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Olg sofortige beschwerde

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Wenn es um Olg Sofortige Beschwerde in Fachanwalt Vergaberecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Sofortige Beschwerde gegen VK-Entscheidung beim OLG-Vergabesenat erstellen: Bieter oder Auftraggeber will VK-Beschluss angreifen oder verteidigen

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die vergaberechtlich einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Sofortige Beschwerde gegen VK-Entscheidung beim OLG-Vergabesenat erstellen: Bieter oder Auftraggeber will VK-Beschluss angreifen oder verteidigen. Normen: §§ 171-184 GWB (Beschwerde), § 172 GWB (Frist zwei Wochen ab Zustellung), § 173 GWB (aufschiebende Wirkung), § 176 GWB (Verlaengerung), § 178 GWB (Entscheidung). Prüfraster: Beschwerdebefugnis, Frist, Form, Begruendungstiefe, Antraege, aufschiebende Wirkung beantragen, Eilantrag § 173 Abs. 1 S. 3 GWB. Output Beschwerdeschriftsatz-Geruest, Fristenkalender, Antraege-Set. Abgrenzung: VK-Verfahren siehe fachanwalt-vergaberecht-nachpruefungsverfahren-vk; Schadensersatz siehe fachanwalt-vergaberecht-schadensersatz-181-gwb.

Sofortige Beschwerde OLG-Vergabesenat

Einstieg

  1. Wer hat verloren? (Bieter, Auftraggeber, Beigeladener)
  2. Zustelldatum des VK-Beschlusses?
  3. Wurde Zuschlag bereits erteilt? Wenn ja: nur noch Feststellungs- und Schadensersatzpfad.
  4. Suspendiereffekt § 169 GWB noch wirksam? Aufschiebende Wirkung § 173 GWB?
  5. Streitwert über EUR 30000 (PKH-Schwelle)? Anwaltszwang § 175 Abs. 2 GWB liegt vor.

Fristen und Form

FristNormBemerkung
Beschwerde§ 172 Abs. 1 GWB2 Wochen ab Zustellung VK-Beschluss
Begruendung§ 172 Abs. 2 GWBmit Beschwerdeschrift einzureichen
Verlaengerungnicht möglichFrist ist Ausschlussfrist
Aufschiebende Wirkung§ 173 Abs. 1 S. 3 GWBgesondert beantragen
Erweiterung Suspensiveffekt§ 173 Abs. 2 GWBbei OLG bis Endentscheidung

Form: Beim OLG-Vergabesenat, beim Gericht der Vergabekammer; Beschwerdeschrift mit Begruendung als ein Schriftsatz; Anwaltszwang.

Antragsmodelle

Bieter, der vor VK verloren hat

  • Aufhebung VK-Beschluss
  • Feststellung Rechtsverletzung
  • Verpflichtung Auftraggeber zu konkretem Verhalten (z. B. neue Wertung)
  • Aufschiebende Wirkung der Beschwerde
  • Hilfsweise: Erweiterung Suspensiveffekt § 173 Abs. 2 GWB

Auftraggeber, der vor VK verloren hat

  • Aufhebung VK-Beschluss
  • Verwerfung Nachpruefungsantrag als unzulaessig oder unbegruendet
  • Antrag auf Aufhebung Suspensiveffekt § 169 Abs. 2 GWB

Beigeladener Bestbieter

  • Eigenstaendige Beschwerdebefugnis bejahen
  • Hauptantrag: Aufhebung der ihn belastenden VK-Entscheidung
  • Hilfsantrag: Beibehaltung Zuschlagschance

Begruendungstiefe

  • Beschwerdegrund: Rechtsfehler der VK; Tatsachen werden vom OLG nur eingeschraenkt geprueft.
  • Subsumtion zu § 97 Abs. 6 GWB (Bieterrecht).
  • Auseinandersetzung mit Begruendung der VK in voller Tiefe.
  • Bei Wertungsfragen: konkrete Wertungsfehler und Kausalitaet zur Zuschlagschance.

Aufschiebende Wirkung § 173 GWB

  • Antrag auf Verlaengerung des Suspensiveffekts der VK zwingend stellen, sonst kann Zuschlag erteilt werden.
  • Abwaegung Interessen Bieter vs. Auftraggeber/Allgemeinheit.
  • Erfolgsaussichten der Hauptsache als Hauptkriterium.

Typische Fehler

  • Beschwerdefrist versaeumt (Wiedereinsetzung praktisch ausgeschlossen).
  • Aufschiebende Wirkung nicht beantragt -> Zuschlag waehrend Beschwerde.
  • Neue Tatsachen ohne § 174 GWB-Prüfung eingefuehrt.
  • Anwaltszwang verletzt.
  • Streitwertangabe fehlt.

Vergabe-Workbench-Boost v61.2

  • Starte jedes Mandat mit Rolle, Verfahrensstand, Schwellenwert/Rechtsweg, Frist und Dokumentenlage.
  • Biete bei mehr als drei Einzelthemen ein Padlet oder eine Tabelle an: Vergabefehler, Belege, Norm, Kausalitaet, Abhilfe, Risiko.
  • Für Anfaenger: erklaere Ruge, Nachpruefung, Stillhaltefrist, Eignung, Zuschlag, Auftragswert und Praeklusion jeweils in einem Satz und arbeite dann praktisch weiter.
  • Für Profis: liefere sofort Schriftsatzkern, Vergabevermerk, Bewertungsmatrix oder Entscheidungsvorlage.
  • Prüfe Schwellenwerte 2026/2027, Paragraph 134 GWB, Paragraph 135 GWB, Paragraph 160 Abs. 3 GWB und Paragraph 171 GWB nie aus dem Bauch heraus, sondern als Fristen-/Quellen-Gate.
  • Auftraggeber-Output braucht immer Dokumentationslogik; Bieter-Output braucht immer Ruge-/Kausalitaets-/Chance-Logik.
  • Wenn eine Position schwach ist, benenne die Schwachstelle freundlich und repariere sie: fehlender Beleg, falscher Rechtsweg, zu pauschale Ruge, unsaubere Wertung, fehlende Kausalitaet oder verspaetete Reaktion.

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