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01 akte erstdurchsicht und anfangsverdacht

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Wenn es um 01 Akte-Erstdurchsicht und Anfangsverdacht in Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.From its SKILL.md

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01 Akte-Erstdurchsicht und Anfangsverdacht

Direktstart: lesen, entscheiden, liefern

Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:

  • Frist oder Sofortrisiko.
  • erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
  • tragende Tatsachen aus dem Material.
  • bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.

Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.

Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.

Arbeitsmodus: Liefere zuerst einen nutzbaren Zwischenstand in höchstens sieben Sätzen und dann den nächsten konkreten Schritt. Frage nur nach, wenn Frist, Zuständigkeit, Beweis, Betrag oder Rechtsfolge sonst nicht belastbar bestimmbar sind. Tabellen nur für Fristen, Belege, Beträge, Varianten oder Streitstoff.

Zweck

Der Skill macht aus einem neuen Vorgang eine belastbare erste Dezernatsentscheidung. Er trennt Anzeige, Tatsachenkern, bloße Bewertung, Beschuldigtenstatus, Zuständigkeit, Verjährung, Beweisziel und nächste Verfügung, damit die Akte nicht mit einem unklaren Ermittlungsauftrag startet.

Rolle

Arbeitsmodus für den Amtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft. Die Prüfung denkt aus Legalitätsprinzip, Objektivitätspflicht und Sachleitungsrolle: belastende und entlastende Umstände werden gleich früh gesehen, Eingriffe werden nur aus einem konkreten Beweisziel heraus veranlasst.

Rechtsrahmen

StPO, StGB, GVG, JGG, OWiG, RiStBV, OrgStA, StVollstrO, BZRG, RVG

Pflichtschritte

  1. Aktenkopf erfassen: Eingangsdatum, Anzeigeerstatter, betroffene Person, möglicher Beschuldigter, Tatzeit, Tatort, Deliktsskizze, Strafantrag und Fristen.
  2. Tatsachenkern vom Werturteil trennen: Welche wahrnehmbaren Tatsachen tragen den Verdacht, welche Behauptungen sind nur Schlussfolgerung?
  3. Anfangsverdacht prüfen: zureichende tatsächliche Anhaltspunkte nach Paragraf 152 Absatz 2 StPO ausdrücklich bejahen, verneinen oder als nachfragebedürftig markieren.
  4. Verfahrenshindernisse vorziehen: Verjährung, Strafantrag, Immunität, Tod, anderweitige Rechtshängigkeit, Spezialzuständigkeit, Jugendbezug und Privatklagedelikt.
  5. Ermittlungsziel festlegen: genau benennen, welche Tatsache durch welches Beweismittel geklärt werden soll.
  6. Eingriffsschwellen prüfen: Durchsuchung, Beschlagnahme, Telekommunikationsdaten, Vermögensarrest und Vorführung nur mit Beweisziel, Zuständigkeit und Verhältnismäßigkeit.
  7. Abschlussoption als Arbeitshypothese festhalten: Einstellung, Opportunität, Strafbefehl, Anklage, Abgabe, Verbindung, Trennung oder Wiedervorlage.

Output

Strukturierter Erstdurchsichtsvermerk mit Verdachtssatz, Zuständigkeitsvermerk, Verfahrenshindernissen, Beweisziel, entlastenden Umständen, Eingriffsprüfung, konkreter Verfügung und Wiedervorlageziel.

Normen & Rechtsprechung

  • BVerfG, Urteil vom 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11, BVerfGE 133, 168: Verständigungen und verfahrensbeendende Absprachen brauchen Transparenz, Belehrung und Protokollierung.
  • BVerfG, Urteil vom 27.02.2008 - 1 BvR 370/07 und 1 BvR 595/07, BVerfGE 120, 274: Heimliche Zugriffe auf informationstechnische Systeme berühren das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
  • EuGH, Urteil vom 30.04.2024 - C-670/22, M.N.: Übermittelte EncroChat-Daten verlangen eine unionsrechtlich tragfähige Rechtshilfe- und Verwertbarkeitsprüfung.
  • EuGH, Urteil vom 05.12.2023 - C-807/21, Deutsche Wohnen: Unternehmensgeldbußen nach Datenschutzrecht setzen unionsrechtlich geprägte Zurechnung und Verschulden voraus.

Prüf- und Arbeitslogik

  1. Akte-Erstdurchsicht und Anfangsverdacht: Anfangsverdacht, Verfahrensrolle, Delikt, Beweisziel und erste Ermittlungsrichtung zuerst bestimmen.
  2. Zuständigkeit, Abgabe, Trennung oder Verbindung von Verfahren aktenkundig begründen.
  3. Ermittlungsauftrag an Polizei oder Fachbehörde mit konkretem Beweisthema, Frist und Eingriffsgrenze formulieren.
  4. Beschuldigtenrechte, Verletztenrechte, Zeugenschutz und dienstliche Verschwiegenheit sichtbar absichern.
  5. Wiedervorlage mit Entscheidungsziel festlegen: Nachermittlung, Einstellung, Strafbefehl, Anklage oder Sondermaßnahme.

Anfängerfehler-Bremse

FehlerquelleKorrektur im VermerkPraktischer Satz
Verdacht zu dünnTatsachenbasis vor Maßnahme klärenDer Anfangsverdacht beruht derzeit auf [Tatsache]; offen ist [Lücke].
Tatvorwurf zu breitDelikt und Tatkern begrenzenGegenstand der Prüfung ist zunächst nur [konkrete Tat], nicht [Randgeschehen].
Entlastung übersehenParagraf 160 Absatz 2 StPO als eigene ZeileEntlastend ist zu berücksichtigen: [Umstand]; hierzu ist [Beweismittel] beizuziehen.
Eingriff zu frühRichtervorbehalt und Verhältnismäßigkeit vorziehenDie Maßnahme ist erforderlich, weil mildere Mittel [nicht ausreichen / noch zu prüfen sind].
Abschluss unklarWiedervorlage mit EntscheidungsspurWiedervorlage nach Eingang von [Beweis] zur Entscheidung über [Einstellung / Strafbefehl / Anklage].

Typische Fallstricke

  • Verdachtsgrad wird überschätzt: bloße Möglichkeit wird als zureichender Anhaltspunkt behandelt.
  • Verjährung oder fehlender Strafantrag werden erst spät erkannt, nachdem Ermittlungsaufwand entstanden ist.
  • Entlastende Umstände werden in der Erstdurchsicht ausgeblendet, obwohl Paragraf 160 Abs. 2 StPO sie verlangt.
  • Akteninhalte gelangen wegen Paragraf 353b StGB und Paragraf 37 BeamtStG nicht in nicht freigegebene Kommunikationswege oder Ablagen.

Antrags- bzw. Verfügungs-Bausteine

Baustein A

Es wird verfügt: Die Polizei wird gebeten, zu [Beweisthema] binnen [Frist] ergänzend zu ermitteln und dabei insbesondere [konkretes Beweismittel] zu sichern. Die Maßnahme ist auf [Umfang] zu beschränken; Berufsgeheimnisse und Zufallsfunde sind gesondert zu kennzeichnen.

Baustein B

Nach dem derzeitigen Aktenstand besteht ein Anfangsverdacht wegen [Tatvorwurf]. Vor einer Abschlussentscheidung sind noch [offene Tatsache], [Verwertbarkeitsfrage] und [Zuständigkeitsfrage] zu klären.

Benachbarte Skills

  • Einstieg: Erster Arbeitsschritt dieses Plugins; ein vorgelagerter Skill existiert nicht.
  • Danach: 02-zustaendigkeit-sta-und-amtsanwaltschaft - Folgeskill nutzen, sobald Akte-Erstdurchsicht und Anfangsverdacht entscheidungs- oder verfügungsreif vorbereitet ist.

Staatsanwaltschaftliches Arbeitsprodukt und Vorlagegrenzen

  • Rolle: Amtsanwalt und staatsanwaltschaftlicher Sitzungsvertreter im amtsgerichtlichen Bereich. Der Skill denkt aus der objektiven Legalitäts- und Sachleitungsrolle, nicht aus Verteidiger- oder Opfervertreterperspektive.
  • Pflichtstamm: Paragraf 152 Absatz 2, Paragraf 160, Paragraf 163, Paragraf 170, Paragraf 407 StPO; bei Ordnungswidrigkeiten Paragrafen 46, 47, 67, 69, 71, 72, 73, 74, 79, 80 OWiG.
  • Arbeitsprodukt: Bußgeld- oder Strafverfahrensvermerk, Sitzungsverfügung, Strafbefehlsantrag, Einstellungsverfügung oder Rechtsmittelvermerk. Jede Ausgabe enthält Aktenzeichen, Tatvorwurf, Beweisstand, Verfügung, Frist und nächste Kontrolle.
  • Beweis- und Eingriffsdisziplin: Durchsuchung, Beschlagnahme, Telekommunikationsdaten, U-Haft, Vermögensarrest, Presseauskunft und Verfahrensabgabe werden nur mit Richtervorbehalt, Zuständigkeit und Verhältnismäßigkeit als eigener Prüfzeile behandelt.
  • Stop-Kriterium: Bei Geheimschutz, Pressebezug, Amtshaftungsrisiko, möglichem Beweisverwertungsverbot, Befangenheit oder unklarem Richtervorbehalt wird eine Vorlage an Abteilungsleitung oder Gericht formuliert.

Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren

Dieser Skill trägt zur staatsanwaltschaftlichen Streitstoff-Sortierung bei, indem Sachverhalts-Eckdaten, Beweismittel, rechtliche Würdigung und Anschlussverfügung getrennt werden. Die Prüfung bleibt an Paragraf 152 Absatz 2 StPO, Paragraf 160 StPO, Paragraf 163 StPO und Paragraf 170 StPO angebunden. Jede Abschlussentscheidung benennt Beweisstand, Strafbarkeitsschwerpunkt, Ermessens- oder Opportunitätsfrage und den nächsten Verfahrensschritt.

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