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Bsfz behoerden gericht und registerweg

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/forschungszulage-antragstellung/skills/bsfz-behoerden-gericht-und-registerweg

Wenn es um Bsfz: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg in Forschungszulage-Antragstellung geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md

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Bsfz: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg

Normenanker

Arbeitsfokus: Bsfz: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:

  • § 2 Abs. 1 FZulG — begünstigtes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
  • § 6 FZulG — Bescheinigungsverfahren.
  • § 7 FZulG — Bindungs- und Verfahrensbezug der Bescheinigung.
  • § 28 Abs. 1 VwVfG — Anhörung bei nachteiliger Verwaltungsentscheidung.
  • § 37 Abs. 1 VwVfG — Bestimmtheit des Bescheids.
  • § 39 Abs. 1 VwVfG — Begründung des Bescheids.
  • § 48 Abs. 1 VwVfG — Rücknahme rechtswidriger Bescheide.
  • § 70 Abs. 1 VwGO — Widerspruch, soweit eröffnet.
  • Frascati Manual Kriterien — Neuheit, Ungewissheit, Systematik, Übertragbarkeit als fachliche Abgrenzung live einordnen.

Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: FZulG § 5 Antrag nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, 4-jährige Festsetzungsverjährung, BSFZ-Bescheinigung Voraussetzung, Anrechnung beim FA.
  • Tragende Normen verifizieren: FZulG §§ 1-12, BsGav Forschungszulagen-Verordnung, EStG, KStG, GewStG (Anrechnung), EU-AGVO (VO 651/2014), Frascati-Handbuch, BSFZ-Richtlinien — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Anspruchsberechtigtes Unternehmen, Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Finanzamt (Festsetzung/Verrechnung), Wirtschaftsprüfer/Steuerberater.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: BSFZ-Antrag, FuE-Projektbeschreibung, Personalstundenaufzeichnung, Auftragsforschungsvertrag, FA-Antrag auf Forschungszulage, BSFZ-Bescheinigung, FA-Bescheid — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Spezialwissen: Bsfz: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg

  • Normen-/Quellenanker: FZulG, BSFZ.

Fallweichen

Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

  1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
  2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
  3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
  4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
  5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

Arbeitsworkflow

  1. Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
  2. Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Bsfz prüfen.
  3. Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
  4. Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
  5. Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

BSFZ-Portal: Zeichenbudgets und Felder (vor Ausgabe live auf bescheinigung-forschungszulage.de verifizieren)

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft inhaltlich nach den drei FuE-Kategorien aus § 2 FZulG.

FeldZeichenbudget (typisch, live verifizieren)Inhalt
Vorhabensbeschreibungca. 3.000-4.000 ZeichenForschungsziel, Methodik, Neuheitsgrad
Stand Wissenschaft/Technikca. 2.000 Zeichenkonkrete Abgrenzung gegenüber bekanntem Stand
Wissenschaftliches/technisches Risikoca. 2.000 Zeichenkonkrete Unsicherheit, nicht "wir bauen Software"
Systematische Arbeitca. 2.000 ZeichenProjektplan, Meilensteine, Iterationen
Übertragbarkeit/Reproduzierbarkeitca. 1.000 Zeichenwissenschaftliche Methodik nachvollziehbar

Pro Vorhaben sind diese Felder einzeln auszufüllen; mehrere Vorhaben sind getrennt zu beantragen.

BSFZ-Verfahren

SchrittStelleInhalt
Antrag online über bescheinigung-forschungszulage.deBSFZjede FuE-Tätigkeit separat
Bearbeitung typisch 3 MonateBSFZggf. Rückfragen
Bescheinigung positiv / negativBSFZBescheid mit Begründung
Einspruchbei Bescheid der BSFZ direkt; danach Klage VG Berlin/zuständiglandesrechtlich, vor Ausgabe verifizieren

Norm-Bezug konkret

  • §§ 5, 6 FZulG: Bescheinigungsverfahren.
  • Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung (FZulBV) - vor Ausgabe live verifizieren auf gesetze-im-internet.de.
  • Frascati-Manual (OECD 2015): inhaltliche Definition von FuE.

Praktischer Tipp

  • Wissenschaftliches/technisches Risiko ist das härteste Kriterium. Formulierungs-Falle: "Wir setzen bestehende Technologie ein, um X zu erreichen" - das ist Entwicklung, nicht FuE. Stattdessen: "Es ist offen, ob die gewählte Methode X im konkreten Anwendungsfeld Y das Verhalten Z zeigt; bislang ist kein vergleichbarer Datensatz publiziert".
  • Stand der Technik mit Literaturzitaten und Patenten belegen. Ohne externe Referenzen wirkt der Antrag unselbstkritisch.
  • Vorhabensabgrenzung: ein Vorhaben kann ein Projekt sein, aber auch ein klar abgegrenztes Teilprojekt. Faustregel: ein Vorhaben pro homogenes Forschungsziel mit eigenem Risikoprofil.

Beispiel-Mustertext (FuE-Risiko, Auszug)

Das wissenschaftlich-technische Risiko des Vorhabens besteht in der ungeklärten Frage, ob das vorgeschlagene Verfahren [Methode] unter den spezifischen Randbedingungen [konkrete Parameter] reproduzierbare Ergebnisse liefert. Eine systematische Untersuchung dieser Frage ist bislang nicht publiziert worden (siehe Literaturrecherche, Anlage [n]; Zeitraum [Jahr] bis [Jahr] in den Datenbanken Web of Science und Scopus). Es besteht das echte Risiko, dass das Vorhaben technisch nicht umsetzbar ist oder die erwartete [Zielgröße] nicht erreicht. Diese Unsicherheit wird systematisch durch iteratives Vorgehen mit definierten Abbruchkriterien (Meilenstein M2 nach 12 Monaten) reduziert.

Typische Fehler

  • "Software-Entwicklung" wird pauschal als FuE eingereicht; die BSFZ verlangt konkreten Neuheitsgrad und wissenschaftliches Risiko.
  • Mehrere unverbundene Vorhaben in einen Antrag gepackt - die BSFZ verlangt Aufteilung.
  • Stand-der-Technik-Recherche fehlt; Antrag wirkt nicht abgegrenzt.

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