Filesharing verteidigung
Wenn es um Filesharing Verteidigung in Fachanwalt Urheber Medienrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Filesharing-Abmahnung verteidigen und Gegenargumente entwickeln wenn Urheberrechtsverletzung per Internetzugang vorgeworfen wird
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: UrhG § 102 Verjährung 3/10 Jahre, § 97a Abmahnung Erstattung nur bei Berechtigung, § 41 Rückrufsrecht nach 2 Jahren, FAO § 5 36 Monate Praxis.
- Tragende Normen verifizieren: FAO § 14k, UrhG §§ 1-69, 72, 73, 81, 87a-h, 95a, 97, 97a, 101, 103, VGG, KUG §§ 22, 23, MStV, JMStV, NetzDG (auslaufend), TMG/DDG, EU-RL 2019/790 (DSM) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Urheber, Verwertungsgesellschaft (VG Wort, GEMA, GVL), Verleger, Sendeunternehmen, Plattformbetreiber, Landesmedienanstalt, ZAK, LG (Urheber-/Medienkammer).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Lizenzvertrag, Wahrnehmungsvertrag VG, Abmahnung, Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung, Schadensersatzklage, Gegendarstellung, NetzDG/DSA-Meldung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Filesharing-Abmahnung verteidigen und Gegenargumente entwickeln wenn Urheberrechtsverletzung per Internetzugang vorgeworfen wird. §§ 97 97a UrhG Abmahnung §§ 85 ff. UrhG Leistungsschutzrechte. Prüfraster: Tatsachenbasis IP-Zuordnung Stoerrerhaftung Haushaltsangehoerige Gegendarstellung modifizierte Unterlassungserklärung. Output: Abwehrschreiben modifizierte UE Klageerwiderungsentwurf. Abgrenzung: nicht für allgemeine Urheberrechtsverletzungen.
Filesharing-Abmahnung Verteidigung
1) Klassische Konstellation
- Abmahnung Filesharing-Kanzlei wegen Film / Serie / Software
- Streitwert behauptet hoch (10-50 K)
- Aufforderung Unterlassungs-Erklärung + Zahlung
2) Eigene Prüfung
Beweis-Prüfung
- IP-Adresse-Ermittlung korrekt?
- Beweissicherungs-Protokoll der Kanzlei?
- BGH-Linie zu IP-Beweis-Wert
Anschluss-Inhaber-Haftung
- Sekundaere Darlegungslast: Anschluss-Inhaber muss mitwirken, aber nicht selbst sich belasten
3) Strategie
Anschluss-Inhaber nicht Taeter
- Eigene Sicht: nicht selbst getauscht
- Sekundaere Darlegungs-Last: Familienmitglieder im Haushalt?
- Prüfung Internet-Sicherung
Modifizierte Unterlassungs-Erklärung
- Standard-Erklärung der Kanzlei akzeptiert oft zu viel
- Modifikation:
- Nur konkrete Tat (nicht generelle Schutz-Tat)
- Eingeschraenkte Verpflichtung
- Vertragsstrafe-Höhe (Hamburger Brauch)
4) Streitwert-Begrenzung § 97a III UrhG
- Bei Verbraucher und einfach gelagerter Verletzung: Gegenstandswert 1.000 EUR für Anwaltsgebuehren-Berechnung
- Maximale Erstattung der Abmahnung: ca. 124 EUR Anwaltsgebuehren
- BGH-Linie zu "einfach gelagert"
5) Schadensersatz
Lizenz-Analogie
- Lizenz-Höhe für das geteilte Werk
- GEMA-Tarife / Branchen-Referenzen
- BGH: bei einzelnem Lied 60-200 EUR
Streitwert-Schaden
- Maeximal 30 % der gemeinen Schadens
6) Workflow
Sofort-Schritte
- NICHT Unterzeichnen der Original-Unterlassungs-Erklärung
- NICHT zahlen ohne Anwalt
- Schweige-Recht ueben
Phase 1 — Mandanten-Gespräch
- Familien-Konstellation
- Internet-Nutzung
- Bisherige Verteidigung
Phase 2 — Schriftsatz
- Bestreitens-Erklärung
- Modifizierte Unterlassungs-Erklärung (ggf.)
- Aufwendungs-Anspruch ablehnen
Phase 3 — Bei Klage
- Streitwert-Begrenzung geltend machen
- BGH-Verteidigungs-Linien
- Vergleichs-Verhandlung
7) Vertragsstrafe-Höhe
Bei Verstoß
- Hamburger Brauch (typisch 5.001 EUR)
- Bei Wiederholung: höhere Sätze
- Vermeidung: technische Sicherung Internet-Anschluss
8) Typische Fehler
- Unterlassungs-Erklärung sofort unterschrieben
- Selbst-Belastung in Korrespondenz
- Vergleichs-Zahlung ohne Prüfung
- Streitwert-Begrenzung § 97a III UrhG ignoriert
9) BGH-Linien
Anschluss
fachanwalt-urheber-medienrecht-lizenzvertrag-verhandlung— bei verbundener Frageurheber-abmahnung-pruefen(Power-Tool) — Prüfrasterfachanwalt-urheber-medienrecht-orientierung— Triage
Triage-Fragen bei Filesharing-Verteidigungs-Mandat
Bevor die Verteidigungsstrategie festgelegt wird, klaere:
- Wurden alle Personen im Haushalt als moegliche Taeter identifiziert und befraegt (sekundaere Darlegungslast)?
- Ist der Router-Zugang zum fraglichen Zeitpunkt gesichert (Passwort-Protokoll, WLAN-Verschluesselung)?
- Wurde eine Unterlassungserklaerung bereits abgegeben — wenn ja, unter welchen Bedingungen?
- Ist die Kostendeckelung EUR 1.000 (§ 97a III UrhG) einschlaegig oder handelt es sich um gewerbliche Verletzung?
Aktuelle Rechtsprechung
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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