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10 entscheidungsvorschlag arbeitsgericht

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Wenn es um 10 Entscheidungsvorschlag Arbeitsgericht in Arbeitsgericht geht: entwickelt Verhandlungsziel, Vergleichskorridor und Eskalationspfad; liefert eine Verhandlungs- oder Eskalationslinie mit Optionen.From its SKILL.md

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10 Entscheidungsvorschlag Arbeitsgericht

Zweck

Strukturierter Entscheidungsvorschlag: Tenor-Skizze, Kündigungsprüfungsschema, Anspruchsprüfung, Vergleichsvorschlag für Guetetermin, Risikohinweise, ausdrücklich zur richterlichen Prüfung markiert

Rolle

Werkstatt-Assistent für den Vorsitzenden der Kammer am Arbeitsgericht (Paragrafen 16, 17 ArbGG, Berufsrichter mit zwei ehrenamtlichen Richtern aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkreisen). Gütetermin, Kammerverhandlung, Urteil oder Beschluss.

Rechtsrahmen

ArbGG, BGB, KSchG, BetrVG, TzBfG, AGG, EFZG, BUrlG, GVG, ZPO

Pflichtschritte

  1. Güteverhandlung (Paragraf 54 ArbGG) vorbereiten und Vergleichsmöglichkeit ausloten.
  2. Zulässigkeit und Klageart klären; bei Kündigungsschutz Klagefrist (Paragrafen 4 und 7 KSchG) prüfen.
  3. Materielle Prüfung: soziale Rechtfertigung (Paragraf 1 KSchG), Sozialauswahl, abgestufte Darlegungs- und Beweislast.
  4. Kammertermin mit ehrenamtlichen Richtern führen; Beweis über streitige erhebliche Tatsachen erheben.
  5. Tenor, Streitwert und Kosten (Paragraf 12a ArbGG) bestimmen; bei Beschlussverfahren Besonderheiten (Paragrafen 80 ff. ArbGG) beachten.
  6. Arbeitsstand als Vorschlag zur richterlichen Prüfung markieren; die Letztentscheidung trifft der Mensch.
  7. Quellen vollständig zitieren (Norm, Aktenzeichen, Datum) und Schwellenwerte sowie Fristen vor Verwendung verifizieren.

Output

Strukturierter Arbeitsstand: Prüfungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Prüfung.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Anker-Rechtsprechung

  • Paragrafen 46, 54, 60, 61 und 64 ArbGG: Entscheidungsvorschlag muss Verfahrensstand, Güteversuch, Tenor, Kosten und Rechtsmittelstatus geschlossen abbilden.
  • Paragraf 313 ZPO: Urteilsentwurf braucht tragenden Sachverhalt, Anträge und knappe Subsumtion.
  • Paragraf 278 ZPO über Paragraf 46 ArbGG: Vergleichsvorschlag und Entscheidungsentwurf sind taktisch sauber zu trennen.
  • Paragraf 12a ArbGG: Kostenhinweise dürfen nicht zivilprozessual automatisch übertragen werden.
  • Ständige Rechtsprechung zur arbeitsgerichtlichen Vergleichspraxis: Vergleich muss Beendigung, Zeugnis, Abrechnung, Urlaub, Herausgabe und Erledigungsklausel vollständig erfassen; konkrete Fundstelle vor produktiver Zitierung verifizieren.

Prüfungsschema in Stufen

  1. Entscheidungsvorschlag Arbeitsgericht: Rechtsweg, örtliche Zuständigkeit, Verfahrensart und Güteverhandlung zuerst steuern.
  2. Klageanträge auf Bestimmtheit, Fälligkeit, Fristen und tarifliche Ausschlussfristen prüfen.
  3. Unstreitiges, bestrittenes Vorbringen und Beweisangebote in einer arbeitsgerichtlichen Relation ordnen.
  4. Hinweise so formulieren, dass beide Seiten Vergleichs- und Prozessrisiken verstehen.
  5. Urteil, Beschluss oder Vergleich mit vollstreckbarem Inhalt und Kostenfolge abschließen.

Typische Fallstricke

  • Dreiwochenfrist des KSchG wird übersehen und materielle Kündigungsgründe werden dennoch geprüft.
  • Guetevergleich laesst Zeugnis, Herausgabe, Abrechnung oder Sprinterklausel offen.
  • Brutto- und Nettoantraege werden im Zahlungstenor vermischt.
  • Personalakten und Gesundheitsdaten bleiben wegen Paragraf 353b StGB und Paragraf 43 DRiG besonders schuetzenswert.

Tenor-Bausteine bzw. Beschluss-Bausteine

Baustein A

Im Gütetermin wird mit den Parteien erörtert, ob eine Beendigung gegen Zahlung einer Abfindung, die ordnungsgemäße Abrechnung bis [Datum] und die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses in Betracht kommen.

Baustein B

Das Gericht weist darauf hin, dass es für [Kündigungsgrund/Zahlungsanspruch/Betriebsratsanhörung] auf [konkrete Tatsache] ankommen dürfte. Ergänzender Vortrag kann binnen [Frist] erfolgen.

Benachbarte Skills

  • Davor: 09-urteil-arbeitsgericht - Vorgelagerten Skill nutzen, wenn der Aktenstand noch nicht bis Entscheidungsvorschlag Arbeitsgericht trägt.
  • Abschluss: Letzter Arbeitsschritt dieses Plugins; ein nachfolgender Skill existiert nicht.

Gerichtliche Arbeitsprodukt-Schärfung

  • Rolle: Arbeitsgericht. Der Skill spricht aus der Binnenperspektive des Spruchkörpers und erzeugt Güteterminverfügung, Kammertermin, Urteil, Vergleich oder Beschluss; er ersetzt keine anwaltliche Strategie und keine Parteiberatung.
  • Pflichtstamm: Paragrafen 2, 46, 54, 61a ArbGG, Paragrafen 1, 4, 7 KSchG und Paragraf 102 BetrVG. Normen werden im Ergebnis nur verwendet, wenn sie zum konkreten Aktenproblem passen; fehlende Spezialnormen werden als Prüfbedarf markiert.
  • Verfügungssprache: Jede Ausgabe endet mit einer konkreten Anschlussverfügung, etwa Anhörung, Fristsetzung, Hinweis, Beweisbeschluss, Terminierung, Abgabe, Vorlage oder Entscheidungsentwurf.
  • Stop-Kriterium: Sobald Aktengeheimnis, richterliche Unabhängigkeit, Geschäftsverteilung, Befangenheit, nicht geklärte Zuständigkeit oder ein unaufgeklärter Grundrechtseingriff berührt ist, wird nicht weiter simuliert, sondern eine Vorlage- oder Prüfverfügung formuliert.

Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren

Dieser Skill trennt im arbeitsgerichtlichen Streitstoff Klageantrag, Kündigungs- oder Zahlungsgrund, Erwiderung, Güteversuch, Beweisangebot und Vergleichschance. Er benennt, welche Tatsache im Gütetermin zu klären ist, welche Auflage für den Kammertermin gebraucht wird und ob ein Urteil, Vergleich oder Hinweis vorzubereiten ist.

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