Geldwaesche ubo wirtschaftlich berechtigte
Wenn es um Wirtschaftlich Berechtigte und UBO in Geldwäscheprävention, AML und KYC geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Wirtschaftlich Berechtigte und UBO
Arbeitsbereich
Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter UBO Kontrollketten und Trust-Stiftungsstrukturen nach GwG. Anwendungsfall neue Geschäftsbeziehung mit Unternehmen und wirtschaftlich Berechtigte müssen identifiziert werden. Normen § 3 GwG wirtschaftlich Berechtigter § 11 GwG Identifizierungspflicht § 20 GwG Transparenzregister. Prüfraster Eigentumsanteile ab 25 Prozent Kontrollketten Trust-Strukturen Stiftungen Nominees Transparenzregisterdaten. Output UBO-Struktur-Diagramm mit Eigentumsanteilen Kontrollrechten und KYC-Dokumentation für Akte. Abgrenzung zu geldwäsche-transparenzregister und geldwäsche-pep-hochrisikoland. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: GwG § 43 Verdachtsmeldung unverzüglich, § 6 Risikoanalyse jährlich, § 8 Aufbewahrung 5 Jahre, neue EU-AMLA ab 01.07.2025 operativ.
- Tragende Normen verifizieren: GwG §§ 1-59, EU-Geldwäsche-RL (5. und 6. AML), EU AML-Paket 2024 (VO 2024/1624, RL 2024/1640, AMLA-VO), KWG, ZAG, BörsG, BaFin-AuA, FATF-Empfehlungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Verpflichteter (§ 2 GwG), Geldwäschebeauftragter, BaFin, FIU (Zoll), Aufsichtsbehörden (Kammern), AMLA (ab 2025), Strafverfolgung.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Risikoanalyse, KYC-Akte, Verdachtsmeldung an FIU, Schulungsdokumentation, Geldwäschebeauftragter-Bestellung, BaFin-Meldungen, Sanktionslisten-Check — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Triage zu Beginn
- Handelt es sich um eine einfache oder komplexe Eigentumsstruktur (Ketten, Trusts, Stiftungen, Nominees)?
- Welche Quellen für die UBO-Ermittlung stehen zur Verfuegung: Transparenzregister, KYC-Dokumente, Registerauszuege?
- Liegt ein Nominee-Hinweis oder eine Treuhandstruktur vor, die transparent gemacht werden muss?
- Gibt es Indikatoren dafür, dass der angegebene UBO nicht der tatsaechliche wirtschaftlich Berechtigte ist?
Zentrale Normen
- § 3 GwG — Wirtschaftlich Berechtigter: Definition und 25-Prozent-Schwelle
- § 13 GwG — Pflicht zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten
- § 19 GwG — Transparenzregister: fiktiver wirtschaftlich Berechtigter bei fehlender Identifizierbarkeit
- Art. 3 AMLD5 — UBO-Definitionen im EU-Recht (Erweiterungen auf Trusts und Stiftungen)
Normfokus und Praxis (UBO-Ermittlung)
- 25 %-Schwelle (§ 3 Abs. 2 GwG): direkt oder mittelbar Kapital-/Stimmrechtsmehrheit oder vergleichbare Kontrolle (z. B. Aufsichtsratsbestimmungsrecht, Gewinnverteilung). Bei mehrstufigen Beteiligungen Multiplikationsprinzip (z. B. 60 % x 50 % = 30 % indirekt — UBO).
- Fiktiver UBO (§ 3 Abs. 2 Satz 5 GwG): wenn kein natürlicher UBO ermittelbar oder keine 25 % erreicht, gilt der gesetzliche Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand) als fiktiver UBO; dies entbindet aber nicht von der Pflicht, alle Versuche zur Ermittlung zu dokumentieren.
- Trusts/Stiftungen (§ 3 Abs. 3 GwG): jeder Treugeber, Treuhänder, Protector, Begünstigter und Person mit Bestimmungsbefugnis. Bei diskretionären Trusts: gesamte Begünstigtenklasse.
- EuGH 22.11.2022 (C-37/20, C-601/20, WM): öffentlicher Zugang zum Transparenzregister durch jedermann nicht zulässig — seitdem berechtigtes Interesse erforderlich (§ 23 GwG); kommerzielle Datenanbieter dürfen Daten nur eingeschränkt nutzen.
- Praktiker-Tipp: UBO-Diagramm erstellen mit Eigentumsanteilen, Kontrollrechten, ggf. Aktionärsvereinbarungen; Quellen dokumentieren (Handelsregister, Transparenzregister, KYC-Fragebogen, Gesellschaftsvertrag, Aktionärsregister); bei Diskrepanz Transparenzregister vs. KYC: Mitteilungsmeldung an Bundesanzeiger (§ 23a GwG, Discrepancy Reporting) zwingend.
Wann verwenden
- wenn ein neues AML/KYC-, GwG-, Sanktions- oder Compliance-Thema aufgenommen wird
- wenn Kunden, wirtschaftlich Berechtigte, Transaktionen, Länder, Produkte oder Vertriebskanäle risikobasiert geprüft werden müssen
- wenn ein Alert, Treffer, Behördenkontakt, Verdachtsmoment, Pressefall oder Remediation-Projekt vorliegt
Rückfragen, wenn unklar
- Welche Branche, Rolle und Aufsichtszuständigkeit hat der Mandant?
- Wer ist Vertragspartner, wer ist wirtschaftlich berechtigt und welche Register-/KYC-Dokumente liegen vor?
- Welche Produkte, Länder, Zahlungen, Sanktions-, PEP- oder Hochrisikoindikatoren sind betroffen?
- Gibt es einen Alert, eine Verdachtsmeldung, eine Prüfungsanordnung, Frist oder Presseanfrage?
- Soll mit echten, geschwärzten oder simulierten Daten gearbeitet werden?
Typische Fehler vermeiden
- Keine KYC-Freigabe ohne dokumentierte Identifizierung, Zweck, UBO, Risikoeinstufung und offene Nachweise.
- Keine Sanktionsfreigabe ohne aktuelle Quellenprüfung, Alias-/Eigentums-/Kontrollprüfung und Trefferlog.
- Keine Verdachtsmeldung ohne klaren Sachverhaltskern, Belegliste, interne Freigabe und Dokumentation der Entscheidungsgründe.
- Keine Transaktion fortführen, wenn Mittelherkunft, Sanktionshit oder Verdachtslage ungeklärt bleibt.
- Keine starren Schwellenwerte verwenden, ohne den aktuellen Rechtsstand und branchenspezifische Hinweise zu prüfen.
- Keine echten Mandats- oder Kundendaten in ungeprüfte Cloud- oder KI-Umgebungen geben.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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