Versr deckungsprozess 215 vvg beweislast
Wenn es um Versr Deckungsprozess 215 VVG Beweislast in Fachanwalt Versicherungsrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md
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Deckungsklage: Gerichtsstand § 215 VVG, Klageart, Beweislast, Sachverständige, Streitwert und Vergleichsfenster.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: SGB V §§ 27, 39, 92, 109, 137, 295, 301, RisikoStruktAusglV, SGB IV, SGB X, SGG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Deckungsklage: Gerichtsstand § 215 VVG, Klageart, Beweislast, Sachverständige, Streitwert und Vergleichsfenster.
FA Versicherungsrecht: Deckungsprozess § 215 VVG
Norm- und Quellenanker
- VVG §§ 1, 14, 28, 31, 81, 82, 86, 215 je nach Deckungsstreit: Leistung, Fälligkeit, Obliegenheit, Gefahrerhöhung, Herbeiführung, Rettungskosten/Regress.
- ZPO §§ 253, 256, 286, 402 ff. für Leistungs-/Feststellungsklage, Beweiswürdigung und Sachverständige.
- AVB/Besondere Bedingungen/Police/Nachträge haben Vorrang vor Produktbezeichnungen; Deckung und Haftpflicht nicht vermischen.
- VVG § 215 ist Gerichtsstand, kein materieller Anspruch; lokale Zuständigkeit und Verbraucher-/Versicherungsnehmerrolle sauber prüfen.
Red Flags
- Antrag unbestimmt
- Haftung und Deckung vermischt
- falscher Gerichtsstand
Arbeitsstil
Konkrete Normen, konkrete Unterlagen, konkrete nächste Handlung. Keine pauschalen Empfehlungen; Rechtsprechung nur verifiziert mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei zugänglicher Quelle.
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