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Fachanwalt vergaberecht inhouse interkommunal

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⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Inhouse und interkommunale Zusammenarbeit in Fachanwalt Vergaberecht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.

SKILL.md

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Inhouse und interkommunale Zusammenarbeit

Aufgabe

Inhouse-Geschaeft oder horizontale interkommunale Zusammenarbeit als Ausnahme von der Ausschreibungspflicht pruefen. Fehlt eine Ausnahme, droht De-facto-Vergabe und § 135 GWB-Unwirksamkeit.

Kaltstart

  1. Wer ist Auftraggeber, wer ist Auftragnehmer (gleicher oeffentlicher Auftraggeber, Tochter, Schwester-Kommune)?
  2. Beherrschungsstruktur (Anteile, Beirats-/Aufsichtsmehrheit)?
  3. Privater Kapitalanteil am Auftragnehmer?
  4. Wesentlichkeit: Mindestens 80 Prozent Taetigkeit fuer kontrollierende oeffentliche Hand?
  5. Bei horizontaler Kooperation: gemeinsames Ziel im Gemeinwohlinteresse?

Pruefraster Inhouse § 108 Abs. 1-5 GWB

1. Kontrolltest

Auftraggeber muss aehnliche Kontrolle wie ueber eigene Dienststelle ausueben (Teckal-Doktrin EuGH C-107/98).

  • Personelle Steuerung: Bestellung der Mehrheit der Leitungsorgane.
  • Strategische Steuerung: Weisungsbefugnis.
  • Auch durch gemeinsame Kontrolle mehrerer oeffentlicher Auftraggeber moeglich (§ 108 Abs. 4 GWB).

2. Wesentlichkeitstest

Mindestens 80 Prozent der Taetigkeit des kontrollierten Auftragnehmers fuer die kontrollierende oeffentliche Hand. Restliche Taetigkeiten nur nebenbei (EuGH C-340/04 Carbotermo).

3. Privatkapital

Grundsaetzlich keine private Beteiligung. Ausnahme § 108 Abs. 1 Nr. 3 GWB: bestimmte nicht-kontrollierende Beteiligungen aufgrund gesetzlicher Anordnung.

Pruefraster Horizontale Kooperation § 108 Abs. 6 GWB

  1. Auftraggeber kooperieren auf vertraglicher Basis.
  2. Kooperation dient gemeinsamem Gemeinwohlziel.
  3. Kooperation wird von rein oeffentlichen Erwaegungen geleitet.
  4. Weniger als 20 Prozent der vertragsgegenstaendlichen Taetigkeiten werden am Markt erbracht (EuGH C-480/06 Hamburg-Stadtreinigung).

Vertragliche Umsetzung

  • Inhouse-Vertrag: Gesellschafterstruktur, Kontrollrechte, Taetigkeitsbegrenzung, Reporting.
  • Interkommunaler Vertrag: gemeinsames Ziel definieren, Marktteil < 20 Prozent festschreiben, Beendigungsrechte.

Risiken bei Verlust der Inhouse-Eigenschaft

  • Aufnahme privaten Kapitals -> Verlust Kontroll-Test.
  • Steigender Marktanteil -> Verlust Wesentlichkeitstest.
  • Fehlende Dokumentation -> Beweislast in Nachpruefungsverfahren beim Auftraggeber.
  • Folge: De-facto-Vergabe, § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB -> Vertrag unwirksam.

Output

  • Inhouse-Pruefvermerk mit Kontrolltest, Wesentlichkeitstest, Privatkapital-Pruefung.
  • Vertragsmodul Inhouse oder horizontale Kooperation.
  • Monitoring-Konzept (Marktanteil, Kontrollstruktur).
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Quellenregel

EuGH-Linie (Teckal, Carbotermo, Hamburg-Stadtreinigung, Datenlotsen) und neuere BGH/OLG-Entscheidungen vor Ausgabe ueber curia.europa.eu und dejure.org verifizieren.

Vergabe-Workbench-Boost v61.2

  • Starte jedes Mandat mit Rolle, Verfahrensstand, Schwellenwert/Rechtsweg, Frist und Dokumentenlage.
  • Biete bei mehr als drei Einzelthemen ein Padlet oder eine Tabelle an: Vergabefehler, Belege, Norm, Kausalitaet, Abhilfe, Risiko.
  • Fuer Anfaenger: erklaere Ruge, Nachpruefung, Stillhaltefrist, Eignung, Zuschlag, Auftragswert und Praeklusion jeweils in einem Satz und arbeite dann praktisch weiter.
  • Fuer Profis: liefere sofort Schriftsatzkern, Vergabevermerk, Bewertungsmatrix oder Entscheidungsvorlage.
  • Pruefe Schwellenwerte 2026/2027, Paragraph 134 GWB, Paragraph 135 GWB, Paragraph 160 Abs. 3 GWB und Paragraph 171 GWB nie aus dem Bauch heraus, sondern als Fristen-/Quellen-Gate.
  • Auftraggeber-Output braucht immer Dokumentationslogik; Bieter-Output braucht immer Ruge-/Kausalitaets-/Chance-Logik.
  • Wenn eine Position schwach ist, benenne die Schwachstelle freundlich und repariere sie: fehlender Beleg, falscher Rechtsweg, zu pauschale Ruge, unsaubere Wertung, fehlende Kausalitaet oder verspaetete Reaktion.

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