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Zuschlagskriterien wertungsschema

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Wenn es um Zuschlagskriterien Wertungsschema in Fachanwalt Vergaberecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Zuschlagskriterien und Wertungsschema im Vergabeverfahren ausarbeiten und angreifen: Auftraggeber will rechtsfeste Wertungsmatrix

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die vergaberechtlich einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Zuschlagskriterien und Wertungsschema im Vergabeverfahren ausarbeiten und angreifen: Auftraggeber will rechtsfeste Wertungsmatrix; Bieter will mangelhafte Wertung ruegen. Normen: § 127 GWB (Zuschlag), § 58 VgV (Wertung), § 31 SektVO, § 16 KonzVgV, VOB-A § 16d. Prüfraster: Auftragsbezug, Diskriminierungsverbot, Transparenz, Gewichtung, Unterkriterien, Punktevergabe, Preis-Leistungs-Relation, Lebenszykluskosten § 59 VgV. Output Wertungsmatrix-Entwurf, Prüfvermerk Wertungsruege. Abgrenzung: Eignungspruefung siehe fachanwalt-vergaberecht-eignungspruefung; Ruege siehe fachanwalt-vergaberecht-ruege-vor-zuschlag.

Zuschlagskriterien und Wertungsschema

Einstieg

  1. Auftraggeber oder Bieter?
  2. Lieferung, Dienstleistung, Bau, Konzession?
  3. Schwellenwert ueberschritten? (Oberschwelle = GWB/VgV/SektVO/KonzVgV; Unterschwelle = UVgO/VOB-A Abschn. 1)
  4. Welche Kriterien liegen bereits in der Bekanntmachung/Auftragsunterlagen?
  5. Wertungsmethode bekannt (einfache Punktvergabe, gewichtete Nutzwertanalyse, Preis-Leistungs-Quotient, UFAB)?
  6. Ist Zuschlag bereits erteilt? (Dann nur noch Schadensersatzpfad)

Prüfraster Wertungskriterien

1. Auftragsbezug § 127 Abs. 3 GWB

Kriterium muss mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Soziale, oekologische, innovative Aspekte sind zulässig, wenn auftragsbezogen.

2. Diskriminierungsverbot § 97 Abs. 2 GWB

Keine versteckte Bieterauswahl über technische Spezifikationen oder Referenzen, die nur ein bestimmter Bieter erfuellen kann.

3. Transparenz § 127 Abs. 5 GWB

Kriterien und Gewichtung in Bekanntmachung oder Auftragsunterlagen. Unterkriterien und Gewichtung müssen spaetestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe offengelegt sein (EuGH C-532/06 Lianakis; OLG Duesseldorf VII-Verg 39/15).

4. Gewichtung

Prozentuale Gewichtung oder Bandbreite zulässig. Reine Verbalbewertung ohne Gewichtung ist regelmaessig vergaberechtswidrig (BGH X ZR 80/16).

5. Preis-Leistungs-Relation

Reine Preisvergabe nur in Ausnahmefaellen (§ 58 Abs. 2 VgV: bei standardisierten Leistungen). Sonst wirtschaftlichstes Angebot über Nutzwertanalyse oder einfache Richtwertmethode (UFAB).

6. Lebenszykluskosten § 59 VgV

Anschaffung, Nutzung, Wartung, Entsorgung. Methodische Anforderungen: Daten transparent, Berechnung nachvollziehbar.

Prüfraster Wertungsdurchfuehrung

  • Wertungsmatrix vor Angebotsoeffnung festlegen und dokumentieren.
  • Bewertungspersonen benennen (Vier-Augen-Prinzip).
  • Einzelbegruendung je Kriterium und Bieter, nicht nur Gesamtnote.
  • Punktevergabe nachvollziehbar (z. B. Notenskala mit Beschreibung pro Stufe).
  • Dokumentation Vergabevermerk § 8 VgV.

Typische Fehler

  • Schulnotenbewertung ohne Beschreibung der Notenstufen (OLG Duesseldorf VII-Verg 36/17).
  • Unterkriterien erst nach Angebotsoeffnung definiert.
  • Preis-Leistungs-Formel mit unrealistischen Spreizungen (Preis wird wertungsneutral).
  • Referenzanforderungen, die nur Altanbieter erfuellen.
  • Nachhaltigkeit ohne Auftragsbezug.

Output-Module

Wertungsmatrix-Entwurf (Auftraggeber)

Tabelle: Kriterium | Gewicht (%) | Unterkriterien | Bewertungsmaßstab | Maximalpunktzahl | Begruendung Auftragsbezug.

Prüfvermerk Wertungsruege (Bieter)

  1. Wertungskriterium und Begruendung des Auftraggebers
  2. Vergaberechtlicher Maßstab
  3. Konkreter Fehler
  4. Auswirkung auf Wertungsergebnis
  5. Antrag im VK-Verfahren

Vergabe-Workbench-Boost v61.2

  • Starte jedes Mandat mit Rolle, Verfahrensstand, Schwellenwert/Rechtsweg, Frist und Dokumentenlage.
  • Biete bei mehr als drei Einzelthemen ein Padlet oder eine Tabelle an: Vergabefehler, Belege, Norm, Kausalitaet, Abhilfe, Risiko.
  • Für Anfaenger: erklaere Ruge, Nachpruefung, Stillhaltefrist, Eignung, Zuschlag, Auftragswert und Praeklusion jeweils in einem Satz und arbeite dann praktisch weiter.
  • Für Profis: liefere sofort Schriftsatzkern, Vergabevermerk, Bewertungsmatrix oder Entscheidungsvorlage.
  • Prüfe Schwellenwerte 2026/2027, Paragraph 134 GWB, Paragraph 135 GWB, Paragraph 160 Abs. 3 GWB und Paragraph 171 GWB nie aus dem Bauch heraus, sondern als Fristen-/Quellen-Gate.
  • Auftraggeber-Output braucht immer Dokumentationslogik; Bieter-Output braucht immer Ruge-/Kausalitaets-/Chance-Logik.
  • Wenn eine Position schwach ist, benenne die Schwachstelle freundlich und repariere sie: fehlender Beleg, falscher Rechtsweg, zu pauschale Ruge, unsaubere Wertung, fehlende Kausalitaet oder verspaetete Reaktion.

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