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Wenn es um Verg Eignungspruefung Leitfaden in Fachanwalt Vergaberecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Leitfaden Eignungspruefung § 122 GWB: Selbstreinigung, Referenzen, technische und wirtschaftliche Leistungsfaehigkeit

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die vergaberechtlich einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Leitfaden Eignungspruefung § 122 GWB: Selbstreinigung, Referenzen, technische und wirtschaftliche Leistungsfaehigkeit. Prüfraster für Bieter und Vergabestelle.

Verg: Eignungspruefung

Einstieg

Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.

  1. Rolle und Ziel: Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
  2. Sachverhalt: Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
  3. Fristen: Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
  4. Unterlagen: Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?
  5. Format: Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?

Prüfraster Eignungspruefung

  1. Eignungsanforderungen festlegen § 122 II GWB, §§ 42-46 VgV (oberschwellig) bzw. UVgO (unterschwellig).
  • Befaehigung und Erlaubnis zur Berufsausuebung (§ 44 VgV).
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfaehigkeit (§ 45 VgV: z. B. Bilanzen, Umsatz, Berufshaftpflichtdeckung).
  • Technische und berufliche Leistungsfaehigkeit (§ 46 VgV: Referenzen, Qualifikation, Ausruestung).
  • Eignungsanforderungen müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und in angemessenem Verhältnis stehen (§ 122 IV GWB).
  1. Eignungsnachweise — Vorzugsweise Eigenerklaerung (Einheitliche Europaeische Eigenerklaerung EEE, § 50 VgV); Belege erst von engerer Auswahl bzw. Zuschlagskandidat.
  2. Prüfungszeitpunkt — bei offenem Verfahren mit Angeboten; bei nicht offenem Verfahren mit Teilnahmeantraegen.
  3. Eignungsleihe § 47 VgV: Bieter darf sich auf Kapazitaeten Dritter stuetzen; Drittunternehmen muss die Leistung auch tatsaechlich erbringen (bei wirtschaftlich-finanziellen Kapazitaeten gesamtschuldnerische Haftung).
  4. Bietergemeinschaften § 43 VgV.

Ausschlussgruende

  • Zwingende Ausschlussgruende § 123 GWB: rechtskraeftige Verurteilung wegen Straftaten (Geldwaesche, Korruption, Steuerhinterziehung, Menschenhandel, Terror, Bildung krimineller/terroristischer Vereinigungen). Tilgung im BZRG entspricht Ablauf der Ausschlussdauer.
  • Fakultative Ausschlussgruende § 124 GWB: Verstoss gegen Umwelt-/Sozial-/Arbeitsrecht, Insolvenz, schwere berufliche Verfehlung, wettbewerbsbeschraenkende Vereinbarungen, Interessenkonflikte, Wettbewerbsverzerrung durch frueheren Auftrag, mangelhafte Vertragserfuellung in frueheren Auftraegen.

Selbstreinigung § 125 GWB

  • Schadensausgleich oder Verpflichtung dazu.
  • Aktive Kooperation mit Ermittlungsbehoerden.
  • Konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Verfehlungen (Compliance-System, Personalwechsel, Kontrollstrukturen).
  • Hoechstdauer Ausschluss § 126 GWB: drei (zwingend) bzw. fuenf (fakultativ) Jahre.

Praxisfallen

  • Eignung vs. Zuschlagskriterien strikt trennen (§ 127 GWB Zuschlagskriterien). BGH zur "Vergabe über Eignungspunkte" als Wertungsfehler.
  • Unzulaessige Eignungsanforderungen: zu hoch angesetzte Umsatzschwelle (§ 45 III VgV: max. doppelter Auftragswert), nicht auftragsbezogene Referenzen.
  • Selbstreinigung muss vor Zuschlag erfolgen; Bieter sollte schon im Teilnahmeantrag/Angebot darlegen.
  • Rugbarkeit § 160 III GWB: Eignungsfehler bei Bekanntmachung sofort ruegen, sonst praekludiert.

Vergaberechtlicher Kontext

Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.

Output-Module

  • Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
  • Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
  • Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
  • Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.

Was dieser Arbeitsgang nicht macht

  • Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
  • Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
  • Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
  • Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.

Vergabe-Workbench-Boost v61.2

  • Starte jedes Mandat mit Rolle, Verfahrensstand, Schwellenwert/Rechtsweg, Frist und Dokumentenlage.
  • Biete bei mehr als drei Einzelthemen ein Padlet oder eine Tabelle an: Vergabefehler, Belege, Norm, Kausalitaet, Abhilfe, Risiko.
  • Für Anfaenger: erklaere Ruge, Nachpruefung, Stillhaltefrist, Eignung, Zuschlag, Auftragswert und Praeklusion jeweils in einem Satz und arbeite dann praktisch weiter.
  • Für Profis: liefere sofort Schriftsatzkern, Vergabevermerk, Bewertungsmatrix oder Entscheidungsvorlage.
  • Prüfe Schwellenwerte 2026/2027, Paragraph 134 GWB, Paragraph 135 GWB, Paragraph 160 Abs. 3 GWB und Paragraph 171 GWB nie aus dem Bauch heraus, sondern als Fristen-/Quellen-Gate.
  • Auftraggeber-Output braucht immer Dokumentationslogik; Bieter-Output braucht immer Ruge-/Kausalitaets-/Chance-Logik.
  • Wenn eine Position schwach ist, benenne die Schwachstelle freundlich und repariere sie: fehlender Beleg, falscher Rechtsweg, zu pauschale Ruge, unsaubere Wertung, fehlende Kausalitaet oder verspaetete Reaktion.

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