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Bilinguale dokumente

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/gesellschaftsgruender/skills/bilinguale-dokumente

Wenn es um Bilinguale Dokumente in gesellschaftsgründer — Gründungsassistent für deutsche geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.From its SKILL.md

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Bilinguale Dokumente

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: GmbHG Paragraf 2, 3, 5, 7-11, 13, 15, 16, 35, 40, 46, 47, 48, 51a, 53, 55, 64, BGB Paragraf 705 ff. n.F., HGB Paragraf 105 ff., AktG/UmwG nur bei einschlägiger Strukturmaßnahme sowie Handelsregister-/Notarformvorgaben live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachlicher Kern — Gesellschaftsrecht und Corporate Law

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Bilinguale Dokumente und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Normenradar: GmbHG Paragraf 3, 5, 13, 15, 16, 30, 34, 35, 40, 43, 46, 47, 49 ff.; AktG Paragraf 76, 93, 111, 119, 130, 243 ff.; HGB Paragraf 105 ff., 161 ff.; MoPeG/GesRÄndG-Folgen; UmwG; FamFG/Registerrecht; GWB/Fusionskontrolle bei Transaktionen.
  • Arbeitsmodus: Erst Gesellschaftsform, Organ, Beschlussweg, Vertretung, Registerlage, wirtschaftliches Ziel und Minderheitenposition sortieren; dann Treuepflicht, Kapitalerhaltung, Haftung, Transaktions-Closing und Beweis-/Vollzugsrisiko prüfen.
  • Outputpflicht: Beschluss-/Listenmatrix, Register-To-do, Board-/Beiratsvorlage, Closing-CP-Liste, Treuepflicht-Red-Team, Geschäftsführerhaftungsmemo oder Mandanten-Decision-Paper.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Kernsachverhalt

Internationale Investoren, ausländische Gesellschafter und grenzüberschreitende M&A-Transaktionen erfordern Gesellschaftsdokumente in zwei Sprachen — regelmäßig Deutsch und Englisch. Dabei gilt im deutschen Rechtsraum: Die deutsche Fassung ist die rechtlich verbindliche; die englische Fassung ist eine "Convenience Translation". Diese Hierarchie muss in jedem Dokument durch eine Sprachvorrang-Klausel ausdrücklich vereinbart werden, sonst drohen Auslegungsstreitigkeiten und Vollstreckungsprobleme.

Unterstützt bei der Erstellung, Qualitätssicherung und Konsistenzprüfung bilingualer Gesellschaftsdokumente: Satzung (Articles of Association), Gesellschaftervereinbarung (Shareholder Agreement / SHA), Geschäftsführeranstellungsvertrag (Managing Director's Agreement), Beiratsordnung (Advisory Board Charter), Term Sheet und Convertible Loan Agreement.

Kaltstart-Rückfragen

  1. Welche Dokumente? Satzung, SHA, GF-Anstellungsvertrag, Beiratsordnung, Term Sheet, CLA oder andere?
  2. Welche Sprachen? Standard: Deutsch/Englisch. Andere Sprachen möglich (Französisch, Mandarin)?
  3. Ausländische Beteiligte? Wer sind die ausländischen Gesellschafter/Investoren und ihre Muttersprache?
  4. Notarielle Beurkundung erforderlich? Satzungsänderung, Anteilsabtretung, Kapitalerhöhung: Deutsch zwingend (Paragraf 5 BeurkG).
  5. Bestehende Dokumente? Liegt die deutsche Masterfassung bereits vor oder wird sie parallel erstellt?
  6. Standard-Glossar vorhanden? Gibt es ein Kanzlei-Glossar für Standardbegriffe (Class A, Liquidation Preference, Vesting)?
  7. Schiedssprache? Bei DIS-Schiedsklausel: Schiedsverfahrenssprache festlegen (Deutsch oder Englisch).
  8. Zieldatum? Notartermin und Signing-Datum festlegen — bestimmt Bearbeitungszeit für Übersetzung und Qualitätssicherung.
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtlicher Rahmen

Normtexte

Paragraf 184 GVG — Amtssprache

"Die Gerichtssprache ist deutsch."

Alle gerichtlichen Verfahren in Deutschland werden in deutscher Sprache geführt. Eingaben in anderen Sprachen sind zu übersetzen. Für die Vollstreckung aus einem englischsprachigen Schiedsspruch in Deutschland ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich (Paragraf 1064 Abs. 3 ZPO).

Paragraf 5 BeurkG — Sprache der Beurkundung

"Die Verhandlung soll in deutscher Sprache geführt werden. Beteiligte, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, müssen einen Dolmetscher hinzuziehen."

Bei Beurkundungsverfahren mit ausländischen Beteiligten: Beurkundung auf Deutsch; Dolmetscher bestellen; Beteiligte erhalten Übersetzung der Urkunde. Die englische Fassung des Satzungstextes ist keine Beurkundungsgrundlage.

Paragraf 1064 Abs. 3 ZPO — Vollstreckung von Schiedssprüchen

Bei der Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs ist eine beglaubigte Übersetzung des Schiedsspruchs in die deutsche Sprache beizufügen.

Paragraf 133, 157 BGB — Auslegungsgrundsätze

Paragraf 133 BGB: Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften. Paragraf 157 BGB: Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

Bei zwei Sprachfassungen ohne Vorrang-Klausel: Widersprüche werden nach Paragraf 133, 157 BGB ausgelegt — mit erheblicher Unsicherheit. Daher: Vorrang-Klausel zwingend.

Leitentscheidungen

GerichtAktenzeichenFundstelleRelevanz

Prüfschema: Bilinguale Dokumente

Vorab: Das folgende Prüfschema ist eine Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht, werden die Schritte gekürzt, umgestellt oder an einen Spezialskill übergeben. Maßgeblich ist ein belastbares Ergebnis, nicht das Abarbeiten einer Tabelle.

SchrittPrüfungspunktInhaltErgebnis
1Sprachvorrang-Klausel vorhanden?Jedes Dokument enthält eine Vorrang-Klausel (DE über EN)?Ohne Klausel: Auslegungsrisiko bei Widersprüchen
2Deutsche Masterfassung vollständig?Deutsche Fassung ist vollständig und rechtsanwaltlich geprüft bevor Übersetzung beginntÜbersetzung von unvollständiger Fassung = Doppelaufwand
3Juristischer Übersetzer?Übersetzung durch Translator mit deutschem Recht-Background — nicht maschinelle Übersetzung alleinMaschinelle Übersetzung bei Rechtsbegriffen systematisch unzuverlässig
4Glossar-KonsistenzSind Fachbegriffe über alle Dokumente einheitlich übersetzt?Satzung und SHA müssen exakt gleiche Begriffe verwenden (z.B. "Class B" nicht in einem Dokument "Series B")
5Notarielle Anforderungen geprüft?Dolmetscher bei Beurkundung mit Ausländern (Paragraf 5 BeurkG)?Fehlender Dolmetscher → Unwirksamkeit der Beurkundung
6Fachbegriffe dual bezeichnet?Englische Fachbegriffe die im Deutschen keine exakten Äquivalente haben (Liquidation Preference, Drag-Along) als Doppelbezeichnung?Z.B. "Liquidation Preference (Liquidationsvorrang)"
7Rechtsbegriffe korrekt übertragen?GmbH ≠ "Limited Liability Company"; GF ≠ "CEO"; HV ≠ "Stockholders Meeting"Falsche Übersetzung kann Rechtsfolgen verändern
8Cross-Reading durchgeführt?Anwalt liest beide Fassungen parallel und prüft Konsistenz?Schritt-für-Schritt-Abgleich, Abschnitt für Abschnitt
9Schiedsklausel-Sprache festgelegt?DIS-Klausel: Schiedsverfahrenssprache explizit genannt?Fehlen der Schiedssprache → Streit über Verfahrenssprache
10Behördliche Einreichung auf Deutsch?Handelsregister, Finanzamt, Transparenzregister: Einreichung ausschließlich auf DeutschEnglische Fassung wird nicht angenommen
11Vollstreckungsübersetzung geplant?Bei englischsprachigem Schiedsspruch: beglaubigte DE-Übersetzung für Vollstreckung vorbereitet?Paragraf 1064 Abs. 3 ZPO: Pflicht bei Vollstreckungsantrag in Deutschland
12Standard-Glossar gepflegt?Mandatsbezogenes Glossar mit allen Fachbegriffen und ihren EN-Äquivalenten angelegt?Konsistenz über alle Dokumente; bei Anpassungen einfaches Update

Beweislast

FrageBeweislastErläuterung
Welche Sprachfassung gilt bei Widerspruch?Vertragspartei, die sich auf eine bestimmte Fassung beruftOhne Vorrang-Klausel: Auslegung nach Paragraf 133, 157 BGB; mit Vorrang-Klausel: deutsche Fassung gilt
Ordnungsgemäße Dolmetscher-Bestellung bei BeurkundungNotar (Protokollpflicht nach Paragraf 36 BeurkG)Nachweis durch Beurkundungsprotokoll
Übersetzungsfehler liegt vorDerjenige, der sich auf den Übersetzungsfehler beruftVergleich beider Sprachfassungen; ggf. Sachverständigengutachten
Anwaltshaftung wegen AuslegungsrisikoMandant (Nachweis des Schadens)Beratungsfehler: kein Hinweis auf fehlende Vorrang-Klausel; Kausalität für Schaden

Fristen und Verjährung

FristNormInhaltFolge
Beurkundung nach EntwurfsfertigstellungKeine gesetzliche Frist; Notartermin-VorlaufPraxis: 2–4 Wochen Vorlauf für Notartermin; bei Ausländern länger (Dolmetscher, Übersetzung)Terminversäumnis verzögert Closing
Übersetzung (juristisch)Keine gesetzliche FristFachübersetzung 20–50 Seiten: 3–10 Werktage bei qualifiziertem TranslatorEngpass bei Zeitdruck
Anwaltshaftung für BeratungsfehlerParagraf 195, 199 BGB3 Jahre ab Kenntnis des Mandanten vom SchadenVerjährung des Haftungsanspruchs wegen fehlendem Vorrang-Klausel-Hinweis
Schiedsspruch-VollstreckungParagraf 1064 ZPO i.V.m. Paragraf 1061 ZPO (New York Convention)Antrag auf Vollstreckbarerklärung; beglaubigte Übersetzung beizufügenOhne Übersetzung: Antrag unzulässig

Typische Übersetzungsfallen

Gesellschaftsrechtliche Rechtsbegriffe

Deutscher BegriffKorrekte EN-ÜbersetzungHäufiger Fehler
GmbHGmbH (in Klammern: Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder "limited liability company under German law""LLC" — falsch, weil LLC ein US-amerikanisches Konstrukt ist
GeschäftsführerManaging Director"CEO", "Director" — nicht rechtsgenau; CEO ist kein Rechtsbegriff
GesellschafterversammlungShareholders' Meeting oder General Meeting"Stockholders Meeting" — US-Terminologie
StammkapitalShare capital"Stock capital" — ungebräuchlich im englischen GmbH-Kontext
SatzungArticles of Association"Articles of Incorporation" — US-Terminologie; "Statute" mehrdeutig
Einziehung von AnteilenRedemption of shares"Cancellation" — Nuance: Einziehung nach Paragraf 34 GmbHG ist Sonderfall
GesellschaftervereinbarungShareholders' Agreement (SHA)"Partnership Agreement" — falsch; GmbH ist keine Partnership
HandelsregistereintragungCommercial Register registration"Corporate filing" — zu unspezifisch
JahresabschlussAnnual financial statements"Annual report" — zu weit; Annual report umfasst mehr als Jahresabschluss
ProkuraCommercial power of attorney / ProkuraKeine exakte EN-Entsprechung; "Prokura" im Klammern behalten

Startup-Terminologie

BegriffStandard DEStandard ENKommentar
Liquidation PreferenceLiquidationsvorrangLiquidation PreferenceEnglischer Begriff im deutschen Kontext etabliert; Doppelbezeichnung empfohlen
Drag-AlongMitziehverpflichtungDrag-Along ObligationBeide Fassungen verwenden; englischer Begriff als Kurzbezeichnung
Tag-AlongMitveräußerungsrechtCo-Sale Right oder Tag-Along RightCo-Sale Right juristisch präziser im Britischen Englisch
Anti-DilutionVerwässerungsschutzAnti-Dilution ProtectionBroad-Based Weighted Average: "gewichteter Mittelwert (breite Basis)"
VestingErdienen von AnteilenVestingCliff: "Cliff-Periode" oder "Anlaufphase"; 1-year cliff: 12-monatige Cliff-Periode
Bad LeaverSchlechter AussteigerBad LeaverBegriff wird auf Englisch verwendet; DE-Erläuterung im Vertrag
ESOPMitarbeiterbeteiligungsprogrammEmployee Share Option Plan (ESOP)VSOP (Virtual Share Option Plan): "virtuelles Mitarbeiterbeteiligungsprogramm"
Pre-Money ValuationBewertung vor der FinanzierungsrundePre-Money ValuationKein übliches deutsches Äquivalent; englischer Begriff
Term SheetEckpunktepapier / Term SheetTerm SheetTerm Sheet nicht verbindlich (i.d.R.); Letter of Intent (LOI) verbindlicher
Cap TableBeteiligungsübersichtCapitalisation Table (Cap Table)Cap Table als Kurzbezeichnung auch auf Deutsch üblich

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — Bilinguales Dokument erstellen Deutsch-EnglischBilinguale Vorlage nach Vorrang-Klausel-Schema; Template unten
Variante A — Nur eine Sprache rechtlich bindendMonolinguales Kerndokument mit Übersetzung zur Information
Variante B — Fremdrechts-Bezug notwendig Governing Law noetigRechtswahl-Klausel und Gerichtsstand explizit regeln
Variante C — Mandant will nur interne Verwendung kein Vollzug noetigVereinfachte Übersetzung ohne juristische Bindefassung

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatzbausteine

Baustein 1: Sprachvorrang-Klausel (vollständig, für alle Dokumenttypen)

Paragraf [X] Sprache / Language

(1) Diese [Vereinbarung / Satzung / der vorliegende Vertrag] ist in deutscher und
englischer Sprache abgefasst. Bei Widersprüchen oder Auslegungszweifeln zwischen
den beiden Sprachfassungen geht der deutsche Text vor. Soweit eine notarielle
Beurkundung nach Paragraf 2 GmbHG oder Paragraf 15 GmbHG erforderlich ist, ist allein die deutsche
Fassung Beurkundungsgrundlage; die englische Fassung dient lediglich als
"Convenience Translation".

(2) This [Agreement / Articles of Association / Agreement] is executed in German and
English language. In case of any discrepancies or doubts of interpretation between
the two language versions, the German version shall prevail. Where notarial recording
pursuant to Paragraf 2 GmbHG or Paragraf 15 GmbHG is required, only the German version shall
constitute the basis of the notarial deed; the English version serves as a
convenience translation only.

Grundlage: Paragraf 184 GVG (Amtssprache Deutsch); Paragraf 5 BeurkG (Beurkundungssprache);
Paragraf 1064 Abs. 3 ZPO (Vollstreckung).

Baustein 2: Term Sheet bilingual (strukturiertes Muster)

TERM SHEET / ECKPUNKTEPAPIER
[Gesellschaft] — Series A Finanzierungsrunde

Dieses Term Sheet ist nicht verbindlich, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt.
This Term Sheet is non-binding, unless expressly stated otherwise.

---------------------------------------------------------------------------
DEUTSCH | ENGLISCH
---------------------------------|--------------------------------------------
Gesellschaft / Company | [Firma] GmbH, [Sitz], HRB [Nr.]
Investor / Investor | [Investor Name], [Adresse]
Investitionsbetrag / | EUR [X]
Investment Amount |
Pre-Money Bewertung / | EUR [Y]
Pre-Money Valuation |
Post-Money Bewertung / | EUR [Y+X]
Post-Money Valuation |
Neue Anteile / New Shares | [N] Class B Geschäftsanteile (Class B Shares)
Anteil Investor / | [Z] %
Investor's Stake |
---------------------------------|--------------------------------------------
RECHTE DES INVESTORS | INVESTOR RIGHTS
Liquidationsvorrang / | 1x non-participating Liquidation Preference
Liquidation Preference |
Verwässerungsschutz / | Weighted Average Broad-Based Anti-Dilution
Anti-Dilution |
Sondervetorechte / | Veto rights on: [Aufzählung / List]
Special Veto Rights |
Drag-Along Schwelle / | 75 % der Stimmrechte / of voting rights
Drag-Along Threshold |
Tag-Along / Co-Sale Right | Pro rata bei Kontrollwechsel / on change of control
---------------------------------|--------------------------------------------
GRÜNDER-RECHTE | FOUNDER RIGHTS
Vesting-Periode / | 48 Monate / months, 12 Monate Cliff / month cliff
Vesting Period |
Bad Leaver: unvested Anteile / | Zum Nennwert / at nominal value
Bad Leaver: unvested shares |
Good Leaver: unvested Anteile / | Zum Verkehrswert / at fair market value
Good Leaver: unvested shares |
---------------------------------|--------------------------------------------
MITARBEITER-POOL / ESOP Pool | 10 % (pre-money) reserviert / reserved
---------------------------------|--------------------------------------------
SONSTIGES / OTHER
Schiedsklausel / Arbitration | DIS, Berlin, Deutsch / German
Anwendbares Recht / | Deutsches Recht / German law
Governing Law |
Exklusivität / Exclusivity | [N] Wochen / weeks ab Unterzeichnung / from signing
Kosten / Costs | Eigene Kosten / own costs

Bei Inkonsistenzen: deutsche Fassung geht vor.
In case of inconsistencies: German version prevails.

Baustein 3: Draaft-Along-Klausel bilingual (vollständiges Muster)

Paragraf [Y] Mitziehverpflichtung (Drag-Along) / Drag-Along Obligation

DEUTSCH:
(1) Stimmen Gesellschafter, die zusammen mindestens 75 % der Stimmrechte an der
Gesellschaft halten ("Drag-Along-Initiatoren"), einem Verkauf sämtlicher
Geschäftsanteile an der Gesellschaft an einen Dritten zu, können sie die übrigen
Gesellschafter verpflichten, ihre Anteile zu denselben Bedingungen mitzuveräußern.

(2) Die Mitziehverpflichtung gilt nur, wenn:
a) der Verkaufspreis pro Anteil für alle Gesellschafter gleich ist;
b) der Erwerber kein verbundenes Unternehmen eines Initiators ist;
c) keine Gegenleistung disproportional zugunsten einzelner Initiatoren ist.

(3) Mitzieh-pflichtige Gesellschafter sind schriftlich mit einer Frist von
mindestens 30 Tagen zu informieren.

------

ENGLISH:
(1) If Shareholders holding in aggregate at least 75 % of the voting rights in the
Company ("Drag-Along Initiators") agree to a sale of all shares in the Company to a
third party, they may oblige the remaining Shareholders to co-sell their shares on
the same terms.

(2) The drag-along obligation shall only apply if:
a) the sales price per share is the same for all Shareholders;
b) the purchaser is not an affiliated company of any Initiator;
c) no consideration is disproportionately in favor of individual Initiators.

(3) Drag-bound Shareholders shall be notified in writing with a notice period of
at least 30 days.

------
Bei Widersprüchen geht die deutsche Fassung vor.
In case of discrepancies, the German version shall prevail.

--- vor Versand klären ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]

Schlussabsatz Variante A (kooperativ): Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen für ein klärenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.

Schlussabsatz Variante B (formal-streng): Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.

Standard-Glossar (Musterformat für Mandatsakte)

STANDARD-GLOSSAR — [Mandant] — [Datum]
Gilt für alle Dokumente in diesem Mandat.

| Deutsch | Englisch | Anmerkung |
|-----------------------------|----------------------------------|-----------|
| Gesellschaft | Company | |
| Geschäftsanteile | Shares / Share capital | |
| Stammkapital | Share capital | Nicht "Stock capital" |
| Stammeinlage | Share contribution | |
| Gesellschafter | Shareholder | Nicht "Stockholder" (US) |
| Gesellschafterversammlung | Shareholders' Meeting | |
| Geschäftsführer | Managing Director | Nicht "CEO" |
| Satzung | Articles of Association | Nicht "Statute" |
| Gesellschaftervereinbarung | Shareholders' Agreement (SHA) | |
| Klasse A Anteile | Class A Shares | |
| Klasse B Anteile | Class B Shares | |
| Liquidationsvorrang | Liquidation Preference | |
| Verwässerungsschutz | Anti-Dilution Protection | |
| Mitziehverpflichtung | Drag-Along Obligation | |
| Mitveräußerungsrecht | Co-Sale Right (Tag-Along) | |
| Vesting-Periode | Vesting Period | |
| Cliff-Periode | Cliff Period | |
| Schlechter Aussteiger | Bad Leaver | |
| Guter Aussteiger | Good Leaver | |
| Bezugsrecht | Pre-emption Right | |
| Beirat | Advisory Board | |
| Jahresabschluss | Annual Financial Statements | |
| Handelsregister | Commercial Register | |
| Transparenzregister | Transparency Register | |

bei bilingualer Erstellung

Schritt 1: Deutsche Masterfassung

Erstellung der vollständigen deutschen Fassung; rechtsanwaltliche Prüfung und Freigabe.

Schritt 2: Englische Übersetzung

Durch juristisch versierten Übersetzer mit deutschem Recht-Hintergrund — nicht allein durch maschinelle Übersetzung. Maschinenübersetzung (DeepL, ChatGPT) kann als Rohfassung dienen, aber zwingend qualitätskontrolliert werden.

Schritt 3: Cross-Reading

Anwalt liest beide Fassungen parallel; Abgleich Abschnitt für Abschnitt. Bei Inkonsistenzen: deutsche Fassung anpassen oder Vorrang-Klausel explizit stärken.

Schritt 4: Vorrang-Klausel einfügen

Standardklausel (Baustein 1) in alle Dokumente einfügen. Platzierung: Paragraf 1 oder letzter Abschnitt vor Unterschriften.

Schritt 5: Notarielle Beurkundung (soweit erforderlich)

Beurkundung auf Deutsch (Paragraf 5 BeurkG). Bei ausländischen Beteiligten: Dolmetscher beauftragen. Beide Fassungen werden unterzeichnet; deutsche bleibt verbindlich.

Schritt 6: Glossar-Pflege

Mandatsbezogenes Glossar nach jeder Dokumenterstellung aktualisieren; für alle Folgedokumente konsistent verwenden.

Behördeneinreichung und Schiedsverfahren

Behördliche Einreichungen

Handelsregister, Finanzamt, Gewerbeamt, Transparenzregister: ausschließlich auf Deutsch. Englische Fassung wird nicht angenommen. Bei automatischen Einreichungstools: Sprache prüfen.

Schiedsverfahren (DIS)

Bei DIS-Schiedsklausel: Schiedsverfahrenssprache explizit im Vertrag nennen. Standard: Deutsch. Bei Englisch als Schiedssprache: Vollstreckungsübersetzung für Deutschland vorbereiten (Paragraf 1064 Abs. 3 ZPO). DIS-Notschiedsverfahren bei Eilbedarf möglich.

Streitwert und Kosten

LeistungKostenrahmenAnmerkung
Juristische Übersetzung Satzung (15–20 Seiten)500–1.500 EURAbhängig von Stundensatz des Übersetzers (120–200 EUR/Std.)
Juristische Übersetzung SHA (30–60 Seiten)1.000–4.000 EURKomplexe Klauseln (Liquidation Preference, Anti-Dilution) erhöhen Aufwand
Dolmetscher bei Notarbeurkundung300–800 EUR (halber Tag)Vereidigter Dolmetscher; Notargebühren zzgl.
Beglaubigte Übersetzung Schiedsspruch200–800 EURJe nach Seitenumfang; für Paragraf 1064 Abs. 3 ZPO erforderlich
Anwaltliche Qualitätskontrolle (Cross-Reading)500–2.000 EUR2–4 Stunden bei 200–400 EUR/Std.

Strategische Empfehlung

SituationEmpfehlung
US-amerikanischer Investor besteht auf englischsprachigem DokumentBilinguale Fassung mit strikter Vorrang-Klausel (DE über EN); US-Investor bekommt Comfort durch englische Fassung, Rechtsicherheit bleibt beim deutschen Text
Term Sheet-Verhandlung mit ausländischem VCTerm Sheet bilingual; non-binding, außer explizit markierten Punkten; keine Signing-Kosten durch Notar in diesem Stadium
Schiedsverfahren auf Englisch gewünschtDIS bietet englisches Verfahren an; aber: für Vollstreckung in Deutschland DE-Übersetzung des Schiedsspruchs zwingend (Paragraf 1064 Abs. 3 ZPO)
Mandant nutzt Online-ÜbersetzungstoolDeepL / ChatGPT als Rohfassung akzeptabel; aber zwingend juristische Qualitätskontrolle vor Verwendung; maschinelle Fachterm-Übersetzung bei GmbH-Recht fehlerhaft
Konsistenz über mehrere Dokumente hinwegStandard-Glossar anlegen und für alle Folgedokumente verbindlich machen; Abweichungen dokumentieren

Aktuelle Rechtsprechung

  • Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage und frei prüfbarer Quelle verwenden.

Output-Template: Vorrang-Klausel (einzusetzen in alle Dokumente)

Adressat: Vertrag oder Satzung mit ausländischen Beteiligten — Tonfall praezise-juristisch

Paragraf [X] Sprache / Language

(1) Diese [Vereinbarung / Satzung / der vorliegende Vertrag] ist in
deutscher und englischer Sprache abgefasst. Bei Widerspruechen oder
Auslegungszweifeln zwischen den Sprachfassungen geht der deutsche
Text vor. Soweit eine notarielle Beurkundung nach Paragraf 2 GmbHG oder
Paragraf 15 GmbHG erforderlich ist, ist allein die deutsche Fassung
Beurkundungsgrundlage; die englische Fassung dient als
"Convenience Translation".

(2) This [Agreement / Articles of Association] is executed in German
and English. In case of discrepancies, the German version prevails.
Where notarial recording pursuant to Paragraf 2 GmbHG or Paragraf 15 GmbHG is
required, only the German version constitutes the basis of the
notarial deed; the English version serves as a convenience
translation only.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Output-Template: Qualitaetscheckliste für bilinguale Dokumente

Adressat: Interne Qualitaetskontrolle — Tonfall sachlich

QUALITAETS-CHECKLISTE BILINGUALE DOKUMENTE
Mandat: [MANDANT] | Dokument: [TYP] | Datum: [DATUM]

[ ] Vorrang-Klausel eingefuegt (DE ueber EN)
[ ] Deutsche Masterfassung vollstaendig und geprueft
[ ] Uebersetzung durch juristisch versierten Uebersetzer
[ ] Cross-Reading (beide Fassungen parallel gelesen)
[ ] Glossar-Konsistenz geprueft (alle Dokumente einheitlich)
[ ] Notarielle Anforderungen: Dolmetscher bei Auslaendern (Paragraf 5 BeurkG)?
[ ] Behörden-Einreichungen nur auf Deutsch
[ ] Schiedssprache explizit vereinbart (falls DIS-Klausel)
[ ] Vollstreckungsuebersetzung vorgeplant (Paragraf 1064 Abs. 3 ZPO)?
[ ] Mandatsglossar aktualisiert

Rote Schwellen

  • Kein Dolmetscher bei Beurkundung mit sprachunkundigen Auslaedern: Nichtigkeit (Paragraf 5 BeurkG; OLG Frankfurt 2019)
  • Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage und frei prüfbarer Quelle verwenden.
  • Ausschließlich englischsprachige Einreichung beim Handelsregister, Finanzamt: wird nicht angenommen
  • Schiedsspruch auf Englisch ohne Übersetzung: Vollstreckungsantrag in Deutschland unzulaessig (Paragraf 1064 Abs. 3 ZPO)

Anschluss-Skills

  • gesellschaftsgruender-klauselkatalog-bilingual — Volltext-Klauseln DE/EN für alle Klauseltypen
  • gesellschaftsgruender-intake-decision-tree — Workflow-Steuerung mit bilingualer Ausgabe
  • gesellschaftsgruender-gesellschafterstreit-eilantraege — Eilantraege in Deutsch (Gerichtssprache)
  • gesellschaftsgruender-rechtsformwahl — Rechtsform bestimmt Dokumenttypen

Quellen und Vertiefung

  • Paragraf 184 GVG (Amtssprache Deutsch)
  • Paragraf 5 BeurkG (Beurkundungssprache; Dolmetscher-Pflicht)
  • Paragraf 133, 157 BGB (Auslegungsgrundsaetze)
  • Paragraf 1064 Abs. 3 ZPO (Vollstreckung ausländischer Schiedsspruche; Übersetzungspflicht)
  • Paragraf 1061 ZPO i.V.m. New York Convention (Anerkennung ausländischer Schiedsspruche)
  • Limmer/Hertel/Frenz/Mayer, Wuerzburger Notarhandbuch, 6. Aufl. 2021, Teil 3 Kap. 2 Rn. 45 ff.
  • Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage und frei prüfbarer Quelle verwenden.

What ships with it

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Just SKILL.md. No reference files, no scripts.

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Skills are one crate of 325,949. Ordering is by how many stacks a row turns up in, so the top of any crate is what has actually been picked rather than what has the most stars.