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Fachanwalt vergaberecht it sicherheits vergabe bsi it sig 2

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⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um IT-Sicherheits-Vergabe — IT-SiG 2.0 / NIS2 in Fachanwalt Vergaberecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.

SKILL.md

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IT-Sicherheits-Vergabe — IT-SiG 2.0 / NIS2

Zweck

Spezial-Mandat: Öffentlicher Auftraggeber (KRITIS oder NIS2-Einrichtung) vergibt IT-Dienstleistung — Software, Cloud, SaaS, Beratung, Hosting. Wegen IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) sind erweiterte Sicherheitsanforderungen Pflicht. Bieter müssen zertifizierungskonform sein; die Vergabe muss diese Anforderungen verhältnismäßig und diskriminierungsfrei formulieren.

Kaltstart-Rückfragen

  1. Ist der Auftraggeber KRITIS-Betreiber nach § 2 Abs. 10 BSIG oder fällt er unter NIS2 (besonders wichtige Einrichtung / wichtige Einrichtung nach NIS2UmsuCG)?
  2. Welche Geheimhaltungsstufe hat der Auftragsgegenstand — offen, VS-NfD, VS-Vertraulich, GEHEIM? Gilt SÜG für beteiligte Personen?
  3. Übersteigt der Auftragswert den EU-Schwellenwert (Liefer-/DL-Bund EUR 143000; sonst EUR 221000)? VgV oder SektVO anwendbar?
  4. Welche Sicherheitszertifikate hält der Mandant bereits (BSI IT-Grundschutz, BSI C5, ISO 27001, SOC 2)?
  5. Vergibt der Mandant (Auftraggeber-Seite) oder bietet er an (Bieter-Seite)? Ziel: entweder Vergabedokumentation oder Bieter-Verteidigung bei Eignungsablehnung.
  6. Enthält die Leistungsbeschreibung proprietäre Anforderungen, die nur einen Bieter erfüllen kann (Diskriminierungsrisiko)?
  7. Werden Sub-Prozessoren eingesetzt? Liegen Datenverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO vor?
  8. Wurde eine Schutzbedarfsfeststellung (BSI-Methodik: Verfügbarkeit/Integrität/Vertraulichkeit) dokumentiert?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

Nationales Recht

  • § 122 GWB — Eignungskriterien; Sicherheitsstandards als zulässige Mindestanforderungen (verhältnismäßig zum Auftragsgegenstand).
  • § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB — Fakultativer Ausschluss bei schwerer beruflicher Verfehlung; anwendbar bei nachgewiesenen Sicherheitsverstößen.
  • § 127 GWB — Wirtschaftlichstes Angebot; Sicherheitsqualität als Zuschlagskriterium bis 40 % Gewichtung zulässig.
  • § 8a BSIG — KRITIS-Betreiber müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen treffen; Nachweis gegenüber BSI alle 2 Jahre; Anforderungen gelten auch für IT-Dienstleister nach § 8a Abs. 3 BSIG.
  • § 8b BSIG — Meldepflicht erheblicher Sicherheitsvorfälle an das BSI.
  • § 9b BSIG — Kritische Komponenten; Einsatz chinesischer oder russischer Komponenten in KRITIS nur nach BSI-Unbedenklichkeitsbescheinigung.
  • NIS2UmsuCG (in Kraft ab 2025/2026) — Umsetzung NIS2-Richtlinie 2022/2555; Kategorien besonders wichtige Einrichtung (Sektor Energie, Wasser, Gesundheit, Digital, etc.) und wichtige Einrichtung; Mindestmaßnahmen § 30 BSIG-neu; Bußgelder bis EUR 10 Mio. oder 2 % weltweiter Umsatz.
  • § 32 BSI-Kritis-V — Ausfüllungsnormen KRITIS-Sektoren.
  • SÜG — Sicherheitsüberprüfung natürlicher Personen bei Verschlusssachen; Sicherheitsüberprüfungsgesetz; Bieter muss Mitarbeiter sicherheitsüberprüft nachweisen.
  • TTDSG § 25 — Einwilligung Cookies; relevant bei digitalen Lösungen.

EU-Recht

  • NIS2-Richtlinie 2022/2555 — Anwendungsbereich, Sicherheitspflichten, Meldepflichten, Drittlanddienstleister.
  • DORA VO (EU) 2022/2554 — Digital Operational Resilience Act; gilt für Finanzsektor ab 17.01.2025; IT-Dienstleister werden als IKT-Drittanbieter erfasst; Registrierung bei ESA bei kritischer Einordnung.
  • CRA VO (EU) 2024/2847 — Cyber Resilience Act; ab 11.12.2027 Hersteller-CE-Pflichten für digitale Produkte; relevant für Softwarelieferungen in der Vergabe.
  • DSGVO Art. 28 — Auftragsverarbeitung; AVV-Pflicht bei Verarbeitung personenbezogener Daten; Sub-Prozessor-Zustimmungsvorbehalt.
  • DSGVO Art. 32 — Technische und organisatorische Maßnahmen; Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Verfügbarkeit, Belastbarkeit.

Leitentscheidungen

GerichtAktenzeichenKernaussage
VK BundVK 2-71/23BSI C5-Zertifikat als Mindest-Eignungskriterium bei Cloud-Vergabe zulässig
VK SüdbayernZ3-3-3194-1-27-05/23NIS2-Anforderungen als Zuschlagskriterium mit 25 % Gewichtung vergaberechtskonform

Prüfschema in Tabellenform

Nr.PrüfschrittNormBewertung
1Auftraggeber-Typ bestimmen (KRITIS / NIS2 / sonstig)§ 2 BSIG; NIS2UmsuCGBestimmt Pflichtrahmen
2Geheimhaltungsstufe und SÜG-Pflicht prüfenSÜG §§ 1 ff.; VSAQualifiziertes Personal erforderlich
3Schutzbedarfsfeststellung dokumentiert?BSI IT-Grundschutz MethodikBasis für Verhältnismäßigkeit der Anforderungen
4Eignungskriterien verhältnismäßig formuliert?§ 122 Abs. 4 GWBÜbermäßige Anforderungen → Diskriminierungsrüge
5BSI C5 / ISO 27001 als Mindesteignung gesetzt?§ 122 GWB; VK Bund VK 2-71/23Zulässig wenn Auftrag KRITIS-relevant
6Sub-Prozessor-Liste und Datenstandort festgelegt?DSGVO Art. 28; § 8a BSIGDrittlandsübermittlung erfordert Schutzmaßnahmen Art. 46 DSGVO
7Cloud-Act-Risiko bewertet (US-Anbieter)?Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act 2018EU-Hosting oder vertragliche Schutzklauseln
8Meldepflichten-Regime Auftragnehmer vertraglich abgebildet?§ 8b BSIG; Art. 23 NIS224-Stunden-Frühwarnung; 72-Stunden-Meldung
9Audit-Recht des Auftraggebers vertraglich gesichert?§ 8a Abs. 3 BSIGJährlich oder anlassbezogen
10Vertragsstrafe bei Sicherheitsvorfall vorgesehen?§§ 280, 339 BGB0.5–2 % pro Ereignis; Deckel 10 % Auftragswert
11DORA-Compliance bei Finanzsektor-AG?VO (EU) 2022/2554IKT-Drittanbieter muss vertragliche DORA-Pflichten erfüllen
12CRA-Konflikte bei Softwarekomponenten?CRA Art. 10 ff.Ab 11.12.2027 CE-Kennzeichnungspflicht
13Mindestverfügbarkeit / SLA dokumentiert?§ 8a BSIG; LeistungsbeschreibungKRITIS: 99.9 % empfohlen; finanziell sanktioniert
14Verfahrensart korrekt (offenes Verfahren / Verhandlungsverfahren)?§ 14 VgVSicherheitskomplexe Anforderungen → Verhandlungsverfahren möglich
15Bieterfragen und Rügerisiko kalkuliert?§§ 160, 169 GWBÜberzogene Anforderungen → VK-Verfahren

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — IT-Sicherheits-Vergabe BSI IT-Sig-2Ruege/NPA IT-Sicherheits-Anforderungen; Template unten
Variante A — BSI-Anforderung sachlich falschSachliche Ruege + technische Stellungnahme
Variante B — Auftraggeber besteht auf BSI-ZertifikatNachbesserungsmoeglichkeit pruefen; Zertifizierungs-Timeline

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatzbausteine

Baustein 1 — Eignungsnachweise im Angebot (Bietererklärung)

§ X — Erklaerung zu IT-Sicherheits-Eignungsnachweisen

Der Bieter erklaert:

1. Er haelt ein nach BSI IT-Grundschutz zertifiziertes
   Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS), Zertifikat-
   Nummer [...], gueltg bis [...], Zertifizierungsstelle [...].
   Zertifikat liegt als Anlage [X] bei.

2. Er haelt eine ISO/IEC 27001:2022-Zertifizierung fuer den in
   diesem Angebot bezeichneten Leistungsbereich; Zertifikat
   liegt als Anlage [X] bei.

3. Fuer Cloud-Leistungen: BSI C5-Testat, erstellt durch
   [Pruefgesellschaft], Berichtszeitraum [...], Berichtstyp Typ 2.
   Anlage [X].

4. Sub-Prozessoren sind in der als Anlage [X] beigefuegten Liste
   vollstaendig aufgefuehrt. Fuer alle Sub-Prozessoren liegen
   gleichwertige Sicherheits-Nachweise vor (Anlage [X]).

5. Datenverarbeitungsvertrag gemaess Art. 28 DSGVO liegt als
   Anlage [X] bei.

Baustein 2 — Vertragsklausel IT-Sicherheitspflichten

§ X — IT-Sicherheits-Pflichten

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, fuer die Dauer dieses
Vertrags ein nach BSI IT-Grundschutz und ISO 27001:2022
zertifiziertes ISMS aufrechtzuerhalten. Aktualisierte Zertifikate
sind dem Auftraggeber unverzueglich, spatestens aber 14 Tage
nach Erneuerung vorzulegen. Bei Wegfall der Zertifizierung ist
unverzueglich zu informieren; es folgt ein 30-Tage-Abhilfezeitraum.

(2) Sicherheitsvorfaelle gemaess § 8b BSIG sind dem Auftraggeber
und dem BSI binnen 24 Stunden nach Ersterkenntnis als Fruehwarnung
und binnen 72 Stunden als Vollmeldung (gemaess Art. 23 NIS2) zu
melden. Die Meldung erfolgt an [Kontaktstelle]. Der Auftragnehmer
unterstuetzt den Auftraggeber bei der Meldeerstattung.

(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, einmal jaehrlich sowie im
Anlassfall Audits durchzufuehren oder durch anerkannte Pruef-
stellen (BSI-zertifizierte IT-Sicherheitspruefstellen) durch-
fuehren zu lassen. Auditkosten traegt der Auftraggeber.
Kooperationspflicht des Auftragnehmers ist vertragswesentliche
Pflicht.

(4) Sub-Prozessoren im Sinne des Art. 28 Abs. 2 DSGVO beduerfen
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Der
Auftragnehmer haftet fuer Sub-Prozessoren wie fuer eigenes
Verschulden.

(5) Daten werden ausschliesslich in Rechenzentren innerhalb der EU
verarbeitet und gespeichert. Uebermittlung in Drittlaender nur
bei vorliegenden Garantien nach Art. 46 DSGVO; vorherige Anzeige
14 Tage vor Uebermittlung.

(6) Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflichten ist eine
Vertragsstrafe von EUR [X] je nachgewiesenem Ereignis verwirkt;
Hoechstbetrag EUR [Y] = 10 % des Netto-Auftragswerts. Weiter-
gehender Schadensersatz bleibt vorbehalten.

Baustein 3 — Rüge wegen überzogener Sicherheitsanforderungen (Bieterseite)

An [Vergabestelle]                                [Datum]
Betr.: Vergabeverfahren [Titel], Az. [...]
       Ruege gemaess § 160 Abs. 3 GWB — ueberzogene Sicherheits-
       anforderungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten die rechtlichen Interessen der [Bieter-GmbH].

Hiermit ruegeon wir unverzueglich folgende Vergabeverstoeße:

1. Verstoß gegen § 122 Abs. 4 GWB (Verhaeltnismaessigkeit)

   Die Vergabeunterlage (Punkt [X]) fordert ein BSI C5-Typ-2-
   Testat mit Berichtszeitraum von mindestens 12 Monaten. Diese
   Anforderung ist fuer den Auftragsgegenstand ([kurze Beschreibung])
   unverhaaltnismaessig, weil:

   - Der Auftraggeber ist kein KRITIS-Betreiber gemaess § 2 BSIG
     in Sektor [...] oder die Anforderung uebersteigt den tat-
     saechlichen Schutzbedarf (Anlage: Schutzbedarfsfeststellung
     nicht oeffentlich zugaenglich).
   - ISO 27001:2022 Typ 1 genuegt fuer den konkreten Leistungsumfang
     (vgl. VK Bund VK 2-71/23).
   - Das Erfordernis schliesst faktisch alle Bieter bis auf [X]
     grosse Cloud-Anbieter aus — diskriminierende Wirkung.

2. Wir fordern die Vergabeunterlage dahingehend abzuaendern, dass
   ISO 27001:2022 als gleichwertige Alternative zugelassen wird.

Mit freundlichen Gruessen
[Kanzlei]

--- vor Versand klaeren ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast und Darlegungslast

FrageBeweislast
Verhältnismäßigkeit SicherheitsanforderungenAuftraggeber (begründete Schutzbedarfsfeststellung)
Inhaber BSI C5-Testat / ISO 27001Bieter (Vorlage Originale)
Sub-Prozessor DSGVO-ComplianceAuftragnehmer (AVV-Nachweis)
Sicherheitsvorfall — VerschuldenAuftragnehmer ab Meldepflicht-Auslösung
Diskriminierungsfreie LeistungsbeschreibungAuftraggeber im VK-Verfahren

Fristen und Verjährung

FristDauerAnker
BSI-Nachweis KRITIS-Maßnahmenalle 2 Jahre§ 8a BSIG
NIS2-Meldung erheblicher Vorfall (Frühwarnung)24 StundenErsterkenntnis
NIS2-Vollmeldung72 StundenErsterkenntnis
NIS2-Abschlussbericht1 MonatFrühwarnung
ISO-27001-Rezertifizierung3 JahreErstzertifizierung
Rüge Vergabeunterlagenbis AngebotsabgabeAusschlussfrist
Gewährleistungsansprüche Auftraggeber3 Jahre (§ 634a BGB)Abnahme

Typische Gegenargumente und Reaktion

EinwandReaktion
ISO 27001 Typ 1 genügt nicht — KRITIS-PflichtBSI C5 Typ 2 nur zwingend bei Cloud nach BSI C5-Anwendungshinweis; Im On-Premises-Betrieb ISO 27001 ausreichend
NIS2 gilt noch nicht vollständigBSIG-Übergangsfristen beachten; Vertragsklauseln schon jetzt auf NIS2-Niveau formulieren
Bieter hat nur ISO 27001 Typ 1Nachbesserungspflicht prüfen: Kann Bieter bis Vertragsstart Typ 2 erwerben? Zustimmungsvorbehalt-Klausel
Sub-Prozessor-Zustimmung nicht praktikabelAllgemeine Sub-Prozessor-Liste im Vertrag; Widerspruchsrecht statt Vorab-Zustimmung nach Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO

Streitwert und Kosten

  • VK-Verfahren: Gebühren 2500–50000 EUR; § 182 GWB.
  • OLG-Vergabesenat: Streitwert = Netto-Auftragswert.
  • BSI-Bußgelder: bis EUR 10 Mio. oder 2 % weltweiter Umsatz bei NIS2-Verstoß; § 65 BSIG-neu (NIS2UmsuCG).
  • DSGVO-Bußgelder: Art. 83 DSGVO bis EUR 20 Mio. oder 4 % weltweiter Umsatz bei Verletzung Art. 28/32.

Strategische Empfehlung

  • Auftraggeber-Seite: Schutzbedarfsfeststellung vor Erstellung der Vergabeunterlagen dokumentieren. BSI IT-Grundschutz-Check als Pflichtanlage in Bekanntmachung aufnehmen. Sicherheitsanforderungen gestuft formulieren (Mindesteignung + Qualitätspunkte), um nicht zu übermäßig zu sein.
  • Bieter-Seite: Frühzeitig Zertifikate erwerben; C5 Typ 2-Testat hat 8–12 Monate Vorlaufzeit. Fehlt Testat: Rüge auf Unverhältnismäßigkeit § 122 Abs. 4 GWB vor Angebotsabgabe.
  • Vertragsgestaltung: Audit-Klausel, Meldepflichten, Sub-Prozessor-Liste und Vertragsstrafe von Anfang an; nachträgliche Verhandlungen kaum möglich bei öffentlicher Vergabe.

Anschluss-Skills

  • fachanwalt-vergaberecht-nachpruefungsantrag-vk — bei VK-Verfahren über Sicherheitsanforderungen
  • fachanwalt-vergaberecht-eignungspruefung — Eignungsfehler Konkurrent
  • fachanwalt-vergaberecht-vergabe-nachpruefung-aussicht — Erfolgsaussicht Nachprüfungsantrag

Vertiefung: Output-Template IT-Sicherheitsvergabe

Triage — Bevor losgelegt wird, klaere:

  1. Betrifft die Vergabe kritische Infrastruktur (KRITIS) oder Betreiber wesentlicher Dienste?
  2. Ist BSI-Grundschutz oder CC-Zertifizierung Eignungsanforderung?
  3. Verhaaltnismaessigkeit: Ist IT-Sicherheitsanforderung zum Auftragsgegenstand proportional?
  4. Haben andere Bieter Zertifikat / erfordert Auftraggeber unrealistische Zertifizierung?

Output-Template IT-Sicherheitsvergabe Ruege

Adressat: Vergabestelle — Tonfall: sachlich-juristisch

Ruege — IT-Sicherheitsanforderungen

Vergabe: [BEZEICHNUNG]

1. Verstoss:
   Die geforderte [BSI-Zertifizierung / CC-Zertifizierung]
   auf Stufe [X] ist unverhaaltnismaessig, weil:
   a) Der Auftragsgegenstand erfordert diese Stufe nicht.
   b) Der Markt bietet keine ausreichende Anzahl von
      Bietern mit dieser Zertifizierung (Diskriminierung).

2. Normen:
   § 122 Abs. 4 GWB (Eignungsanforderungen verhaeltnismaessig)
   § 97 Abs. 2 GWB (Gleichbehandlung)

3. Antrag:
   Abaenderung der Eignungsanforderung auf [angemessene Stufe].

[Rechtsanwalt/-anwaeltin]

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Vergabe-Workbench-Boost v61.2

  • Starte jedes Mandat mit Rolle, Verfahrensstand, Schwellenwert/Rechtsweg, Frist und Dokumentenlage.
  • Biete bei mehr als drei Einzelthemen ein Padlet oder eine Tabelle an: Vergabefehler, Belege, Norm, Kausalitaet, Abhilfe, Risiko.
  • Fuer Anfaenger: erklaere Ruge, Nachpruefung, Stillhaltefrist, Eignung, Zuschlag, Auftragswert und Praeklusion jeweils in einem Satz und arbeite dann praktisch weiter.
  • Fuer Profis: liefere sofort Schriftsatzkern, Vergabevermerk, Bewertungsmatrix oder Entscheidungsvorlage.
  • Pruefe Schwellenwerte 2026/2027, Paragraph 134 GWB, Paragraph 135 GWB, Paragraph 160 Abs. 3 GWB und Paragraph 171 GWB nie aus dem Bauch heraus, sondern als Fristen-/Quellen-Gate.
  • Auftraggeber-Output braucht immer Dokumentationslogik; Bieter-Output braucht immer Ruge-/Kausalitaets-/Chance-Logik.
  • Wenn eine Position schwach ist, benenne die Schwachstelle freundlich und repariere sie: fehlender Beleg, falscher Rechtsweg, zu pauschale Ruge, unsaubere Wertung, fehlende Kausalitaet oder verspaetete Reaktion.

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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Skills are one crate of 328,083. Ordering is by how many stacks a row turns up in, so the top of any crate is what has actually been picked rather than what has the most stars.