Offenlegung (Paragraf 325 HGB)
SteuerKSt 15 % (Paragraf 23 Abs. 1 KStG) + Gewerbesteuer (Hebesatz: meist 14–17 %); Gesamtbelastung 29–32 %
SVGF mit ≥ 50 % oder echter Sperrminorität in Satzung: SV-frei (BSG-Linie)
Geeignet fürMittelständische Unternehmen, Startups mit Investor, klare Haftungsbeschränkung erforderlich

UG (haftungsbeschränkt)

MerkmalInhalt
HaftungWie GmbH: beschränkt (Paragraf 13 Abs. 2 GmbHG i.V.m. Paragraf 5a GmbHG)
MindestkapitalAb 1 EUR (Paragraf 5a Abs. 1 GmbHG)
Thesaurierungspflicht25 % des Jahresgewinns bis Erreichen von 25.000 EUR (Paragraf 5a Abs. 3 GmbHG)
NotarpflichtJa; Musterprotokoll möglich (Paragraf 2 Abs. 1a GmbHG)
SacheinlagenNicht möglich (Paragraf 5a Abs. 2 GmbHG)
Geeignet fürStartups mit wenig Startkapital; als Zwischenform bis zur Umwandlung in GmbH

AG

MerkmalInhalt
HaftungBeschränkt (Paragraf 1 Abs. 1 S. 2 AktG)
Mindestkapital50.000 EUR (Paragraf 7 AktG)
OrganstrukturVorstand + Aufsichtsrat + Hauptversammlung
PublizitätStreng: HV-Protokoll öffentlich, Jahresabschluss bei Bundesanzeiger
Geeignet fürGroße Unternehmen, Börsengang-Vorbereitung; selten als Startup-Form sinnvoll

GmbH & Co. KG

MerkmalInhalt
HaftungKomplementär-GmbH haftet beschränkt; Kommanditisten haften bis zur Einlage
SteuerPersonengesellschaftsbesteuerung (Gewerbesteuer-Anrechnung Paragraf 35 EStG)
MitbestimmungKeine (in der GmbH & Co. KG selbst)
Geeignet fürFamilienunternehmen mit Steueroptimierung und Haftungsschutz; Mittelstand-Klassiker

PartG / PartG mbB

MerkmalInhalt
HaftungPersönlich (PartG); bei PartG mbB: beschränkt durch Berufshaftpflicht (Paragraf 8 Abs. 4 PartGG)
MindestkapitalKeines
VoraussetzungAusschließlich Freiberufler (Paragraf 1 Abs. 2 PartGG): RA, StB, WP, Ärzte, Architekten
Geeignet fürAnwaltssozietäten, Arztpraxen, Architektenpartnerschaft

gGmbH

MerkmalInhalt
SteuerSteuerbefreiung nach Paragraf 52–68 AO; Spendenbescheinigungsrecht
Mindestkapital25.000 EUR (wie GmbH)
VoraussetzungSatzungszweck muss gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich sein
Geeignet fürSozialunternehmen, Forschungsinstitute, Bildungseinrichtungen

Entscheidungsmatrix

KriteriumeKGbR/eGbRUGGmbHGmbH & Co. KGAGPartG mbBgGmbH
Solo-Gründer+++
Mehrere Gesellschafter+++++++
Haftungsbeschränkung+++++ (BHV)+
Kapital < 25.000 EUR++++
Investoren-Vorbereitung–/++–/++
Steuer: Thesaurierung++++ (steuerfrei)
Steuer: Ausschüttung++++
Buchhaltungsaufwandniedrigniedrigmittelmittel-hochhochhochmittelmittel-hoch
Freiberufler+/–+++seltenselten+ (obligatorisch)
Gründungskosten00~700 EUR~1.500–3.000 EUR~3.000–5.000 EUR~5.000–10.000 EUR~500 EUR~2.000 EUR

Typische Konstellationen und Empfehlungen

KonstellationEmpfehlungBegründung
Solo-Gründer, Dienstleister, kleines RisikoeK oder UGeK: maximal einfach; UG: wenn Haftungsschutz wichtig und wenig Kapital
2–3 Gründer, Tech-Startup, Investor geplantGmbH (25.000 EUR) mit SHA und Class-SharesInvestorenfähigkeit, Vesting, klare Anteile
Startup ohne 25.000 EUR, schneller StartUG (1.000–5.000 EUR), später Aufstockung zur GmbHThesaurierungsplan im Blick behalten
Familienunternehmen, NachfolgeGmbH & Co. KGSteuervorteile Personengesellschaft + Haftungsbeschränkung der GmbH
Anwaltskanzlei 3 PartnerPartG mbBBerufshaftpflicht beschränkt Haftung; keine Anteile; einfache Aufnahme neuer Partner
Sozialunternehmen / NGOgGmbHSteuerbefreiung, Spendenbescheinigung, gesellschaftsrechtliche Struktur
Geplanter Börsengang > 50 Mio. EURGmbH → AG-Umwandlung (Formwechsel Paragraf 190 UmwG)Sofort-AG nur wenn HV-Pflicht und Publizität akzeptiert
Immobilienverwaltung mit GbRRegister- und Grundbuchkette nach Paragraf 47 Absatz 2 GBO planenAltgrundbuchstand und Artikel 229 Paragraf 21 EGBGB gesondert prüfen
Gründer mit Investor-Exit-PlanHolding-GmbH vor operativer GmbHParagraf 8b KStG: 95 % Steuerfreiheit auf Veräußerungsgewinn bei Holding

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — Rechtsformwahl für Gründer empfehlenRechtsformvergleich nach Prüfschema; Empfehlungstemplate unten
Variante A — Mandant will sofort gruenden ohne viel KapitalUG als kostenguenstige Variante bevor GmbH
Variante B — Ausländische Gründer internationaler KontextSE oder Limited als Alternative; Steuerrecht beachten
Variante C — Nur für ein Projekt keine DauerhaftigkeitGbR oder GmbH Co KG für Zweckgesellschaft

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatzbausteine

Baustein 1: Statusfeststellungsantrag Gesellschafter-GF (Paragraf 7a SGB IV)

An die
Deutsche Rentenversicherung Bund
Clearingstelle, 10704 Berlin

Antrag auf Statusfeststellung nach Paragraf 7a SGB IV

Antragsteller (Auftraggeber): [Gesellschaft]
Anfragender (ggf. GF): [Name]

Wir beantragen die Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status des
Herrn / der Frau [Name], geboren am [Datum], als Gesellschafter-Geschäftsführer
der [Gesellschaft] mit [X] % der Geschäftsanteile.

Begründung der SV-Freiheit:
Herr/Frau [Name] hält [X] % der Geschäftsanteile an der [Gesellschaft] (Anlage:
Gesellschafterliste). Die Satzung der Gesellschaft sieht in Paragraf [X] eine qualifizierte
Sperrminorität vor: Beschlüsse über [Aufzählung der blockierten Themen] bedürfen einer
Mehrheit von [80 %]. Da Herr/Frau [Name] [X] % hält (oberhalb der Sperrschwelle), besitzt
Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage und frei prüfbarer Quelle verwenden.
B 12 R 25/18 R, begründet die echte satzungsmäßige Sperrminorität SV-Freiheit.

Anlagen:
1. Satzung mit Sperrminoritätsklausel
2. Gesellschafterliste (Paragraf 40 GmbHG)
3. Anstellungsvertrag Geschäftsführer
4. Handelsregisterauszug

[Ort, Datum]
[Kanzlei / Name]

Baustein 2: Umwandlung UG zur GmbH (Kapitalerhöhung)

PROTOKOLL DER GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG
[Name] UG (haftungsbeschränkt)

[Datum], [Ort]

Einziger Gesellschafter: [Name]

BESCHLUSS: Kapitalerhöhung und Umfirmierung

(1) Das Stammkapital der Gesellschaft wird von [X] EUR auf 25.000 EUR durch Einzahlung
aus Rücklagen und Barmitteln erhöht.

(2) Die Firma der Gesellschaft wird von "[Name] UG (haftungsbeschränkt)" in
"[Name] GmbH" geändert.

(3) Paragraf 5 der Satzung wird entsprechend angepasst.

(4) Die Geschäftsführerin / Der Geschäftsführer wird angewiesen, die Kapitalerhöhung
und Umfirmierung unverzüglich beim Handelsregister anzumelden und die erforderlichen
Nachweise (Einzahlungsbeleg) beizufügen.

[Unterschrift]

Baustein 3: Sachgründungsbericht (Paragraf 5 Abs. 4 GmbHG)

SACHGRÜNDUNGSBERICHT

Gesellschaft: [Firma] GmbH in Gründung

Die Gründer erstatten gemäß Paragraf 5 Abs. 4 GmbHG den folgenden Sachgründungsbericht:

1. Die Gesellschafterin [Name] bringt folgende Sacheinlage ein:
 [Beschreibung der Sacheinlage, z.B. "Warenzeichen DE [Nr.] laut DPMA-Eintragung
 (Anlage 1)"]

2. Der Wert der Sacheinlage beläuft sich auf mindestens [X] EUR, wie aus dem
 beigefügten Gutachten des Sachverständigen [Name] vom [Datum] (Anlage 2) hervorgeht.

3. Der Wert übersteigt den Nennbetrag der dafür übernommenen Stammeinlage in Höhe
 von [X] EUR.

4. Besondere Schwierigkeiten bei der Bewertung bestanden nicht.

[Ort, Datum]
[Gründer / Geschäftsführer]

--- vor Versand klären ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]

Schlussabsatz Variante A (kooperativ): Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen für ein klärenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.

Schlussabsatz Variante B (formal-streng): Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.

Streitwert und Kosten

Rechtsformwahl-KontextKostenpunktGrößenordnung
UG-Gründung mit MusterprotokollNotargebühren (bei 1.000 EUR Stammkapital: Paragraf 105 GNotKG)ca. 30–50 EUR (Wert des Verfahrens)
GmbH-Gründung, Stammkapital 25.000 EURNotargebühren + HR-Gebühren (Paragraf 91 GNotKG)ca. 700–1.500 EUR
GmbH-Gründung mit SHA (25.000 EUR + individuelle Satzung)Notar + HR + Anwaltsberatungca. 3.000–8.000 EUR
AG-GründungNotar + Prüfung + HR + Anwaltca. 5.000–15.000 EUR
GmbH → AG Formwechsel (UmwG)Notar + HR + ggf. Gläubigerschutzca. 5.000–20.000 EUR
Statusfeststellungsverfahren Paragraf 7a SGB IVRA-Beratungshonorar (Gegenstandswert: Jahresbeitrag)ca. 800–2.500 EUR

Strategische Empfehlung

SituationEmpfehlung
Investor-gespräche sind absehbar, aber Kapital fehltUG gründen, Satzung aber investor-ready gestalten (Kapitalerhöhungsermächtigung, Class-Shares vorbereiten); sobald Investor: Kapitalerhöhung und Umfirmierung zur GmbH
SV-Status des Gesellschafter-GF kritischSperrminorität in Satzung verankern (nicht nur im SHA); sofort Statusfeststellungsverfahren nach Paragraf 7a SGB IV einleiten
Holding-Struktur gewünschtHolding-GmbH zuerst gründen; dann operative GmbH durch Holding halten; rückwirkende Einbringung ist steuerlich riskant
Rechtsformwechsel bereits beschlossenUmwandlungssteuer (UmwStG) analysieren; bei Formwechsel GmbH → AG: keine Aufdeckung stiller Reserven; bei Einbringung: Bewertungswahlrecht

Anschluss-Skills

  • gesellschaftsgruender-klauselkatalog-bilingual — Klauseln für Satzung und SHA nach Rechtsformwahl
  • gesellschaftsgruender-intake-decision-tree — Vollständiger Gründungs-Workflow
  • gesellschaftsgruender-bilinguale-dokumente — Erstellung bilingualer Dokumente
  • gesellschaftsgruender-gesellschafterstreit-eilantraege — Streitprävention durch richtige Satzungsgestaltung

Quellen und Zitierweise

  • Paragraf 5 GmbHG (Stammkapital, Sacheinlagen)
  • Paragraf 5a GmbHG (UG haftungsbeschränkt)
  • Paragraf 7 AktG (AG-Grundkapital)
  • Paragraf 8 Abs. 4 PartGG (PartG mbB)
  • Paragraf 52–68 AO (Gemeinnützigkeit)
  • Paragrafen 707 bis 707b BGB (Gesellschaftsregister und entsprechend anwendbare HGB-Vorschriften)
  • Paragraf 47 Absatz 2 GBO und Artikel 229 Paragraf 21 EGBGB (Grundbuchvollzug und Übergangsrecht)
  • Paragraf 7a SGB IV (Statusfeststellungsverfahren)
  • Paragraf 8b KStG (Steuerfreiheit Beteiligungsveräußerung)
  • Paragraf 1 ff. UmwG (Umwandlungsrecht)

Zitierweise nach ../../references/zitierweise.md.

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

  • Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
  • Literatur nur bei vom Nutzer bereitgestellter oder lizenziert live geprüfter Quelle; keine Kommentarblindzitate.
  • Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage und frei prüfbarer Quelle verwenden.

Output-Template: Rechtsformempfehlung

Adressat: Mandant — Tonfall verstaendlich-erklaerend

RECHTSFORMEMPFEHLUNG
Mandant: [NAME] | Datum: [DATUM]

EMPFEHLUNG: [RECHTSFORM]

BEGRUENDUNG:
 Haftung: [Beschraenkt / Unbeschraenkt]
 Mindestkapital:[BETRAG] EUR (vorhanden: Ja/Nein)
 Investoren: [Geeignet / Nicht geeignet für]
 SV-Status GF: [Pflichtig / Frei bei [%] Anteil + Sperrminoritaet]
 Steuer: [KSt-Regime / Transparent]
 Notar: [Erforderlich / Nicht erforderlich]

ALTERNATIVEN GEPRUEFT:
 GmbH: [Warum nicht: ...]
 UG: [Warum nicht: ...]
 GmbH & Co. KG: [Warum nicht: ...]

NAECHSTE SCHRITTE:
 [ ] Firmennamen pruefen
 [ ] Stammkapital bereitstellen: [BETRAG] EUR
 [ ] Satzungsentwurf erstellen
 [ ] Notar-Termin: [DATUM]
 [ ] Holding-Struktur pruefen: [Ja / Nein / Spaeter]

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