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Schriftsatzkern substantiierung

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Wenn es um Schriftsatzkern Substantiierung in Fachanwalt Urheber Medienrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md

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SKILL.md

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Schriftsatzkern für urheber- und medienrechtliche Klagen und Anträge substantiiert ausformulieren

Direktstart: lesen, entscheiden, liefern

Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:

  • Frist oder Sofortrisiko.
  • erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
  • tragende Tatsachen aus dem Material.
  • bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.

Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.

Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.

Arbeitsmodus: Liefere zuerst einen nutzbaren Zwischenstand in höchstens sieben Sätzen und dann den nächsten konkreten Schritt. Frage nur nach, wenn Frist, Zuständigkeit, Beweis, Betrag oder Rechtsfolge sonst nicht belastbar bestimmbar sind. Tabellen nur für Fristen, Belege, Beträge, Varianten oder Streitstoff.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: UrhG § 102 Verjährung 3/10 Jahre, § 97a Abmahnung Erstattung nur bei Berechtigung, § 41 Rückrufsrecht nach 2 Jahren, FAO § 5 36 Monate Praxis.
  • Tragende Normen verifizieren: FAO § 14k, UrhG §§ 1-69, 72, 73, 81, 87a-h, 95a, 97, 97a, 101, 103, VGG, KUG §§ 22, 23, MStV, JMStV, NetzDG (auslaufend), TMG/DDG, EU-RL 2019/790 (DSM) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Urheber, Verwertungsgesellschaft (VG Wort, GEMA, GVL), Verleger, Sendeunternehmen, Plattformbetreiber, Landesmedienanstalt, ZAK, LG (Urheber-/Medienkammer).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Lizenzvertrag, Wahrnehmungsvertrag VG, Abmahnung, Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung, Schadensersatzklage, Gegendarstellung, NetzDG/DSA-Meldung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Schriftsatzkern für urheber- und medienrechtliche Klagen und Anträge substantiiert ausformulieren. §§ 97 97a 101 UrhG §§ 935 940 ZPO einstweilige Verfuegung. Prüfraster: Anspruchsgrundlage Sachverhaltssubstantiierung Beweisangebot Antrag Streitwert. Output: Schriftsatzkern Klagentwurf oder Antrag. Abgrenzung: nicht für außergerichtliche Korrespondenz.

Schriftsatzkern und Substantiierung im Urheber- und Medienrecht

Triage zu Beginn

  1. Schriftsatztyp: Abmahnung, einstweiliger Verfuegungsantrag, Unterlassungsklage, Schadensersatzklage oder Gegendarstellungsverlangen?
  2. Anspruchsgrundlage: § 97 UrhG? §§ 22, 23 KUG i.V.m. § 823 BGB? §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB (Persoenlichkeitsrecht)?
  3. Zuständigkeit: § 105 UrhG (spezialisierte Kammern); LG am Niederlassungsort des Mediums (bei Persoenlichkeitsrecht oft LG Hamburg oder Berlin).
  4. Fristen: Verjährungs-Check (§§ 195, 199 BGB, § 102 UrhG); bei Gegendarstellung LPG-Frist.
  5. Beweislage: Verletzungsnachweis (Screenshot mit Zeitstempel, Wayback Machine), Lizenz-Nachweis, Originalwerk-Nachweis.
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Zentrale Normen und Paragrafenkette

Urheberrecht: § 97 Abs. 1 UrhG (Unterlassung) → § 97 Abs. 2 UrhG (Schadensersatz lizenzanalog) → § 97a UrhG (Abmahnung) → § 102 UrhG (Verjährung) → § 13 UrhG (Urhebernennung, ggf. Verdoppelung)

KUG / Persoenlichkeitsrecht: §§ 22, 23 KUG (Einwilligung Bild) → § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG (Persoenlichkeitsrecht) → § 1004 BGB analog (Unterlassung) → § 253 BGB (immaterieller Schadensersatz)

Presserecht: LPG § 11 BlnPrG / § 10 LPG NRW (Gegendarstellung) → §§ 935, 940 ZPO (Einstweilige Verfuegung)

Aufbauschema Schriftsatz

A. Rubrum

  • Parteien (bei Urheberrecht: Urheber/Rechteinhaber vs. Verletzer)
  • Zuständigkeit: § 105 UrhG-Konzentration prüfen; bei Presserecht LG Hamburg/Berlin/Frankfurt

B. Antraege Urheberrecht

1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis
 EUR 250.000 zu unterlassen, [WERK GENAU BEZEICHNEN] zu vervielfaeltigen,
 zu verbreiten oder oeffentlich zugaenglich zu machen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, der Klaegerin Auskunft zu erteilen ueber
 [UMFANG: Art der Nutzung, Zeitraum, Nutzungsumfang, erzielte Erlöse].

3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klaegerin Schadensersatz zu zahlen
 (hilfsweise: Schadensersatz nach Lizenzanalogie gemaess § 287 ZPO).

4. Es wird festgestellt, dass die Beklagte der Klaegerin saemtliche
 weiteren Schaeden zu ersetzen hat.

C. Tatsachenvortrag

  1. Urheberschaft nachweisen: Nachweis Originalschoepfung (Rohdaten, Metadaten, Schoepfungsdatum)
  2. Verletzungshandlung konkret: URL + Datum + Screenshot (Wayback Machine oder eigener Screenshot mit Zeitstempel)
  3. Keine Lizenz erteilt: Nachweis fehlender Lizenz oder Lizenzmissbrauch
  4. Schaden: MFM-Tabelle als Anlage; ggf. konkreter entgangener Lizenzumsatz

D. Rechtliche Wuerdigung

  1. Werkqualitaet § 2 UrhG: Persoenliche geistige Schoepfung darlegen
  2. Verletzungshandlung §§ 15 ff. UrhG: Welches Verwertungsrecht verletzt (Vervielfaeltigung § 16, Verbreitung § 17, Oeffentliche Zugaenglichmachung § 19a UrhG)?
  3. Kein Eingreifen von Schranken §§ 44a ff. UrhG
  4. Schadensberechnung: Lizenzanalogie; MFM-Tabelle; Verdoppelung bei fehlender Urhebernennung

E. Beweisangebote

  • Urkundenbeweis: K1 (Screenshot Verletzung), K2 (Originalwerk/Metadaten), K3 (MFM-Tabellen), K4 (Eidesstattliche Versicherung)
  • Zeugenbeweis: Schoepfungsakt-Zeugen
  • Sachverstaendiger: Werkqualitaet (wenn streitig)

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — Urheberrecht Schriftsatz verfassenSchriftsatz-Template; Template unten
Variante A — Einstweilige Verfuegung UrheberrechtVerfuegungsantrag; Dringlichkeit begruenden
Variante B — Bereicherungsrechtlicher Anspruch§ 812 BGB nach § 102a UrhG-Verjährung
Variante C — EGMR / Menschenrechts-DimensionArt. 10 EMRK Kunstfreiheit bei Parodie / Satire

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Output-Template Abmahnung Urheberrecht

Adressat: Verletzer — Tonfall scharf-fristsetzend

[KANZLEI], [DATUM]

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

An: [NAME/FIRMA VERLETZER], [ADRESSE]

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten [MANDANT]. In Ihrem [Website/Druckwerk/Social-Media-Kanal]
([URL/BESCHREIBUNG]) haben Sie ohne Genehmigung unserer Mandantschaft das
Werk [BESCHREIBUNG DES WERKS] (Anlage K1: Screenshot vom [DATUM]) verwendet.

Dies verletzt das Urheberrecht unserer Mandantschaft (§ 97 i.V.m. §§ 15 ff. UrhG).

Wir fordern Sie auf, bis spaetestens [DATUM, 7-10 Werktage]:

1. Die beigefu egte Unterlassungserklaerung zu unterzeichnen und uns zu uebersenden.
2. Schadenersatz in Hoehe von [BETRAG] EUR zu zahlen (Lizenzanalogie nach MFM).
3. Ihre Anwaltsgebuehren für diese Abmahnung ([BETRAG] EUR) zu erstatten.

Bei Nichterfullung werden wir unverzueglich Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Verfuegung stellen.

[KANZLEI / NAME]
Anlage K1: Screenshot Verletzung [DATUM]
Anlage K2: MFM-Honorarempfehlungen

--- vor Versand klären ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Prüfkette vor Versand

  1. Werk klar identifiziert und Schutzmerkmal bejaht?
  2. Verletzungshandlung konkret nachgewiesen (Screenshot mit Datum)?
  3. Keine Schranke eingreifend (§ 51 Zitat, § 44b TDM, § 60a-h UrhG)?
  4. Schadenshoehe plausibel (MFM-Tabellen als Anlage)?
  5. Verjährung nicht eingetreten?
  6. Glaubhaftmachung durch EV bei einstweiliger Verfuegung?

Substantiierungs-Fallen im Urheber- und Medienrecht

  • Werkqualitaet nicht dargetan: Gericht weist mangels Schutzfaehigkeit ab.
  • Verletzungsnachweis lueckenhaft: Screenshot ohne Datum, kein Wayback-Nachweis.
  • Schranken nicht geprueft: § 51 Zitat oder § 44b TDM koennte Anspruch ausschliessen.
  • Schadenshoehe nicht belegt: MFM-Tabelle nicht beigefuegt.
  • KUG-Ausnahmen uebersehen: § 23 KUG (Person der Zeitgeschichte) koennte entgegenstehen.

Cross-Refs

  • urheber-abmahnung-pruefen — vollstaendige Abmahnung-Prüfung
  • fachanwalt-urheber-medienrecht-lizenzvertrag-verhandlung — Lizenzverhandlung
  • vergleichsverhandlung-strategie — Vergleich nach Abmahnung

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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