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Wenn es um Gegendarstellungsrecht im Presserecht prüfen und Gegendarstellung ausformulieren in Fachanwalt Urheber Medienrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Gegendarstellungsrecht im Presserecht prüfen und Gegendarstellung ausformulieren

Direktstart: lesen, entscheiden, liefern

Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:

  • Frist oder Sofortrisiko.
  • erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
  • tragende Tatsachen aus dem Material.
  • bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.

Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.

Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.

Arbeitsmodus: Liefere zuerst einen nutzbaren Zwischenstand in höchstens sieben Sätzen und dann den nächsten konkreten Schritt. Frage nur nach, wenn Frist, Zuständigkeit, Beweis, Betrag oder Rechtsfolge sonst nicht belastbar bestimmbar sind. Tabellen nur für Fristen, Belege, Beträge, Varianten oder Streitstoff.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: UrhG § 102 Verjährung 3/10 Jahre, § 97a Abmahnung Erstattung nur bei Berechtigung, § 41 Rückrufsrecht nach 2 Jahren, FAO § 5 36 Monate Praxis.
  • Tragende Normen verifizieren: FAO § 14k, UrhG §§ 1-69, 72, 73, 81, 87a-h, 95a, 97, 97a, 101, 103, VGG, KUG §§ 22, 23, MStV, JMStV, NetzDG (auslaufend), TMG/DDG, EU-RL 2019/790 (DSM) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Urheber, Verwertungsgesellschaft (VG Wort, GEMA, GVL), Verleger, Sendeunternehmen, Plattformbetreiber, Landesmedienanstalt, ZAK, LG (Urheber-/Medienkammer).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Lizenzvertrag, Wahrnehmungsvertrag VG, Abmahnung, Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung, Schadensersatzklage, Gegendarstellung, NetzDG/DSA-Meldung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Gegendarstellungsrecht im Presserecht prüfen und Gegendarstellung ausformulieren. §§ 10 ff. LPG Art. 5 GG. Prüfraster: Tatsachenbehauptung Erstmitteilung Fristen Form Umfang Abdruck Unterlassungsanspruch. Output: Gegendarstellungstext Aufforderungsschreiben. Abgrenzung: nicht für Online-Gegendarstellungen nach TMG oder DSA.

Gegendarstellung nach Pressegesetz

Kernsachverhalt & Mandantenfragen

Das Recht auf Gegendarstellung ist ein Sonderrecht der Pressegesetzgebung: Es ermöglicht der betroffenen Person, falsche Tatsachenbehauptungen ohne Umweg über ein Gerichtsverfahren korrigieren zu lassen. Das Verfahren ist schnell, präventiv und öffentlichkeitswirksam. Die Herausforderung liegt in der präzisen Abgrenzung von Tatsachen und Meinungen sowie in der Einhaltung strenger Formvorschriften.

8 Kaltstart-Rückfragen:

  1. In welchem Medium wurde die beanstandete Aussage veröffentlicht (Tageszeitung, Online-Artikel, Rundfunk, Social Media einer Redaktion)?
  2. Lässt sich die beanstandete Aussage als Tatsachenbehauptung qualifizieren – oder ist es eher ein Werturteil oder eine Meinungsäußerung?
  3. Ist der Mandant persönlich oder unmittelbar von der Aussage betroffen?
  4. Wann war die Veröffentlichung und ist die Frist zur Einreichung der Gegendarstellung (typisch 2 Wochen) noch nicht abgelaufen?
  5. Hat die Redaktion bereits freiwillig Korrekturen oder Nachfragen erhalten und wie hat sie reagiert?
  6. Welche konkreten Folgen hat die falsche Behauptung: berufliche, wirtschaftliche, persönliche Nachteile?
  7. Soll die Gegendarstellung allein stehen oder werden parallel Unterlassung/Schadensersatz geltend gemacht?
  8. Ist das Medium bundesweit verbreitet oder regional; wer ist die zuständige Landespressebehörde?

  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

NormInhalt
LPG der Bundesländer (z.B. § 11 LPG NRW, Art. 10 BayPrG, § 11 LPG HH)Gegendarstellungsanspruch; je nach Bundesland leicht unterschiedliche Fristregeln
MStV § 20Gegendarstellung in journalistischen Online-Angeboten (Telemedien)
MStV § 19Sorgfaltspflichten der Presse und Rundfunk; Berichtigungsanspruch
BGB § 823 Abs. 1Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schadensersatz bei ehrverletzenden Behauptungen
BGB § 1004 analogUnterlassungsanspruch bei fortdauernder Persönlichkeitsrechtsverletzung
GG Art. 1, Art. 2Allgemeines Persönlichkeitsrecht als Grundrecht
GG Art. 5Meinungs- und Pressefreiheit; Abwägung mit Persönlichkeitsrecht
ZPO § 935Einstweilige Verfügung bei Verweigerung der Gegendarstellungsveröffentlichung
ZPO § 940Einstweilige Verfügung zur Regelung eines vorläufigen Zustands

Leitentscheidungen

AktenzeichenGericht / DatumLeitsatz

Prüfschema Gegendarstellung

SchrittInhaltGrundlage
1Medientyp: Periodische Presse, Rundfunk, Online-Telemedien (journalistisch redaktionell)? Soziale Medien privat = kein GegendarstellungsanspruchLPG, MStV § 20
3Betroffenheit prüfen: Mandant namentlich oder individuell bestimmbar genannt? Kollektiv: nur bei kleinem abgrenzbaren PersonenkreisLPG
4Fristwahrung: Veröffentlichungsdatum feststellen; Antragsfrist beim Medium prüfen (typisch 2 Wochen; länder-/medienspezifisch)§ 11 LPG NRW u.a.
5Form der Gegendarstellung: Schriftlich, Original-Unterschrift, sachlich, eigene Tatsachenbehauptung, nicht länger als beanstandeter BeitragLPG
6Inhaltliche Anforderungen: Nur Tatsachen, keine Wertungen, kein Angriff auf Redaktion, direkter Bezug zur gerügten AussageLPG
7Einreichung beim Medium: Schriftlich, per Einschreiben, Original-UnterschriftLPG
8Reaktion des Mediums: Veröffentlichung, Ablehnung oder Schweigen? Fristen prüfenLPG
9Bei Verweigerung: einstweilige Verfügung beim zuständigen Landgericht§§ 935, 940 ZPO
10Parallele Ansprüche prüfen: Unterlassung § 1004 BGB, Schadensersatz § 823 BGB, Geldentschädigung bei schwerer Verletzung§ 823, § 1004 BGB
12Verwirkung: Sehr späte Einreichung kann Rechtsmissbrauch begründen wenn Aktualität fehlt§ 242 BGB

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — Gegendarstellung Presse einfordernGegendarstellungsschreiben; Template unten
Variante A — Falschmeldung bereits geloeschtErklaerung Loeschung genuegt ggf.; erneute Gegendarstellung ueberdacht
Variante B — Online-Recht statt PresserechtArt. 17 DSGVO Loeschungsanspruch; Skill Medienrecht
Variante C — Strafanzeige wegen uebler NachredeStrafrecht § 186 StGB parallel zur Gegendarstellung

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatzbausteine

Baustein 1 – Gegendarstellungstext (Muster)

GEGENDARSTELLUNG gemäß § [N] [LPG des Bundeslandes]
(z.B. § 11 LPG NRW / Art. 10 BayPrG / § 11 LPG HH)

In der Ausgabe vom [Datum] von [Medienname], Seite [N],
unter der Überschrift [Titel], wird Folgendes behauptet:

"[Wörtliches Zitat der beanstandeten Tatsachenbehauptung]"

Dazu erkläre ich:

[Knapp formulierte, sachliche, gegenläufige Tatsachen-
aussage: z.B. "Ich war am [Datum] nicht Anwesender bei
dem in Rede stehenden Treffen. Ich befand mich nachweislich
in [Ort]. Fotos und Dokumente belegen meinen Aufenthaltsort."]

[Ort, Datum]

[Eigenhändige Original-Unterschrift]
[Name des Betroffenen]

Baustein 2 – Anschreiben an die Redaktion

An die Chefredaktion [Medium]
Redaktion [Name]
[Anschrift]
– Per Einschreiben mit Rückschein –

[Ort, Datum]

Gegendarstellungsverlangen gemäß § [N] LPG [Bundesland]

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir zeigen die anwaltliche Vertretung von [Name des Betroffenen]
an.

In Ihrer Ausgabe/Ihrem Online-Beitrag vom [Datum] (Anlage K1:
Screenshot/Zeitungsseite) wird über unseren Mandanten behauptet:
"[Zitat der falschen Tatsachenbehauptung]"

Diese Behauptung ist unrichtig. Wir übersenden beigefügt die
Gegendarstellung unseres Mandanten nach § [N] LPG [Bundesland]
mit dem Verlangen, diese in der nächsten regulären Ausgabe
in gleicher Aufmachung (Sektion, Schriftgröße, Sichtbarkeit)
zu veröffentlichen.

Die Original-Unterschrift liegt bei.

Bei ausbleibender Veröffentlichung in der nächsten Ausgabe
werden wir einstweiligen Rechtsschutz beantragen.

Wir bitten um Empfangsbestätigung binnen 24 Stunden.

[Ort, Datum]
[Kanzlei, Unterschrift]

Baustein 3 – Antrag auf einstweilige Verfügung (Muster)

AN DAS LANDGERICHT [...]

Antragsteller: [Name]
Antragsgegnerin: [Verlag/Medium]

Streitwert: EUR [15.000–30.000 typisch]

ANTRAG AUF EINSTWEILIGE VERFÜGUNG
gemäß §§ 935, 940 ZPO

Es wird beantragt,

der Antragsgegnerin durch einstweilige Verfügung aufzugeben,
die beigefügte Gegendarstellung des Antragstellers in ihrer
nächsten regulären Ausgabe (Print/Online) zu veröffentlichen,
und zwar in gleicher Aufmachung wie der beanstandete Artikel
ohne kommentierende Zusätze.

Eilbedürftigkeit:
Die beanstandete Behauptung wurde am [Datum] veröffentlicht.
Die Verletzung ist aktuell und die nächste Ausgabe erscheint
am [Datum]. Ohne sofortigen Erlass besteht keine Möglichkeit
mehr, zeitnah Gegendarstellung zu veröffentlichen.

Verfügungsanspruch:
§ [N] LPG [Bundesland]: Gegendarstellungsanspruch ist gegeben
[Kurzbegründung].

Beweis: Anlage K1: beanstandeter Artikel; Anlage K2: Gegendarstellungsschreiben; Anlage K3: Einschreiben-Rückschein; Anlage K4: Ablehnungsschreiben/Protokoll.

[Ort, Datum, Unterschrift]

--- vor Versand klären ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Beweislast

KonstellationBeweislast
BetroffenheitAntragsteller; bei namentlicher Nennung offensichtlich; bei Kollektivbezeichnung durch Eingrenzung des Kreises
Unrichtigkeit der BehauptungAntragsteller muss im Gegendarstellungstext eigene gegenläufige Tatsache formulieren; nicht: nachweisen, dass Medium falsch liegt
FristwahrungAntragsteller muss Eingang beim Medium innerhalb der Frist nachweisen (Einschreiben, Zugangsbestätigung)
Qualität der VeröffentlichungspflichtMedium muss Entsprechung in Aufmachung nachweisen; Abweichungen trägt Medium

Fristen und Verjährung

FristInhaltNorm
2 WochenTypische Antragsfrist beim Medium nach Veröffentlichung (je nach Bundesland 2–4 Wochen)§ 11 LPG NRW u.a.
Nächste reguläre AusgabeVeröffentlichungspflicht nach Eingang der GegendarstellungLPG
SofortEilantrag bei LG nach Verweigerung; Aktualität schwindet schnell§§ 935, 940 ZPO
3 JahreSchadensersatz § 823 BGB: Verjährung ab Kenntnis§ 195 BGB
30 JahreGeldentschädigung bei sehr schwerer Persönlichkeitsverletzung ohne Kenntnis des Täters§ 199 Abs. 2 BGB

Typische Gegenargumente

GegenargumentErwiderung
"Die Gegendarstellung ist zu lang"LPG-Grundsatz: Gegendarstellung soll nicht länger als der beanstandete Beitrag sein; kürzerer Artikel = kürzere Gegendarstellung zulässig
"Der Beitrag enthält weitere Informationen die wir kommentieren dürfen"Gegendarstellungsveröffentlichung ohne Kommentar; Anmerkung erst in separater Ausgabe/nachfolgendem Abschnitt zulässig
"Frist überschritten; kein Gegendarstellungsanspruch mehr"Fristversäumnis schließt nur LPG-Gegendarstellungsanspruch aus; Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche §§ 823, 1004 BGB bleiben bestehen

Streitwert / Kosten

PositionBerechnung
Streitwert einstweilige VerfügungTypisch EUR 15.000–30.000 je nach Reichweite des Mediums und Schwere der Verletzung
Anwaltsgebühren bei Streitwert EUR 20.000Ca. EUR 2.200 netto (VV-RVG 2300; Verfahrens- und Terminsgebühr)
Einstweilige Verfügung LGGerichtsgebühren nach GKG 0.5-fach im einstweiligen Verfügungsverfahren
Schadensersatz wirtschaftlicher SchadenKonkret: Verdienstausfall, Kundenverlust; durch Belege nachzuweisen

Strategische Empfehlung

SituationEmpfehlung
Klare falsche Tatsache, aktueller BerichtSofortige Gegendarstellung; parallel Unterlassungsschreiben; dann je nach Reaktion EV
Grenzfall Meinung/TatsacheVorsichtiger Ansatz: Unterlassungsschreiben statt Gegendarstellung; Gegendarstellung bei Ablehnung riskiert Ablehnung durch Gericht
Wirtschaftlicher Schaden durch BerichtParallel zu Gegendarstellung: Schadensersatzanspruch § 823 BGB vorbereiten; Belege sichern

Anschluss-Skills

  • urheber-abmahnung-pruefen – wenn Medieninhalt zugleich urheberrechtlich relevant ist
  • fachanwalt-urheber-medienrecht-abmahnung-pruefen – vertiefte Abmahnprüfung
  • fachanwalt-urheber-medienrecht-mod-erklaerung – Unterlassungserklärung bei presserechtlichen Ansprüchen

Triage-Fragen bei Gegendarstellungs-Mandat

Bevor der Gegendarstellungsanspruch geltend gemacht wird, klaere:

  1. Handelt es sich um eine Tatsachenbehauptung (Gegendarstellungsrecht) oder eine Meinungsaeusserung (nur § 1004 BGB i.V.m. §§ 823 I BGB)?
  2. Ist die Gegendarstellung unmittelbar an den Veroeffentlichungsort gerichtet (§ 11 LPG des betreffenden Bundeslandes)?
  3. Ist die Frist für die Gegendarstellung eingehalten (in den meisten Bundeslaendern: 3 Monate ab Kenntnis)?
  4. Ist die Gegendarstellung auf den Kern der falschen Tatsachenbehauptung beschraenkt (keine eigene Stellungnahme oder Kommentar)?

Aktuelle Rechtsprechung

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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