99 finale entscheidung volltext
Wenn es um Finale Entscheidung als Volltext (Urteil Amtsgericht Zivil) in Richter Amtsgericht Zivilsachen geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.From its SKILL.md
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Finale Entscheidung als Volltext (Urteil Amtsgericht Zivil)
Zweck
Dieser Skill erzeugt die finale Entscheidung des Spruchkörpers nicht als bloßen Vorschlag oder Votum, sondern als versandfertigen Volltext im richtigen Layout — so, wie er das Gericht verlassen würde. Die Entscheidung wird zur Unterschrift fertig gebaut: mit Rubrum, vollständigem Tenor, Tatbestand oder Sachverhalt, Entscheidungsgründen, Nebenentscheidungen und Rechtsmittelbelehrung.
Gegenstand: Urteil des Amtsgerichts in Zivilsachen.
Rechtlicher Rahmen
Paragrafen 313, 313a, 313b ZPO; Paragrafen 91 ff. ZPO für Kosten; Paragrafen 708, 711 ZPO für vorläufige Vollstreckbarkeit beim Amtsgericht.
Eingangsvoraussetzungen
Vor der Volltext-Erstellung müssen die vorbereitenden Skills dieses Plugins durchlaufen sein. Insbesondere müssen vorliegen:
- Rubrum mit allen Parteien, Vertretern und Aktenzeichen;
- vollständig erfasster Sachverhalt und Streitstand;
- geprüfte Anspruchsgrundlagen oder Tatbestandsmerkmale mit Subsumtion;
- gewürdigte Beweise oder Akten;
- Tenor-Skizze mit Entscheidungsformel zu Hauptsache, Kosten und vorläufiger Vollstreckbarkeit oder Rechtsmittelbelehrung.
Fehlt eines dieser Stücke, weist der Skill darauf hin und unterbricht die Volltext-Erstellung, bevor er Phantasie produziert.
Aufbau des Volltextes
1. Briefkopf und Rubrum
Gerichtsbezeichnung in der ersten Zeile (zum Beispiel „Amtsgericht München"), Aktenzeichen, Verkündungsdatum, vollständiges Rubrum mit Parteien, Prozessbevollmächtigten, Streitgegenstand und Spruchkörper.
2. Tenor (Entscheidungsformel)
Der Tenor wird vollständig ausformuliert. Er ist die rechtskraftfähige Anordnung. Beispiel für diesen Spruchkörper:
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 3.200 nebst Zinsen in Höhe von fuenf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. April 2024 zu zahlen.
- Die Beklagte traegt die Kosten des Rechtsstreits.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Tenor enthält zwingend: Hauptausspruch zur Sache, Kostenentscheidung, ggf. Aussprache zur vorläufigen Vollstreckbarkeit, ggf. Streitwertfestsetzung.
3. Tatbestand oder Sachverhalt
Knappe, sachlich-distanzierte Darstellung des unstreitigen Sachverhalts und des streitigen Parteivortrags. Bei Beschlüssen entsprechend „Gründe I."; bei Strafurteilen die Feststellungen zum Tatgeschehen. Verwende den Imperfekt für Geschehensschilderung, das Präsens für Antrag und Verfahrensstand.
4. Entscheidungsgründe
Strenge Subsumtionsstruktur: Anspruchsgrundlage oder Tatbestandsmerkmal, Tatbestandsvoraussetzungen, Subsumtion mit Belegen aus den Akten, Ergebnis. Einreden und Einwendungen am Ende der jeweiligen Prüfungsebene. Bei Strafurteilen Beweiswürdigung und Strafzumessung getrennt darstellen.
5. Nebenentscheidungen
Kosten, vorläufige Vollstreckbarkeit, Streitwertfestsetzung. Bei Familien- und Sozialsachen die jeweils einschlägigen Kostenregeln.
6. Rechtsmittelbelehrung
Vollstaendige Belehrung über statthaftes Rechtsmittel, Frist, Form und Adressat. Niemals weglassen, niemals abkuerzen.
7. Unterschriftenzeile
Ort, Datum, Name(n) der entscheidenden Berufs- und Laienrichter mit Funktionsbezeichnung. Bei Verhinderung Vertretungsvermerk.
Prozessuale Glanzkontrolle
Vor der finalen Entscheidung wird zwingend geprüft:
- Antrag, Rechtsschutzziel und Tenor sind deckungsgleich und vollstreckbar.
- Schlüssigkeit, Erheblichkeit, Beweisbedürftigkeit und Beweislast wurden nicht vermischt.
- Hinweise nach Paragraf 139 ZPO sind bei überraschenden oder übersehenen Punkten früh, konkret und aktenkundig erteilt.
- Artikel 103 Absatz 1 GG ist sichtbar gewahrt: entscheidungserheblicher Vortrag ist zur Kenntnis genommen und erwogen.
- Beweiswürdigung nach Paragraf 286 ZPO und gegebenenfalls Schätzung nach Paragraf 287 ZPO sind nachvollziehbar begründet.
- Nebenentscheidungen zu Kosten, Vollstreckbarkeit, Streitwert und Rechtsmittelbelehrung passen zum Tenor.
- Rechtsprechungsanker: BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 für das Verbot der Überraschungsentscheidung; BVerfG, 03.05.2021 - 2 BvR 1176/20 für Gehör, Kenntnisnahme und Erwägung.
Format und Stil
- Echte Umlaute (ae, oe, ue, ss als ae-Umschrift nur in Slugs; im Volltext durchgehend echte ae, oe, ue, ss).
- Sachlich, knapp, in deutscher Gerichtssprache.
- Generisches Maskulinum.
- Paragrafenzeichen ausgeschrieben als „Paragraf".
- Aktenzeichen Punkt- oder Schrägstrich-Stil, niemals Komma.
- Keine Doppelsterne für Fettschrift im Fliesstext.
Ergebnis
Ein vollständiger, versandfertiger Entscheidungstext, der von Rubrum bis Unterschrift alles enthält. Der Spruchkörper kann ihn unterschreiben — oder vor der Unterschrift redaktionell pruefen. Bei offenen Lückenpunkten bleibt der Volltext stehen, die Lücken werden in eckigen Klammern markiert und am Ende in einer Lücken-Liste zusammengefasst.
Eigenkontrolle
Bevor der Volltext freigegeben wird, durchlaeuft der Skill eine Eigenkontrolle:
- Stimmt der Tenor mit den Entscheidungsgründen überein?
- Ist die Kostenentscheidung folgerichtig?
- Ist die Rechtsmittelbelehrung vollständig und richtig?
- Sind alle Parteibezeichnungen einheitlich?
- Sind alle Daten, Aktenzeichen und Betraege widerspruchsfrei?
- Sind alle Lückenpunkte explizit markiert?
Erst nach bestandener Eigenkontrolle wird der Volltext als final ausgegeben.
Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren
Dieser Skill ordnet den gerichtlichen Streitstoff nach Antrag, Gegenvorbringen, unstreitigem Sachverhalt, streitiger Tatsache, Beweisangebot, Rechtsfrage und Anschlussverfügung. Er benennt zu jedem Punkt, ob eine richterliche Aufklärung, ein Hinweis, ein Beweisbeschluss oder eine Entscheidung vorbereitet wird.
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