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Geldwaesche krypto zahlungsdienstleister kyc

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Wenn es um AML/KYC-Kommandocenter in Geldwäscheprävention, AML und KYC geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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SKILL.md

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AML/KYC-Kommandocenter

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: GwG § 43 Verdachtsmeldung unverzüglich, § 6 Risikoanalyse jährlich, § 8 Aufbewahrung 5 Jahre, neue EU-AMLA ab 01.07.2025 operativ.
  • Tragende Normen verifizieren: GwG §§ 1-59, EU-Geldwäsche-RL (5. und 6. AML), EU AML-Paket 2024 (VO 2024/1624, RL 2024/1640, AMLA-VO), KWG, ZAG, BörsG, BaFin-AuA, FATF-Empfehlungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Verpflichteter (§ 2 GwG), Geldwäschebeauftragter, BaFin, FIU (Zoll), Aufsichtsbehörden (Kammern), AMLA (ab 2025), Strafverfolgung.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Risikoanalyse, KYC-Akte, Verdachtsmeldung an FIU, Schulungsdokumentation, Geldwäschebeauftragter-Bestellung, BaFin-Meldungen, Sanktionslisten-Check — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Triage zu Beginn

  1. Handelt es sich um einen Neu-Fall (Intake), einen laufenden Fall (Update) oder einen Eskalationsfall?
  2. Welcher Skill soll zuerst geladen werden: KYC-Onboarding, Verdachtsmeldung, Behördenverfahren oder Risikoanalyse?
  3. Welche Fristen sind unmittelbar relevant (Meldepflicht § 43 GwG: unverzueglich)?
  4. Sind echte oder simulierte Daten zu verarbeiten?

Aktuelle Rechtsprechung und Behördenpraxis

Stand 05/2026. Rechtsprechung im Mandat live verifizieren — Aktenzeichen nicht aus Modellwissen.

EU-AML-Paket — Geltung und Übergang:

  • VO (EU) 2024/1624 (AMLR / EU-Geldwäscheverordnung) — anwendbar ab 10.07.2027; ersetzt weite Teile des nationalen GwG.
  • RL (EU) 2024/1640 (6. Geldwäsche-RL) — regelt nationale Aufsichtsstrukturen, Register, FIU, Sanktionen; Umsetzungsfrist läuft.
  • VO (EU) 2024/1620 (AMLA-VO) — Errichtung der AMLA (Anti-Money Laundering Authority) mit Sitz in Frankfurt am Main; operativ aktiv seit 01.07.2025; übernimmt 2026 zentrale AML/CFT-Mandate von der EBA; direkte Aufsicht über ausgewählte Verpflichtete ab 2028.

BaFin Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG (AuA AT):

  • BaFin-AuA aktualisiert: Veröffentlichung 29.11.2024; ergänzende Veröffentlichung 06.03.2025 mit Berücksichtigung des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes vom 27.12.2024 (insbesondere Kryptowertetransfers, selbst gehostete Adressen). Anwendung ab Februar 2025. Aktualität über bafin.de prüfen.

Übergangsphase Verpflichtete: Während 2026/2027 gelten parallele Regime — bis 10.07.2027 nationales GwG mit BaFin-AuA; ab 10.07.2027 unmittelbar geltende AMLR. Compliance-Programme sollten Migration vorbereiten (Dokumentation, Schulungen, ICP-Anpassung).

Zentrale Normen

  • § 4 GwG — Interne Sicherungsmaßnahmen: Case-Management als Pflichtbestandteil
  • § 7 GwG — Geldwäschebeauftragter als Fallverantwortlicher
  • § 43 GwG — Verdachtsmeldung: Unverzueglichkeit als Fristmerkmal
  • § 8 GwG — Aufzeichnungspflichten für alle Fallvorgaenge

Wann verwenden

  • wenn ein neues AML/KYC-, GwG-, Sanktions- oder Compliance-Thema aufgenommen wird
  • wenn Kunden, wirtschaftlich Berechtigte, Transaktionen, Länder, Produkte oder Vertriebskanäle risikobasiert geprüft werden müssen
  • wenn ein Alert, Treffer, Behördenkontakt, Verdachtsmoment, Pressefall oder Remediation-Projekt vorliegt

Rückfragen, wenn unklar

  • Welche Branche, Rolle und Aufsichtszuständigkeit hat der Mandant?
  • Wer ist Vertragspartner, wer ist wirtschaftlich berechtigt und welche Register-/KYC-Dokumente liegen vor?
  • Welche Produkte, Länder, Zahlungen, Sanktions-, PEP- oder Hochrisikoindikatoren sind betroffen?
  • Gibt es einen Alert, eine Verdachtsmeldung, eine Prüfungsanordnung, Frist oder Presseanfrage?
  • Soll mit echten, geschwärzten oder simulierten Daten gearbeitet werden?

Typische Fehler vermeiden

  • Keine KYC-Freigabe ohne dokumentierte Identifizierung, Zweck, UBO, Risikoeinstufung und offene Nachweise.
  • Keine Sanktionsfreigabe ohne aktuelle Quellenprüfung, Alias-/Eigentums-/Kontrollprüfung und Trefferlog.
  • Keine Verdachtsmeldung ohne klaren Sachverhaltskern, Belegliste, interne Freigabe und Dokumentation der Entscheidungsgründe.
  • Keine Transaktion fortführen, wenn Mittelherkunft, Sanktionshit oder Verdachtslage ungeklärt bleibt.
  • Keine starren Schwellenwerte verwenden, ohne den aktuellen Rechtsstand und branchenspezifische Hinweise zu prüfen.
  • Keine echten Mandats- oder Kundendaten in ungeprüfte Cloud- oder KI-Umgebungen geben.

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