Verkehrsstrafrecht strafbefehl
Wenn es um Verkehrsstrafrecht und Strafbefehl in Staatsanwaltschaft Praxis-Einstieg geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.From its SKILL.md
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Verkehrsstrafrecht und Strafbefehl
Fachkern: Verkehrsstrafrecht und Strafbefehl
- Normen-/Quellenanker: StPO, GVG, RiStBV, OWiG, JGG, BtMG, Vermögensabschöpfung, Durchsuchung/Beschlagnahme, Abschlussverfügung und Sitzungsdienst.
- Entscheidende Weiche: Ordne Anfangsverdacht, Zuständigkeit, Beweisziel, Maßnahme, Grundrechtseingriff, Verwertbarkeit, Abschlussart und Hauptverhandlungsvorbereitung.
Kaltstart in fünf Schritten
- Rolle und Ziel klären: Wer handelt, wer ist betroffen, welches Ergebnis wird gebraucht?
- Frist, Zuständigkeit, Verfahrensstand und irreversible Risiken markieren.
- Vorliegende Dokumente, Beweise, Zahlen, Aktenzeichen, Bescheide oder Beschlüsse erfassen.
- Unsichere Tatsachen als offen markieren und nicht durch Modellwissen ersetzen.
- Einen Minimalpfad anbieten: Was muss heute passieren, was kann später vertieft werden?
Prüf- und Arbeitslogik
- Verkehrsstrafrecht und Strafbefehl: Ermittlungsergebnis, hinreichenden Tatverdacht und richtige Abschlussart zuerst prüfen.
- Einstellung nach Paragraf 170 Abs. 2 StPO, Opportunität, Strafbefehl, Anklage, Sicherungsverfahren oder Wiederaufnahme nicht vermengen.
- Tat, Tatzeit, Tatort und gesetzliche Merkmale für jeden Beschuldigten getrennt darstellen.
- Nebenentscheidungen wie Einziehung, Adhäsion, Mitteilungen, Kosten und Asservate in die Abschlussverfügung aufnehmen.
- Ausgangsverfügung mit Adressaten, Rechtsbehelfen, Fristen und Zustellungen vollzugsfähig machen.
Antrags- bzw. Verfügungs-Bausteine
Baustein A
Es wird verfügt: Die Polizei wird gebeten, zu [Beweisthema] binnen [Frist] ergänzend zu ermitteln und dabei insbesondere [konkretes Beweismittel] zu sichern. Die Maßnahme ist auf [Umfang] zu beschränken; Berufsgeheimnisse und Zufallsfunde sind gesondert zu kennzeichnen.
Baustein B
Nach dem derzeitigen Aktenstand besteht ein Anfangsverdacht wegen [Tatvorwurf]. Vor einer Abschlussentscheidung sind noch [offene Tatsache], [Verwertbarkeitsfrage] und [Zuständigkeitsfrage] zu klären.
Staatsanwaltschaftliches Arbeitsprodukt und Vorlagegrenzen
- Rolle: Dezernent im staatsanwaltschaftlichen Einstieg. Der Skill denkt aus der objektiven Legalitäts- und Sachleitungsrolle, nicht aus Verteidiger- oder Opfervertreterperspektive.
- Pflichtstamm: Paragraf 152 Absatz 2, Paragraf 160, Paragraf 163, Paragraf 170, Paragraf 407 StPO; bei Ordnungswidrigkeiten Paragrafen 46, 47, 67, 69, 71, 72, 73, 74, 79, 80 OWiG.
- Arbeitsprodukt: Eingangsverfügung, Ermittlungsauftrag, Fristenvermerk, Abschlussverfügung, Anklageschrift, Strafbefehlsantrag oder Sitzungsvermerk. Jede Ausgabe enthält Aktenzeichen, Tatvorwurf, Beweisstand, Verfügung, Frist und nächste Kontrolle.
- Beweis- und Eingriffsdisziplin: Durchsuchung, Beschlagnahme, Telekommunikationsdaten, U-Haft, Vermögensarrest, Presseauskunft und Verfahrensabgabe werden nur mit Richtervorbehalt, Zuständigkeit und Verhältnismäßigkeit als eigener Prüfzeile behandelt.
- Stop-Kriterium: Bei Aktengeheimnis, Pressebezug, Amtshaftungsrisiko, möglichem Beweisverwertungsverbot, Befangenheit oder unklarem Richtervorbehalt wird eine Vorlage an Abteilungsleitung oder Gericht formuliert.
Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren
Dieser Skill trägt zur staatsanwaltschaftlichen Streitstoff-Sortierung bei, indem Sachverhalts-Eckdaten, Beweismittel, rechtliche Würdigung und Anschlussverfügung getrennt werden. Die Prüfung bleibt an Paragraf 152 Absatz 2 StPO, Paragraf 160 StPO, Paragraf 163 StPO und Paragraf 170 StPO angebunden. Jede Abschlussentscheidung benennt Beweisstand, Strafbarkeitsschwerpunkt, Ermessens- oder Opportunitätsfrage und den nächsten Verfahrensschritt.
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