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Wenn prognose negativ naechste schritte

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Wenn es um Wenn Prognose Negativ Naechste Schritte in Fortbestehensprognose geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md

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SKILL.md

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Wenn die Fortbestehensprognose negativ ausfaellt — Eskalations- und Pflichtenkatalog für den Geschäftsleiter

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: IDW S 11 12-Monats-Prognose ab Stichtag, § 15a InsO 6 Wochen bei Überschuldung, Drei-Wochen-Liquiditätsstockungs-Test, jährliche Aktualisierung.
  • Tragende Normen verifizieren: InsO § 19 Abs. 2 (zweistufige Prüfung), IDW S 11 (Anforderungen), IDW PS 800, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 2 (Going Concern), StaRUG §§ 1, 102 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Geschäftsführer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Restrukturierungsberater, IV (falls beauftragt), Bank, Gesellschafter.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Fortbestehensprognose-Bericht, Integrierte Planung (P&L, BS, CF) 12+ Monate, Stresstest-Szenarien, Sanierungskonzept IDW S 6, Sanierungsgutachten, GF-Erklärung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Wenn die Fortbestehensprognose negativ ausfaellt — Eskalations- und Pflichtenkatalog für den Geschäftsleiter. Antragspflicht § 15a InsO sechs Wochen bei Überschuldung drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit. Zahlungsverbot § 15b InsO. Prüfung der drohenden Zahlungsunfähigkeit § 18 InsO mit StaRUG-Option. Einbindung Insolvenzanwalt zwingend. Prüfung Selbstantrag oder Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren oder StaRUG-Restrukturierungsplan.

Wenn die Prognose negativ ist — nächste Schritte

Disclaimer (Schlüsselstelle)

Wenn die Fortbestehensprognose negativ ausfällt liegt insolvenzrechtliche Überschuldung nach § 19 InsO vor. Die Antragspflicht beginnt zu laufen. Ohne Insolvenzanwalt sollte ab diesem Punkt nicht weitergearbeitet werden. Jede Tagesverzoegerung kann zur strafrechtlichen Haftung nach § 15a Abs. 4 InsO und zur zivilrechtlichen Haftung nach § 15b InsO führen.

Sofortmaßnahmen — innerhalb 24 Stunden

1. Insolvenzanwalt einschalten

  • Insolvenzanwalt aus dem Profil (Skill fortbestehensprognose-kaltstart-interview).
  • Termin innerhalb der nächsten 48 Stunden.
  • Vorlage: vollständige Prognosedokumentation aus Skill prognose-dokumentation-stichtag.

2. Zahlungsverhalten anpassen — § 15b InsO

Mit Eintritt der Insolvenzreife dürfen keine Zahlungen mehr geleistet werden die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sind.

Ausnahmen (§ 15b Abs. 1 InsO):

  • Zahlungen die zur Erhaltung des Geschäftsbetriebs erforderlich sind.
  • Zahlungen die im Rahmen ordentlicher Geschäftstätigkeit unvermeidbar sind.
  • Zahlungen aus zweckgebundener Treuhand (Sozialversicherungsbeitraege Lohnsteuer).

Praktisch:

  • Sozialversicherungsbeitraege Arbeitnehmer-Anteil: weiter abführen (§ 266a StGB Pflicht zur Abführung).
  • Lohn- und Gehaltszahlung: weiter (sonst gefährden der Betrieb).
  • Lohnsteuer abführen.
  • Umsatzsteuer Voranmeldungen abgeben (auch wenn keine Zahlung erfolgt).
  • Bezahlung von Lieferanten nur nach Abstimmung mit Insolvenzanwalt — Risiko § 15b InsO.

3. Frist § 15a InsO

InsolvenzgrundFrist nach Eintritt
Zahlungsunfähigkeit § 17 InsOdrei Wochen (§ 15a Abs. 1 S. 2 InsO)
Überschuldung § 19 InsOsechs Wochen (§ 15a Abs. 1 S. 2 InsO seit SanInsFoG 2021)
Drohende Zahlungsunfähigkeit § 18 InsOkeine Antragspflicht — aber Antragsoption

Achtung: Die Frist beginnt mit Eintritt des Insolvenzgrunds — nicht mit Kenntnis. Im Streit ist das objektive Datum maßgeblich.

Mittelfristige Optionen (zusammen mit Insolvenzanwalt)

Option A — Regelinsolvenzantrag

  • Selbstantrag § 15 InsO.
  • Antrag durch Insolvenzanwalt vorbereitet.
  • Bei Eröffnung: Insolvenzverwalter übernimmt.

Option B — Eigenverwaltungsantrag (§ 270 ff. InsO)

  • Geschäftsleitung bleibt im Amt (Sachwalter wird bestellt).
  • Voraussetzungen Eigenverwaltungsplan strenge Bonitätsanforderung.

Option C — Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO)

  • Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit.
  • Bescheinigung eines erfahrenen Sanierungsanwalts oder WPs erforderlich (Aussichten auf Sanierung).
  • Antrag auf Schutzschirm zur Erarbeitung eines Insolvenzplans.

Option D — StaRUG-Restrukturierungsrahmen

  • Nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit § 18 InsO (24-Monats-Prognose) — nicht bei akuter Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
  • Restrukturierungsplan mit Gläubiger-Mehrheiten.
  • Restrukturierungsbeauftragter durch Restrukturierungsgericht.
  • Bescheinigung nach §§ 50 51 StaRUG (IDW S 9) wird empfohlen.

Prüfraster Auswahl Verfahren

verfahren-pruefraster:
 zahlungsunfaehigkeit-eingetreten:
 frist: drei-Wochen
 optionen:
 - Regelinsolvenzantrag (Selbstantrag)
 - Eigenverwaltung (wenn Voraussetzungen erfüllt)
 - Schutzschirmverfahren nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit
 BEVOR Zahlungsunfähigkeit eintrat
 ausgeschlossen: StaRUG (zu spaet)

 überschuldung-eingetreten-aber-zahlungsfähig:
 frist: sechs-Wochen
 optionen:
 - Regelinsolvenzantrag
 - Eigenverwaltung
 - Schutzschirmverfahren
 pruefung-staerug: nur wenn drohende Zahlungsunfähigkeit
 separat festgestellt werden kann (Prognose 24 Monate negativ)

 drohende-zahlungsunfaehigkeit:
 frist: keine
 optionen:
 - StaRUG-Restrukturierungsrahmen (bevorzugt)
 - Eigenantrag § 18 InsO mit Eigenverwaltung
 - Schutzschirmverfahren

Beratungsbedarf

In jedem Fall:

  • Insolvenzanwalt (Skill insolvenzrecht aus dem entsprechenden Plugin)
  • Wirtschaftsprüfer bei IDW S 11 / S 9 Bescheinigung
  • Sanierungsberater wenn Sanierungskonzept IDW S 6 erforderlich

Eskalation an Insolvenzanwalt

Schreiben an Insolvenzanwalt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Geschäftsführer der [Firma]. Nach Erstellung der
Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 InsO zum Stichtag [Datum] habe ich
das Ergebnis dass die Prognose negativ ausfaellt. Damit liegt
insolvenzrechtliche Überschuldung vor.

Stichtag: [Datum]
Anlass: [siehe Fortbestehensprognose Anlage]
Ergebnis: insolvenzrechtliche Überschuldung
Frist § 15a InsO: bis [Datum + sechs Wochen]

Ich bitte um umgehende Terminvereinbarung zur Prüfung des weiteren Vorgehens
(Regelinsolvenz / Eigenverwaltung / Schutzschirmverfahren / ggf. StaRUG).

Anlagen:
 - Fortbestehensprognose mit allen Anlagen (Datum [...])
 - Bilanz [Jahr]
 - Aktuelle BWA SuSa
 - 12-Monats-Liquiditätsplan
 - Sanierungsbausteine-Empfehlung

Mit freundlichen Grüßen
[Geschäftsführer]

Auch im Zweifel

Wenn nicht klar ist ob die Prognose negativ ist (Grenzfall): lieber Anwalt einschalten als die Frist verstreichen lassen. Die Anwaltsgebuehr ist deutlich geringer als die persönliche Haftung.

Ausgabe

  • eskalation-an-insolvenzanwalt-<datum>.docx als Mitteilung.
  • Termin im Kalender innerhalb 24 Stunden.
  • Status-Eintrag im Sanierungsbausteine-Tracker: "Prüfung negativ — Eskalation eingeleitet".
  • Ende dieses Plugin-Workflows; Fortführung im Plugin insolvenzrecht durch Insolvenzanwalt.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Aktuelle Leitentscheidungen — Negative Prognose und Handlungspflichten (Stand Mai 2026)

Paragrafenkette Negative Prognose

§ 19 InsO (Ueberschuldung wenn Prognose negativ) → § 15a InsO (Antragspflicht 3/6 Wochen) → § 15b InsO (Zahlungsverbot) → § 43 GmbHG (Haftung GF) → §§ 283 ff. StGB (Bankrott-Strafbarkeit) → §§ 29 ff. StaRUG (letzte Chance StaRUG)

Triage — Sofortmassnahmen bei negativer Prognose

  1. Insolvenzanwalt sofort einschalten! Frist § 15a InsO laeuft ab heute: 6 Wochen (Ueberschuldung), 3 Wochen (ZU). Sofort-Kalender-Alarm.
  2. Zahlungen einfrieren? § 15b InsO: keine Zahlungen die Masse schmälern; Masselohn und Betriebskosten OK; Gesellschafterrueckzahlungen VERBOTEN.
  3. StaRUG-Option prüfen: Drohende ZU § 18 InsO? Dann StaRUG-Restrukturierungsplan als Alternative zum Insolvenzantrag.
  4. Dokumentation sichern: Alle Unterlagen für Insolvenzantrag vorbereiten: Verzeichnisse, Bilanzen, Gläubigerliste, Antrag-Vorläufer.

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