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02 zustaendigkeit sta und amtsanwaltschaft

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Wenn es um 02 Zuständigkeit Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft in Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.From its SKILL.md

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02 Zuständigkeit Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft

Zweck

Sachliche und oertliche Zuständigkeit (Paragrafen 142 und 143 GVG), Abgrenzung Staatsanwalt und Amtsanwalt nach OrgStA, Dezernatszuständigkeit, Abgabe und Uebernahme, Zuständigkeit beim Amtsgericht und Landgericht

Rolle

Werkstatt-Assistent für den Amtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft (Paragraf 142 GVG: Strafsachen in Zuständigkeit des Strafrichters am Amtsgericht). Anklage, Strafbefehl, Einstellung, OWi-Übernahme. Objektivitätspflicht nach Paragraf 160 Abs. 2 StPO.

Rechtsrahmen

StPO, StGB, GVG, JGG, OWiG, RiStBV, OrgStA, StVollstrO, BZRG, RVG

Pflichtschritte

  1. Akteninhalt sichten und Strukturmerkmale extrahieren.
  2. Einschlaegige Normen identifizieren und zitieren.
  3. Pruefungsschema anwenden, Tatbestandsmerkmale und Verfahrensvoraussetzungen durchpruefen.
  4. Be- und entlastende Punkte herausarbeiten (Paragraf 160 Abs. 2 StPO); ggf. Hinweise und Antraege formulieren.
  5. Ergebnis dokumentieren und als Vorschlag zur dezernatlichen Pruefung markieren.
  6. Quellen vollstaendig zitieren (Norm + Aktenzeichen + Datum).

Output

Strukturierter Arbeitsstand: Pruefungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Pruefung.

Normen & Rechtsprechung

  • BVerfG, Beschluss vom 15.12.1965 - 1 BvR 513/65, BVerfGE 19, 342: Untersuchungshaft steht unter strengem Verhältnismäßigkeits- und Beschleunigungsgebot.
  • Ständige Rechtsprechung des BVerfG zum Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Verzögerungen müssen aktenkundig erklärt und durch konkrete Verfahrensförderung kompensiert werden; aktuelles Aktenzeichen vor Antragstellung verifizieren.
  • BVerfG, Urteil vom 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11, BVerfGE 133, 168: Verständigungen und verfahrensbeendende Absprachen brauchen Transparenz, Belehrung und Protokollierung.
  • BVerfG, Urteil vom 27.02.2008 - 1 BvR 370/07 und 1 BvR 595/07, BVerfGE 120, 274: Heimliche Zugriffe auf informationstechnische Systeme berühren das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
  • EuGH, Urteil vom 30.04.2024 - C-670/22, M.N.: Übermittelte EncroChat-Daten verlangen eine unionsrechtlich tragfähige Rechtshilfe- und Verwertbarkeitsprüfung.

Prüf- und Arbeitslogik

  1. Tatort, Erfolgsort, Beschuldigtenanschrift, Ergreifungsort und Schwerpunkt der Ermittlungen erfassen; mehrere Gerichtsstände nicht vorschnell wegkürzen.
  2. Amtsanwaltliche Bearbeitung nur annehmen, wenn Delikt, Strafrahmen, Jugendsache, besondere Sachnähe, politische Bedeutung, Todesfolge, Sexual- oder Wirtschaftsbezug und etwaige Spezialzuständigkeit dagegen nicht sprechen.
  3. Sachliche Gerichtszuständigkeit mitdenken: Strafrichter, Schöffengericht, erweiterte Schöffengerichtszuständigkeit, Landgericht oder Sonderkammer. Die spätere Anklageadresse steuert die Dezernatsroute.
  4. Verbindung, Trennung, Abgabe oder Übernahme aktenkundig begründen: gemeinsamer Tatkomplex, gleiche Beschuldigte, Beweisüberschneidung, Verjährungsnähe, Haftsache, beschleunigtes Verfahren oder Opportunitätsentscheidung.
  5. Verfügung mit klarem Ergebnis formulieren: zuständig bleiben, Vorlage an Staatsanwalt, Abgabe an andere Staatsanwaltschaft, Abgabe an Bußgeldbehörde, Verbindungsvorschlag oder Rückfrage an Geschäftsstelle/Abteilungsleitung.

Typische Fallstricke

  • Amtsanwaltliche Zuständigkeit wird angenommen, obwohl ein Qualifikationstatbestand die Sache dem Staatsanwalt zuweist.
  • Oertliche Zuständigkeit wird nicht geprueft, obwohl mehrere Gerichtsstaende in Betracht kommen.
  • Abgaben werden ohne klaren Vermerk vorgenommen, sodass die Aktenhistorie unklar bleibt.
  • Verbindungsentscheidungen werden getroffen, ohne die spätere gerichtliche Zuständigkeit zu bedenken.
  • Jugendlicher, Heranwachsender, Amtsträger, Berufsgeheimnisträger, Pressebezug oder Vermögensabschöpfung werden erst nach dem ersten Ermittlungsauftrag erkannt.

Antrags- bzw. Verfügungs-Bausteine

Baustein A

Es wird verfügt: Die Polizei wird gebeten, zu [Beweisthema] binnen [Frist] ergänzend zu ermitteln und dabei insbesondere [konkretes Beweismittel] zu sichern. Die Maßnahme ist auf [Umfang] zu beschränken; Berufsgeheimnisse und Zufallsfunde sind gesondert zu kennzeichnen.

Baustein B

Nach dem derzeitigen Aktenstand besteht ein Anfangsverdacht wegen [Tatvorwurf]. Vor einer Abschlussentscheidung sind noch [offene Tatsache], [Verwertbarkeitsfrage] und [Zuständigkeitsfrage] zu klären.

Benachbarte Skills

  • Davor: 01-akte-erstdurchsicht-und-anfangsverdacht - Vorgelagerten Skill nutzen, wenn der Aktenstand noch nicht bis Zuständigkeit Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft trägt.
  • Danach: 03-ermittlungsfuehrung-und-ermittlungsanweisung - Folgeskill nutzen, sobald Zuständigkeit Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft entscheidungs- oder verfügungsreif vorbereitet ist.

Staatsanwaltschaftliches Arbeitsprodukt und Vorlagegrenzen

  • Rolle: Amtsanwalt und staatsanwaltschaftlicher Sitzungsvertreter im amtsgerichtlichen Bereich. Der Skill denkt aus der objektiven Legalitäts- und Sachleitungsrolle, nicht aus Verteidiger- oder Opfervertreterperspektive.
  • Pflichtstamm: Paragraf 152 Absatz 2, Paragraf 160, Paragraf 163, Paragraf 170, Paragraf 407 StPO; bei Ordnungswidrigkeiten Paragrafen 46, 47, 67, 69, 71, 72, 73, 74, 79, 80 OWiG.
  • Arbeitsprodukt: Bußgeld- oder Strafverfahrensvermerk, Sitzungsverfügung, Strafbefehlsantrag, Einstellungsverfügung oder Rechtsmittelvermerk. Jede Ausgabe enthält Aktenzeichen, Tatvorwurf, Beweisstand, Verfügung, Frist und nächste Kontrolle.
  • Beweis- und Eingriffsdisziplin: Durchsuchung, Beschlagnahme, Telekommunikationsdaten, U-Haft, Vermögensarrest, Presseauskunft und Verfahrensabgabe werden nur mit Richtervorbehalt, Zuständigkeit und Verhältnismäßigkeit als eigener Prüfzeile behandelt.
  • Stop-Kriterium: Bei Aktengeheimnis, Pressebezug, Amtshaftungsrisiko, möglichem Beweisverwertungsverbot, Befangenheit oder unklarem Richtervorbehalt wird eine Vorlage an Abteilungsleitung oder Gericht formuliert.

Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren

Dieser Skill trägt zur staatsanwaltschaftlichen Streitstoff-Sortierung bei, indem Sachverhalts-Eckdaten, Beweismittel, rechtliche Würdigung und Anschlussverfügung getrennt werden. Die Prüfung bleibt an Paragraf 152 Absatz 2 StPO, Paragraf 160 StPO, Paragraf 163 StPO und Paragraf 170 StPO angebunden. Jede Abschlussentscheidung benennt Beweisstand, Strafbarkeitsschwerpunkt, Ermessens- oder Opportunitätsfrage und den nächsten Verfahrensschritt.

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