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Unfall haftungsquote berechnen

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fachanwalt-verkehrsrecht/skills/unfall-haftungsquote-berechnen

Wenn es um Unfall Haftungsquote Berechnen in Fachanwalt Verkehrsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Mandant hatte Verkehrsunfall und fragt: Wer haftet wie viel und welche Schadensposten können geltend gemacht werden? §§ 7 17 18 StVG iVm § 254 BGB Haftungsquote

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; StVG; PflVG; §§ 315c 316 StGB — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Mandant hatte Verkehrsunfall und fragt: Wer haftet wie viel und welche Schadensposten können geltend gemacht werden? §§ 7 17 18 StVG iVm § 254 BGB Haftungsquote. Prüfraster: Betriebsgefahr beidseitig Anscheinsbeweis Auffahrunfall Spurwechsel Rotlicht Vorfahrt Mithaftung Tempo Sicherheitsabstand Anschnall. Schadenspositionen Reparatur fiktive Abrechnung Mietwagen Nutzungsausfall Sachverständige Schmerzensgeld. Output: Haftungsquoten-Berechnung und Schadenstabelle. Abgrenzung zu fachanwalt-verkehrsrecht-regulierungsanforderung (Gläubigerseite vs. Versicherer) und fachanwalt-verkehrsrecht-versicherer-quotenverhandlung-vergleich.

Unfall-Haftungsquote berechnen

Kaltstart-Rückfragen

  1. Wann, wo und wie ist der Unfall passiert — Fahrtrichtung beider Beteiligter, Straßenverhältnisse, Lichtverhältnisse, Geschwindigkeit?
  2. Liegt ein Polizeibericht vor — wurde jemand für schuldig erachtet, Strafanzeige erstattet?
  3. Welches Fahrzeug des Mandanten, Erstzulassung, Laufleistung, Marktwert? Sachverständigengutachten bereits vorhanden?
  4. Soll fiktiv (SV-Gutachten ohne Reparatur) oder konkret (Reparaturrechnung) abgerechnet werden? Ist Totalschaden möglich (Reparaturkosten > 130 % Wiederbeschaffungswert)?
  5. Bestehen Personenschäden — eigene Verletzungen, Mitfahrer? Behandlung, Arbeitsausfall?
  6. Hat der Mandant eigene Mithaftung durch Tempoverstoß, fehlenden Sicherheitsabstand, Anschnallpflichtverletzung oder Alkohol?
  7. Wer ist die gegnerische Haftpflichtversicherung — liegt § 134 GWB analoge Information vor, oder Ablehnung?
  8. Droht Verjährung (3 Jahre ab Schluss des Jahres der Kenntnis, § 195 BGB)?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

Normtexte (Kernauszug)

  • § 7 Abs. 1 StVG — Wird beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs eine Person getötet, ihr Körper oder ihre Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Kein Verschulden erforderlich.
  • § 7 Abs. 2 StVG — Haftungsausschluss bei höherer Gewalt (Wildunfall kann höhere Gewalt sein; Steinschlag vom LKW regelmäßig nicht).
  • § 17 Abs. 1 StVG — Bei Unfall zweier Kfz: Verpflichtung zum Schadensersatz und dessen Umfang hängt ab von den Umständen, insbesondere davon, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
  • § 18 StVG — Fahrerhaftung bei Verschulden; Entlastungsmöglichkeit durch Beweis fehlenden Verschuldens.
  • § 115 VVG — Direktanspruch des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers; Einreden des Versicherers nach §§ 116, 117 VVG begrenzt.
  • § 249 Abs. 2 BGB — Schadensersatz durch Wiederherstellung; Geldersatz nach Wahl des Geschädigten.
  • § 253 Abs. 2 BGB — Schmerzensgeld bei Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit, sexueller Selbstbestimmung.
  • § 254 BGB — Mitverschulden des Geschädigten; Quote nach Verursachungsbeitrag; Schadensminderungspflicht.
  • § 116 SGB X — Übergang des Schadensersatzanspruchs auf Sozialversicherungsträger (Kranken-, Rentenversicherung, BG).

Leitentscheidungen — Haftungsquoten

GerichtAktenzeichenDatumKernaussage

Prüfschema in Tabellenform

Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

Nr.PrüfschrittNormErgebnis / Konsequenz
1Betrieb eines Kfz zum Unfallzeitpunkt?§ 7 Abs. 1 StVGWeiter Betriebsbegriff; auch Einparken, Türöffnen
2Höhere Gewalt (Entlastung Halter)?§ 7 Abs. 2 StVGWildunfall; Steinschlag LKW i.d.R. kein HG
3Fahrerverschulden feststellbar?§ 18 StVG; § 823 BGBEntlastungsnachweis durch Fahrer möglich
4Direktanspruch gegen Versicherer?§ 115 VVGDeckungsschutz prüfen; Versicherungsschein beschaffen
5Beidseitige Betriebsgefahr — Quote?§ 17 StVG; § 254 BGBVerursachungsbeiträge: Verschulden + Betriebsgefahr
7Mitverschulden Mandant?§ 254 BGBTempo, Abstand, Anschnallen, Alkohol
QuellenregelQuellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder Tabellenfundstellen aus Modellwissen; nur Nutzerquelle, amtliche/freie Quelle oder lizenzierte Live-Verifikation verwenden.
13Verdienstausfall?§ 252 BGBBruttolohn-Ausfall; Eigenanteil Krankengeld abziehen
14SGB X-Regress droht?§ 116 SGB XKrankenkasse, BG regressieren — Quote beachten
15Verjährung eingetreten oder drohend?§§ 195, 199 BGB3 Jahre ab Kenntnis; Personenschaden 30 Jahre § 199 Abs. 2 BGB

Anscheinsbeweis — Typische Unfalllagen

UnfalllageAnscheinsbeweis gegenHaftungsverteilung Regelfall
Auffahrunfall (keine Bremsung erkennbar)Auffahrenden § 4 Abs. 1 StVO100:0 zu Lasten Auffahrender
Spurwechsel mit KollisionSpurwechsler § 7 Abs. 5 StVO100:0 zu Lasten Spurwechsler
Rotlicht-Kollision (eindeutig)Rotlichtfahrer § 37 StVO100:0 zu Lasten Rotlichtfahrer
Vorfahrtverletzung (§ 8 StVO)Vorfahrtverletzer100:0; ggf. 80:20 bei überhöhter Geschwindigkeit Vorfahrtberechtigter
Linksabbieger/GegenverkehrAbbieger § 9 Abs. 3 StVO100:0 bis 80:20 je nach Tempo Gegenverkehr
Rückwärtsfahrt mit KollisionRückwärtsfahrer § 9 Abs. 5 StVO100:0; ggf. 50:50 bei unübersichtlicher Situation
Einmündung gleichrangig (rechts vor links)Linkskommender100:0; ggf. Mithaftung bei Tempo
Türöffner mit vorbeifahrendem FahrzeugAussteigender § 14 Abs. 1 StVO80:20 bis 100:0 je nach Abstand Fahrender
Einfädeln Autobahn/EinfahrtEinfahrender100:0 bis 70:30 je nach Erkennbarkeit
ParkremplerRangierender100:0 bei klarem Aufstellungs-Irrtum; ggf. 50:50

Schadensberechnung — Muster

SCHADENSBERECHNUNG — Unfall vom [Datum]

Mandant: [Name]

A. FAHRZEUGSCHADEN
 1. Reparaturkosten netto lt. SV-Gutachten EUR ______
 (alternativ: WBW EUR _____ minus Restwert
 EUR _____ = Totalschadensersatz netto EUR ______)
 2. Merkantile Wertminderung lt. SV-Gutachten EUR ______
 3. Sachverständigenkosten lt. Rechnung EUR ______
 4. Abschleppkosten lt. Rechnung EUR ______
 5. Standgeld lt. Rechnung EUR ______

B. NUTZUNGSAUSFALL / MIETWAGENKOSTEN
 6a. Nutzungsausfall [X] Tage × EUR [Y]
 (Sanden/Danner/Klass Tabelle, Gruppe [Z]) EUR ______
 6b. Mietwagenkosten lt. Rechnung EUR ______

C. PERSONENSCHADEN
 7. Schmerzensgeld § 253 Abs. 2 BGB EUR ______
 8. Heilbehandlungskosten lt. Belege EUR ______
 9. Verdienstausfall netto [X] Tage EUR ______
 10. Haushaltsführungsschaden [X] Std × EUR [Y] EUR ______

D. NEBENKOSTEN
 11. Unkostenpauschale (Telefon, Porto, Fahrtkosten) EUR 30,00
 12. Rechtsanwaltsgebühren (außergerichtlich)
 1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG aus EUR ____
 + Auslagenpauschale Nr. 7002 VV EUR ______

GESAMTSCHADEN BRUTTO EUR ______

ANZUWENDENDE HAFTUNGSQUOTE
Gegnerisch [X %] × EUR [Gesamtschaden] EUR ______

davon bereits reguliert - EUR ______

RESTFORDERUNG EUR ______

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — Haftungsquote berechnen nach VerkehrsunfallQuotenberechnung nach Betriebsgefahren-Schema; Schriftsatz unten
Variante A — Alleinverschulden Gegner eindeutig100 Prozent-Anspruch ohne Quotenabzug; vereinfachtes Template
Variante B — Quotenstreit Zeugen und Sachverstaendiger noetigBeweissicherung zuerst; Klage nach Beweisaufnahme
Variante C — Personenschaden Schmerzensgeld im FokusHaftungsquote als Grundlage; dann Schmerzensgeld-Skill separat

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatzbausteine

Baustein 1 — Aufforderungsschreiben Haftpflichtversicherer

An [Haftpflichtversicherung]
[Adresse]
Schadensnummer: [falls vergeben]

Verkehrsunfall vom [Datum], [Uhrzeit], [Unfallort]
Ihr Versicherungsnehmer: [Name], Kfz-Kennzeichen: [Kz]

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten [Mandant] in dieser Angelegenheit.

Sachverhalt
Ihr Versicherungsnehmer befuhr am [Datum] um [Uhrzeit] die
[Straße] in Fahrtrichtung [Richtung]. Bei [Unfallort] kam es
zur Kollision mit dem Fahrzeug unseres Mandanten, Kennzeichen
[Kz], weil Ihr Versicherungsnehmer [Unfallhergang: konkret].

Haftung
Die alleinige Haftung trifft Ihren Versicherungsnehmer aus
§§ 7, 17, 18 StVG i.V.m. § 115 VVG. Ein Mitverschulden
unseres Mandanten liegt nicht vor, da [Begründung].
[Bei Anscheinsbeweis: Der Anscheinsbeweis des Auffahrunfalls
spricht für alleiniges Verschulden Ihres VN gemäß
§ 4 Abs. 1 StVO; ein atypischer Geschehensverlauf ist nicht

Schaden
[Schadensaufstellung wie oben, konkret ausfüllen]

Frist
Wir setzen Ihnen Frist zur vollständigen Regulierung bis
[Datum + 4 Wochen]. Nach Ablauf treten Verzugsfolgen
(§§ 280, 286 BGB, Zinsen 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz
§ 288 BGB) ein und wir werden gerichtliche Schritte einleiten.

Anlagen
- Polizeibericht vom [Datum]
- Sachverständigengutachten vom [Datum]
- Lichtbilder
- Werkstattrechnung / Mietwagenrechnung
- Ärztliche Atteste (bei Personenschaden)

Mit freundlichen Grüßen

Baustein 2 — Argumentation gegen Mitverschulden des Mandanten

Mitverschulden unseres Mandanten ist nicht anzunehmen.

Zu [Tempovorwurf]: Unser Mandant fuhr mit angepasster
Geschwindigkeit gemäß § 3 StVO. Ein über die allgemeine
Betriebsgefahr hinausgehendes Verschulden ist nicht belegt.

Zu [Sicherheitsabstand]: Der notwendige Sicherheitsabstand
nach § 4 Abs. 1 StVO war eingehalten. Das plötzliche Bremsen
/ Ausscheren des Vorfahrzeug war nicht vorhersehbar und steht
außerhalb des normativen Risikos des § 254 BGB.

Zu [Anschnallpflicht]: Soweit behauptet wird, unser Mandant
sei nicht angeschnallt gewesen, fehlt hierfür jeder Beleg.
Im Übrigen wäre die konkrete Kausalität der Anschnallpflicht-
verletzung für die eingetretenen Verletzungen darzulegen —
Kausalität.

--- vor Versand klären ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]

Schlussabsatz Variante A (kooperativ): Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen für ein klärenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.

Schlussabsatz Variante B (formal-streng): Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.

Beweislast und Darlegungslast

FrageBeweislast
Unfallereignis, Kausalität, SchadenGeschädigter (Mandant)
Anscheinsbeweis widerlegenSchädiger (atypischer Geschehensverlauf)
Mitverschulden MandantSchädiger/Versicherer
Höhe des WiederbeschaffungswertsMandant (SV-Gutachten)
Höherer als RestwertangebotVersicherer, wenn er Mandanten verpflichten will
SchadensminderungspflichtverletzungVersicherer
SGB X-Regress ÜbergangSozialversicherungsträger

Fristen und Verjährung

FristDauerAnkerNorm
Verjährung Sachschadensansprüche3 Jahre31.12. des Jahres der Kenntnis§§ 195, 199 BGB
Verjährung Personenschaden (Leib, Leben, Freiheit)30 JahreTathandlung§ 199 Abs. 2 BGB
Hemmung durch VerhandlungenDauer der VerhandlungenVerhandlungsbeginn§ 203 BGB
Regulierungsfrist Versicherer4 Wochen (ortsübliche Praxis)Eingang vollständiger Unterlagenkein gesetzlicher Anspruch; § 14 VVG analog
Strafanzeige-Verjährung (§ 142 StGB Unfallflucht)3 JahreTattag§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB

Typische Gegenargumente und Reaktion

Einwand VersichererReaktion
Mandant war selbst zu schnellNachfragen: Konkrete Messung? Zeugen? Beweislast liegt beim Versicherer
Sachverständigenkosten zu hochBGH: Geschädigter darf Vertrauenssachverständigen beauftragen; nur grobe Unverhältnismäßigkeit schadet
SGB X-Übergang bestimmte PositionenNur sachlich und zeitlich kongruente Positionen; Quotenvorrecht des Geschädigten § 116 Abs. 3 SGB X
QuellenregelQuellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder Tabellenfundstellen aus Modellwissen; nur Nutzerquelle, amtliche/freie Quelle oder lizenzierte Live-Verifikation verwenden.

Streitwert und Kosten

  • RVG Gegenstandswert: Gesamtschadenshöhe; außergerichtliche 1,3-Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG erstattungsfähig als Schadensersatz § 249 BGB.
  • Gerichtlich: Amtsgericht bis EUR 10000 (ab 01.01.2026 gem. § 23 GVG-Änderung), Landgericht darüber.
  • Streitwert Schmerzensgeld: Anwaltsgebühren nach vollem Gegenstandswert; Gericht schätzt nach § 287 ZPO.
  • SGB X-Beteiligung: Sozialversicherungsträger greift auf den quotalen Anspruch zu; Quote für Mandant sichern (Quotenvorrecht § 116 Abs. 3 SGB X).

Strategische Empfehlung

SituationEmpfehlung
Klarer Anscheinsbeweis, Schaden dokumentiertFristsetzung 4 Wochen; bei Ablehnung direkter Klageweg
Streitige Quote (50:50 möglich)Vergleich anstreben; Prozessrisiko darlegen
Totalschaden, Restwert strittigEigenes Restwert-Angebot bei neutralem Händler einholen; Versicherer nicht folgen müssen
Personenschaden, DauerfolgenAbwarten klinischer Stabilisierung vor Einigung; keine Vergleichsquittung ohne offene Späten-Schäden-Klausel
SGB X drohtEigenen Anspruch vollständig sichern; SV-Träger informieren und koordinieren

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-verkehrsrecht-regulierungsanforderung — Schriftsatz-Vertiefung
  • fachanwalt-versicherungsrecht-deckungsanfrage-pruefen — eigene Kaskoversicherung
  • fachanwalt-versicherungsrecht-regress-abwehr — Abwehr SGB X-Regress

Quellen

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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