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Fachanwalt vergaberecht olg sofortige beschwerde

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⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Sofortige Beschwerde OLG-Vergabesenat in Fachanwalt Vergaberecht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.

SKILL.md

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Sofortige Beschwerde OLG-Vergabesenat

Aufgabe

Bereite eine sofortige Beschwerde gegen eine Vergabekammer-Entscheidung vor oder verteidige sie. Frist zwei Wochen ab Zustellung ist nicht verlaengerbar. Aufschiebende Wirkung muss separat beantragt werden.

Kaltstart

  1. Wer hat verloren? (Bieter, Auftraggeber, Beigeladener)
  2. Zustelldatum des VK-Beschlusses?
  3. Wurde Zuschlag bereits erteilt? Wenn ja: nur noch Feststellungs- und Schadensersatzpfad.
  4. Suspendiereffekt § 169 GWB noch wirksam? Aufschiebende Wirkung § 173 GWB?
  5. Streitwert ueber EUR 30000 (PKH-Schwelle)? Anwaltszwang § 175 Abs. 2 GWB liegt vor.

Fristen und Form

FristNormBemerkung
Beschwerde§ 172 Abs. 1 GWB2 Wochen ab Zustellung VK-Beschluss
Begruendung§ 172 Abs. 2 GWBmit Beschwerdeschrift einzureichen
Verlaengerungnicht moeglichFrist ist Ausschlussfrist
Aufschiebende Wirkung§ 173 Abs. 1 S. 3 GWBgesondert beantragen
Erweiterung Suspensiveffekt§ 173 Abs. 2 GWBbei OLG bis Endentscheidung

Form: Beim OLG-Vergabesenat, beim Gericht der Vergabekammer; Beschwerdeschrift mit Begruendung als ein Schriftsatz; Anwaltszwang.

Antragsmodelle

Bieter, der vor VK verloren hat

  • Aufhebung VK-Beschluss
  • Feststellung Rechtsverletzung
  • Verpflichtung Auftraggeber zu konkretem Verhalten (z. B. neue Wertung)
  • Aufschiebende Wirkung der Beschwerde
  • Hilfsweise: Erweiterung Suspensiveffekt § 173 Abs. 2 GWB

Auftraggeber, der vor VK verloren hat

  • Aufhebung VK-Beschluss
  • Verwerfung Nachpruefungsantrag als unzulaessig oder unbegruendet
  • Antrag auf Aufhebung Suspensiveffekt § 169 Abs. 2 GWB

Beigeladener Bestbieter

  • Eigenstaendige Beschwerdebefugnis bejahen
  • Hauptantrag: Aufhebung der ihn belastenden VK-Entscheidung
  • Hilfsantrag: Beibehaltung Zuschlagschance

Begruendungstiefe

  • Beschwerdegrund: Rechtsfehler der VK; Tatsachen werden vom OLG nur eingeschraenkt geprueft.
  • Subsumtion zu § 97 Abs. 6 GWB (Bieterrecht).
  • Auseinandersetzung mit Begruendung der VK in voller Tiefe.
  • Bei Wertungsfragen: konkrete Wertungsfehler und Kausalitaet zur Zuschlagschance.

Aufschiebende Wirkung § 173 GWB

  • Antrag auf Verlaengerung des Suspensiveffekts der VK zwingend stellen, sonst kann Zuschlag erteilt werden.
  • Abwaegung Interessen Bieter vs. Auftraggeber/Allgemeinheit.
  • Erfolgsaussichten der Hauptsache als Hauptkriterium.

Typische Fehler

  • Beschwerdefrist versaeumt (Wiedereinsetzung praktisch ausgeschlossen).
  • Aufschiebende Wirkung nicht beantragt -> Zuschlag waehrend Beschwerde.
  • Neue Tatsachen ohne § 174 GWB-Pruefung eingefuehrt.
  • Anwaltszwang verletzt.
  • Streitwertangabe fehlt.

Output

  • Beschwerdeschriftsatz-Geruest mit Saetzen, Antraegen, Begruendungsabschnitten.
  • Fristenkalender (Zustellung, Beschwerde, Suspensiv-Antrag, Begruendung, Erwiderung).
  • Pruefvermerk Erfolgsaussichten.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Quellenregel

BGH X ZB 14/17 (Suspensiveffekt) und OLG-Linien nur mit Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarer Quelle ueber dejure.org oder openjur.de zitieren.

Vergabe-Workbench-Boost v61.2

  • Starte jedes Mandat mit Rolle, Verfahrensstand, Schwellenwert/Rechtsweg, Frist und Dokumentenlage.
  • Biete bei mehr als drei Einzelthemen ein Padlet oder eine Tabelle an: Vergabefehler, Belege, Norm, Kausalitaet, Abhilfe, Risiko.
  • Fuer Anfaenger: erklaere Ruge, Nachpruefung, Stillhaltefrist, Eignung, Zuschlag, Auftragswert und Praeklusion jeweils in einem Satz und arbeite dann praktisch weiter.
  • Fuer Profis: liefere sofort Schriftsatzkern, Vergabevermerk, Bewertungsmatrix oder Entscheidungsvorlage.
  • Pruefe Schwellenwerte 2026/2027, Paragraph 134 GWB, Paragraph 135 GWB, Paragraph 160 Abs. 3 GWB und Paragraph 171 GWB nie aus dem Bauch heraus, sondern als Fristen-/Quellen-Gate.
  • Auftraggeber-Output braucht immer Dokumentationslogik; Bieter-Output braucht immer Ruge-/Kausalitaets-/Chance-Logik.
  • Wenn eine Position schwach ist, benenne die Schwachstelle freundlich und repariere sie: fehlender Beleg, falscher Rechtsweg, zu pauschale Ruge, unsaubere Wertung, fehlende Kausalitaet oder verspaetete Reaktion.

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