Onlinevertrieb plattformen und social media
⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill onlinevertrieb-plattformen-und-social-mediaAssembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.
What its author says it does
Copied from the file, not written here
Wenn es um Franchiserecht: Online-Vertrieb, Plattformen und Social Media in Franchiserecht Praxis geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.
SKILL.md
6.2 KB, as published. Nobody here has run it
Franchiserecht: Online-Vertrieb, Plattformen und Social Media
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: GWB §§ 1, 2, 18, 19, 20, 33, 35, 36, AEUV Art. 101, 102, FKVO 139/2004; BGB §§ 311 ff., 305 ff., HGB §§ 84 ff., MarkenG, EU-Vertikal-GVO 2022/720, WettbR — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Mandantenfall
Ein Franchisegeber möchte den Verkauf über Amazon, eBay oder andere Marktplätze verbieten und den Online-Vertrieb auf das eigene System-Webshop-Konzept beschränken. Ein Franchisenehmer fragt, ob er eigene Social-Media-Kanäle betreiben darf. Beide Seiten benötigen eine Regelungsanalyse für den digitalen Kanal.
Erste Schritte
- Bestehende Online-Regelungen im Franchisevertrag und Systemhandbuch erfassen: Web-Shop-Pflicht, Plattformverbot, Social-Media-Richtlinie.
- Plattformverbot kartellrechtlich einordnen: Absolutes Verbot (nach BGH Coty-Nachfolge) vs. qualitatives Kriterium nach Art. 3 Vertikal-GVO?
- Online-Gebietsschutz prüfen: Gilt der stationäre Gebietsschutz auch für Online-Bestellungen?
- Social-Media-Präsenz: Wem gehören Accounts und Follower bei Vertragsende?
- Datenschutzfragen bei CRM und Kundendaten klären: Wer ist Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO?
- Impressumspflicht und Wettbewerbsrecht für Franchise-Online-Auftritte sicherstellen.
Rechtsrahmen
- Art. 2 Vertikal-GVO EU 2022/720: Online-Vertrieb im Gruppenfreistellungsrahmen
- Art. 5 Abs. 1 lit. d Vertikal-GVO: Beschränkungen des Online-Vertriebs auf der Einzelhandelsebene
- § 1 GWB: Kartellverbot für unzulässige Plattformsperren
- §§ 14 ff. MarkenG: Markennutzung in Social-Media-Profilen
- Art. 4 Nr. 7 DSGVO: Verantwortlichkeit für Kundendaten im Franchisesystem
- §§ 5 ff. TMG bzw. § 5 DDG: Impressumspflicht für Online-Auftritte
Prüfraster
- Ist das Plattformverbot als qualitatives Selektivvertriebskriterium nach Coty-Rechtsprechung gerechtfertigt?
- Greift die Gruppenfreistellung der Vertikal-GVO oder überschreitet der Marktanteil 30 %?
- Sind Online-Gebietsschutz und Offline-Gebietsschutz im Vertrag konsistent geregelt?
- Besteht eine klare Regelung zur Inhaberschaft von Social-Media-Accounts und was passiert bei Vertragsbeendigung?
- Sind die Kundendaten des Franchisenehmers aus dem Online-Kanal klar dem System zugeordnet und ist die Datenschutzverantwortlichkeit geregelt?
- Erfüllen alle Online-Auftritte die gesetzliche Impressumspflicht und DSGVO-Informationspflichten?
Fallstricke
- Absolutes Plattformverbot ohne qualitative Rechtfertigung ist nach neuerer EuGH-Rechtsprechung kartellrechtlich riskant.
- Online-Gebietsschutz wird vergessen; Franchisenehmer liefert bundesweit und verletzt fremde Gebiete.
- Social-Media-Accounts werden auf den Franchisenehmer persönlich registriert; bei Vertragsende entsteht Rechtsstreit.
- Kundendaten-Hoheit ist unklar; Datenschutz-Aufsichtsbehörde kann beide Parteien sanktionieren.
Quellen
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R0720
- https://dejure.org/gesetze/GWB/1.html
- https://dejure.org/gesetze/MarkenG/14.html
- https://gesetze-im-internet.de/dsgvo/art_4.html
- https://gesetze-im-internet.de/ddg/
- https://dejure.org/gesetze/BGB/307.html
Vertiefung
Die Vertikal-GVO EU 2022/720 hat das Online-Vertriebsrecht gegenüber der Vorgänger-Verordnung von 2010 erheblich aktualisiert. Plattformverbote sind nun nur noch als qualitative Selektivvertriebskriterien zulässig, nicht mehr als absolute Verbote. Dual-Pricing (unterschiedliche Preise für Online- und Offline-Vertrieb) ist unter bestimmten Bedingungen kartellrechtlich zulässig.
Die DSGVO-Verantwortlichkeit für gemeinsame Online-Shops ist durch die EuGH-Entscheidung Fashion ID (C-40/17) geprägt: Wer über technische Einbindung Datenflüsse steuert, kann mitverantwortlicher Verantwortlicher nach Art. 26 DSGVO sein.
Praxishinweise
- Online-Gebietsschutzklausel muss explizit Online-Kanal erfassen; silence ist kein Schutz.
- Social-Media-Richtlinie für Franchisenehmer muss praktisch handhabbar sein (Dos and Don'ts-Liste).
- Plattformverbote nur dann, wenn das System als qualitativer Selektivvertrieb qualifiziert; kartellrechtliche Analyse vor Vertragsgestaltung.
- Domain-Strategie entwickeln: Wer hält Domains, die den Franchisenehmernamen enthalten?
- Art.-26-DSGVO-Vereinbarung für gemeinsamen Online-Shop obligatorisch vor Launch.
Abgrenzung und Einordnung
Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.