agentsclimarketplace

Verspaetung und anschlussverlust einordnen

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fahrgastrechte/skills/verspaetung-und-anschlussverlust-einordnen

Wenn es um Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust einordnen in Fahrgastrechte geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

Install
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill verspaetung-und-anschlussverlust-einordnen

Assembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.

SKILL.md

7.4 KB, ~2.5k tokens by cl100k_base, as published. Nobody here has run it

Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust einordnen

Tatbestände im Überblick

TatbestandNormKonsequenz
Verspätung am Zielort ≥ 60 MinArt. 19 VO + Art. 18 VOEntschädigung (25/50 %) UND Wahlrecht Erstattung/Weiterreise
Verspätung am Zielort < 60 MinArt. 19 Abs. 9 VOKein Entschädigungsanspruch (Mindestschwelle nicht erreicht)
ZugausfallArt. 18 + Art. 19 VOWahlrecht Erstattung/Weiterreise; Entschädigung wenn Endziel-Verspätung ≥ 60 Min
Verpasster Anschluss (Einheits-PNR)Art. 12 Abs. 3 VOWie Verspätung; Endziel-Maßstab
Verpasster Anschluss (separate PNRs)Art. 12 Abs. 4–5 VOAnspruch je Vertrag separat; ggf. 75 %-Entschädigung des Fahrkartenverkäufers
Vorverlegung der Abfahrtnicht ausdrücklich in VO 2021/782 — analog Art. 8Falls Fahrgast den vorverlegten Zug nicht erreicht: Behandlung wie Ausfall
Nichtbeförderung (Überbuchung im Eisenbahnverkehr)praktisch selten; Art. 18 analogWahlrecht; ggf. Schadensersatz nach Art. 26 Abs. 5 Anhang I CIV
SPNV — 20-Min-Schwelle für Alternativzug§ 11 EVORecht auf Wechsel auf anderen Zug (nicht: Entschädigung — die folgt Art. 19 VO)

Differenzierungs-Schema

Schritt 1: Welcher Verkehr?

  • Fernverkehr (ICE, IC, EC, FlixTrain, ÖBB) → Art. 19 VO ungeschmälert (60/120 Min).
  • SPNV (RE, RB, S-Bahn im SPNV-Sinn) → Art. 19 VO ungeschmälert PLUS § 11 EVO Zusatzrechte (20-Min-Schwelle für Alternativzug; 120-EUR-Limit Ersatzbeförderung bei Nachtfahrt).
  • Stadt-/Vorortverkehr (S-Bahn-Tarifgebiete, U-Bahn) — Deutschland hat ausgenommen; Ansprüche nach Tarifbedingungen und nationalen Sonderregeln.

Schritt 2: Welche Ankunftsverspätung am ZIELORT (nicht Etappe)?

Verspätung am EndzielAnspruch
0–59 Minkein Entschädigungsanspruch nach Art. 19
60–119 Min25 % des Fahrpreises
≥ 120 Min50 % des Fahrpreises

Achtung: Auch wenn ein Etappenzug 120 Min Verspätung hatte, der Fahrgast aber durch günstigen Anschlusszug nur 30 Min am Endziel verspätet war: kein Anspruch (Art. 19 Abs. 9 VO).

Schritt 3: Durchgangsfahrkarte oder separate Tickets?

  • Einheitliche PNR: alle Etappen sind Durchgangsfahrkarte → Anspruch bezieht sich auf Endziel-Verspätung (Art. 12 Abs. 3 VO).
  • Separate PNRs (z.B. Hin- mit Sparpreis, Anschlussfahrt mit anderem Ticket): jede Strecke einzeln zu bewerten; Anschluss-Garantie greift nicht. Ausnahme Art. 12 Abs. 4 VO: bei Fahrkartenverkäufer / Reiseveranstalter kombiniert + Fehlinformation → 75 %-Entschädigung des Vermittlers.

Schritt 4: Tatbestand benennen

einordnung:
  tatbestand: verspaetung-am-zielort-mindestens-60-min
  norm-anker:
    - Art. 19 Abs. 1 lit. a VO 2021/782   # 25 %
    - Art. 18 Abs. 1 VO 2021/782          # Wahlrecht
    - Art. 20 VO 2021/782                 # Hilfeleistung
  endziel-verspaetung-min: 105
  verspaetungsstufe: stufe-1-25-prozent   # stufe-1-25 | stufe-2-50
  durchgangsfahrkarte: ja
  spnv: nein                              # ja triggert zusätzlich § 11 EVO
  folge-skills:
    - entschaedigung-berechnen
    - forderung-an-db-erste-stufe
    - eigenbefoerderung-und-betreuung-art-18   # falls Auslagen entstanden

Spezialfall: Vorverlegung

VO 2021/782 regelt Vorverlegung nicht ausdrücklich, anders als die Fluggast-VO 261/2004 (für die der EuGH Vorverlegungen als Annullierung behandelt — Aktenzeichen vor Verwendung in einem Schriftsatz über curia.europa.eu live verifizieren, nicht aus Modellwissen zitieren). In der Eisenbahn-Praxis: Die DB schickt ggf. eine Verfrühungs-Mitteilung; der Fahrgast erreicht den Zug nicht.

Sachgerechte Einordnung: Wenn der Fahrgast den vorverlegten Zug nicht erreichen kann und keine anderweitige Beförderung mit gleicher Ankunftszeit angeboten wird, ist die Situation funktional einem Ausfall gleichzustellen. Art. 18 (Wahlrecht) und Art. 19 (Entschädigung) sind entsprechend anwendbar.

→ Hinweis: Live-Recherche bei curia.europa.eu oder bundesgerichtshof.de prüfen, ob neuere Entscheidung speziell zu Eisenbahn-Vorverlegung vorliegt.

Spezialfall: Nichtbeförderung (Eisenbahn-Überbuchung)

Im Eisenbahnverkehr selten (anders als bei Flügen). Wenn die DB / FlixTrain die Beförderung verweigert (z.B. wegen Überfüllung in der reservierten 1. Klasse): Wahlrecht analog Art. 18; Schadensersatz Art. 26 Abs. 5 Anhang I CIV. Im Klagefall sehr individuell — vorbereitende Eilprüfung erforderlich.

Spezialfall: Streiks DB-Personal

Die häufigste Standardausrede der DB: "Streik = außergewöhnlicher Umstand". Falsch. Art. 19 Abs. 10 Unterabs. 2 VO 2021/782 schließt Streiks des EVU-Personals ausdrücklich von der Befreiungsregel aus. Auch Streiks bei DB Netz AG (Infrastrukturbetreiber) sind nach derselben Norm nicht befreiend.

Spezialfall: Wetter

  • Normales Winterwetter (Schnee, Glatteis) → kein außergewöhnlicher Umstand. EVU muss sich vorbereiten.
  • Extremereignisse (Jahrhundert-Sturm, Hochwasser, Lawinen) → kann außergewöhnlich sein. Beweislast EVU; muss zumutbare Vorkehrungen darlegen.

Spezialfall: Personenschäden (Notarzteinsatz auf der Strecke)

  • Im Grunde Drittverschulden (Art. 19 Abs. 10 lit. c VO) — befreiend, wenn nicht vermeidbar.
  • ABER: Wenn DB den Personenschaden zumutbar erkennen konnte und nicht alternative Routenführung anbot, bleibt sie haftungspflichtig.

Spezialfall: Bauarbeiten und Baustellenfahrplan

Bauarbeiten gehören zum betrieblichen Risiko des EVU — kein außergewöhnlicher Umstand. Wenn der Baustellenfahrplan vorab veröffentlicht war und der Fahrgast wusste, dass eine reduzierte Streckenkapazität existiert: dennoch Anspruch, solange die VO-Schwellen erreicht sind. Bei Vorab-Information über konkreten Zugausfall vor Ticketkauf entfällt der Anspruch (Art. 19 Abs. 9 VO).

Ausgabe

Einordnung Fahrgastrechte-Fall FGR-2026-0042
Datum: 12.05.2026
Strecke: Berlin Hbf — München Hbf (ICE 503, Einheits-PNR)
Geplante Ankunft: 13:20
Tatsächliche Ankunft: 15:05 (Türöffnung am Bahnsteig)
Endziel-Verspätung: 105 Minuten

Tatbestand: Verspätung am Zielort 60–119 Minuten (Art. 19 Abs. 1 lit. a VO 2021/782)

Anspruchsgrundlage:
 - Art. 19 Abs. 1 lit. a VO 2021/782 — 25 % des Fahrpreises Entschädigung
 - Art. 18 VO 2021/782 — Wahlrecht (hier nicht relevant, Fahrt durchgeführt)
 - Art. 20 VO 2021/782 — Hilfeleistung war geschuldet (Verpflegung)

Befreiung? Nein:
 - DB-Begründung "technischer Defekt" → nach VO 2021/782 Art. 19 Abs. 10 zählt nicht zu den
   außergewöhnlichen Umständen außerhalb des Eisenbahnbetriebs. Beweislast DB.

Operating EVU: DB Fernverkehr AG (passivlegitimiert)

Höhe (vorab):
 - Pro Reisendem: 25 % von 79,00 EUR Ticketpreis = 19,75 EUR
 - 3 Reisende: 59,25 EUR Entschädigung
 - Verpflegungs-Auslage: 12,50 EUR (Art. 20 VO)
 - Gesamt: 71,75 EUR

Nächster Skill: entschaedigung-berechnen (exakte Berechnung)
                forderung-an-db-erste-stufe (Antrag stellen)

Leitentscheidungen Einordnung

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

What ships with it

Read from the repository

Just SKILL.md. No reference files, no scripts.

Keep looking

Skills are one crate of 326,059. Ordering is by how many stacks a row turns up in, so the top of any crate is what has actually been picked rather than what has the most stars.