Fachanwalt vergaberecht losbildung mittelstandsfoerderung
⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Wenn es um Losbildung und Mittelstandsfoerderung in Fachanwalt Vergaberecht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.
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Losbildung und Mittelstandsfoerderung
Aufgabe
Losbildung im Vergabeverfahren strukturieren oder eine fehlerhafte Gesamtvergabe ruegen. Schluesselregel: Aufteilung in Lose ist Grundsatz, Gesamtvergabe bedarf Begruendung.
Kaltstart
- Auftraggeber- oder Bieter-Mandat?
- Auftragsumfang: einheitliche Leistung oder klar trennbare Teilleistungen?
- Bekanntmachung schon erfolgt? Losbildung dort schon dokumentiert?
- Wirtschaftliche oder technische Gruende fuer Gesamtvergabe vorliegend?
- Fachlose nach Gewerken (Bau, IT, Beratung) sinnvoll?
Pruefraster Losbildung
Grundsatz § 97 Abs. 4 GWB
Mittelstaendische Interessen sind durch Teilung in Fach- und Teillose zu beruecksichtigen.
Fachlose § 30 VgV / § 5 VOB-A
Trennung nach Gewerken (Rohbau, Tiefbau, Elektro, IT-Beschaffung vs. IT-Dienstleistung).
Teillose
Mengenmaessige Teilung (z. B. Buerobedarf nach Regionen, Standorten).
Begruendung Gesamtvergabe
Zulaessig nur, wenn wirtschaftliche oder technische Gruende dies erfordern. Begruendung im Vergabevermerk:
- Wirtschaftlich: gravierender Kostennachteil bei Losbildung (Skalen-, Schnittstellen-, Logistikkosten).
- Technisch: Schnittstellenrisiken, Haftungsabgrenzung, Inkompatibilitaet.
- Sicherheit: einheitliche Verantwortung sicherheitsrelevant.
Mittelstand und Bieterstruktur
- Eignungsleihe § 47 VgV: Bieter kann sich auf Kapazitaeten Dritter berufen.
- Bietergemeinschaften: kartellrechtlich grundsaetzlich zulaessig (BGH KZR 25/14), wenn Bieter einzeln nicht oder schwerer leistungsfaehig.
- Subunternehmer: Auftraggeber kann Eignung der Subunternehmer pruefen (§ 36 VgV).
Ruegestrategie fuer Mittelstandsbieter
- Ruege § 160 Abs. 3 GWB innerhalb 10 Tagen ab Kenntnis.
- Argumentation: Gesamtvergabe ohne tragfaehige Begruendung diskriminiert Mittelstand.
- Beweislast: Bieter zeigt fehlerhafte Begruendung; Auftraggeber muss Gesamtvergabe rechtfertigen.
Vergabevermerk-Bausteine fuer Auftraggeber
- Identifizierte Fach- und Teillose (Tabelle).
- Pruefung wirtschaftlicher und technischer Gruende.
- Gegenueberstellung Kosten Losvergabe vs. Gesamtvergabe.
- Fazit Losentscheidung mit Begruendung.
Typische Fehler
- Gesamtvergabe ohne dokumentierte Pruefung.
- Wirtschaftliche Gruende werden nur pauschal genannt.
- Fachlose ohne Beruecksichtigung von Schnittstellenpflichten beim Auftraggeber.
- Eignungsanforderungen pro Los sind nicht losbezogen, sondern fuer Gesamtleistung formuliert.
Output
- Losbildungs-Pruefvermerk (Auftraggeber).
- Ruegeschriftsatz-Modul Losverzicht (Bieter).
- Schnittstellenkonzept bei Losvergabe.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Quellenregel
OLG-Linie zu § 97 Abs. 4 GWB (OLG Duesseldorf, OLG Muenchen) vor Ausgabe ueber dejure.org verifizieren.
Vergabe-Workbench-Boost v61.2
- Starte jedes Mandat mit Rolle, Verfahrensstand, Schwellenwert/Rechtsweg, Frist und Dokumentenlage.
- Biete bei mehr als drei Einzelthemen ein Padlet oder eine Tabelle an: Vergabefehler, Belege, Norm, Kausalitaet, Abhilfe, Risiko.
- Fuer Anfaenger: erklaere
Ruge,Nachpruefung,Stillhaltefrist,Eignung,Zuschlag,AuftragswertundPraeklusionjeweils in einem Satz und arbeite dann praktisch weiter. - Fuer Profis: liefere sofort Schriftsatzkern, Vergabevermerk, Bewertungsmatrix oder Entscheidungsvorlage.
- Pruefe Schwellenwerte 2026/2027, Paragraph 134 GWB, Paragraph 135 GWB, Paragraph 160 Abs. 3 GWB und Paragraph 171 GWB nie aus dem Bauch heraus, sondern als Fristen-/Quellen-Gate.
- Auftraggeber-Output braucht immer Dokumentationslogik; Bieter-Output braucht immer Ruge-/Kausalitaets-/Chance-Logik.
- Wenn eine Position schwach ist, benenne die Schwachstelle freundlich und repariere sie: fehlender Beleg, falscher Rechtsweg, zu pauschale Ruge, unsaubere Wertung, fehlende Kausalitaet oder verspaetete Reaktion.