Dual sourcing und china plus one
Wenn es um Dual-Sourcing und China-Plus-One: Planung und Umsetzung in China-Wirtschaftsverkehr geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Dual-Sourcing und China-Plus-One: Planung und Umsetzung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: Dual-Sourcing und China-Plus-One: Planung und Umsetzung
- Normen-/Quellenanker: AWG/AWV, EU-Dual-Use, Sanktionen, Zoll/USt, Incoterms, Lieferkette/LkSG/CSDDD, IP-/Know-how-Schutz, Datenschutz/Cybersecurity und lokale China-Compliance live prüfen.
- Entscheidende Weiche: Ordne Lieferant, Werk, Datenfluss, Zahlungsweg, Exportgut, politisches Risiko, IP-Leck und Exit-Szenario getrennt.
Begleitet Mandanten und Berater im Wirtschaftsverkehr mit der Volksrepublik China. Ausgangspunkt ist der konkrete Mandantenfall; Ergebnis ist stets ein verwertbares Arbeitsprodukt.
Mandantenfall
Fall 1: Ein Elektronikhersteller will Vietnam als Alternativstandort zu Shenzhen aufbauen und benötigt rechtliche Strukturierung.
Fall 2: Ein Automobilzulieferer prüft, ob er seine China-Produktion zu 30 Prozent nach Indien verlagern kann.
Fall 3: Eine Beschaffungsabteilung sucht einen Mustervertrag für Parallellieferanten mit technischen Spezifikationen.
Erste Schritte
- Alternativstandorte evaluieren: Vietnam, Indien, Mexiko, Thailand, Malaysia nach Kosten/Qualität/Risiko.
- Make-or-Buy-Analyse: Eigenfertigung vs. neuer Lieferant im Zielland.
- LkSG-Due-Diligence für neue Lieferanten im Alternativland.
- BAFA prüfen: Erfordert Technologietransfer an Alternativlieferant eine Exportgenehmigung?
- Vertragsstruktur festlegen: Technologie-Lizenzvertrag, Qualitätssicherungsvertrag, Abnahmeverpflichtung.
- Kostenmodell erstellen: Anlaufkosten, Zertifizierungskosten, Logistikveränderungen.
Rechtsrahmen
Verbindliches Recht und anerkannte Soft-Law-Quellen für diesen Skill:
- §§ 5-6 LkSG: Risikoanalyse und Präventionsmaßnahmen auch für neue Lieferanten.
- §§ 55-62a AWV: Technologietransfer an Nicht-EU-Lieferant kann AWV-Prüfpflicht auslösen.
- BAFA AL-Liste: Überprüfung ob Technologie zu Alternativlieferant genehmigungspflichtig.
- EU-VO 2021/821 (Dual-Use-VO): Neue Abnehmerstruktur muss auf Endverbleib geprüft werden.
- § 307 BGB: AGB-Kontrolle bei Lieferantenverträgen (Qualitäts- und Haftungsklauseln).
Quellen sind getrennt nach deutschem Recht, EU-Recht und chinesischem Recht zu handhaben. Bei Widersprüchen gilt: Verbindliches Recht geht Soft Law vor; aktueller Stand ist zu prüfen.
Prüfraster
Schritt für Schritt abzuarbeiten, Ergebnisse dokumentieren:
- Erfüllen Alternativlieferanten technische Mindestanforderungen (Qualität, Kapazität, Zertifizierung)?
- Sind LkSG-Risikoindikatoren für Alternativstandorte geprüft?
- Erfordert Technologietransfer BAFA-Exportgenehmigung?
- Gibt es Produkthaftungsrisiken durch Qualitätsschwankungen beim Lieferantenwechsel?
- Sind Abnahmeverpflichtungen gegenüber altem China-Lieferant vertraglich geregelt?
Typische Fallstricke
Aus der Beratungspraxis: Diese Fehler sollten aktiv vermieden werden.
- China-Plus-One als Alibi: Lieferant in Vietnam bezieht Vorprodukte weiterhin aus China.
- Technologietransfer ohne BAFA-Prüfung: Rüge und ggf. Bußgeld.
- Qualitätsprobleme bei neuem Lieferant: Produktrückruf und Kundenhaftung.
Gegenposition
Folgende Gegenargumente sind im Mandantengespräch zu adressieren:
- Behörde (BMWK/BAFA): Behältst du den Ermessensspielraum der Behörde im Blick?
- Vertragspartner China: Welche Interessen und Risikobewertungen hat die chinesische Seite?
- Investoren/Aufsichtsrat: Sind ESG- und Menschenrechts-Anforderungen berücksichtigt?
- Compliance: Wurde auf Exportkontroll- und Sanktions-Risiken geprüft?
Quellen
Nur frei prüfbare Quellen aus erlaubten Domains. Rechtsprechung nur mit Gericht und Datum.
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