Bilanzieller status aufnehmen
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Wenn es um Bilanzieller Status aufnehmen in Fortbestehensprognose geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Bilanzieller Status aufnehmen
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: IDW S 11 12-Monats-Prognose ab Stichtag, § 15a InsO 6 Wochen bei Überschuldung, Drei-Wochen-Liquiditätsstockungs-Test, jährliche Aktualisierung.
- Tragende Normen verifizieren: InsO § 19 Abs. 2 (zweistufige Prüfung), IDW S 11 (Anforderungen), IDW PS 800, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 2 (Going Concern), StaRUG §§ 1, 102 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Geschäftsführer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Restrukturierungsberater, IV (falls beauftragt), Bank, Gesellschafter.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Fortbestehensprognose-Bericht, Integrierte Planung (P&L, BS, CF) 12+ Monate, Stresstest-Szenarien, Sanierungskonzept IDW S 6, Sanierungsgutachten, GF-Erklärung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Zweck
Der bilanzielle Überschuldungsstatus ist die Voraussetzung um in die Prüfung der insolvenzrechtlichen Überschuldung nach § 19 Abs. 2 InsO einzusteigen. Beide Schritte sind zu trennen:
- Bilanzieller Überschuldungsstatus (Stichtagsbetrachtung). Aktiva kleiner als Passiva?
- Insolvenzrechtliche Überschuldung (§ 19 InsO). Nur wenn bilanzielle Überschuldung vorliegt UND keine positive Fortbestehensprognose.
Stichtagsbilanz
stichtag: 2026-05-20 # oder Bilanzstichtag des letzten Jahresabschlusses
bilanzansatz: hgb # hgb / ifrs / mischung
aktiva:
a-anlagevermoegen:
immaterielle: 50000
sachanlagen: 320000
finanzanlagen: 0
b-umlaufvermoegen:
vorraete: 180000
forderungen-laul: 120000
sonstige-forderungen: 15000
fluessige-mittel: 18000
c-rechnungsabgrenzung: 5000
aktiva-summe: 708000
passiva:
a-eigenkapital:
gezeichnetes-kapital: 25000
kapitalruecklage: 0
gewinnruecklagen: 0
bilanzergebnis: -107000 # negativ
eigenkapital-summe: -82000 # negativ
b-rueckstellungen:
pensionen: 0
sonstige: 22000
c-verbindlichkeiten:
banken: 250000
lieferanten: 410000
sonstige: 38000
steuern: 25000
sozialversicherung: 45000
d-rechnungsabgrenzung: 0
passiva-summe: 708000
bilanzielle-ueberschuldung: ja # Aktiva = Passiva aber EK negativ = bilanzielle Überschuldung
hoehe-bilanzielle-ueberschuldung: 82000
Stille Reserven
Vermögenswerte deren Buchwert geringer ist als der Verkehrswert. Im Status zu addieren (heben die bilanzielle Überschuldung).
stille-reserven:
- position: CNC-Anlage
buchwert: 95000
verkehrswert: 180000
stille-reserve: 85000
- position: Betriebsgrundstueck
buchwert: 120000
verkehrswert: 210000
stille-reserve: 90000
summe-stille-reserven: 175000
Stille Lasten
Verpflichtungen die in der Handelsbilanz nicht oder zu niedrig passiviert sind. Im Status zu addieren (verschärfen die bilanzielle Überschuldung).
stille-lasten:
- position: Drohende Inanspruchnahme aus Bürgschaft
bilanziell: 0
insolvenzrechtlich: 50000
- position: Pensionsrückstellung Erfüllungsbetrag versus Bilanzwert
bilanziell: 0
insolvenzrechtlich: 30000
summe-stille-lasten: 80000
Bereits qualifizierter Rangrücktritt
Forderungen mit qualifiziertem Rangrücktritt (§ 19 Abs. 2 S. 2 InsO) werden im Überschuldungsstatus nicht passiviert.
qualifizierter-rangruecktritt:
- glaeubiger: Hauptgesellschafter Karl Mueller
forderung: Gesellschafterdarlehen vom 15.03.2024
nennbetrag: 120000
rangruecktritt-erklaert-am: 2026-05-22
rangruecktritt-form: notarielle Urkunde # idealtypisch
bgh-konform: ja # siehe Skill gesellschafterdarlehen-rangrücktritt
Insolvenzrechtlicher Überschuldungsstatus
Aktiva (Handelsbilanz) 708.000 EUR
+ stille Reserven 175.000 EUR
- stille Lasten -80.000 EUR
= Insolvenzrechtliche Aktiva 803.000 EUR
Passiva (Handelsbilanz) 790.000 EUR (Aktiva minus EK)
- qualifizierter Rangrücktritt -120.000 EUR
= Insolvenzrechtliche Passiva 670.000 EUR
Differenz 133.000 EUR positiv
Ergebnis: trotz bilanzieller Überschuldung von 82.000 EUR ist die insolvenzrechtliche Bilanzbasis positiv weil stille Reserven und Rangrücktritt dies neutralisieren. Reine Vermögensbilanz ist nicht ausreichend — die Fortbestehensprognose ist zusätzlich erforderlich (Skill annahmen-sammeln-fortfuehrung).
Wichtige Hinweise
- Bei Personengesellschaften ohne natürlich-personige Vollhafter (z. B. GmbH und Co. KG mit ausschließlich Komplementär-GmbH) gilt § 19 InsO entsprechend.
- Bei Einzelkaufmann oder Personengesellschaft mit natürlich-personiger Vollhafter ist § 19 InsO nicht anwendbar — Insolvenzantragspflicht ergibt sich nur aus Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO.
- Die Erstellung des Status ist Geschäftsleiter-Pflicht. Bei Buchführungsmängeln (kein aktueller Stand kein Status möglich) kommt Bankrott § 283b StGB in Betracht.
Ausgabe
bilanzieller-status.yamlmit Stichtag Bilanzwerten stillen Reserven Lasten Rangrücktritt und insolvenzrechtlicher Bilanzbasis.- Erste Ergebnisaussage (insolvenzrechtliche Bilanzbasis positiv / negativ).
- Empfehlung: bei negativer Bilanzbasis ohne Aussicht auf Fortbestehensprognose sofort Insolvenzanwalt — § 15a InsO Sechs-Wochen-Frist beginnt zu laufen.
Paragrafenkette Bilanzieller Status
§ 19 Abs. 2 InsO (Ueberschuldungsbegriff) → § 19 Abs. 2 S. 2 InsO (qualifizierter Rangrücktritt) → § 35 Abs. 1 InsO (Massebegriff stille Reserven) → HGB §§ 252-255 (Bewertungsgrundsaetze) → IDW S 11 Rn. 20-42 (Status-Ermittlung)
Triage — Bilanzieller Status
- Stichtag festlegen: Welches Datum hat der Status? (aktuellstes Datum mit verlaesslichen Daten)
- Stille Reserven identifizieren: Grundstuecke zum Buchwert vs. Verkehrswert; Forderungen vs. Marktpreis; Beteiligungen.
- Ausserbilanzielle Verpflichtungen: Pensionen, Buergschaften, noch nicht ausgewiesene Verluste aus schwebenden Geschäften.
- Sanierungsmassnahmen einbeziehen? Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt, Patronatserklaerung, Kapitalzufuhr — bereits vorhanden oder noch planerisch?
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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