Vergaberechtliche versandmappe endfertigen
Endfertigt Rüge, Nachprüfungsantrag, Schutzschrift und sofortige Beschwerde im Vergaberecht: trennt Vergabeplattform, Vergabekammer und Vergabesenat, prüft Rüge- und Notfristen, Beteiligte, Anträge und Zuschlagshemmung, ordnet Bekanntmachung, Vergabeunterlagen, Bieterfragen, Angebot und Wertung zu und liefert portalgerechte oder beA-fertige Einzeldateien mit vollständigem Zustellplan.From its SKILL.md
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Vergaberechtliche Versandmappe endfertigen
1. Drei Versandwege trennen
Lies Rüge, Vergabeunterlagen, Plattformnachrichten, Nachprüfungsantrag, Kammerbeschluss und Beschwerdeentwurf zuerst. Bestimme vor jeder Dateiproduktion:
- Kommunikation mit Auftraggeber über die Vergabeplattform,
- Nachprüfungsantrag an die zuständige Vergabekammer nach GWB Paragraf 161,
- sofortige Beschwerde an den zuständigen Vergabesenat nach GWB Paragraf 172.
Übertrage den beA-Standard nicht auf eine Plattform oder Kammer, deren veröffentlichter Empfangsweg anders geregelt ist. Für den Vergabesenat prüfe den aktuellen elektronischen Gerichtsweg und die konkrete Rechtsbehelfsbelehrung.
2. Frist- und Beteiligtenkontrolle
- Rügezeitpunkt und Antwort des Auftraggebers belegen.
- Fristen nach GWB Paragraf 160 Absatz 3 sowie die Zweiwochenfrist des GWB Paragrafen 172 getrennt berechnen.
- Auftraggeber, Antragsteller, Beigeladene, Vergabekammer und zuständigen Vergabesenat exakt bezeichnen.
- Nachprüfungsantrag mit Rechtsverletzung, Schaden, Rüge und verfügbaren Beweismitteln abstimmen.
- Beschwerdeschrift enthält Anfechtungsumfang, konkreten Antrag, Tatsachen und Beweismittel; Unterrichtung der übrigen Beteiligten nach GWB Paragraf 172 Absatz 4 mitplanen.
3. Vergabeakte und Anlagen
Ordne Bekanntmachung, Teilnahme- und Vergabeunterlagen, Bieterfragen, Rügen, Plattformprotokolle, Angebotsteile, Aufklärung, Wertungsmatrix, Informationsschreiben und Kammerbeschluss chronologisch. Geschäftsgeheimnisse werden in öffentlicher und vertraulicher Fassung getrennt; die Vertraulichkeitsbegründung bleibt ein eigenes Dokument.
Nutze AST, AG und BG nur entsprechend bestehender Akte oder Vorgabe. Jede Anlagenseite wird bezeichnet; Plattformexporte bleiben mit Zeitstempel und Nachrichtenkennung vollständig.
4. Form- und Versandanker
- GWB Paragraf 161 erlaubt schriftliche oder elektronische Einreichung bei der Vergabekammer und verlangt eine Eingangsbestätigung; den tatsächlich eröffneten Kanal der Kammer prüfen.
- GWB Paragraf 172 verlangt Beschwerde und Begründung binnen zwei Wochen beim zuständigen Beschwerdegericht.
- BayObLG, Beschluss vom 13. Juni 2022, Verg 4/22: Versand an das falsche Gericht und fehlende Schlusskontrolle tragen keine Wiedereinsetzung; der richtige Empfänger und die finale Fassung sind vor Versand eigenständig zu prüfen.
5. Auslieferung
Liefere getrennte Ordner plattform/, vergabekammer/, vergabesenat/ nur für tatsächlich benötigte Wege. Jeder enthält Hauptdokument, Einzelanlagen, Fristenblatt, Beteiligten- und Zustellplan, Geheimnismatrix, Manifest und Eingangscheck. Stoppe bei ungeklärter Kammer, falschem Vergabesenat, fehlender Rüge, nicht finalem Antrag oder vermischten vertraulichen Fassungen.
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