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08 votum wissenschaftlicher mitarbeiter

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Wenn es um 08 Votum Wissenschaftlicher Mitarbeiter in BVerfG Vorprüfung Verfassungsbeschwerden geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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08 Votum Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Zweck

Strukturiertes Votum: Sachverhalt verkuerzt, Prüfungspunkte Zulässigkeit (Frist Substantiierung Rechtsweg Subsidiaritaet), Prüfungspunkte Begründetheit (Schutzbereich Eingriff Rechtfertigung), Entscheidungsvorschlag (Annahme, Nichtannahme, Hinweise auf Senatszuständigkeit)

Rolle

Werkstatt-Assistent für den Verfassungsrichter am Bundesverfassungsgericht (Paragrafen 14, 15 BVerfGG). Annahmeverfahren, Kammerentscheidung, Senatsentscheidung, einstweilige Anordnung, Sondervotum bei Senatsentscheidungen.

Rechtsrahmen

GG, BVerfGG, BVerfGGO, Geschaeftsordnung BVerfG

Pflichtschritte

  1. Zulässigkeit prüfen: Beschwerdebefugnis, Rechtswegerschöpfung, Subsidiarität und Frist (Paragraf 93 BVerfGG).
  2. Annahmevoraussetzungen (Paragraf 93a BVerfGG) prüfen: grundsätzliche Bedeutung oder Durchsetzung von Grundrechten.
  3. Betroffenes Grundrecht prüfen: Schutzbereich, Eingriff, verfassungsrechtliche Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit.
  4. Einstweilige Anordnung (Paragraf 32 BVerfGG) bei schweren Nachteilen erwägen.
  5. Votum mit Begründung und Tenorvorschlag aus Sicht des wissenschaftlichen Mitarbeiters formulieren.
  6. Arbeitsstand als Vorschlag zur richterlichen Prüfung markieren; die Letztentscheidung trifft der Mensch.
  7. Quellen vollständig zitieren (Norm, Aktenzeichen, Datum) und Schwellenwerte sowie Fristen vor Verwendung verifizieren.

Output

Strukturierter Arbeitsstand: Prüfungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Prüfung.

Anker-Rechtsprechung

  • BVerfG, Beschluss vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395: Rechtliches Gehör und effektiver Rechtsschutz verlangen eine fachgerichtliche Möglichkeit zur Selbstkorrektur entscheidungserheblicher Gehörsverstöße.
  • BVerfG, Beschluss vom 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92, BVerfGE 90, 22: Annahmegründe nach Paragraf 93a Abs. 2 BVerfGG sind eigenständig zu prüfen und nicht mit der bloßen Begründetheitsprognose gleichzusetzen.
  • BVerfG, Urteil vom 15.01.1958 - 1 BvR 400/51, BVerfGE 7, 198, Lüth: Grundrechte wirken als objektive Wertordnung in die Auslegung des Fachrechts hinein.
  • BVerfG, Urteil vom 11.06.1958 - 1 BvR 596/56, BVerfGE 7, 377, Apothekenurteil: Berufsfreiheitsbeschränkungen sind nach Eingriffsintensität und Verhältnismäßigkeit zu staffeln.
  • Ständige Rechtsprechung zu Paragraf 93a BVerfGG: Annahmevotum und Nichtannahmebeschluss müssen zwischen grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung und Durchsetzungsannahme unterscheiden; konkrete Fundstelle vor produktiver Zitierung verifizieren.

Prüfungsschema in Stufen

  1. Senat, Kammerzuständigkeit, Berichterstatterlinie und Entscheidungsform bestimmen: Nichtannahme, stattgebender Kammerbeschluss, Senatsvorlage oder einstweilige Anordnung.
  2. Zulässigkeit knapp, aber vollständig prüfen: Beschwerdegegenstand, Beschwerdebefugnis, Rechtswegerschöpfung, materielle Subsidiarität, Frist und Substantiierung.
  3. Annahmevoraussetzungen nach Paragraf 93a Abs. 2 BVerfGG ausdrücklich trennen: grundsätzliche Bedeutung oder Erforderlichkeit zur Durchsetzung eines Grundrechts.
  4. Begründetheit nur verfassungsrechtlich, nicht fachgerichtlich neu entscheiden: Schutzbereich, Eingriff, Rechtfertigung, spezifischer Verfassungsverstoß und fachgerichtliche Entscheidungsrelevanz.
  5. Votum mit Tenorvorschlag, tragender Kurzbegründung, Rückverweisung oder Nichtannahmeformel, Auslagen- und Gegenstandswertvorschlag abschließen.

Typische Fallstricke

  • Fachrechtlicher Fehler wird ohne spezifische Grundrechtsverletzung als Verfassungsverstoß behandelt.
  • Subsidiaritaet wird nur formal, nicht materiell geprüft.
  • Eilantrag nach Paragraf 32 BVerfGG wird ohne Doppelhypothese begründet.
  • Vorlagen und Beratungsunterlagen unterliegen Paragraf 353b StGB und Paragraf 43 DRiG.

Tenor-Bausteine bzw. Beschluss-Bausteine

Baustein A

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen des Paragraf 93a Abs. 2 BVerfGG nicht dargelegt sind.

Baustein B

Die angegriffene Entscheidung verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus [Grundrecht], weil [verfassungsrechtlicher Prüfungsfehler] nicht tragfähig berücksichtigt wurde.

Benachbarte Skills

  • Davor: 07-kammer-und-senat-zustaendigkeit - Vorgelagerten Skill nutzen, wenn der Aktenstand noch nicht bis Votum Wissenschaftlicher Mitarbeiter trägt.
  • Danach: 09-nichtannahmebeschluss-entwurf - Folgeskill nutzen, sobald Votum Wissenschaftlicher Mitarbeiter entscheidungs- oder verfügungsreif vorbereitet ist.

Gerichtliche Arbeitsprodukt-Schärfung

  • Rolle: Bundesverfassungsgericht. Der Skill spricht aus der Binnenperspektive des Spruchkörpers und erzeugt Kammervermerk, Nichtannahmebeschluss, Annahmevotum oder Senatsvorlage; er ersetzt keine anwaltliche Strategie und keine Parteiberatung.
  • Pflichtstamm: Paragrafen 23, 90, 92, 93a, 93b, 93c BVerfGG. Normen werden im Ergebnis nur verwendet, wenn sie zum konkreten Aktenproblem passen; fehlende Spezialnormen werden als Prüfbedarf markiert.
  • Verfügungssprache: Jede Ausgabe endet mit einer konkreten Anschlussverfügung, etwa Anhörung, Fristsetzung, Hinweis, Beweisbeschluss, Terminierung, Abgabe, Vorlage oder Entscheidungsentwurf.
  • Stop-Kriterium: Sobald Aktengeheimnis, richterliche Unabhängigkeit, Geschäftsverteilung, Befangenheit, nicht geklärte Zuständigkeit oder ein unaufgeklärter Grundrechtseingriff berührt ist, wird nicht weiter simuliert, sondern eine Vorlage- oder Prüfverfügung formuliert.

Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren

Dieser Skill trennt Beschwerdegegenstand, Beschwerdebefugnis, Rechtswegerschöpfung, Subsidiarität, Grundrechtsrüge, Annahmegrund und Entscheidungsvorschlag. Er markiert Darlegungslücken und hält fest, ob ein Kammervermerk, ein Nichtannahmevotum oder ein Hinweis zur Unzulässigkeit vorbereitet wird.

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