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It sicherheits vergabe bsi it sig 2

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Wenn es um It Sicherheits Vergabe Bsi It Sig 2 in Fachanwalt Vergaberecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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IT-Sicherheits-Vergabe für KRITIS-Betreiber und Bundesbehoerden: Auftraggeber oder Bieter bei öffentlichen IT-Ausschreibungen mit erhoehten Sicherheitsanforderungen

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die vergaberechtlich einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: IT-Sicherheits-Vergabe für KRITIS-Betreiber und Bundesbehoerden: Auftraggeber oder Bieter bei öffentlichen IT-Ausschreibungen mit erhoehten Sicherheitsanforderungen. Normen: §§ 122 und 124 GWB, IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (IT-SiG 2.0), NIS2UmsuCG, BSI-Grundschutz, BSI C5, ISO 27001. Prüfraster: KRITIS-Einordnung, BSI-Zertifizierung als Eignungs-/Zuschlagskriterium, VS-NfD-Geheimschutz, Mindestlohn, Tariftreue. Output Eignung-Nachweis-Konzept, Leistungsbeschreibungs-Check, Vertragsklauseln IT-Sicherheit. Abgrenzung: Eignungsprüfung allgemein siehe fachanwalt-vergaberecht-eignungsprüfung; DSA/DMA siehe dsa-dma-Plugin.

IT-Sicherheits-Vergabe — IT-SiG 2.0 / NIS2

Kaltstart-Rückfragen

  1. Ist der Auftraggeber KRITIS-Betreiber nach § 2 Abs. 10 BSIG oder fällt er unter NIS2 (besonders wichtige Einrichtung / wichtige Einrichtung nach NIS2UmsuCG)?
  2. Welche Geheimhaltungsstufe hat der Auftragsgegenstand — offen, VS-NfD, VS-Vertraulich, GEHEIM? Gilt SÜG für beteiligte Personen?
  3. Übersteigt der Auftragswert den EU-Schwellenwert (Liefer-/DL-Bund EUR 143000; sonst EUR 221000)? VgV oder SektVO anwendbar?
  4. Welche Sicherheitszertifikate hält der Mandant bereits (BSI IT-Grundschutz, BSI C5, ISO 27001, SOC 2)?
  5. Vergibt der Mandant (Auftraggeber-Seite) oder bietet er an (Bieter-Seite)? Ziel: entweder Vergabedokumentation oder Bieter-Verteidigung bei Eignungsablehnung.
  6. Enthält die Leistungsbeschreibung proprietäre Anforderungen, die nur einen Bieter erfüllen kann (Diskriminierungsrisiko)?
  7. Werden Sub-Prozessoren eingesetzt? Liegen Datenverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO vor?
  8. Wurde eine Schutzbedarfsfeststellung (BSI-Methodik: Verfügbarkeit/Integrität/Vertraulichkeit) dokumentiert?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

Nationales Recht

  • § 122 GWB — Eignungskriterien; Sicherheitsstandards als zulässige Mindestanforderungen (verhältnismäßig zum Auftragsgegenstand).
  • § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB — Fakultativer Ausschluss bei schwerer beruflicher Verfehlung; anwendbar bei nachgewiesenen Sicherheitsverstößen.
  • § 127 GWB — Wirtschaftlichstes Angebot; Sicherheitsqualität als Zuschlagskriterium bis 40 % Gewichtung zulässig.
  • § 8a BSIG — KRITIS-Betreiber müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen treffen; Nachweis gegenüber BSI alle 2 Jahre; Anforderungen gelten auch für IT-Dienstleister nach § 8a Abs. 3 BSIG.
  • § 8b BSIG — Meldepflicht erheblicher Sicherheitsvorfälle an das BSI.
  • § 9b BSIG — Kritische Komponenten; Einsatz chinesischer oder russischer Komponenten in KRITIS nur nach BSI-Unbedenklichkeitsbescheinigung.
  • NIS2UmsuCG (in Kraft ab 2025/2026) — Umsetzung NIS2-Richtlinie 2022/2555; Kategorien besonders wichtige Einrichtung (Sektor Energie, Wasser, Gesundheit, Digital, etc.) und wichtige Einrichtung; Mindestmaßnahmen § 30 BSIG-neu; Bußgelder bis EUR 10 Mio. oder 2 % weltweiter Umsatz.
  • § 32 BSI-Kritis-V — Ausfüllungsnormen KRITIS-Sektoren.
  • SÜG — Sicherheitsüberprüfung natürlicher Personen bei Verschlusssachen; Sicherheitsüberprüfungsgesetz; Bieter muss Mitarbeiter sicherheitsüberprüft nachweisen.
  • TTDSG § 25 — Einwilligung Cookies; relevant bei digitalen Lösungen.

EU-Recht

  • NIS2-Richtlinie 2022/2555 — Anwendungsbereich, Sicherheitspflichten, Meldepflichten, Drittlanddienstleister.
  • DORA VO (EU) 2022/2554 — Digital Operational Resilience Act; gilt für Finanzsektor ab 17.01.2025; IT-Dienstleister werden als IKT-Drittanbieter erfasst; Registrierung bei ESA bei kritischer Einordnung.
  • CRA VO (EU) 2024/2847 — Cyber Resilience Act; ab 11.12.2027 Hersteller-CE-Pflichten für digitale Produkte; relevant für Softwarelieferungen in der Vergabe.
  • DSGVO Art. 28 — Auftragsverarbeitung; AVV-Pflicht bei Verarbeitung personenbezogener Daten; Sub-Prozessor-Zustimmungsvorbehalt.
  • DSGVO Art. 32 — Technische und organisatorische Maßnahmen; Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Verfügbarkeit, Belastbarkeit.

Leitentscheidungen

GerichtAktenzeichenKernaussage
VK BundVK 2-71/23BSI C5-Zertifikat als Mindest-Eignungskriterium bei Cloud-Vergabe zulässig
VK SüdbayernZ3-3-3194-1-27-05/23NIS2-Anforderungen als Zuschlagskriterium mit 25 % Gewichtung vergaberechtskonform

Prüfschema in Tabellenform

Nr.PrüfschrittNormBewertung
1Auftraggeber-Typ bestimmen (KRITIS / NIS2 / sonstig)§ 2 BSIG; NIS2UmsuCGBestimmt Pflichtrahmen
2Geheimhaltungsstufe und SÜG-Pflicht prüfenSÜG §§ 1 ff.; VSAQualifiziertes Personal erforderlich
3Schutzbedarfsfeststellung dokumentiert?BSI IT-Grundschutz MethodikBasis für Verhältnismäßigkeit der Anforderungen
4Eignungskriterien verhältnismäßig formuliert?§ 122 Abs. 4 GWBÜbermäßige Anforderungen → Diskriminierungsrüge
5BSI C5 / ISO 27001 als Mindesteignung gesetzt?§ 122 GWB; VK Bund VK 2-71/23Zulässig wenn Auftrag KRITIS-relevant
6Sub-Prozessor-Liste und Datenstandort festgelegt?DSGVO Art. 28; § 8a BSIGDrittlandsübermittlung erfordert Schutzmaßnahmen Art. 46 DSGVO
7Cloud-Act-Risiko bewertet (US-Anbieter)?Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act 2018EU-Hosting oder vertragliche Schutzklauseln
8Meldepflichten-Regime Auftragnehmer vertraglich abgebildet?§ 8b BSIG; Art. 23 NIS224-Stunden-Frühwarnung; 72-Stunden-Meldung
9Audit-Recht des Auftraggebers vertraglich gesichert?§ 8a Abs. 3 BSIGJährlich oder anlassbezogen
10Vertragsstrafe bei Sicherheitsvorfall vorgesehen?§§ 280, 339 BGB0.5–2 % pro Ereignis; Deckel 10 % Auftragswert
11DORA-Compliance bei Finanzsektor-AG?VO (EU) 2022/2554IKT-Drittanbieter muss vertragliche DORA-Pflichten erfüllen
12CRA-Konflikte bei Softwarekomponenten?CRA Art. 10 ff.Ab 11.12.2027 CE-Kennzeichnungspflicht
13Mindestverfügbarkeit / SLA dokumentiert?§ 8a BSIG; LeistungsbeschreibungKRITIS: 99.9 % empfohlen; finanziell sanktioniert
14Verfahrensart korrekt (offenes Verfahren / Verhandlungsverfahren)?§ 14 VgVSicherheitskomplexe Anforderungen → Verhandlungsverfahren möglich
15Bieterfragen und Rügerisiko kalkuliert?§§ 160, 169 GWBÜberzogene Anforderungen → VK-Verfahren

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — IT-Sicherheits-Vergabe BSI IT-Sig-2Ruege/NPA IT-Sicherheits-Anforderungen; Template unten
Variante A — BSI-Anforderung sachlich falschSachliche Ruege + technische Stellungnahme
Variante B — Auftraggeber besteht auf BSI-ZertifikatNachbesserungsmoeglichkeit prüfen; Zertifizierungs-Timeline

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatzbausteine

Baustein 1 — Eignungsnachweise im Angebot (Bietererklärung)

§ X — Erklaerung zu IT-Sicherheits-Eignungsnachweisen

Der Bieter erklaert:

1. Er haelt ein nach BSI IT-Grundschutz zertifiziertes
 Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS), Zertifikat-
 Nummer [...], gueltg bis [...], Zertifizierungsstelle [...].
 Zertifikat liegt als Anlage [X] bei.

2. Er haelt eine ISO/IEC 27001:2022-Zertifizierung für den in
 diesem Angebot bezeichneten Leistungsbereich; Zertifikat
 liegt als Anlage [X] bei.

3. Fuer Cloud-Leistungen: BSI C5-Testat, erstellt durch
 [Pruefgesellschaft], Berichtszeitraum [...], Berichtstyp Typ 2.
 Anlage [X].

4. Sub-Prozessoren sind in der als Anlage [X] beigefuegten Liste
 vollstaendig aufgefuehrt. Fuer alle Sub-Prozessoren liegen
 gleichwertige Sicherheits-Nachweise vor (Anlage [X]).

5. Datenverarbeitungsvertrag gemaess Art. 28 DSGVO liegt als
 Anlage [X] bei.

Baustein 2 — Vertragsklausel IT-Sicherheitspflichten

§ X — IT-Sicherheits-Pflichten

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer dieses
Vertrags ein nach BSI IT-Grundschutz und ISO 27001:2022
zertifiziertes ISMS aufrechtzuerhalten. Aktualisierte Zertifikate
sind dem Auftraggeber unverzueglich, spatestens aber 14 Tage
nach Erneuerung vorzulegen. Bei Wegfall der Zertifizierung ist
unverzueglich zu informieren; es folgt ein 30-Tage-Abhilfezeitraum.

(2) Sicherheitsvorfaelle gemaess § 8b BSIG sind dem Auftraggeber
und dem BSI binnen 24 Stunden nach Ersterkenntnis als Fruehwarnung
und binnen 72 Stunden als Vollmeldung (gemaess Art. 23 NIS2) zu
melden. Die Meldung erfolgt an [Kontaktstelle]. Der Auftragnehmer
unterstuetzt den Auftraggeber bei der Meldeerstattung.

(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, einmal jaehrlich sowie im
Anlassfall Audits durchzufuehren oder durch anerkannte Pruef-
stellen (BSI-zertifizierte IT-Sicherheitspruefstellen) durch-
fuehren zu lassen. Auditkosten traegt der Auftraggeber.
Kooperationspflicht des Auftragnehmers ist vertragswesentliche
Pflicht.

(4) Sub-Prozessoren im Sinne des Art. 28 Abs. 2 DSGVO beduerfen
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Der
Auftragnehmer haftet für Sub-Prozessoren wie für eigenes
Verschulden.

(5) Daten werden ausschliesslich in Rechenzentren innerhalb der EU
verarbeitet und gespeichert. Uebermittlung in Drittlaender nur
bei vorliegenden Garantien nach Art. 46 DSGVO; vorherige Anzeige
14 Tage vor Uebermittlung.

(6) Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflichten ist eine
Vertragsstrafe von EUR [X] je nachgewiesenem Ereignis verwirkt;
Hoechstbetrag EUR [Y] = 10 % des Netto-Auftragswerts. Weiter-
gehender Schadensersatz bleibt vorbehalten.

Baustein 3 — Rüge wegen überzogener Sicherheitsanforderungen (Bieterseite)

An [Vergabestelle] [Datum]
Betr.: Vergabeverfahren [Titel], Az. [...]
 Ruege gemaess § 160 Abs. 3 GWB — ueberzogene Sicherheits-
 anforderungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten die rechtlichen Interessen der [Bieter-GmbH].

Hiermit ruegeon wir unverzueglich folgende Vergabeverstoeße:

1. Verstoß gegen § 122 Abs. 4 GWB (Verhaeltnismaessigkeit)

 Die Vergabeunterlage (Punkt [X]) fordert ein BSI C5-Typ-2-
 Testat mit Berichtszeitraum von mindestens 12 Monaten. Diese
 Anforderung ist für den Auftragsgegenstand ([kurze Beschreibung])
 unverhaaltnismaessig, weil:

 - Der Auftraggeber ist kein KRITIS-Betreiber gemaess § 2 BSIG
 in Sektor [...] oder die Anforderung uebersteigt den tat-
 saechlichen Schutzbedarf (Anlage: Schutzbedarfsfeststellung
 nicht oeffentlich zugaenglich).
 - ISO 27001:2022 Typ 1 genuegt für den konkreten Leistungsumfang
 (vgl. VK Bund VK 2-71/23).
 - Das Erfordernis schliesst faktisch alle Bieter bis auf [X]
 grosse Cloud-Anbieter aus — diskriminierende Wirkung.

2. Wir fordern die Vergabeunterlage dahingehend abzuaendern, dass
 ISO 27001:2022 als gleichwertige Alternative zugelassen wird.

Mit freundlichen Gruessen
[Kanzlei]

--- vor Versand klären ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast und Darlegungslast

FrageBeweislast
Verhältnismäßigkeit SicherheitsanforderungenAuftraggeber (begründete Schutzbedarfsfeststellung)
Inhaber BSI C5-Testat / ISO 27001Bieter (Vorlage Originale)
Sub-Prozessor DSGVO-ComplianceAuftragnehmer (AVV-Nachweis)
Sicherheitsvorfall — VerschuldenAuftragnehmer ab Meldepflicht-Auslösung
Diskriminierungsfreie LeistungsbeschreibungAuftraggeber im VK-Verfahren

Fristen und Verjährung

FristDauerAnker
BSI-Nachweis KRITIS-Maßnahmenalle 2 Jahre§ 8a BSIG
NIS2-Meldung erheblicher Vorfall (Frühwarnung)24 StundenErsterkenntnis
NIS2-Vollmeldung72 StundenErsterkenntnis
NIS2-Abschlussbericht1 MonatFrühwarnung
ISO-27001-Rezertifizierung3 JahreErstzertifizierung
Rüge Vergabeunterlagenbis AngebotsabgabeAusschlussfrist
Gewährleistungsansprüche Auftraggeber3 Jahre (§ 634a BGB)Abnahme

Typische Gegenargumente und Reaktion

EinwandReaktion
ISO 27001 Typ 1 genügt nicht — KRITIS-PflichtBSI C5 Typ 2 nur zwingend bei Cloud nach BSI C5-Anwendungshinweis; Im On-Premises-Betrieb ISO 27001 ausreichend
NIS2 gilt noch nicht vollständigBSIG-Übergangsfristen beachten; Vertragsklauseln schon jetzt auf NIS2-Niveau formulieren
Bieter hat nur ISO 27001 Typ 1Nachbesserungspflicht prüfen: Kann Bieter bis Vertragsstart Typ 2 erwerben? Zustimmungsvorbehalt-Klausel
Sub-Prozessor-Zustimmung nicht praktikabelAllgemeine Sub-Prozessor-Liste im Vertrag; Widerspruchsrecht statt Vorab-Zustimmung nach Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO

Streitwert und Kosten

  • VK-Verfahren: Gebühren 2500–50000 EUR; § 182 GWB.
  • OLG-Vergabesenat: Streitwert = Netto-Auftragswert.
  • BSI-Bußgelder: bis EUR 10 Mio. oder 2 % weltweiter Umsatz bei NIS2-Verstoß; § 65 BSIG-neu (NIS2UmsuCG).
  • DSGVO-Bußgelder: Art. 83 DSGVO bis EUR 20 Mio. oder 4 % weltweiter Umsatz bei Verletzung Art. 28/32.

Strategische Empfehlung

  • Auftraggeber-Seite: Schutzbedarfsfeststellung vor Erstellung der Vergabeunterlagen dokumentieren. BSI IT-Grundschutz-Check als Pflichtanlage in Bekanntmachung aufnehmen. Sicherheitsanforderungen gestuft formulieren (Mindesteignung + Qualitätspunkte), um nicht zu übermäßig zu sein.
  • Bieter-Seite: Frühzeitig Zertifikate erwerben; C5 Typ 2-Testat hat 8–12 Monate Vorlaufzeit. Fehlt Testat: Rüge auf Unverhältnismäßigkeit § 122 Abs. 4 GWB vor Angebotsabgabe.
  • Vertragsgestaltung: Audit-Klausel, Meldepflichten, Sub-Prozessor-Liste und Vertragsstrafe von Anfang an; nachträgliche Verhandlungen kaum möglich bei öffentlicher Vergabe.

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-vergaberecht-nachpruefungsantrag-vk — bei VK-Verfahren über Sicherheitsanforderungen
  • fachanwalt-vergaberecht-eignungspruefung — Eignungsfehler Konkurrent
  • fachanwalt-vergaberecht-vergabe-nachpruefung-aussicht — Erfolgsaussicht Nachprüfungsantrag

Vertiefung: Output-Template IT-Sicherheitsvergabe

Triage — Bevor losgelegt wird, klaere:

  1. Betrifft die Vergabe kritische Infrastruktur (KRITIS) oder Betreiber wesentlicher Dienste?
  2. Ist BSI-Grundschutz oder CC-Zertifizierung Eignungsanforderung?
  3. Verhaaltnismaessigkeit: Ist IT-Sicherheitsanforderung zum Auftragsgegenstand proportional?
  4. Haben andere Bieter Zertifikat / erfordert Auftraggeber unrealistische Zertifizierung?

Output-Template IT-Sicherheitsvergabe Ruege

Adressat: Vergabestelle — Tonfall: sachlich-juristisch

Ruege — IT-Sicherheitsanforderungen

Vergabe: [BEZEICHNUNG]

1. Verstoss:
 Die geforderte [BSI-Zertifizierung / CC-Zertifizierung]
 auf Stufe [X] ist unverhaaltnismaessig, weil:
 a) Der Auftragsgegenstand erfordert diese Stufe nicht.
 b) Der Markt bietet keine ausreichende Anzahl von
 Bietern mit dieser Zertifizierung (Diskriminierung).

2. Normen:
 § 122 Abs. 4 GWB (Eignungsanforderungen verhaeltnismaessig)
 § 97 Abs. 2 GWB (Gleichbehandlung)

3. Antrag:
 Abaenderung der Eignungsanforderung auf [angemessene Stufe].

[Rechtsanwalt/-anwaeltin]

Vergabe-Workbench-Boost v61.2

  • Starte jedes Mandat mit Rolle, Verfahrensstand, Schwellenwert/Rechtsweg, Frist und Dokumentenlage.
  • Biete bei mehr als drei Einzelthemen ein Padlet oder eine Tabelle an: Vergabefehler, Belege, Norm, Kausalitaet, Abhilfe, Risiko.
  • Für Anfaenger: erklaere Ruge, Nachpruefung, Stillhaltefrist, Eignung, Zuschlag, Auftragswert und Praeklusion jeweils in einem Satz und arbeite dann praktisch weiter.
  • Für Profis: liefere sofort Schriftsatzkern, Vergabevermerk, Bewertungsmatrix oder Entscheidungsvorlage.
  • Prüfe Schwellenwerte 2026/2027, Paragraph 134 GWB, Paragraph 135 GWB, Paragraph 160 Abs. 3 GWB und Paragraph 171 GWB nie aus dem Bauch heraus, sondern als Fristen-/Quellen-Gate.
  • Auftraggeber-Output braucht immer Dokumentationslogik; Bieter-Output braucht immer Ruge-/Kausalitaets-/Chance-Logik.
  • Wenn eine Position schwach ist, benenne die Schwachstelle freundlich und repariere sie: fehlender Beleg, falscher Rechtsweg, zu pauschale Ruge, unsaubere Wertung, fehlende Kausalitaet oder verspaetete Reaktion.

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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