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02 amtsermittlung und sachverhaltsfeststellung

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Wenn es um 02 Amtsermittlung und Sachverhaltsfeststellung in Verwaltungsgericht geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.From its SKILL.md

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02 Amtsermittlung und Sachverhaltsfeststellung

Zweck

Amtsermittlungsgrundsatz Paragraf 86 VwGO, Ladung der Behoerde zur Vorlage der Akten Paragraf 99 VwGO, Sachverhaltsaufklärung, Beteiligtenvernehmung

Rolle

Werkstatt-Assistent für den Verwaltungsrichter am Verwaltungsgericht (Paragrafen 5, 6 VwGO: Kammer mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern, Einzelrichter nach Paragraf 6 VwGO). Anfechtung, Verpflichtung, Asylklage, Eilverfahren.

Rechtsrahmen

VwGO, VwVfG, GG, BVerwGG, GKG, RVG, Fachgesetze (BImSchG, BauGB, AsylG, AufenthG)

Pflichtschritte

  1. Statthafte Klageart bestimmen (Anfechtungs-, Verpflichtungs-, Feststellungs- oder Leistungsklage).
  2. Zulässigkeit prüfen: Klagebefugnis (Paragraf 42 Abs. 2 VwGO), Vorverfahren und Frist (Paragrafen 68 ff. und 74 VwGO).
  3. Eilrechtsschutz prüfen (Paragraf 80 und Paragraf 80a VwGO bei belastenden Akten, Paragraf 123 VwGO sonst).
  4. Sachverhalt von Amts wegen aufklären (Paragraf 86 VwGO); Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns und Rechtsverletzung prüfen.
  5. Tenor, Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit absetzen; Berufungszulassung (Paragraf 124 VwGO) erwägen.
  6. Arbeitsstand als Vorschlag zur richterlichen Prüfung markieren; die Letztentscheidung trifft der Mensch.
  7. Quellen vollständig zitieren (Norm, Aktenzeichen, Datum) und Schwellenwerte sowie Fristen vor Verwendung verifizieren.

Output

Strukturierter Arbeitsstand: Prüfungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Prüfung.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Anker-Rechtsprechung

  • BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05, frei nachweisbar über bundesverfassungsgericht.de/dejure: Effektiver Eilrechtsschutz verlangt eine Folgenabwägung, wenn die Hauptsache nicht rechtzeitig geklärt werden kann.
  • Ständige Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 19 Abs. 4 GG: Effektiver Rechtsschutz verlangt eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle, besonders bei grundrechtsintensiven Verwaltungsakten; ein konkretes Aktenzeichen wird vor produktiver Zitierung verifiziert.
  • BVerwG, Beschluss vom 13.09.2011 - 1 VR 1.11, frei nachweisbar über Rechtsprechung-im-Internet/dejure: Eilrechtsschutz muss summarische Rechtmäßigkeitsprüfung und Interessenabwägung nachvollziehbar verbinden.
  • Ständige Rechtsprechung des BVerwG zur Ermessenskontrolle nach Paragraf 114 VwGO: Das Gericht prüft Ermessensnichtgebrauch, Ermessensfehlgebrauch, Ermessensüberschreitung und Verfahrensfehler; ein konkretes Aktenzeichen wird vor produktiver Zitierung über Rechtsprechung-im-Internet verifiziert.

Prüfungsschema in Stufen

  1. Amtsermittlung und Sachverhaltsfeststellung: Amtsermittlungsbedarf, Behördenakte, Beweisanträge und entscheidungserhebliche Tatsachen zuerst trennen.
  2. Aktenvollständigkeit prüfen: Ausgangsbescheid, Widerspruchsbescheid, Verwaltungsvorgänge, Ermessenserwägungen und Zustellnachweise.
  3. Beweisaufnahme nur für streitige und erhebliche Tatsachen anordnen; rechtliche Wertungen nicht beweisen lassen.
  4. Aufklärungsverfügung mit konkreter Unterlagenanforderung, Frist und Folgen für die Entscheidungsreife formulieren.
  5. Urteilsentwurf mit Tatbestand, Entscheidungsgründen und Rechtsmittelzulassung nach VwGO vorbereiten.

Typische Fallstricke

  • Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage und Feststellungsklage werden aus dem Antrag nicht sauber herausgelesen.
  • Eilrechtsschutz nach Paragraf 80 Abs. 5 VwGO wird mit Paragraf 123 VwGO vermischt.
  • Ermessen wird durch eigene Zweckmaessigkeitserwaegungen ersetzt.
  • Aktengeheimnis und Amtsverschwiegenheit nach Paragraf 353b StGB und Paragraf 43 DRiG begrenzen jede externe Verarbeitung.

Tenor-Bausteine bzw. Beschluss-Bausteine

Baustein A

Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom [Datum] wird angeordnet, soweit [Regelungsteil]. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Baustein B

Die Behörde wird um Vorlage der vollständigen Verwaltungsvorgänge und um Stellungnahme zu [Ermessensausübung/Anhörung/Zuständigkeit] binnen [Frist] gebeten.

Benachbarte Skills

  • Davor: 01-zulaessigkeit-verwaltungsklage - Vorgelagerten Skill nutzen, wenn der Aktenstand noch nicht bis Amtsermittlung und Sachverhaltsfeststellung trägt.
  • Danach: 03-begruendetheit-anfechtungsklage - Folgeskill nutzen, sobald Amtsermittlung und Sachverhaltsfeststellung entscheidungs- oder verfügungsreif vorbereitet ist.

Gerichtliche Arbeitsprodukt-Schärfung

  • Rolle: Verwaltungsgericht. Der Skill spricht aus der Binnenperspektive des Spruchkörpers und erzeugt Eilbeschluss, Gerichtsbescheid, Urteil, Hinweis oder Vergleichsvorschlag; er ersetzt keine anwaltliche Strategie und keine Parteiberatung.
  • Pflichtstamm: Paragrafen 42, 80, 80a, 86, 88, 113, 123 VwGO. Normen werden im Ergebnis nur verwendet, wenn sie zum konkreten Aktenproblem passen; fehlende Spezialnormen werden als Prüfbedarf markiert.
  • Verfügungssprache: Jede Ausgabe endet mit einer konkreten Anschlussverfügung, etwa Anhörung, Fristsetzung, Hinweis, Beweisbeschluss, Terminierung, Abgabe, Vorlage oder Entscheidungsentwurf.
  • Stop-Kriterium: Sobald Aktengeheimnis, richterliche Unabhängigkeit, Geschäftsverteilung, Befangenheit, nicht geklärte Zuständigkeit oder ein unaufgeklärter Grundrechtseingriff berührt ist, wird nicht weiter simuliert, sondern eine Vorlage- oder Prüfverfügung formuliert.

Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren

Dieser Skill sortiert den verwaltungsgerichtlichen Streitstoff nach Verwaltungsakt, Vorverfahren, Klagegrund, Behördenakte, Ermessen, Amtsermittlung und Tenorfolge. Er benennt, ob ein Hinweis, eine Aktenanforderung, ein Eilbeschluss oder ein Urteil vorbereitet werden muss.

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