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Geldwaesche krypto zahlungsdienstleister

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Wenn es um Krypto, Zahlungsdienste und FinTech in Geldwäscheprävention, AML und KYC geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Krypto, Zahlungsdienste und FinTech

Arbeitsbereich

AML/KYC-Prüfung für Krypto-Assets Wallets Travel Rule und Zahlungsdienstleister. Anwendungsfall Krypto-Transaktion soll bewertet oder Krypto-Dienstleister muss KYC-Prozess aufsetzen. Normen § 2 Abs. 1 Nr. 10b GwG Kryptowertehandel Verordnung 2023/1113 Travel Rule MiCAR Art. 59. Prüfraster Wallets Travel Rule Mittelherkunft Krypto-Red-Flags Zahlungsdienstleister E-Geld technische Kontrollpunkte. Output KYC-Prüfprotokoll mit Wallet-Analyse Red-Flag-Liste Travel-Rule-Nachweis und Verdachtsprüfung. Abgrenzung zu geldwäsche-transaktionsmonitoring und geldwäsche-sanktionsscreening. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: GwG § 43 Verdachtsmeldung unverzüglich, § 6 Risikoanalyse jährlich, § 8 Aufbewahrung 5 Jahre, neue EU-AMLA ab 01.07.2025 operativ.
  • Tragende Normen verifizieren: GwG §§ 1-59, EU-Geldwäsche-RL (5. und 6. AML), EU AML-Paket 2024 (VO 2024/1624, RL 2024/1640, AMLA-VO), KWG, ZAG, BörsG, BaFin-AuA, FATF-Empfehlungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Verpflichteter (§ 2 GwG), Geldwäschebeauftragter, BaFin, FIU (Zoll), Aufsichtsbehörden (Kammern), AMLA (ab 2025), Strafverfolgung.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Risikoanalyse, KYC-Akte, Verdachtsmeldung an FIU, Schulungsdokumentation, Geldwäschebeauftragter-Bestellung, BaFin-Meldungen, Sanktionslisten-Check — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Triage zu Beginn

  1. Handelt es sich um einen Kryptowertedienstleister, E-Geld-Institut oder regulaeren Zahlungsdienstleister?
  2. Welche Wallets oder Transaktionen sind betroffen; greift die Travel Rule (über 1.000 EUR)?
  3. Gibt es Hinweise auf Mixer, Anonymisierungstools oder High-Risk-Wallets laut Blockchain-Analyse?
  4. Ist der VASP (Virtual Asset Service Provider) in der EU registriert oder aus einem Drittland?

Zentrale Normen

  • § 2 Abs. 1 Nr. 2a GwG — Kryptowertedienstleister als Verpflichtete
  • Art. 14-16 TFR (Transfer of Funds Regulation) — Travel Rule ab 1.000 EUR
  • § 64y KWG — Registrierungs- und Zulassungspflicht für Krypto-Custodians
  • § 15 GwG — Verstaerkte Sorgfalt bei hohem Geldwaescherisiko (Privacy Coins, Mixer)

Wann verwenden

  • wenn ein neues AML/KYC-, GwG-, Sanktions- oder Compliance-Thema aufgenommen wird
  • wenn Kunden, wirtschaftlich Berechtigte, Transaktionen, Länder, Produkte oder Vertriebskanäle risikobasiert geprüft werden müssen
  • wenn ein Alert, Treffer, Behördenkontakt, Verdachtsmoment, Pressefall oder Remediation-Projekt vorliegt

Rückfragen, wenn unklar

  • Welche Branche, Rolle und Aufsichtszuständigkeit hat der Mandant?
  • Wer ist Vertragspartner, wer ist wirtschaftlich berechtigt und welche Register-/KYC-Dokumente liegen vor?
  • Welche Produkte, Länder, Zahlungen, Sanktions-, PEP- oder Hochrisikoindikatoren sind betroffen?
  • Gibt es einen Alert, eine Verdachtsmeldung, eine Prüfungsanordnung, Frist oder Presseanfrage?
  • Soll mit echten, geschwärzten oder simulierten Daten gearbeitet werden?

Typische Fehler vermeiden

  • Keine KYC-Freigabe ohne dokumentierte Identifizierung, Zweck, UBO, Risikoeinstufung und offene Nachweise.
  • Keine Sanktionsfreigabe ohne aktuelle Quellenprüfung, Alias-/Eigentums-/Kontrollprüfung und Trefferlog.
  • Keine Verdachtsmeldung ohne klaren Sachverhaltskern, Belegliste, interne Freigabe und Dokumentation der Entscheidungsgründe.
  • Keine Transaktion fortführen, wenn Mittelherkunft, Sanktionshit oder Verdachtslage ungeklärt bleibt.
  • Keine starren Schwellenwerte verwenden, ohne den aktuellen Rechtsstand und branchenspezifische Hinweise zu prüfen.
  • Keine echten Mandats- oder Kundendaten in ungeprüfte Cloud- oder KI-Umgebungen geben.

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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