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Rangruecktritt sanierungsbausteine

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Wenn es um Rangrücktritt: Formular, Portal und Einreichungslogik in Fortbestehensprognose geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Rangrücktritt: Formular, Portal und Einreichungslogik

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: IDW S 11 12-Monats-Prognose ab Stichtag, § 15a InsO 6 Wochen bei Überschuldung, Drei-Wochen-Liquiditätsstockungs-Test, jährliche Aktualisierung.
  • Tragende Normen verifizieren: InsO § 19 Abs. 2 (zweistufige Prüfung), IDW S 11 (Anforderungen), IDW PS 800, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 2 (Going Concern), StaRUG §§ 1, 102 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Geschäftsführer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Restrukturierungsberater, IV (falls beauftragt), Bank, Gesellschafter.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Fortbestehensprognose-Bericht, Integrierte Planung (P&L, BS, CF) 12+ Monate, Stresstest-Szenarien, Sanierungskonzept IDW S 6, Sanierungsgutachten, GF-Erklärung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Spezialwissen: Rangrücktritt: Formular, Portal und Einreichungslogik

  • Normen-/Quellenanker: InsO, IDW, StaRUG.

Fallweichen

Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

  1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
  2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
  3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
  4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
  5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

Arbeitsworkflow

  1. Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
  2. Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Rangrücktritt prüfen.
  3. Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
  4. Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
  5. Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

Rangrücktritt — Pflichtbausteine nach § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO

  • Qualifizierter Rangrücktritt: Vereinbarung muss Tilgung, Zinsen und Nebenforderungen vorinsolvenzlich und insolvenzlich sperren, soweit die Zahlung eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung herbeiführen oder vertiefen würde.
  • Freier Überschuss statt Wunschformel: Befriedigung nur aus freiem Vermögen oder freien Liquiditätsüberschüssen, nach vollständiger Bedienbarkeit vorrangiger fälliger Verbindlichkeiten im Drei-Wochen-Fenster. Keine Zahlung aus Liquidität, die für andere Gläubiger benötigt wird.
  • Vertrag zugunsten Dritter: Nach BGH IX ZR 133/14 wirkt der qualifizierte Rangrücktritt zugunsten der Gläubigergesamtheit; ab Insolvenzreife keine Aufhebung allein durch Schuldner und Rangrücktrittsgläubiger.
  • AGB- und Durchsetzungssperre: Nach BGH IX ZR 143/17 muss die vorinsolvenzliche Sperre die Insolvenzgründe sauber erfassen; unklare Klauseln nicht als Statusheilung verwenden.
  • Steuerweiche: Rückzahlung nur aus künftigen Gewinnen oder Liquidationsüberschuss kann Paragraf 5 Absatz 2a EStG auslösen. Rückzahlung auch aus sonstigem freien Vermögen oder freien Liquiditätsüberschüssen mit Steuerberater und Abschlussprüfer abstimmen.
  • Trade-off vs. Forderungsverzicht: Verzicht ist endgültig und kann Sanierungsertrag auslösen; Rangrücktritt erhält die Forderung, trägt aber keine akute Liquiditätslücke. Bei Zahlungsunfähigkeit braucht es zusätzlich Stundung, Zuschuss, Kredit oder harte Patronatszahlung.
  • Praxis: Schriftlich, datiert, Forderung samt Zinsen/Nebenforderungen präzise bezeichnet, Rang und Zahlungsquelle klar, Gesellschafterbeschluss und steuerliche Einschätzung zur Akte.

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