Workflow kaltstart und routing
Wenn es um Kaltstart und Routing in Fachanwalt Verwaltungsrecht geht: klärt Rolle, Ziel, Frist, Unterlagen und den passenden nächsten Fachskill; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill workflow-kaltstart-und-routingAssembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.
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Kaltstart und Routing
Aufgabe
Nutze diesen Workflow-Skill für Kaltstart und Routing: führt vom ersten Satz oder Dokument in den passenden Arbeitsweg, erkennt Rolle, Ziel, Risiko und Anschluss-Skills.
Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:
- Wer fragt in welcher Rolle?
- Was ist das gewünschte Ergebnis?
- Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
- Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
Arbeitsworkflow
- Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
- Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
- Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
- Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
Verwaltungsrechtliches Routing (typische Weichen)
- Belastender VA (§ 35 VwVfG) an Mandantschaft: Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1, § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO) — vorher i.d.R. Widerspruch (§§ 68 ff. VwGO), soweit landesrechtlich nicht abgeschafft.
- Beanspruchter VA wird verweigert: Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2, § 113 Abs. 5 VwGO) — Untätigkeitsklage erst nach 3 Monaten (§ 75 VwGO).
- Sofortvollzug nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO: Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 5 VwGO); Begründung am Aussetzungsinteresse und Erfolgsaussicht der Hauptsache.
- Drittbetroffenheit (Nachbar, Konkurrent): § 80a VwGO; bei Baurecht plus Aussetzungsantrag.
- Vorbeugend/sichernd: Einstweilige Anordnung § 123 VwGO (kein VA in Streit).
- Normverwerfung Landes-/kommunalebene: Normenkontrolle § 47 VwGO (1 Jahr ab Bekanntmachung).
- Verwaltungsakt-Rücknahme/Widerruf: §§ 48, 49 VwVfG mit Vertrauensschutz und Jahresfrist; ggf. Wiederaufgreifen § 51 VwVfG.
Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
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