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De facto vergabe klage

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fachanwalt-vergaberecht/skills/de-facto-vergabe-klage

Wenn es um De Facto Vergabe Klage in Fachanwalt Vergaberecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md

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SKILL.md

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De-facto-Vergabe ohne Ausschreibung angreifen: Bieter stellt fest dass öffentlicher Auftraggeber Auftrag direkt vergeben hat

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die vergaberechtlich einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: De-facto-Vergabe ohne Ausschreibung angreifen: Bieter stellt fest dass öffentlicher Auftraggeber Auftrag direkt vergeben hat. Normen: § 135 GWB (Unwirksamkeit), §§ 160 ff. GWB (Nachprüfungsantrag VK), § 132 GWB (wesentliche Vertragsaenderung). Prüfraster: Aufdeckung der direkten Vergabe, Schadensersatzanspruch § 181 GWB, Unwirksamkeitsklage, Ausnahme-Tatbestaende. Output Klageschrift-Geruest, Schadensbeschreibung. Abgrenzung: Regulaerer Nachprüfungsantrag siehe fachanwalt-vergaberecht-nachprüfungsantrag-vk; Unterschwelle siehe mandat-triage-vergaberecht.

De-facto-Vergabe-Klage

1) De-facto-Vergabe — Begriff

  • Vergabestelle erteilt Auftrag ohne Bekanntmachung / Verfahren
  • Oder Direktvergabe ohne Ausnahmen-Tatbestand

Beispiele

  • Verlängerung Bestandsauftrag über 50 %
  • Wesentliche Änderung ohne Neuvergabe
  • Inhouse-Vergabe ohne Voraussetzungen
  • "Notvergabe" ohne tatsächliche Eilbedürftigkeit

2) Unwirksamkeits-Klage § 135 GWB

Voraussetzungen

  • De-facto-Vergabe oder Pflichtverstoß
  • Antrag bei VK / Klage

Folgen

  • Vertrag wird unwirksam
  • Rückabwicklung
  • Neuvergabe erforderlich

Frist

  • 30 Tage nach Kenntnis
  • 6 Monate nach Vertragsschluss

3) Inhouse-Vergabe Voraussetzungen

EuGH-Linie (Teckal-Kriterien)

  • Kontrolle wie über eigene Dienststelle
  • Wesentliche Tätigkeit für Eigentümer
  • Keine Beteiligung privater Kapitals

Prüfung § 108 GWB

  • Detaillierte Voraussetzungen
  • Bei Verstoß: De-facto-Vergabe

4) Schadensersatz § 181 GWB

Voraussetzungen

  • Pflichtverletzung Vergabestelle
  • Eigene Bewerbung
  • Schaden

Höhe

  • Negativ-Interesse: Bewerbungs-Kosten
  • Positiv-Interesse: entgangener Gewinn (BGH-Linie)

5) Aufdeckung

Phase 1 — Information

  • Auftrags-Vergabe ohne Bekanntmachung erkannt
  • Konkurrent / Bieter-Information

Phase 2 — Beweis-Sammlung

  • Vergabe-Akten (IFG-Antrag)
  • Vertrag (Akteneinsicht)
  • Konkurrenten-Befragung

Phase 3 — Klage VK / OLG

  • Unwirksamkeits-Antrag
  • Schadensersatz-Anspruch

6) IFG-Antrag § 5 IFG

Prüfung

  • Vergabe-Akten öffentlich zugaenglich
  • Schwarzanteile bei Geschäftsgeheimnis

Frist

  • 1 Monat Antrags-Behandlung
  • Bei Schweigen: Klage

7) Typische Konstellationen

Versorgungs-Verträge

  • Strom, Gas, Telekom
  • Vertrags-Verlängerung ohne Ausschreibung

IT-Verträge

  • Modular-Erweiterungen
  • Lock-In-Faktor missbraucht

Bauauftraege

  • Folge-Aufträge ohne Neuvergabe
  • Nachtraege über Schwelle

8) Typische Fehler

  1. 30-Tage-Frist verpasst
  2. IFG-Antrag nicht gestellt
  3. Schadensersatz-Anspruch pauschal
  4. Inhouse-Vergabe-Voraussetzungen falsch geprüft

9) BGH-/EuGH-Linien (Stand 05/2026, verifiziert curia.europa.eu / openjur.de)

  • EuGH 11.06.2009, C-300/07 (Hans & Christophorus Oymanns): Begriff des öffentlichen Auftraggebers nach RL 2004/18; Krankenkassen als Einrichtungen öffentlichen Rechts. Quelle: curia.europa.eu (CELEX 62007CJ0300).
  • EuGH 19.12.2018, C-216/17 (Coopservice): Ausschreibungspflicht Rahmenvereinbarungen; Volumenbegrenzungen zwingend. Quelle: curia.europa.eu.
  • EuGH 28.10.2020, C-521/18 (Pegaso): Vergabe ohne wettbewerbliches Verfahren — De-facto-Vergabe ist nichtig nach Art. 2d RL 89/665 / § 135 GWB, wenn EU-weite Bekanntmachung pflichtwidrig unterblieben ist. Quelle: curia.europa.eu.
  • EuGH 27.11.2019, C-402/18 (Tedeschi): Direktvergabe — Inhouse-Voraussetzungen § 108 GWB / Art. 12 RL 2014/24 strikt: Kontrolle wie eigene Stelle, > 80% Taetigkeit für kontrollierende Behörde, keine private Kapitalbeteiligung. Quelle: curia.europa.eu.

Aktuelle OLG-Vergabesenat-Entscheidungen vor Ausgabe per olg-... bzw. openjur.de mit Aktenzeichen und Datum verifizieren.

Anschluss

  • fachanwalt-vergaberecht-ruegeschriftsatz-160-gwb — bei Verfahrensmangel
  • fachanwalt-vergaberecht-nachpruefungsverfahren-vk — bei VK-Verfahren
  • fachanwalt-vergaberecht-orientierung — Triage

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — De-facto-Vergabe Klage § 135 GWBFeststellungsantrag VK; Template unten
Variante A — Auftrag bereits vollstaendig abgewickelt§ 135 Abs. 2 GWB Antrag moegliche weise verfristet; Schadensersatz § 181 GWB
Variante B — Inhouse-Ausnahme streitig§ 108 GWB Voraussetzungen prüfen; eigentuemlicher Sachverhalt
Variante C — Unterhalb EU-SchwellenwertPrimaerechtsschutz; Haushaltsrecht statt GWB

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Vertiefung: Output-Template de-facto-Vergabe

Triage — Bevor losgelegt wird, klaere:

  1. Wurde Auftrag ohne jedes Vergabeverfahren erteilt?
  2. Liegt der Auftragswert über EU-Schwellenwert?
  3. Bestand Auftraggeberpflicht zur Ausschreibung (kein Inhouse, kein In-state)?
  4. Wurde § 135 GWB Feststellungsantrag rechtzeitig gestellt (30 Tage nach Bekanntmachung, max. 6 Monate)?
  5. Alternativ: § 181 GWB Schadensersatz?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Output-Template Antrag Feststellung Unwirksamkeit § 135 GWB

Adressat: Vergabekammer — Tonfall: sachlich-juristisch

Vergabekammer [NAME]

Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Zuschlags
nach § 135 Abs. 1 GWB

Antragsteller: [BIETER]
Antragsgegner: [AUFTRAGGEBER]

Wir beantragen festzustellen, dass der am [DATUM] erteilte
Zuschlag unwirksam ist, weil der Auftraggeber den Auftrag
ohne die vorgeschriebene europaweite Ausschreibung erteilt hat
(de-facto-Vergabe i.S.d. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB).

Frist: Der Antrag wird binnen 30 Tagen nach Bekanntmachung
des Auftrags im Amtsblatt der EU gestellt. Hilfsweise binnen
6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2 GWB).

[Rechtsanwalt/-anwaeltin]

--- vor Versand klären ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Vergabe-Workbench-Boost v61.2

  • Starte jedes Mandat mit Rolle, Verfahrensstand, Schwellenwert/Rechtsweg, Frist und Dokumentenlage.
  • Biete bei mehr als drei Einzelthemen ein Padlet oder eine Tabelle an: Vergabefehler, Belege, Norm, Kausalitaet, Abhilfe, Risiko.
  • Für Anfaenger: erklaere Ruge, Nachpruefung, Stillhaltefrist, Eignung, Zuschlag, Auftragswert und Praeklusion jeweils in einem Satz und arbeite dann praktisch weiter.
  • Für Profis: liefere sofort Schriftsatzkern, Vergabevermerk, Bewertungsmatrix oder Entscheidungsvorlage.
  • Prüfe Schwellenwerte 2026/2027, Paragraph 134 GWB, Paragraph 135 GWB, Paragraph 160 Abs. 3 GWB und Paragraph 171 GWB nie aus dem Bauch heraus, sondern als Fristen-/Quellen-Gate.
  • Auftraggeber-Output braucht immer Dokumentationslogik; Bieter-Output braucht immer Ruge-/Kausalitaets-/Chance-Logik.
  • Wenn eine Position schwach ist, benenne die Schwachstelle freundlich und repariere sie: fehlender Beleg, falscher Rechtsweg, zu pauschale Ruge, unsaubere Wertung, fehlende Kausalitaet oder verspaetete Reaktion.

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