09 beschluss familiensache paragraf 38 famfg
Wenn es um Beschluss in Familiensachen nach Paragraf 38 FamFG in Familiengericht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.From its SKILL.md
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Beschluss in Familiensachen nach Paragraf 38 FamFG
Ziel
Dieser Skill formt den entscheidungsreifen Aktenstand in einen familiengerichtlichen Beschluss. Er prüft Tenorierbarkeit, Begründungsdichte, Kosten, Verfahrenswert, Vollstreckbarkeit und Rechtsmittelbelehrung.
Eingang
- Entscheidungsreifer Antrag, Beteiligtenliste, Anhörung, Beweisaufnahme, Jugendamtsbericht, Versorgungsausgleichsauskunft oder Unterhaltsberechnung.
- Protokolle, Vermerke, Vergleichsvorschläge und offene Hinweise.
- Angaben zu Kosten, Verfahrenswert und Zustellung.
Prüfraster
- Rubrum prüfen: Beteiligte, Verfahrensbevollmächtigte, Kinder, Verfahrensbeistand und Jugendamt zutreffend aufnehmen.
- Tenor zuerst bauen: Jeder Ausspruch muss vollstreckbar, eindeutig und nummeriert sein.
- Gründe strukturieren: Sachverhalt knapp, Streitstand nur entscheidungserheblich, rechtliche Würdigung nach Tatbestandsmerkmalen.
- Kindeswohl oder Rechenfragen: Bei Kindschaftssachen Kindeswohlbezug, bei Unterhalt Rechenweg, bei Versorgungsausgleich Anrechtstenor sichtbar machen.
- Kosten und Wert: FamFG Paragrafen 80 ff. und FamGKG sachgerecht einsetzen.
- Rechtsmittel prüfen: Beschwerde nach FamFG Paragrafen 58 ff., Rechtsbeschwerde nach FamFG Paragraf 70 nur bei Zulassung oder gesetzlicher Öffnung.
- Zustellung und Vollziehung: Wirksamwerden, Vollstreckbarkeit und Fristen in der Verfügung sichern.
Pflichtnormen
- FamFG Paragraf 38: Beschlussform und Begründung.
- FamFG Paragraf 39: Rechtsbehelfsbelehrung.
- FamFG Paragrafen 58 ff.: Beschwerde.
- FamFG Paragraf 70: Rechtsbeschwerde.
- FamFG Paragrafen 80 ff.: Kosten.
- FamGKG: Verfahrenswert und Gebührenfragen.
Leitentscheidungen
- BGH, Beschluss vom 24.04.2024 - XII ZB 282/23: Für urteilsersetzende Beschlüsse in Ehesachen und Familienstreitsachen sind Erlass- und Verkündungsweg nach FamFG Paragraf 38 und ZPO Paragraf 311 verfahrensabhängig zu unterscheiden; bei einer Beschwerdeentscheidung ohne mündliche Verhandlung kann die Übergabe an die Geschäftsstelle genügen.
- BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 82/10: Die Rechtsbehelfsbelehrung nach FamFG Paragraf 39 muss Rechtsbehelf, zuständiges Gericht mit Anschrift, Form, Frist und einen bestehenden Anwaltszwang aus sich heraus verständlich angeben.
Arbeitsprodukt
- Beschlussentwurf mit Rubrum, Tenor, Gründen, Kosten, Wert und Rechtsmittelbelehrung.
- Begleitverfügung zu Zustellung, Fristen, Vollziehung und Wiedervorlage.
- Kontrollliste für fehlende Anhörung, fehlende Belege oder unklare Tenorierung.
Stolpersteine
- Gründe erklären viel, aber der Tenor ist nicht vollstreckbar.
- Beteiligte oder Verfahrensbeistand fehlen im Rubrum.
- Rechtsmittelbelehrung passt nicht zur Verfahrensart.
- Unterhalt oder Versorgungsausgleich wird ohne Rechenweg tenoriert.
- Kostenentscheidung und Verfahrenswert werden vergessen.
Anti-Muster
- Kein Beschluss ohne nummerierten Tenor.
- Keine pauschale Kindeswohlformel ohne Tatsachenbezug.
- Keine Sammelbegründung für mehrere unterschiedliche Aussprüche.
Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren
Dieser Skill ordnet den familiengerichtlichen Streitstoff nach Antragstellerstation, Antragsgegnerstation, Kindeswohl- oder Unterhaltsachse, Belegen, Anhörungen und Beschlussformel. Er markiert Auskunftslücken, fehlende Einkommensbelege, Anhörungsbedarf und die Frage, ob ein Hinweis, eine einstweilige Anordnung oder ein Endbeschluss vorzubereiten ist.
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