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Vergabesperre korruption selbstreinigung

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Wenn es um Vergabesperre Korruption Selbstreinigung in Fachanwalt Vergaberecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Vergabesperre und fakultative Ausschlussgruende mit Selbstreinigung nach § 125 GWB managen: Bieter will Sperre abwenden oder beenden

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die vergaberechtlich einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Vergabesperre und fakultative Ausschlussgruende mit Selbstreinigung nach § 125 GWB managen: Bieter will Sperre abwenden oder beenden; Auftraggeber will sperren. Normen: §§ 123-126 GWB (zwingende und fakultative Ausschlussgruende), § 125 GWB (Selbstreinigung), Wettbewerbsregister § 8 WRegG. Prüfraster: Tatbestand § 123 zwingend vs. § 124 fakultativ, Sperrfristen § 126 GWB (drei Jahre § 123; zwei Jahre § 124), Selbstreinigungs-Trias Schadenswiedergutmachung Kooperation Compliance, Wettbewerbsregister-Eintrag prüfen. Output Selbstreinigungs-Memo, Sperraufhebungs-Antragsentwurf. Abgrenzung: Eignung siehe fachanwalt-vergaberecht-eignungspruefung.

Vergabesperre und Selbstreinigung

Einstieg

  1. Welche Tatbestaende sind betroffen (§ 123 zwingend, § 124 fakultativ)?
  2. Rechtskraeftige Verurteilung oder behaengender Vorwurf?
  3. Eintragung im Wettbewerbsregister geprueft?
  4. Frist seit Tatbestand (3 Jahre § 123, 2 Jahre § 124)?
  5. Selbstreinigungsmassnahmen bereits umgesetzt?

Tatbestaende

Zwingende Ausschlussgruende § 123 GWB

  • Terrorismus, Beteiligung an krimineller Vereinigung,
  • Bestechung, Bestechlichkeit,
  • Betrug zum Nachteil EU,
  • Steuerhinterziehung,
  • Geldwaesche,
  • Kinderarbeit, Menschenhandel,
  • bei Verurteilung Inhaber/Vertretungsberechtigter Unternehmen.

Fakultative Ausschlussgruende § 124 GWB

  • Verstoss gegen Steuerrecht/SV-Beitraege,
  • Verstoss gegen Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrecht,
  • Insolvenzantrag oder vergleichbare Lage,
  • schwere Verfehlung (z. B. Korruption ohne strafrechtliche Verurteilung),
  • wettbewerbsbeschraenkende Abrede,
  • Interessenkonflikt,
  • mangelhafte Vertragsdurchfuehrung in fruherem öffentlichem Auftrag.

Sperrfristen § 126 GWB

  • § 123: max. 5 Jahre, in der Praxis 3 Jahre Standard.
  • § 124: max. 3 Jahre, in der Praxis 2 Jahre Standard.

Selbstreinigung § 125 GWB

Drei-Voraussetzungen-Trias:

  1. Schadensausgleich: Wiedergutmachung gegenueber Geschaedigten (Zahlung, Vergleich).
  2. Aktive Kooperation: Mitwirkung mit Ermittlungsbehoerden, Selbstanzeige, Aufklaerung interner Vorgaenge.
  3. Compliance: konkrete personelle, organisatorische und technische Maßnahmen (CMS, Schulungen, Trennung verantwortlicher Personen, externe Audits).

Dokumentation: Selbstreinigungs-Memo mit Belegen zu allen drei Pflichten. Wirkung: Auftraggeber darf nicht mehr ausschliessen (§ 125 Abs. 1 GWB), Eintrag im Wettbewerbsregister kann geloescht werden (§ 8 WRegG).

Wettbewerbsregister

  • Behoerdliche Eintragung durch Staatsanwaltschaft, Behörden, Auftraggeber.
  • Pflicht zur Abfrage durch Auftraggeber ab Schwellenwert.
  • Loeschung nach Sperrfrist oder anerkannter Selbstreinigung.

Strategie für betroffene Unternehmen

  1. Sofort Sachverhalt aufklaeren, Mitarbeiter und Vertretungsberechtigte identifizieren.
  2. CMS-Lueckenanalyse durch externe Compliance-Berater.
  3. Selbstanzeige bei Behörden prüfen (§ 371 AO, Bonusregelung BKartA).
  4. Schadensausgleich verhandeln.
  5. Selbstreinigungs-Memo an Auftraggeber und Wettbewerbsregister.

Strategie für ausschliessende Auftraggeber

  • Sachverhalt zum konkreten Bieter ermitteln (Wettbewerbsregister, Strafregister-Auszuege, Selbstauskunft).
  • Verhältnismäßigkeit prüfen.
  • Bei Selbstreinigung Prüfung der Trias und Dokumentation der Entscheidung.

Typische Fehler

  • Selbstreinigung wird formal ohne Compliance-Substanz behauptet.
  • Auftraggeber prüft Verhältnismäßigkeit nicht und sperrt automatisch.
  • Eintrag im Wettbewerbsregister wird nicht abgefragt.
  • Sperrfrist § 126 GWB wird missachtet.

Vergabe-Workbench-Boost v61.2

  • Starte jedes Mandat mit Rolle, Verfahrensstand, Schwellenwert/Rechtsweg, Frist und Dokumentenlage.
  • Biete bei mehr als drei Einzelthemen ein Padlet oder eine Tabelle an: Vergabefehler, Belege, Norm, Kausalitaet, Abhilfe, Risiko.
  • Für Anfaenger: erklaere Ruge, Nachpruefung, Stillhaltefrist, Eignung, Zuschlag, Auftragswert und Praeklusion jeweils in einem Satz und arbeite dann praktisch weiter.
  • Für Profis: liefere sofort Schriftsatzkern, Vergabevermerk, Bewertungsmatrix oder Entscheidungsvorlage.
  • Prüfe Schwellenwerte 2026/2027, Paragraph 134 GWB, Paragraph 135 GWB, Paragraph 160 Abs. 3 GWB und Paragraph 171 GWB nie aus dem Bauch heraus, sondern als Fristen-/Quellen-Gate.
  • Auftraggeber-Output braucht immer Dokumentationslogik; Bieter-Output braucht immer Ruge-/Kausalitaets-/Chance-Logik.
  • Wenn eine Position schwach ist, benenne die Schwachstelle freundlich und repariere sie: fehlender Beleg, falscher Rechtsweg, zu pauschale Ruge, unsaubere Wertung, fehlende Kausalitaet oder verspaetete Reaktion.

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