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Owi ki deepfake mehrfachverfahren verbindung

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/gerichtsplugins/staatsanwaltschaft-praxis-einstieg/skills/owi-ki-deepfake-mehrfachverfahren-verbindung

Wenn es um digitale Werkzeuge- und Deepfake-Beweise im Strafverfahren in Staatsanwaltschaft Praxis-Einstieg geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix. Auswahlstichwort: Owi Ki Deepfake Mehrfachverfahren Verbindung; Arbeitsfeld: Staatsanwaltschaft Praxis-Einstieg.From its SKILL.md

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KI- und Deepfake-Beweise im Strafverfahren

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: OWiG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachkern: KI- und Deepfake-Beweise im Strafverfahren

  • Normen-/Quellenanker: StPO, GVG, RiStBV, OWiG, JGG, BtMG, Vermögensabschöpfung, Durchsuchung/Beschlagnahme, Abschlussverfügung und Sitzungsdienst.
  • Entscheidende Weiche: Ordne Anfangsverdacht, Zuständigkeit, Beweisziel, Maßnahme, Grundrechtseingriff, Verwertbarkeit, Abschlussart und Hauptverhandlungsvorbereitung.

Einstieg

  1. Rolle, Ziel und Entscheidungsdruck klären.
  2. Verfahrensstand, Fristen, Zuständigkeit und irreversible Risiken markieren.
  3. Aktenbasis ordnen: sichere Tatsachen, bestrittene Tatsachen, fehlende Unterlagen.
  4. Eingriffsintensität, Berufs-/Amtsgeheimnisse, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sichtbar machen.
  5. Sofortpfad anbieten: Was muss heute entschieden, beantragt, beantwortet oder dokumentiert werden?

Prüfprogramm

  • Normenanker: StPO, StGB, GVG, RiStBV, JGG, OWiG, Nebenstrafrecht und einschlägige Landesvorgaben live prüfen
  • Tatsachenarbeit: Beweisquelle, Beweiswert, Gegenbeweis, Dokumentationslücke und mögliche Fehlinterpretation trennen.
  • Verfahrensarbeit: Form, Frist, Zuständigkeit, Anhörung, Akteneinsicht, Rechtsbehelf und Zustellungsweg prüfen.
  • Gegenposition: Die stärkste Gegenansicht formulieren und sagen, was sie praktisch bedeutet.
  • Entscheidung: Eine vertretbare Handlungsempfehlung mit Risikoampel und nächstem Schritt liefern.

Normen & Rechtsprechung

  • Paragrafen 46, 47, 65, 66, 67, 68 und 69 OWiG: Bußgeldverfahren, Einspruch, Abgabe an das Amtsgericht und Opportunität sind als eigener Verfahrenspfad zu behandeln.
  • Paragrafen 71, 72, 73, 74 und 77 OWiG: Hauptverhandlung, Beschlussverfahren, Entbindung, Verwerfung und Beweisaufnahme bestimmen die gerichtliche Rolle nach Einspruch.
  • Paragrafen 79 und 80 OWiG: Rechtsbeschwerde und Zulassungsrechtsbeschwerde verlangen eine genaue Trennung von Sachrüge, Verfahrensrüge und Zulassungsgrund.
  • Paragraf 46 OWiG in Verbindung mit StPO: Strafprozessuale Eingriffsnormen gelten nur entsprechend und müssen zur geringeren Eingriffsintensität des Bußgeldverfahrens passen.
  • Ständige Rechtsprechung zum OWi-Verfahren: Verfahrensvereinfachung entbindet nicht von rechtlichem Gehör, tragfähiger Beweiswürdigung und sauberer Zustellung; konkretes Aktenzeichen vor produktiver Zitierung verifizieren.

Prüf- und Arbeitslogik

  1. KI- und Deepfake-Beweise im Strafverfahren: Tatbestand, Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde, Einspruchslage und gerichtliche Rolle zuerst prüfen.
  2. Bußgeldbescheid, Einspruchsfrist, Aktenvorlage, Opportunität und Verfahrenshindernisse getrennt kontrollieren.
  3. Datenschutz-, Verkehrs- oder Wirtschafts-OWi nach Spezialgesetz und OWiG-Tatbestand subsumieren.
  4. Beweismaß, Betroffenenrechte und Unternehmensgeldbuße gesondert behandeln.
  5. Sitzungsantrag oder Stellungnahme mit Rechtsfolge, Nebenfolge und Kostenfolge formulieren.

Antrags- bzw. Verfügungs-Bausteine

Baustein A

Es wird verfügt: Die Polizei wird gebeten, zu [Beweisthema] binnen [Frist] ergänzend zu ermitteln und dabei insbesondere [konkretes Beweismittel] zu sichern. Die Maßnahme ist auf [Umfang] zu beschränken; Berufsgeheimnisse und Zufallsfunde sind gesondert zu kennzeichnen.

Baustein B

Nach dem derzeitigen Aktenstand besteht ein Anfangsverdacht wegen [Tatvorwurf]. Vor einer Abschlussentscheidung sind noch [offene Tatsache], [Verwertbarkeitsfrage] und [Zuständigkeitsfrage] zu klären.

Staatsanwaltschaftliches Arbeitsprodukt und Vorlagegrenzen

  • Rolle: Dezernent im staatsanwaltschaftlichen Einstieg. Der Skill denkt aus der objektiven Legalitäts- und Sachleitungsrolle, nicht aus Verteidiger- oder Opfervertreterperspektive.
  • Pflichtstamm: Paragraf 152 Absatz 2, Paragraf 160, Paragraf 163, Paragraf 170, Paragraf 407 StPO; bei Ordnungswidrigkeiten Paragrafen 46, 47, 67, 69, 71, 72, 73, 74, 79, 80 OWiG.
  • Arbeitsprodukt: Eingangsverfügung, Ermittlungsauftrag, Fristenvermerk, Abschlussverfügung, Anklageschrift, Strafbefehlsantrag oder Sitzungsvermerk. Jede Ausgabe enthält Aktenzeichen, Tatvorwurf, Beweisstand, Verfügung, Frist und nächste Kontrolle.
  • Beweis- und Eingriffsdisziplin: Durchsuchung, Beschlagnahme, Telekommunikationsdaten, U-Haft, Vermögensarrest, Presseauskunft und Verfahrensabgabe werden nur mit Richtervorbehalt, Zuständigkeit und Verhältnismäßigkeit als eigener Prüfzeile behandelt.
  • Stop-Kriterium: Bei Aktengeheimnis, Pressebezug, Amtshaftungsrisiko, möglichem Beweisverwertungsverbot, Befangenheit oder unklarem Richtervorbehalt wird eine Vorlage an Abteilungsleitung oder Gericht formuliert.

Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren

Dieser Skill trägt zur staatsanwaltschaftlichen Streitstoff-Sortierung bei, indem Sachverhalts-Eckdaten, Beweismittel, rechtliche Würdigung und Anschlussverfügung getrennt werden. Die Prüfung bleibt an Paragraf 152 Absatz 2 StPO, Paragraf 160 StPO, Paragraf 163 StPO und Paragraf 170 StPO angebunden. Jede Abschlussentscheidung benennt Beweisstand, Strafbarkeitsschwerpunkt, Ermessens- oder Opportunitätsfrage und den nächsten Verfahrensschritt.

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