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Vergabe nachpruefung aussicht

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Wenn es um Vergabe Nachpruefung Aussicht in Fachanwalt Vergaberecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md

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Aussichten eines Vergabenachprüfungsverfahrens bewerten: Anwalt oder Bieter will vor Antrag Erfolgsaussichten einschaetzen

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die vergaberechtlich einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Aussichten eines Vergabenachprüfungsverfahrens bewerten: Anwalt oder Bieter will vor Antrag Erfolgsaussichten einschaetzen. Normen: §§ 155 ff. GWB (Rechtsschutz), § 160 Abs. 2 GWB (Antragsbefugnis), § 160 Abs. 3 GWB (Ruegerobliegenheit), § 169 GWB (Zuschlagsstopp). Prüfraster: Antragsbefugnis, Praeklusion, Vergabeverstoesse (Eignung, Wertung, Ausschlussgründe), sofortige Beschwerde OLG. Output Erfolgsaussichts-Gutachten, Strategie-Empfehlung. Abgrenzung: Mandats-Triage siehe mandat-triage-vergaberecht; Nachprüfungsantrag selbst siehe fachanwalt-vergaberecht-nachprüfungsantrag-vk.

Vergabe-Nachprüfung — Erfolgs-Aussichten

Kaltstart-Rückfragen

  1. Liegt die Vergabe oberhalb des EU-Schwellenwerts (Liefer-/DL-Bund EUR 143000; Kommunen/sonst EUR 221000; Bau EUR 5538000; Sektoren DL EUR 443000)? Bei Unterschreitung: kein GWB-Nachprüfungsweg.
  2. Wurde die Vorabinformation nach § 134 GWB empfangen, und wann? Die 10-Kalendertage-Stillhaltefrist läuft ab Versand an alle unterlegenen Bieter — nicht ab Empfang.
  3. Wann genau wurde der Vergabeverstoß erkannt? Lag der Fehler schon in Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen (dann: Rüge bis Angebotsabgabe), oder erst nach Submission erkennbar (dann: 10 Kalendertage-Frist § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB)?
  4. Wurde die Rüge ordnungsgemäß und rechtzeitig erhoben? In welcher Form (Schreiben, E-Mail mit Empfangsbestätigung)?
  5. Hat der Auftraggeber die Rüge ausdrücklich abgelehnt oder nicht reagiert? Ab wann lief die 15-Kalendertage-Frist für den Nachprüfungsantrag § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB?
  6. Was ist der genaue materielle Vorwurf — Eignungsfehler, Wertungsfehler, ungewöhnlich niedriges Angebot § 60 VgV, rechtswidrige Aufhebung, unzulässige Direktvergabe?
  7. Hat der Mandant reale Auftragschance — war sein Angebot nach Ablauf aller Prüfungsschritte das wirtschaftlichste? Drohender Schaden § 160 Abs. 2 GWB?
  8. Ist Akteneinsicht § 165 GWB bereits beantragt oder notwendig, um den Vorwurf substanziieren zu können?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

Normtexte (Kernauszug)

  • § 97 GWB — Grundsatz: Auftraggeber beschaffen Waren und Dienstleistungen im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren.
  • § 106 GWB — Schwellenwerte: Verordnungsermächtigung; aktuelle Werte durch VO (EU) 2023/1441.
  • § 122 GWB — Eignung: Auftraggeber können von Unternehmen als Mindestanforderungen Befähigung und Erlaubnis, wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit fordern.
  • § 123 GWB — Zwingende Ausschlussgründe: Verurteilung wegen Straftaten wie Bildung krimineller Vereinigungen, Bestechung, Geldwäsche, Steuerhinterziehung (sechsstellig).
  • § 124 GWB — Fakultative Ausschlussgründe: schwere berufliche Verfehlung, Wettbewerbsverzerrung, Interessenkonflikt, Schlechtleistung Vorvertrag.
  • § 127 GWB — Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot; Preis-Leistungs-Verhältnis; Zuschlagskriterien bekannt zu machen.
  • § 134 GWB — Informations- und Wartepflicht: 10 Kalendertage Stillhaltefrist ab Absendung der Information an unterlegene Bieter; Vertragsschluss vor Ablauf nichtig.
  • § 160 Abs. 2 GWB — Antragsbefugnis: Unternehmen kann VK anrufen, wenn Interesse am Auftrag und Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften geltend gemacht wird und dadurch Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
  • § 160 Abs. 3 GWB — Rügeobliegenheit/Präklusion: Erkannte Fehler unverzüglich rügen; Fehler aus Bekanntmachung bis Angebotsabgabe; nach Rügen-Ablehnung binnen 15 Kalendertage Nachprüfungsantrag.
  • § 165 GWB — Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren; Ausnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
  • § 167 GWB — Entscheidungsfrist: VK entscheidet innerhalb von 5 Wochen; Verlängerung bei Einvernehmen der Beteiligten oder besonderer Schwierigkeit möglich.
  • § 169 GWB — Zuschlagsverbot: Auftraggeber darf nach Eingang des Nachprüfungsantrags den Zuschlag nicht erteilen. Bei besonderem öffentlichem Interesse kann VK auf Antrag des AG den Zuschlag gestatten.
  • § 171 GWB — Sofortige Beschwerde: Frist 2 Wochen ab Zustellung VK-Beschluss; beim zuständigen OLG-Vergabesenat.
  • § 181 GWB — Schadensersatz: Bei schuldhafter Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften; Ersatz des Vertrauensschadens (negative Interesse); Erfüllungsinteresse nur ausnahmsweise.

Leitentscheidungen

GerichtAktenzeichenDatumKernaussage

Prüfschema in Tabellenform

Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

Nr.PrüfschrittRechtsgrundlageErgebnis / Konsequenz
1EU-Schwellenwert überschritten?§ 106 GWB; VO (EU) 2023/1441Nein → kein GWB-Weg; Ggf. haushaltsrechtlicher Primärrechtsschutz
2Öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB?§ 99 GWBSektorenauftraggeber → SektVO; sonstige → VOB/A oder VgV
3Antragsbefugnis § 160 Abs. 2 GWBInteresse am Auftrag + drohender SchadenKein eigenes Angebot abgegeben → i.d.R. keine Befugnis
4Rüge ordnungsgemäß und fristgerecht?§ 160 Abs. 3 GWBFehlt → Antrag unzulässig; Dokumentation prüfen
515-Tage-Frist nach Rügen-Ablehnung gewahrt?§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWBVersäumnis → Antrag unzulässig; keine Wiedereinsetzung
610-Tage-Stillhaltefrist § 134 GWB läuft noch?§ 134 GWBZuschlag bereits erteilt → nur noch § 135 GWB-Nichtigkeitsantrag
7Materieller Vergabeverstoß substanziierbar?§§ 97, 122 ff., 127 GWB; VgVKonkrete Fehler benennen; Spekulationen reichen nicht
8Ungewöhnlich niedriges Angebot Konkurrent?§ 60 VgVAufklärungspflicht AG; Ausschluss bei Nichtplausibilität
9Eignungsmangel Konkurrent?§§ 122-125 GWB; § 42 ff. VgVEigene Eignung unstreitig? Konkurrent tatsächlich ungeeignet?
10Wertungsfehler substanziierbar?§ 127 GWB; §§ 53, 58 VgVBewertungsmatrix anfordern; Akteneinsicht § 165 GWB
11Aufhebungsgründe rechtmäßig?§ 63 VgVKeine sachlichen Gründe → rechtswidrige Aufhebung → Schadensersatz
12De-facto-Vergabe (Zuschlag ohne Bekanntmachung)?§ 135 Abs. 2 GWB30 Tage ab Kenntnis oder 6 Monate ab Vertragsschluss
13Erfolgsaussicht Hauptantrag (Untersagung Zuschlag)?§ 169 GWBAbwägung: öffentliches Interesse vs. Bieter-Schaden
14Kostenrisiko VK-Verfahren?§ 182 GWBUnterliegender trägt Verfahrensgebühren 2500–50000 EUR + gegnerische Anwaltskosten
15OLG-Beschwerde vorbereiten?§ 171 GWBFrist 2 Wochen; aufschiebende Wirkung prüfen

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — Bieter prüft Erfolgsaussichten eines NachpruefungsantragsErfolgsaussichten-Memo nach Primaer-Sekundaer-Schema; Template unten
Variante A — Vergabeverstoß klar aber Auftrag strategisch wichtigRuege und Verhandlung mit Vergabestelle vor Antragstellung
Variante B — Beweislage duenn nur Indizien für FehlerAkteneinsicht § 163 GWB beantragen bevor Antrag gestellt wird
Variante C — Mandant will schnellen Schadensersatz nicht AuftragSchadensersatzklage § 179 GWB als Alternative zum Nachpruefungsantrag

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatzbausteine

Baustein 1 — Rügeschreiben

An [Vergabestelle] [Datum]
Betr.: Vergabeverfahren [Bezeichnung], Az. [...]
 Ruege gemaess § 160 Abs. 3 GWB

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Angelegenheit [Vergabe-Kurztitel] zeigen wir an, dass wir die
rechtlichen Interessen der [Bieter-Firma] vertreten.

Hiermit ruegeon wir folgende Vergabeverstoeße unverzueglich nach
Kenntnisnahme:

1. Verstoß gegen § 127 GWB / § 58 VgV (Wertung)
 Das Angebot unserer Mandantin erzielte in Kriterium [X] lediglich
 [Y] Punkte. Die Begruendung ist unzureichend, weil [konkreter
 Vorwurf]. Ein Vergleich der Leistungsbeschreibung mit dem Angebot
 belegt [Seite, Abschnitt]. Richtige Wertung ergaebe [Z] Punkte
 und damit Platz 1.

2. [ggf. weiterer Verstoss]

Wir fordern Sie auf, den Vergabeverstoß abzustellen und das
Vergabeverfahren in den Stand vor der fehlerhaften Wertung
zurueckzuversetzen, hilfsweise das Verfahren aufzuheben und neu
durchzufuehren.

Wir bitten um Stellungnahme bis [Datum — 5 Werktage].

Mit freundlichen Gruessen
[Kanzlei]

Baustein 2 — Anträge im Nachprüfungsantrag

I. Antraege

Die Vergabekammer moge beschliessen:

1. Dem Antragsgegner wird untersagt, in dem Vergabeverfahren [Titel]
 den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen.

2. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, das Vergabeverfahren in den
 Stand vor der Wertungsentscheidung vom [Datum] zurueckzuversetzen
 und das Verfahren unter Beachtung der Rechtsauffassung der
 Vergabekammer fortzufuehren.

3. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, dem Antragsteller vollstaendige
 Akteneinsicht gemaess § 165 GWB zu gewaehren.

4. Der Antragsgegner traegt die Kosten des Verfahrens einschliesslich
 der notwendigen Aufwendungen des Antragstellers.

5. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den Antragsteller wird
 für notwendig erklaert.

Baustein 3 — Argumentation ungewöhnlich niedriges Angebot

III. Verstoß gegen § 60 VgV — ungewoehnlich niedriges Angebot der
 Beigeladenen

Das Angebot der Beigeladenen liegt um [X] % unter dem naechstguestigen
Angebot (Antragsteller: EUR [A]; Beigeladene: EUR [B]). Diese Spanne
begruendet die Aufklaerungspflicht des Antragsgegners gemaess § 60
Abs. 1 VgV.

Der Antragsgegner hat ausweislich der Vergabedokumentation [keine
Aufklaerung durchgefuehrt / die Aufklaerung war unzureichend: Anlage
K [X]].

Der Nachweis einer plausiblen Kalkulation setzt voraus, dass der Bieter
saemtliche Einzelpreise, Stundenloehne und sonstige Kostenkomponenten
nachvollziehbar erlaeutert. Rechtsprechung wird hierzu nur verwendet,
wenn Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und eine frei oder
amtlich pruefbare Quelle vor der Ausgabe verifiziert sind.

Der Antragsgegner haette das Angebot gemaess § 60 Abs. 3 VgV
ausschliessen muessen.

--- vor Versand klären ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]

Schlussabsatz Variante A (kooperativ): Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen für ein klärenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.

Schlussabsatz Variante B (formal-streng): Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.

Beweislast und Darlegungslast

FrageBeweislast
Antragsbefugnis (Interesse + Schaden)Antragsteller
Rechtzeitigkeit und Inhalt der RügeAntragsteller (Schreiben mit Datum)
Vergabeverstoß (materiell)Antragsteller muss schlüssig darlegen
Vergabekonformität (Gegenbeweis)Auftraggeber trägt Vergabeakte vor
Geheimhaltungsinteressen DritterBeigeladener
Ausschlussgrund KonkurrentAuftraggeber; Selbstreinigung Bieter

Fristen und Verjährung

FristDauerAnkerBemerkung
Rüge bei erkennbarem Verstoß in Bekanntmachungbis AngebotsabgabeAblauf Angebotsfrist§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB
Rüge bei sonstigem erkanntem Verstoß10 KalendertageKenntnis des Verstoßes§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB; "unverzüglich"
Nachprüfungsantrag nach Rügen-Ablehnung15 KalendertageEingang Rügenablehnungsschreiben§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
Stillhaltefrist § 134 GWB10 KalendertageAbsendung durch AGBei e-Vergabe 15 Tage bei Fax/Brief
Sofortige Beschwerde OLG2 WochenZustellung VK-Beschluss§ 171 GWB
Schadensersatz § 181 GWB3 JahreKenntnis Vergabeverstoß + Schaden§§ 195, 199 BGB
Nichtigkeitsantrag De-facto-Vergabe30 Tage / 6 MonateKenntnis / Vertragsschluss§ 135 Abs. 2 GWB

Typische Gegenargumente und Reaktion

Einwand AuftraggeberReaktion
Rüge nicht rechtzeitig / keine RügeKenntnisnachweis durch Vorlage Informationsschreiben; ggf. § 134 GWB Datum prüfen
Vergabeverstoß bloß rechnerisch nicht relevantKausalität genügt; drohender Schaden ausreichend
Aufhebung des Verfahrens zulässig§ 63 VgV Aufhebungsgründe abarbeiten; tatsächliche Gründe müssen vorliegen
Sofortiger Zuschlag im öffentlichen Interesse§ 169 Abs. 3 GWB Ausnahme; strenge Voraussetzungen; VK entscheidet nach Abwägung
Angebot Antragsteller selbst fehlerhaftEigene Wertung kontrollieren; ggf. Hilfsbegründung in Antrag aufnehmen
Beigeladener hat Selbstreinigung geltend gemacht§ 125 GWB Maßnahmen prüfen; Verhältnismäßigkeit

Streitwert und Kosten

  • VK-Gebühren: § 182 GWB; Gebührensatz 2500 EUR bis 50000 EUR; Bemessung nach Auftragswert und Aufwand.
  • Unterlegener trägt Verfahrensgebühren und notwendige Aufwendungen der obsiegenden Partei (§ 182 Abs. 3 GWB).
  • OLG-Verfahren: § 171 Abs. 3 GWB; Kosten nach GKG/ZPO; Streitwert = Auftragswert.
  • Schadensersatz § 181 GWB: Negativinteresse (Angebotskosten, Bearbeitungsaufwand) ohne besonderen Nachweis; Positivinteresse (entgangener Gewinn) nur bei hochgradiger Auftragschance und schuldhafter Verletzung.

Strategische Empfehlung

SituationEmpfehlung
Frist noch offen, starker MaterialverstoßSofort rügen, VK-Antrag vorbereiten, § 169 GWB sichern
Rügefrist abgelaufen, Zuschlag noch nicht erteiltPrüfen ob andere Verstöße nicht präkludiert; notfalls nur Schadensersatz
Zuschlag bereits erteilt, Vertrag geschlossen§ 135 GWB bei De-facto-Vergabe oder § 181 GWB Schadensersatz
Erfolgsaussicht gering (eigenes Angebot teuer)Risiko-Aufklärung; VK-Gebühren können Angebot übersteigen
Auftraggeber will aufheben§ 63 VgV Aufhebungsgründe prüfen; ggf. negative Feststellungsklage LG

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-vergaberecht-nachpruefungsantrag-vk — vollständige Antragsstruktur
  • fachanwalt-vergaberecht-eignungspruefung — Eignungsfehler als Antragsgrundlage
  • fachanwalt-vergaberecht-it-sicherheits-vergabe-bsi-it-sig-2 — IT-Vergabe-Spezifika

Vertiefung: Output-Template Erfolgsaussichten-Memo

Triage — Bevor losgelegt wird, klaere:

  1. Ist Ruege nach § 160 Abs. 3 GWB rechtzeitig erhoben worden?
  2. Hat Bieter Antragsbefugnis (am Verfahren beteiligt oder haette beteiligt sein können)?
  3. Welcher Fehler ist konkret nachweisbar (Wertung / Eignung / Diskriminierung / Transparenz)?
  4. Liegt der Verstoss kausal für die Nichtberucksichtigung des Mandanten?
  5. Werden Chancen geschaetzt: "Keine konkreten Aussichten" → Schadensersatz § 181 GWB statt NPA?

Output-Template Erfolgsaussichten-Memo

Adressat: Mandant — Tonfall: klar erklärend, realistisch

ERFOLGSAUSSICHTEN-MEMO Vergaberecht
=========================================
Mandant: [NAME]
Verfahren: [BEZEICHNUNG]
Datum Memo: [TT.MM.JJJJ]

1. Sachverhalt-Kurzfassung:
 [...]

2. Nachgewiesener Vergabeverstoß:
 [§ XY GWB / VgV: Konkrete Verletzung]

3. Chancen Nachpruefungsantrag:
 HOCH / MITTEL / GERING / KEINE
 Begruendung: [Leitsatz-Referenz / Beweislage]

4. Alternativ Schadensersatz § 181 GWB:
 Voraussetzungen erfuellt: JA / NEIN
 Schadenshoehe (geschaetzt): EUR [BETRAG]

5. Empfehlung:
 [NPA einreichen / Schadensersatzklage / Kein weiteres Vorgehen]

6. Fristen:
 Nachpruefungsantrag bis: [TT.MM.JJJJ]
 Beschwerde bis (OLG): [TT.MM.JJJJ bei VK-Entscheidung]
=========================================
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Vergabe-Workbench-Boost v61.2

  • Starte jedes Mandat mit Rolle, Verfahrensstand, Schwellenwert/Rechtsweg, Frist und Dokumentenlage.
  • Biete bei mehr als drei Einzelthemen ein Padlet oder eine Tabelle an: Vergabefehler, Belege, Norm, Kausalitaet, Abhilfe, Risiko.
  • Für Anfaenger: erklaere Ruge, Nachpruefung, Stillhaltefrist, Eignung, Zuschlag, Auftragswert und Praeklusion jeweils in einem Satz und arbeite dann praktisch weiter.
  • Für Profis: liefere sofort Schriftsatzkern, Vergabevermerk, Bewertungsmatrix oder Entscheidungsvorlage.
  • Prüfe Schwellenwerte 2026/2027, Paragraph 134 GWB, Paragraph 135 GWB, Paragraph 160 Abs. 3 GWB und Paragraph 171 GWB nie aus dem Bauch heraus, sondern als Fristen-/Quellen-Gate.
  • Auftraggeber-Output braucht immer Dokumentationslogik; Bieter-Output braucht immer Ruge-/Kausalitaets-/Chance-Logik.
  • Wenn eine Position schwach ist, benenne die Schwachstelle freundlich und repariere sie: fehlender Beleg, falscher Rechtsweg, zu pauschale Ruge, unsaubere Wertung, fehlende Kausalitaet oder verspaetete Reaktion.

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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