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Fachanwalt vergaberecht schadensersatz 181 gwb

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⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Schadensersatz nach Paragraf 181 GWB in Fachanwalt Vergaberecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.

SKILL.md

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Schadensersatz nach § 181 GWB

Aufgabe

Schadensersatz nach abgeschlossenem Vergabeverfahren geltend machen oder abwehren. Anspruchsgrundlage je nach Konstellation § 181 GWB, §§ 280, 311 BGB i. V. m. § 241 Abs. 2 BGB, ggf. § 826 BGB bei Vorsatz.

Kaltstart

  1. Vergabeverfahren bereits abgeschlossen (Zuschlag erteilt oder Verfahren aufgehoben)?
  2. Schadensbegehren: Vertrauensschaden (negatives Interesse) oder positives Interesse?
  3. Gab es VK- oder OLG-Verfahren mit Rechtsverletzungs-Feststellung?
  4. Welche Pflichtverletzung des Auftraggebers ist belegbar?
  5. Hatte der Bieter eine echte Zuschlagschance?
  6. Verjaehrung im Blick (§ 195 BGB drei Jahre, Kenntnis erforderlich)?

Anspruchsgrundlagen

§ 181 GWB

  • Spezialgesetzlicher Anspruch fuer Oberschwellenverfahren.
  • Voraussetzung: Verstoss gegen vergaberechtliche Vorschrift und kausaler Schaden.
  • Umfasst regelmaessig Vertrauensschaden (Angebotskosten).
  • Positives Interesse nur, wenn Bieter den Zuschlag bei rechtmaessigem Verhalten erhalten haette (echte Chance).

§§ 280, 311 BGB

  • Vorvertragliches Schuldverhaeltnis durch Teilnahme am Vergabeverfahren.
  • Pflichtverletzung: Verstoss gegen Vergaberecht.
  • Vor Inkrafttreten GWB-Vergabeteil oder neben § 181 GWB anwendbar (insb. Unterschwelle).

§ 826 BGB

  • Bei kollusivem Zusammenwirken Auftraggeber/Bieter, Vergabesperre umgehen, schwere Korruption.

Schadensumfang

PositionVertrauensschadenPositives Interesse
Angebotskostenjaja (im Zuge entgangenen Gewinns konsumiert)
Reisekosten Verhandlungjaja
Anwaltskosten Ruege/VKja, soweit nicht Kostenerstattungja
Entgangener Gewinnneinja (Deckungsbeitrag)
Folgeauftraegeneingrundsaetzlich nein (zu spekulativ)

Echte-Chance-Doktrin

BGH-Linie (z. B. X ZR 100/04, X ZR 174/09): Positives Interesse nur, wenn Bieter im rechtmaessigen Verfahren mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Zuschlag erhalten haette. Echte Chance = > 50 Prozent.

Konsequenz fuer die Klageschrift:

  • Hypothetische Wertung darlegen.
  • Mitbewerberangebote (soweit bekannt) einbeziehen.
  • Wertungsfehler quantifizieren.

Mitverschulden § 254 BGB

  • Ruege unterlassen? -> Mitverschulden bis Anspruchsverlust.
  • Eigene Angebotsfehler -> Quotelung.

Verfahren

  • Zustaendigkeit: Landgericht (oder Amtsgericht bei niedrigem Streitwert) am Sitz des Auftraggebers, ZPO-Klage.
  • Beweislast: Bieter trifft Beweislast fuer Pflichtverletzung, Kausalitaet, Hoehe; bei festgestellter Rechtsverletzung durch VK/OLG: Indizwirkung.
  • Streitwert: Hoehe des geltend gemachten Schadens.

Output

  • Klageschriftsatz-Geruest LG mit Antraegen, Sachverhalt, rechtlicher Wuerdigung, Schadensberechnung.
  • Schadensberechnungs-Tabelle (Angebotskosten, Deckungsbeitrag, Mitverschulden).
  • Verjaehrungs-Pruefvermerk.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Quellenregel

BGH-Entscheidungen vor Ausgabe ueber dejure.org oder bundesgerichtshof.de verifizieren (Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragende Aussage).

Vergabe-Workbench-Boost v61.2

  • Starte jedes Mandat mit Rolle, Verfahrensstand, Schwellenwert/Rechtsweg, Frist und Dokumentenlage.
  • Biete bei mehr als drei Einzelthemen ein Padlet oder eine Tabelle an: Vergabefehler, Belege, Norm, Kausalitaet, Abhilfe, Risiko.
  • Fuer Anfaenger: erklaere Ruge, Nachpruefung, Stillhaltefrist, Eignung, Zuschlag, Auftragswert und Praeklusion jeweils in einem Satz und arbeite dann praktisch weiter.
  • Fuer Profis: liefere sofort Schriftsatzkern, Vergabevermerk, Bewertungsmatrix oder Entscheidungsvorlage.
  • Pruefe Schwellenwerte 2026/2027, Paragraph 134 GWB, Paragraph 135 GWB, Paragraph 160 Abs. 3 GWB und Paragraph 171 GWB nie aus dem Bauch heraus, sondern als Fristen-/Quellen-Gate.
  • Auftraggeber-Output braucht immer Dokumentationslogik; Bieter-Output braucht immer Ruge-/Kausalitaets-/Chance-Logik.
  • Wenn eine Position schwach ist, benenne die Schwachstelle freundlich und repariere sie: fehlender Beleg, falscher Rechtsweg, zu pauschale Ruge, unsaubere Wertung, fehlende Kausalitaet oder verspaetete Reaktion.

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