Verkehrsrecht tatbestand beweis und belege
Wenn es um Verkehrsrecht: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage in Fachanwalt Verkehrsrecht geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix.From its SKILL.md
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Verkehrsrecht: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; StVG; PflVG; §§ 315c 316 StGB — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Verkehrsrecht: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage.
Spezialwissen: Verkehrsrecht: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
- Normen-/Quellenanker: StVG, StVO, PflVG, VVG.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Verkehrsrecht prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Verkehrsrechts-Tatbestand-Beweisbausteine
- Verkehrszivilrecht - Tatbestandsmerkmale § 7 StVG (Halterhaftung):
- Betriebsgefahr Kfz: ohne Verschulden; Ausnahme hoehere Gewalt § 7 II StVG.
- Mitverursachung § 17 StVG bei Unfall zwischen mehreren Kfz.
- Beweis Tatzeit-Tatort durch Polizeiprotokoll, Zeugen, Telematik-Daten, KFZ-Diagnosesysteme (Crash-Recorder seit 2024 EU-Pflicht).
- § 18 StVG Fahrerhaftung: Verschulden zu vermuten; Entlastungsbeweis Fahrer.
- § 823 BGB Verschulden: Vorsatz / Fahrlaessigkeit; Verschulden indiziell bei Verstoss gegen StVO.
- Schadenshoehe-Beweis:
- SV-Gutachten (eigener SV bei klarer Haftung; bei Bagatellschaden Kostenvoranschlag).
- Fiktive vs. konkrete Abrechnung: 130 %-Grenze BGH-Linie bei tatsaechlicher Reparatur.
- Wertminderung (BVSK-Honorartabelle, SV-Tabellen); nicht bei zu altem Fahrzeug.
- Nutzungsausfall (Schwacke / Frauenhofer-Tabelle).
- Mietwagen (Frauenhofer / Schwacke / Mittelwert; Anspruch auf erforderlichen, nicht jeden Mietwagen).
- Verkehrs-OWi - Tatbestandsmerkmale § 24 StVG:
- Versto gegen Verbote / Gebote der StVO.
- Fahrlaessigkeit § 10 OWiG genuegt; Vorsatz erschwert.
- Verkehrsstrafrecht:
- § 142 StGB Unfallflucht: Verkehrsunfall + Beteiligung + Sich-Entfernen vor Feststellung + Vorsatz; Verzeihung BVerfG durch hoehere Strafe nicht möglich.
- § 316 StGB Trunkenheit: absolute Fahruntuechtigkeit ab 1,1 Promille BAK (PKW); relative ab 0,3 mit Ausfallerscheinungen.
- § 315c StGB Gefaehrdung StraVerkehr: konkrete Gefahr für Leib / Leben / fremde Sachen erheblichen Wertes.
- § 315d StGB Verbotene Kraftfahrzeugrennen: seit 2017 Vergehen mit Freiheitsstrafe bis 2 Jahre, qualifiziert bis 10 Jahre.
- Beweiserhebung Verkehrsstrafrecht: Blutalkoholgutachten (Blutprobe § 81a StPO Voraussetzungen, Richtervorbehalt grundsätzlich); Drogengutachten (Anlage zu § 24a StVG Wirkstoffliste); Ringversuch Massbericht.
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