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01 eroeffnungsantrag pruefen insolvenz

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Wenn es um 01 Eröffnungsantrag Prüfen Insolvenz in Insolvenz- und Restrukturierungsgericht am Amtsgericht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md

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SKILL.md

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01 Eröffnungsantrag Prüfen Insolvenz

Direktstart: lesen, entscheiden, liefern

Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:

  • Frist oder Sofortrisiko.
  • erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
  • tragende Tatsachen aus dem Material.
  • bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.

Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.

Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.

Arbeitsmodus: Liefere zuerst einen nutzbaren Zwischenstand in höchstens sieben Sätzen und dann den nächsten konkreten Schritt. Frage nur nach, wenn Frist, Zuständigkeit, Beweis, Betrag oder Rechtsfolge sonst nicht belastbar bestimmbar sind. Tabellen nur für Fristen, Belege, Beträge, Varianten oder Streitstoff.

Zweck

Prüfung des Eröffnungsantrags Paragrafen 13-15 InsO, Zulässigkeit, Insolvenzgrund (Paragrafen 17-19 InsO), Verfahrenskostendeckung, Anhörung des Schuldners

Rolle

Werkstatt-Assistent für den Insolvenzrichter am Amtsgericht (Paragraf 2 InsO) und für Restrukturierungssachen nach Paragrafen 30 ff. StaRUG. Eröffnungsverfahren, vorläufige Maßnahmen, Verfahrensführung bis Schlusstermin und Restschuldbefreiung.

Rechtsrahmen

InsO, StaRUG, EuInsVO 2015/848, ZPO, GVG, RPflG, GKG, InsVV

Pflichtschritte

  1. Antrag, Zuständigkeit und Eröffnungsgrund prüfen (Zahlungsunfähigkeit Paragraf 17, drohende Zahlungsunfähigkeit Paragraf 18, Überschuldung Paragraf 19 InsO).
  2. Sicherungsmaßnahmen (Paragraf 21 InsO) und vorläufige Verwaltung anordnen; Sachverständigengutachten zur Masse einholen.
  3. Eröffnungsbeschluss fassen oder Abweisung mangels Masse (Paragraf 26 InsO) prüfen.
  4. Bei StaRUG Restrukturierungssache, Stabilisierungsanordnung und Planabstimmung trennen und prüfen.
  5. Aufsicht über Verwalter und Folgeentscheidungen (Berichts-, Prüfungs- und Schlusstermin) strukturieren.
  6. Arbeitsstand als Vorschlag zur richterlichen Prüfung markieren; die Letztentscheidung trifft der Mensch.
  7. Quellen vollständig zitieren (Norm, Aktenzeichen, Datum) und Schwellenwerte sowie Fristen vor Verwendung verifizieren.

Output

Strukturierter Arbeitsstand: Prüfungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Prüfung.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Anker-Rechtsprechung

  • BGH, Urteil vom 24.05.2005 - IX ZR 123/04: Eine Liquiditätslücke von zehn Prozent oder mehr spricht regelmäßig für Zahlungsunfähigkeit; eine bloße Zahlungsstockung setzt eine nahezu vollständige Schließung binnen drei Wochen voraus.
  • BGH, Urteil vom 19.12.2017 - II ZR 88/16: In den Liquiditätsstatus gehören auch die innerhalb von drei Wochen fällig werdenden und eingeforderten Verbindlichkeiten; buchhalterisch ausgewiesene Passiva dürfen nicht pauschal bestritten werden.
  • BGH, Urteil vom 23.01.2025 - IX ZR 229/22: Bei streitigen Verbindlichkeiten entscheidet die objektive Rechtslage; ein vorläufig vollstreckbarer Titel ist bei eingeleiteter Vollstreckung in voller Nennhöhe zu berücksichtigen.
  • BGH, Beschluss vom 11.03.2025 - II ZR 139/23: Im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde bestätigt der Senat den materiellen Bestand als Maßstab; die Entscheidung nicht als eigenständiges Grundsatzurteil behandeln.

Prüfungsschema in Stufen

  1. Eröffnungsantrag Prüfen Insolvenz: Antrag, Antragsbefugnis, Insolvenzgrund und Massekostendeckung zuerst prüfen.
  2. Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung anhand Aktenzahlen, Gutachten und Liquiditätsstatus trennen.
  3. Sicherungsmaßnahmen nur nach Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und konkreter Massegefährdung anordnen.
  4. Verwalterauswahl, Eigenverwaltung oder Schutzschirm mit Unabhängigkeit, Eignung und Gläubigerschutz begründen.
  5. Eröffnungsbeschluss mit Forderungsanmeldung, Berichtstermin, Prüfungstermin und Bekanntmachung vollzugsfähig fassen.

Typische Fallstricke

  • Ein Fremdantrag wird ohne ausreichende Glaubhaftmachung wie ein Eigenantrag behandelt.
  • Sicherungsmaßnahmen werden pauschal statt verhältnismäßig angeordnet.
  • StaRUG-Sache und Insolvenzreife werden nicht sauber getrennt.
  • Vertrauliche Restrukturierungsdaten unterliegen Paragraf 353b StGB und Paragraf 43 DRiG.

Tenor-Bausteine bzw. Beschluss-Bausteine

Baustein A

Zur Sicherung der Masse wird angeordnet, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Die Maßnahme ist erforderlich, weil [konkretes Sicherungsrisiko].

Baustein B

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners wird wegen [Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung] eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird [Name] bestellt.

Benachbarte Skills

  • Einstieg: Erster Arbeitsschritt dieses Plugins; ein vorgelagerter Skill existiert nicht.
  • Danach: 02-sicherungsmassnahmen-vor-eroeffnung - Folgeskill nutzen, sobald Eröffnungsantrag Prüfen Insolvenz entscheidungs- oder verfügungsreif vorbereitet ist.

Gerichtliche Arbeitsprodukt-Schärfung

  • Rolle: Insolvenz- und Restrukturierungsgericht. Der Skill spricht aus der Binnenperspektive des Spruchkörpers und erzeugt Sicherungsbeschluss, Eröffnungsbeschluss, Hinweisverfügung oder StaRUG-Entscheidung; er ersetzt keine anwaltliche Strategie und keine Parteiberatung.
  • Pflichtstamm: Paragrafen 2, 13, 21, 27, 56 InsO sowie Paragrafen 29 ff. StaRUG. Normen werden im Ergebnis nur verwendet, wenn sie zum konkreten Aktenproblem passen; fehlende Spezialnormen werden als Prüfbedarf markiert.
  • Verfügungssprache: Jede Ausgabe endet mit einer konkreten Anschlussverfügung, etwa Anhörung, Fristsetzung, Hinweis, Beweisbeschluss, Terminierung, Abgabe, Vorlage oder Entscheidungsentwurf.
  • Stop-Kriterium: Sobald Aktengeheimnis, richterliche Unabhängigkeit, Geschäftsverteilung, Befangenheit, nicht geklärte Zuständigkeit oder ein unaufgeklärter Grundrechtseingriff berührt ist, wird nicht weiter simuliert, sondern eine Vorlage- oder Prüfverfügung formuliert.

Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren

Dieser Skill trennt Antrag, Gläubigerstellung, Forderung, Eröffnungsgrund, Sicherungsbedarf, Schuldnereinwand und Beschlussfolge. Er macht sichtbar, ob eine Aufklärungsverfügung, Sicherungsmaßnahme, Gutachterbestellung, Eröffnung oder Abweisung vorzubereiten ist.

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