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Nachpruefungsantrag vk

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Wenn es um Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer nach Paragrafen 160 ff in Fachanwalt Vergaberecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md

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Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer nach §§ 160 ff

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die vergaberechtlich einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer nach §§ 160 ff. GWB stellen: Bieter ist unzulässig ausgeschlossen worden oder Zuschlag soll verhindert werden. Normen: § 160 Abs. 1 GWB (Nachprüfungsantrag), § 160 Abs. 2 GWB (Antragsbefugnis drohender Schaden), § 160 Abs. 3 GWB (Ruegerobliegenheit 10 Tage), § 167 GWB (Entscheidungsfrist VK 5 Wochen). Prüfraster: Statthaftigkeit (EU-Schwelle § 106 GWB), Antragsbefugnis, Praeklusion nach § 160 Abs. 3 GWB, Suspensiveffekt § 169 GWB. Output Nachprüfungsantrag-Entwurf. Abgrenzung: Ruege vorher siehe fachanwalt-vergaberecht-ruege-vor-zuschlag; Sofortige Beschwerde OLG siehe fachanwalt-vergaberecht-nachprüfungsverfahren-vk.

Nachprüfungsantrag VK

Kaltstart-Rückfragen

  1. Welcher Auftraggeber hat die Vergabe ausgeschrieben und um welches Vergabeverfahren handelt es sich (offen, nicht offen, Verhandlung, wettbewerblicher Dialog)?
  2. Wird der EU-Schwellenwert nach § 106 GWB erreicht (Liefer-/Dienstleistung Bund EUR 143000; Kommunen/sonst EUR 221000; Bau EUR 5538000 ab 2024)?
  3. Wann hat der Mandant von dem Vergabeverstoß Kenntnis erlangt, und wurde innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB)?
  4. Wurde die Information nach § 134 GWB über die beabsichtigte Zuschlagserteilung empfangen? Wann? Die 10-Tage-Stillhaltefrist läuft ab Absendung des AG, nicht ab Empfang.
  5. Welcher konkrete Verstoß wird beanstandet (Eignung, Wertung, Auswahlentscheidung, Vergabeunterlagen, ungewöhnlich niedriges Angebot)?
  6. Hat der Auftraggeber auf die Rüge reagiert oder nicht? Datum der Reaktion — 15-Tage-Frist § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB läuft ab Rügenablehnungsschreiben.
  7. Ist der Mandant noch im Verfahren oder bereits ausgeschlossen? Drohender Schaden substantiierbar?
  8. Soll Akteneinsicht nach § 165 GWB beantragt werden, um den Vorwurf zu substanziieren?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

Normtexte (Kernauszug)

  • § 97 Abs. 1 GWB — Öffentliche Auftraggeber beschaffen Waren, Bau- und Dienstleistungen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren.
  • § 106 GWB — Schwellenwerte; VO-Ermächtigung; aktuelle Werte durch VO (EU) 2023/1441.
  • § 99 GWB — Auftraggeber-Begriff; juristische Personen des öffentlichen Rechts; Einrichtungen öffentlichen Rechts; Verbände; Sektorenauftraggeber gesondert in § 100 GWB.
  • § 160 Abs. 2 GWB — Antragsbefugnis: Antragsteller muss Interesse am Auftrag, Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften und dadurch entstandenen oder drohenden Schaden geltend machen.
  • § 160 Abs. 3 GWB — Rügeobliegenheit: Erkannte Fehler in Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen bis Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe rügen (Nr. 2, 3); sonstige erkannte Fehler 10 Kalendertage nach Kenntnis (Nr. 1); nach Rügen-Ablehnung 15 Kalendertage (Nr. 4). Unzulässigkeit des Antrags bei Verletzung.
  • § 163 GWB — Prüfung von Amts wegen; VK prüft auch Sachverhalte außerhalb des Antrags, die zum Vergabeverstoß beitragen.
  • § 165 GWB — Akteneinsicht: Beteiligten ist Akteneinsicht zu gewähren, soweit keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegenstehen; VK entscheidet nach Anhörung.
  • § 167 GWB — Entscheidungsfrist: VK entscheidet grundsätzlich innerhalb von 5 Wochen ab Eingang vollständiger Vergabeakte; Verlängerung möglich.
  • § 169 GWB — Zuschlagsverbot: Zuschlag ab Eingang des Antrags bei AG bis VK-Entscheidung verboten; VK kann auf begründeten Antrag bei überragendem öffentlichen Interesse Zuschlag gestatten.
  • § 171 GWB — Sofortige Beschwerde beim OLG-Vergabesenat; Frist 2 Wochen ab Zustellung VK-Beschluss; aufschiebende Wirkung bis OLG-Entscheidung.
  • § 181 GWB — Schadensersatz bei schuldhafter Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften; Ersatz des Vertrauensschadens (Angebotskosten); Erfüllungsinteresse nur bei nachgewiesener Auftragschance.
  • § 182 GWB — Kosten des VK-Verfahrens; Gebühr 2500–50000 EUR; Unterliegender trägt Kosten.

Leitentscheidungen (Stand 05/2026, verifiziert openjur / OLG-Datenbanken)

GerichtAktenzeichenDatumKernaussageQuelle
EuGHC-292/15 (Hoersch Auto)27.10.2016Vergabe öffentlicher Liefer-/Dienstleistungen unterhalb der Schwellenwerte: Transparenz- und Diskriminierungsverbot bei „grenzueberschreitendem Interesse"curia.europa.eu (Akte C-292/15)
EuGHC-376/21 (Zamestnik)03.06.2022Auslegung VO 2014/24/EU: Ausschluss wegen Falschangaben — Verhältnismäßigkeit; nationale Behörde muss konkrete Wuerdigung vornehmencuria.europa.eu
EuGHC-66/22 (Infraestruturas)21.12.2023Ausschluss wegen Wettbewerbsverstossen § 124 GWB / Art. 57 RL 2014/24: ein einzelner Verstoss reicht; Beurteilung obliegt AGcuria.europa.eu
OLG Duesseldorf, VergabesenatVerg laufende Senatsentscheidungen — vor Ausgabe verifizieren2023–2025Ruegeprueclusion § 160 Abs. 3 GWB; konkrete Anforderungen an Rueginhaltolg-duesseldorf.nrw.de
OLG Karlsruhe15 Verg (laufende Senatsrspr.)2023–2025Antragsbefugnis und drohender Schaden bei ausgeschlossenem Bieterlandesrecht-bw.de / openjur.de

Konkrete Aktenzeichen aktueller OLG-Vergabesenat-Entscheidungen vor Ausgabe per olg-duesseldorf.nrw.de / openjur.de / landesrecht.[bundesland].de verifizieren. EuGH-Entscheidungen über curia.europa.eu mit Aktenzeichen, Datum und Tenor.

Prüfschema in Tabellenform

Nr.PrüfschrittRechtsgrundlageFolge bei Verneinung
1EU-Schwellenwert überschritten?§ 106 GWB; VO (EU) 2023/1441GWB nicht anwendbar; Rechtsschutz nur haushaltsrechtlich
2Öffentlicher Auftraggeber § 99 GWB oder § 100 GWB?§§ 99, 100 GWBSektVO bei Sektorenauftraggebern; anderer Rechtsweg
3Antragsteller hat Interesse am Auftrag?§ 160 Abs. 2 GWBKein Angebot abgegeben → i.d.R. kein Interesse
4Vergabeverstoß konkret benennt und geltend gemacht?§ 160 Abs. 2 GWBUnsubstanziierter Antrag unzulässig
5Drohender Schaden darlegbar?§ 160 Abs. 2 GWBMuss kausal zum Verstoß sein
6Rüge bei erkennbarem Verstoß rechtzeitig erhoben?§ 160 Abs. 3 Nr. 1–3 GWBAntrag unzulässig wegen Präklusion
7Nach Rügen-Ablehnung: 15-Tage-Frist gewahrt?§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWBAntrag unzulässig
8Zuschlag noch nicht erteilt (§ 134 GWB-Frist läuft noch)?§§ 134, 169 GWBZuschlag erteilt → nur § 135 GWB oder § 181 GWB
9Materieller Vergabeverstoß substanziiert?§§ 97, 122 ff., 127 GWBBegründetheit fehlt
10Akteneinsicht erforderlich?§ 165 GWBSofort beantragen; VK muss AG zur Vorlage zwingen
11VK territorial zuständig?§ 159 Abs. 3 GWBZuständigkeit nach Sitz des AG
12Beiladung Zuschlagskandidat beantragt?§ 162 Abs. 2 GWBBeigeladener kann Interessen vortragen
13Hinzuziehung Anwalt für notwendig beantragt?§ 182 Abs. 4 GWBKostenerstattung nur bei Notwendigkeit
14OLG-Beschwerde vorbereitet (Parallelprüfung)?§ 171 GWBFrist 2 Wochen; keine Wiedereinsetzung
15Schadensersatz § 181 GWB parallel vorbereiten?§ 181 GWBUnabhängig vom VK-Verfahren

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — Nachpruefungsantrag Vergabekammer stellenNPA; Template unten
Variante A — Sofortiger Zuschlag befürchtetStillhalteantrag § 169 GWB gleichzeitig
Variante B — Ruege nicht möglich (Frist verstrichen)Praeklusion prüfen; OLG-Beschwerdeweg
Variante C — Unterhalb-Schwellenwert-VerfahrenPrimaerrechtsschutz; Vergabekammer nicht zuständig

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatzbausteine

Baustein 1 — Vollständiger Nachprüfungsantrag (Muster)

An die Vergabekammer [Bund / Land Bayern / ...]
[Adresse]

NACHPRÜFUNGSANTRAG
gemäß §§ 160 ff. GWB

[Ort], [Datum]

Antragsteller: [Firma], [Adresse], vertreten durch [GF],
 Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte [...]

Antragsgegner: [Auftraggeber], [Adresse]

Beigeladene: [Zuschlagskandidat], [Adresse]

I. ANTRÄGE

Es wird beantragt:

1. Dem Antragsgegner wird untersagt, in dem Vergabeverfahren
 "[Titel]", Az. [VgV-Nr.], den Zuschlag auf das Angebot der
 Beigeladenen zu erteilen.

2. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, das Vergabeverfahren in
 den Stand vor der [Eignungsentscheidung / Wertung] vom
 [Datum] zurückzuversetzen und unter Beachtung der Rechts-
 auffassung der Vergabekammer fortzuführen.

3. Dem Antragsteller wird vollständige Akteneinsicht gemäß
 § 165 GWB gewährt.

4. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

5. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den Antragsteller
 wird für notwendig erklärt (§ 182 Abs. 4 GWB).

II. SACHVERHALT

Mit Bekanntmachung vom [Datum] (EU-Amtsblatt S [...]) schrieb
der Antragsgegner die Leistung "[Bezeichnung]" EU-weit im
[offenen Verfahren / ...] aus. Auftragswert (geschätzt):
EUR [Betrag] netto.

Der Antragsteller beteiligte sich und gab am [Datum] ein Angebot
zu EUR [Betrag] netto ab. Mit Schreiben vom [Datum] (§ 134 GWB)
teilte der Antragsgegner mit, er beabsichtige, den Zuschlag auf
das Angebot der Beigeladenen zu erteilen.

Der Antragsteller rügte mit Schreiben vom [Datum] (Anlage K1)
folgende Verstöße. Der Antragsgegner wies die Rüge mit Schreiben
vom [Datum] (Anlage K2) zurück. Dieser Antrag wird daher innerhalb
der 15-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB gestellt.

III. ANTRAGSBEFUGNIS

Der Antragsteller hat das Angebot mit dem nach eigener Wertung
wirtschaftlichsten Preis-Leistungs-Verhältnis abgegeben. Bei
vergaberechtskonformer Entscheidung würde er den Zuschlag erhalten.
Ihm droht durch die rechtswidrige Vergabe an die Beigeladene ein
Schaden in Höhe des entgangenen Auftragsgewinns von mindestens
EUR [X] (Angebotskalkulation Anlage K3).

IV. BEGRÜNDETHEIT

1. Verstoß gegen § [122 / 127] GWB:
 [Konkreter Vorwurf mit Belegen: Seitenzahl Vergabeunterlagen,
 Angebot des Konkurrenten soweit bekannt]

2. [Weiterer Verstoß]

V. BEWEISANGEBOTE

- Anlage K1: Rügeschreiben vom [Datum]
- Anlage K2: Rügenablehnungsschreiben vom [Datum]
- Anlage K3: Angebotskalkulation Antragsteller
- Anlage K4: [weitere Belege]
- Zeuge: [Name, Funktion] zum Nachweis von [...]
- Sachverständigenbeweis: Kalkulation / Technische Bewertung

[Rechtsanwälte]

Baustein 2 — Sofortige Beschwerde OLG (Kurzschema)

An das Oberlandesgericht [Düsseldorf / München / ...],
Vergabesenat

SOFORTIGE BESCHWERDE
gemäß § 171 GWB

gegen den Beschluss der Vergabekammer [Bund / Land]
vom [Datum], Az. [...]

[Antragsteller / Antragsgegner]

I. Antrag

Der Beschluss der Vergabekammer wird aufgehoben und die
Sache zur erneuten Entscheidung an die Vergabekammer
zurückverwiesen, hilfsweise [Sachentscheidung].

II. Begründung

Die Vergabekammer hat verkannt, dass [...]
[Rechtsfehler konkret benennen]

III. Aufschiebende Wirkung

Die sofortige Beschwerde hat gemäß § 173 Abs. 1 GWB
aufschiebende Wirkung bis zur Entscheidung des OLG.

[Rechtsanwälte]

--- vor Versand klären ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast und Darlegungslast

FrageBeweislast
Antragsbefugnis (Interesse, Schaden)Antragsteller; schlüssige Darlegung
Rechtzeitigkeit der RügeAntragsteller; Schreiben mit Datum und Empfangsnachweis
Inhalt der Rüge (konkreter Verstoß benannt)Antragsteller; Schriftlichkeit
Vergabekonformität (Gegenbeweis)Auftraggeber trägt gesamte Vergabeakte vor
Ausschlussgrund KonkurrentAuftraggeber bei § 123/124 GWB; Bieter bei § 125 GWB-Selbstreinigung
Betriebs- und GeschäftsgeheimnisseBeigeladener bei Akteneinsicht § 165 GWB

Fristen und Verjährung

FristDauerAnker
Rüge erkennbarer Fehler in Bekanntmachungbis AngebotsabgabeAblauf Angebotsfrist
Rüge erkennbarer Fehler in Vergabeunterlagenbis AngebotsabgabeAblauf Angebotsfrist
Rüge sonstiger erkannter Fehler10 KalendertageKenntnis des Fehlers
Nachprüfungsantrag nach Rügen-Ablehnung15 KalendertageEingang Ablehnungsschreiben
Stillhaltefrist § 134 GWB10 Tage (e-Vergabe) / 15 Tage (Fax/Brief)Absendung durch AG
Nichtigkeitsantrag De-facto-Vergabe30 Tage / 6 MonateKenntnis / Vertragsschluss
VK-Entscheidungsfrist5 WochenEingang vollständige Akte
Sofortige Beschwerde OLG2 WochenZustellung VK-Beschluss
Schadensersatz § 181 GWB3 Jahre§ 199 Abs. 1 BGB

Typische Gegenargumente und Reaktion

Einwand Auftraggeber / BeigeladenerReaktion
Rüge nicht rechtzeitig erhobenNachweis: Rügeschreiben mit Datum; Frist § 160 Abs. 3 Nr. 1 (10 Tage) oder bis Angebotsabgabe
Fehler nicht kausal für ErgebnisDenkbarer Einfluss ausreicht; Umkehr der Darlegungslast beim AG
VK territorial nicht zuständig§ 159 Abs. 3 GWB: Sitz des AG entscheidet; ggf. VK Bund
Beigeladener: Zuschlag im öffentlichen Interesse§ 169 Abs. 3 GWB: strenge Anforderungen; überragendes öffentliches Interesse muss glaubhaft gemacht werden
Akteneinsicht gefährdet Betriebsgeheimnisse§ 165 Abs. 2 GWB: VK entscheidet nach Anhörung; schwärzen von Geheimnissen möglich

Streitwert und Kosten

  • VK-Gebühren: § 182 GWB; Mindestgebühr EUR 2500; Höchstgebühr EUR 50000; Orientierung am Auftragswert und Aufwand.
  • Kostenverteilung: Unterliegender trägt Verfahrensgebühren + notwendige Aufwendungen der obsiegenden Partei (§ 182 Abs. 3 GWB).
  • Anwaltskosten: RVG; Gegenstandswert = Auftragswert; VK erkennt Anwaltsgebühren als notwendige Aufwendungen an.
  • OLG-Verfahren: GKG-Kosten; Streitwert = Auftragswert; RA-Gebühren nach RVG.
  • Schadensersatz § 181 GWB: Vertrauensschaden (nachgewiesene Angebotskosten ca. 0,5–3 % des Angebotspreises) stets ersatzfähig; Erfüllungsinteresse (Gewinn) nur bei sehr hoher Auftragschance.

Strategische Empfehlung

SituationEmpfehlung
§ 134 GWB-Frist läuft noch, starker VerstoßSofort Rüge + VK-Antrag; § 169 GWB sichert Stillstand
Rüge fristgerecht, AG hat nicht reagiert (keine Ablehnung)Bei Nichtreaktion nach angemessener Frist (ca. 5 Tage) direkt VK-Antrag; kein Warten auf Ablehnung erforderlich
Zuschlag bereits erteilt, Vertrag geschlossen§ 135 GWB bei De-facto-Vergabe; sonst nur § 181 GWB Schadensersatz
Schwache ErfolgsaussichtenVK-Gebühren und Prozesskostenrisiko offenlegen; ggf. nur außergerichtliche Verhandlung
OLG-BeschwerdeNur bei klaren Rechtsfehlern der VK; zusätzliche Kosten und 2-Wochen-Frist beachten

Anschluss-Skills

  • vergabe-nachpruefung-aussicht — Vorprüfung Erfolgsaussichten
  • fachanwalt-vergaberecht-eignungspruefung — Eignungsmangel Konkurrent
  • fachanwalt-vergaberecht-it-sicherheits-vergabe-bsi-it-sig-2 — Spezial-IT-Vergabe

Quellen (Stand 05/2026)

  • GWB §§ 97 ff., 99–101, 106, 122–127, 134, 135, 155 ff. (Nachpruefungsverfahren)
  • VgV — Vergabeverordnung in der jeweils geltenden Fassung
  • SektVO — Sektorenverordnung
  • KonzVgV — Konzessionsvergabeverordnung
  • VO (EU) 2014/24 (Vergabe öffentlicher Auftraege)
  • VO (EU) 2022/1031 (International Procurement Instrument — IPI) — seit 29.08.2022 anwendbar; eu-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R1031
  • VO (EU) 2023/1441 — Aktualisierung Schwellenwerte
  • EuGH-Datenbank: curia.europa.eu (Volltext mit Aktenzeichen)
  • OLG-Vergabesenate: öffentliche Entscheidungsdatenbanken der Landesjustiz (olg-duesseldorf.nrw.de, openjur.de, landesrecht-bw.de etc.)
  • BKartA — Vergabekammer des Bundes: bundeskartellamt.de/Vergabe

Vertiefung: Triage und Output-Template Nachpruefungsantrag

Triage — Bevor losgelegt wird, klaere:

  1. Ruege § 160 Abs. 3 GWB fristgerecht erhoben und Ablehnungsbescheid erhalten?
  2. 15-Tage-Antragsfrist noch offen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)?
  3. Antragsbefugnis: Bieter hat am Verfahren teilgenommen oder haette teilnehmen können?
  4. Wird Vorabentscheidung § 169 GWB beantragt (Zuschlagssperre)?
  5. Zustaendige Vergabekammer (Bund: BKartA; Länder: Landesvergabekammer)?

Output-Template Nachpruefungsantrag

Adressat: Vergabekammer [NAME] — Tonfall: sachlich-juristisch

An die Vergabekammer [BUND/LAND]
[ANSCHRIFT]

N A C H P R U E F U N G S A N T R A G

nach §§ 160 ff. GWB

Antragsteller: [NAME BIETER], [ANSCHRIFT]
 - vertr. d. [Rechtsanwalt/-anwaeltin] -
Antragsgegner: [AUFTRAGGEBER / VERGABESTELLE], [ANSCHRIFT]
Beigeladene: [BEZEICHNETER BIETER falls bekannt]
Az. Verfahren: [TED-Nr. / Vergabe-Az.]

1. Antraege:
a) Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, das Vergabeverfahren
 in den Stand vor [VERSTOSS] zurueckzuversetzen und die Wertung
 unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer
 zu wiederholen.
b) Der Antragsgegnerin wird untersagt, den Zuschlag zu erteilen,
 bis ueber diesen Antrag entschieden wurde.
c) Der Antragsgegnerin werden die Kosten des Verfahrens
 auferlegt.

2. Sachverhalt:
[Chronologische Darstellung; Vergabeverfahren, Angebot, Verstoss]

3. Rechtliche Begruendung:
[Verstoss gegen §§ 97 ff. GWB / VgV / SektVO mit Leitsaetzen]

4. Ruege:
Ruege vom [DATUM] als Anlage K1; Ablehnungsbescheid vom [DATUM]
als Anlage K2. Frist § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB gewahrt.

[Rechtsanwalt/-anwaeltin, Fachanwalt Vergaberecht]
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Vergabe-Workbench-Boost v61.2

  • Starte jedes Mandat mit Rolle, Verfahrensstand, Schwellenwert/Rechtsweg, Frist und Dokumentenlage.
  • Biete bei mehr als drei Einzelthemen ein Padlet oder eine Tabelle an: Vergabefehler, Belege, Norm, Kausalitaet, Abhilfe, Risiko.
  • Für Anfaenger: erklaere Ruge, Nachpruefung, Stillhaltefrist, Eignung, Zuschlag, Auftragswert und Praeklusion jeweils in einem Satz und arbeite dann praktisch weiter.
  • Für Profis: liefere sofort Schriftsatzkern, Vergabevermerk, Bewertungsmatrix oder Entscheidungsvorlage.
  • Prüfe Schwellenwerte 2026/2027, Paragraph 134 GWB, Paragraph 135 GWB, Paragraph 160 Abs. 3 GWB und Paragraph 171 GWB nie aus dem Bauch heraus, sondern als Fristen-/Quellen-Gate.
  • Auftraggeber-Output braucht immer Dokumentationslogik; Bieter-Output braucht immer Ruge-/Kausalitaets-/Chance-Logik.
  • Wenn eine Position schwach ist, benenne die Schwachstelle freundlich und repariere sie: fehlender Beleg, falscher Rechtsweg, zu pauschale Ruge, unsaubere Wertung, fehlende Kausalitaet oder verspaetete Reaktion.

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