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Kapitalerhoehung bezugsrecht

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Wenn es um Kapitalerhöhung und Bezugsrecht in gesellschaftsgründer — Gründungsassistent für deutsche geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Kapitalerhöhung und Bezugsrecht

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: GmbHG Paragraf 2, 3, 5, 7-11, 13, 15, 16, 35, 40, 46, 47, 48, 51a, 53, 55, 64, BGB Paragraf 705 ff. n.F., HGB Paragraf 105 ff., AktG/UmwG nur bei einschlägiger Strukturmaßnahme sowie Handelsregister-/Notarformvorgaben live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachlicher Kern — Gesellschaftsrecht und Corporate Law

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Kapitalerhöhung und Bezugsrecht und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Normenradar: GmbHG Paragraf 3, 5, 13, 15, 16, 30, 34, 35, 40, 43, 46, 47, 49 ff.; AktG Paragraf 76, 93, 111, 119, 130, 243 ff.; HGB Paragraf 105 ff., 161 ff.; MoPeG/GesRÄndG-Folgen; UmwG; FamFG/Registerrecht; GWB/Fusionskontrolle bei Transaktionen.
  • Arbeitsmodus: Erst Gesellschaftsform, Organ, Beschlussweg, Vertretung, Registerlage, wirtschaftliches Ziel und Minderheitenposition sortieren; dann Treuepflicht, Kapitalerhaltung, Haftung, Transaktions-Closing und Beweis-/Vollzugsrisiko prüfen.
  • Outputpflicht: Beschluss-/Listenmatrix, Register-To-do, Board-/Beiratsvorlage, Closing-CP-Liste, Treuepflicht-Red-Team, Geschäftsführerhaftungsmemo oder Mandanten-Decision-Paper.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

1) Rechtsgrundlagen

  • Paragraf 55 GmbHG: Erhöhung des Stammkapitals
  • Paragraf 55 II GmbHG: Bezugsrecht
  • Paragraf 55 IV GmbHG: Bezugsrechtsausschluss
  • Paragraf 56 GmbHG: Sacheinlage

2) Bezugsrecht — Grundsatz

Pro-Rata-Recht

  • Jeder Gesellschafter hat das Recht, einen seiner Beteiligungsquote entsprechenden Teil der neuen Anteile zu erwerben
  • Vermeidet Verwässerung

Beispiel

Vor Erhoehung:
- Gruender A: 60 % (15.000 Anteile)
- Gruender B: 40 % (10.000 Anteile)
Stammkapital: 25.000 EUR

Kapitalerhoehung: + 10.000 EUR (10.000 neue Anteile)

Bezugsrecht:
- Gruender A: 6.000 neue Anteile (60 %)
- Gruender B: 4.000 neue Anteile (40 %)

Nach Erhoehung (alle ziehen mit):
- Gruender A: 21.000 / 35.000 = 60 %
- Gruender B: 14.000 / 35.000 = 40 %
-> Anteilsquoten unveraendert

3) Wenn nicht alle mitziehen

Konstellation

  • Gesellschafter B kann oder will nicht mitziehen
  • Gründer A zieht voll mit
  • Investor I AG nimmt die nicht-ausgeuebten Anteile

Auswirkung

Vor Erhoehung:
- A: 15.000 (60 %)
- B: 10.000 (40 %)

Erhoehung 10.000 Anteile:
- A nimmt 6.000 (Bezugsrecht voll)
- B verzichtet
- Investor I AG nimmt 4.000 (statt B)

Nach Erhoehung:
- A: 21.000 / 35.000 = 60 %
- B: 10.000 / 35.000 = 28,57 % (verwaessert)
- Investor I AG: 4.000 / 35.000 = 11,43 %

Konsequenz für B

  • Anteilsquote sinkt von 40 % auf 28,57 %
  • Stimmrechte sinken entsprechend
  • Bei vorherigen Sondermehrheits-Schwellen: ggf. nicht mehr erreicht

4) Bezugsrechtsausschluss Paragraf 55 IV GmbHG

Voraussetzungen

  • 75 %-Mehrheits-Beschluss in GV (Paragraf 53 II GmbHG)
  • Sachliche Rechtfertigung
  • Verhältnismaessigkeit
  • Angemessenheit

Sachliche Rechtfertigung

Bei Series-A-Investor:

  • Investor bringt strategisches Know-how oder Marktzugang
  • Kapital-Bedürfnis kann nicht durch bestehende Gesellschafter gedeckt werden
  • Investor verlangt Mindest-Anteil als Voraussetzung des Einstiegs

Bei Mitarbeiter-Beteiligung:

  • ESOP-Programm zur Mitarbeiter-Bindung
  • Sachlich gerechtfertigt, wenn Pool angemessen (typisch 5-15 %)

Anfechtungsrisiko

  • Bezugsrechtsausschluss ohne sachliche Rechtfertigung: anfechtbar (BGH-Linie Kali+Salz)
  • Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage und frei prüfbarer Quelle verwenden.

5) Streit-Konstellation

Typisch

  • Mehrheits-Gesellschafter wollen Investor-Eintritt mit Bezugsrechtsausschluss
  • Minderheits-Gesellschafter lehnen ab — Verwässerungs-Angst
  • 75 %-Beschluss wird gefasst (Mehrheits-Gesellschafter haben 75 %)
  • Minderheits-Gesellschafter klagt auf Anfechtung des Beschlusses

Eilrechtsschutz

  • Einstweilige Verfügung auf Anmeldungs-Sperre (Paragraf 16 II HGB)
  • Antrag beim Landgericht (Gesellschafts-Sitz)
  • Glaubhaftmachung von:
  • Wahrscheinlichkeit der Anfechtbarkeit (sachliche Rechtfertigung fehlt)
  • Eilbedürftigkeit (Eintragung würde Verwässerung unwiderruflich)

gesellschaftsgruender-gesellschafterstreit-eilantraege

6) Beschluss-Vorlage Bezugsrechtsausschluss

TOP X — Kapitalerhoehung um 10.000 EUR mit
Bezugsrechtsausschluss

Beschluss-Vorlage:
"Die Gesellschafterversammlung beschliesst,

a) das Stammkapital der Gesellschaft um 10.000 EUR
 auf 35.000 EUR durch Ausgabe von 10.000 neuen
 Geschaeftsanteilen der Class A zu erhoehen,

b) das Bezugsrecht der bestehenden Gesellschafter
 gemaess Paragraf 55 IV GmbHG ganz auszuschliessen,

c) zur Uebernahme der neuen Anteile die Investor I AG
 mit Sitz in [Ort], eingetragen im HR [HRB X], zu
 ermaechtigen, gegen Bareinlage des
 Nennwerts plus Aufgeld i.H.v. 90.000 EUR pro Anteil
 (Gesamtbetrag 100.000 EUR pro Anteil),

d) die naeheren Bedingungen folgen aus dem
 Subscription Agreement zwischen der Gesellschaft
 und Investor I AG vom [Datum].

Sachliche Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses:
- Investor I AG ist strategischer Investor mit
 Marktzugang in Sektor X.
- Der Eintritt des Investors ist Voraussetzung für
 die Geschaeftsentwicklung in [Markt].
- Die bestehenden Gesellschafter haben kein
 vergleichbares strategisches Engagement.
- Verwaesserung der bestehenden Gesellschafter
 betraegt 22 %, was im Rahmen angemessen ist."

7) Bei Sondervetorecht / Golden Share

Konstellation

  • Bezugsrechtsausschluss verlangt 75 %-Mehrheit
  • Aber: Golden-Share-Inhaber hat Sondervetorecht
  • Auch bei 100 %-Zustimmung der anderen kann das Veto den Beschluss blockieren

gesellschaftsgruender-golden-share-und-vetorechte

8) Verwässerungs-Schutz im SHA

Anti-Dilution-Klauseln

Bei späterer Erhöhung zu niedrigerem Preis als Erstausgabe:

  • Full Ratchet: rueckwirkende Preisanpassung
  • Weighted Average broad-based: gewichteter Mittelwert

gesellschaftsgruender-gesellschaftervereinbarung

Pflicht zur Mitteilung

  • Bezugsrechte müssen den Gesellschaftern mit Frist angeboten werden
  • Frist typisch 14-28 Tage
  • Bei Verstoß: Anfechtungs-Risiko

9) Typische Erhöhungs-Fehler

  1. Bezugsrecht nicht offeriert, sondern automatisch ausgeschlossen ohne Beschluss. Anfechtbar.
  2. Sachliche Rechtfertigung fehlt. Anfechtbar.
  3. Aufgeld zu niedrig (Down Round ohne Anti-Dilution-Anpassung). Investor I AG koennte Anpassung verlangen.
  4. 75 %-Mehrheit knapp verfehlt (z.B. durch Stimmverbot Paragraf 47 IV GmbHG). Beschluss unwirksam.
  5. Sacheinlage ohne Werthaltigkeits-Nachweis. Differenzhaftung.
  6. Anmeldung HR ohne abgeschlossene Einzahlung. HR beanstandet.

10) Verfahrens-Ablauf

SchrittAktion
1GV-Einladung mit Beschluss-Vorlage (Frist 1 Woche+)
2GV mit Beschluss (Notar bei Satzungsaenderung)
3Einzahlung Bareinlage (mind. 12.500 EUR vor Anmeldung)
4Anmeldung HR durch Notar
5Eintragung HR
6Aktualisierte Gesellschafterliste
7Transparenzregister-Update
8Aktualisierter Cap Table

Anschluss

  • gesellschaftsgruender-genehmigtes-kapital — bei Vorratsbeschluss
  • gesellschaftsgruender-gesellschafterstreit-eilantraege — bei Streit
  • gesellschaftsgruender-gv-protokoll-und-versammlungsleiter — Protokoll
  • gesellschaftsgruender-cap-table — Verwässerungs-Berechnung

Triage zu Beginn

Klaere vor Bearbeitung einer Kapitalerhoehung:

  1. Art der Erhoehung? Bareinlage (Cash) oder Sacheinlage (Assets, IP, Forderungen)?
  2. Bezugsrecht ausgeschlossen oder gewahrt? Neuer Investor: typisch Ausschluss; interne Erhoehung: typisch gewahrt.
  3. Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage und frei prüfbarer Quelle verwenden.
  4. 75%-Mehrheit gesichert? Stimmverbot Paragraf 47 IV GmbHG prüfen; Golden-Share-Veto prüfen.
  5. Anti-Dilution-Klauseln in SHA? Bestehende Investoren-Schutzrechte können durch neue Runde ausgeloest werden.
  6. Stamm- oder Nennkapital nach Erhoehung? Handelsregister-Eintragung erst nach vollstaendiger Einzahlung möglich.

Aktuelle Rechtsprechung

  • Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage und frei prüfbarer Quelle verwenden.

Output-Template: Kapitalerhoehungs-Beschluss

Adressat: Gesellschafterversammlung GmbH — Tonfall rechtspraezise

BESCHLUSS der Gesellschafterversammlung
der [FIRMA] GmbH vom [DATUM]

TOP [N]: Kapitalerhoehung mit Bezugsrechtsausschluss

Die Gesellschafterversammlung beschliesst:

1. Das Stammkapital der Gesellschaft wird um [BETRAG] EUR
 auf [NEUES KAPITAL] EUR erhoeht durch Ausgabe von
 [ANZAHL] neuen Geschaeftsanteilen (Class [X]) mit
 einem Nennwert von je 1 EUR.

2. Das Bezugsrecht der bestehenden Gesellschafter
 wird gemaess Paragraf 55 Abs. 4 GmbHG ausgeschlossen.
 Sachliche Rechtfertigung: [BEGRUENDUNG].

3. Zur Uebernahme der neuen Anteile wird [INVESTOR]
 zugelassen gegen Bareinlage von [BETRAG] EUR
 (Nennwert [BETRAG] EUR + Aufgeld [BETRAG] EUR).

4. Einzahlungsfrist: [DATUM].

Abstimmung: [N] Ja / [N] Nein / [N] Enthaltungen
(= [%] %; erforderlich 75 % = [N] Stimmen)
Beschluss: [ANGENOMMEN / ABGELEHNT]
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

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