Finanzamt quellenkarte
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Wenn es um Finanzamt Quellenkarte in Forschungszulage-Antragstellung geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Tatbestands- oder Anspruchsmatrix mit Gegenargumenten.From its SKILL.md
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Finanzamt Quellenkarte
Einsatzlage
Diese Quellenkarte sichert im Bereich Forschungszulage Antragstellung tragende Normen, Rechtsprechung, Behördenpraxis, Register, Formulare und aktuelle Leitlinien ab.
Suchraster
abgrenzung-adaptiver-antragallgemein-workflow-chronologie-workflow-fristenantragstellung-auszahlung-beihilfen-beweislastbemessungsgrundlage-interessen-bsfz-definitionforsch-bsfz-pruefung-spezialforsch-konzernverbund-forschung-spezialforsch-projektbeschreibung-bauleiterforsch-stundenaufzeichnung-fz-ablehnung-bemessungsgrundlageforsch-stundenaufzeichnung-leitfadenforschungszulage-insolvenzlage-red-portaltextefz-ablehnung-nachbesserung-einspruchfz-auftragsforschung-vertragsgestaltung
Prüfroute
- Normenstand über amtliche oder frei zugängliche Primärquellen sichern.
- Rechtsprechung nach passendem Gericht, Datum, Aktenzeichen und Entscheidungsform suchen.
- Behördenpraxis, Formulare, Verwaltungshinweise und Register nur mit Quellenstand ausgeben.
- Ergebnis als Quellenmatrix dokumentieren: Aussage, Quelle, Stand, Tragweite, Unsicherheit.
Normenanker
Arbeitsfokus: Finanzamt Quellenkarte. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
§ 5 FZulG— Antrag auf Forschungszulage.§ 10 FZulG— Festsetzung und Auszahlung der Zulage.§ 155 Abs. 1 AO— Steuerbescheid/Festsetzung.§ 164 AO— Vorbehalt der Nachprüfung.§ 347 Abs. 1 AO— Einspruchsstatthaftigkeit.§ 355 Abs. 1 AO— Einspruchsfrist.§ 361 Abs. 2 AO— Aussetzung der Vollziehung.§ 69 Abs. 3 FGO— gerichtliche Aussetzung der Vollziehung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Fehlerbremse
- Keine BeckRS- oder juris-Blindzitate aus Modellwissen.
- Keine Literaturfundstellen behaupten, die nicht aus Nutzerquelle oder frei prüfbarer Quelle stammen.
- Bei dynamischen Materien immer sagen, ob der Stand live geprüft wurde.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.md; Zitierweise:references/zitierweise.md.
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