Transport adr gefahrgut
Wenn es um Transport Adr Gefahrgut in Fachanwalt Transport Speditionsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill transport-adr-gefahrgutAssembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.
SKILL.md
4.8 KB, ~1.6k tokens by cl100k_base, as published. Nobody here has run it
Gefahrguttransport-Haftung und ADR-Verstoss klären: Gefahrgutkennzeichnung, Verantwortlichkeiten, Bußgelder
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: §§ 407 ff. Frachtvertrag — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Gefahrguttransport-Haftung und ADR-Verstoss klären: Gefahrgutkennzeichnung, Verantwortlichkeiten, Bußgelder. Normen: ADR, §§ 407 ff. HGB, GefahrgutG. Prüfraster: ADR-Klassen, Kennzeichnungspflicht, Haftungsverteilung. Output: Gefahrgut-Haftungsanalyse und Maßnahmenplan. Abgrenzung: nicht allgemeine Frachtführerhaftung HGB.
ADR-Gefahrgut-Transport
1) ADR — Europaeisches UEbereinkommen
Anwendungs-Bereich
- Straßengueter-Transport
- Internationale und nationale Strecke
- Pflicht ab kleinen Mengen je nach Klasse
Klassen
- Klasse 1: Explosivstoffe
- Klasse 2: Gase
- Klasse 3: Entzündliche Fluessigkeiten
- Klasse 4.1: Entzündliche Feststoffe
- Klasse 5: Oxidierende Stoffe / Peroxide
- Klasse 6: Giftige / Ansteckende Stoffe
- Klasse 7: Radioaktive Stoffe
- Klasse 8: AEtzende Stoffe
- Klasse 9: Sonstige
2) Verpackungs-Gruppen
- I: Hochgefaehrlich
- II: Mittelgefaehrlich
- III: Niedriggefaehrlich
3) Kennzeichnung
- UN-Nummer (4-stellig)
- Gefahrgut-Bezeichnung
- Gefahrenklasse-Etiketten
- Orange-Tafel am Fahrzeug
4) Gefahrgut-Beauftragter § 3 GbV
Pflicht-Unternehmen
- Beförderung, Verpackung, Beladung Gefahrgut
Aufgaben § 8 GbV
- Compliance-Überwachung
- Schulung
- Vorfall-Anzeige
- Jahres-Bericht an Geschäftsleitung
Qualifikation
- Schulung IHK
- Prüfung
- Fortbildung 5 Jahre
5) Anzeige bei Vorfällen
An wer
- Bundesamt für Materialforschung (BAM)
- Bei schwerem Vorfall: zuständige Landes-Behörde
- Bei Verkehrsunfall: Polizei + Feuerwehr
Frist
- Schwerer Vorfall: unverzueglich
- Standardvorfall: Jahresbericht
6) Compliance
Phase 1 — Audit
- Pflicht-Prüfung Gefahrgut-Beauftragter
- Schulungs-Plan Personal
- Verpackungs-Genehmigung prüfen
Phase 2 — Vorbereitung
- Gefahrgut-Anweisung
- Frachtdokument-Vorlagen
- Notfall-Plan
Phase 3 — Vorfall
- Sofort-Maßnahmen
- Anwalt einschalten
- Anzeige Behörde
7) Sanktionen
Bußgeld
- Bis 50.000 EUR (§ 17 GGVSEB)
- Bei Vorsatz / Wiederholung: höher
Strafbarkeit § 328 StGB
- Bei Gefährdung durch ionisierende Strahlung etc.
- Freiheits-Strafe
8) Typische Fehler
- Gefahrgut-Beauftragter nicht bestellt
- Schulung nicht aktuell
- Kennzeichnung mangelhaft
- Anzeige Behörde versäumt bei Vorfall
Anschluss
fachanwalt-transport-speditionshaftung-hgb— bei Haftungs-Fragefachanwalt-transport-cmr-schadensregulierung— bei int. Transporttestakten/umweltrecht-industrieanlage-genehmigung— bei verbundenen Anlagen
Normen ADR / Gefahrgut
- ADR (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) — Anlage A (Einstufung, Verpackung) und Anlage B (Befoerderungsbedingungen)
- § 3 GbV (Gefahrgutbeauftragtenverordnung) — Bestellpflicht Gefahrgutbeauftragter
- § 35 GGVSEB (Gefahrgutverordnung Strasse, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) — Sanktionsnormen
- § 431 HGB — Haftungsbegrenzung Frachtfuehrer (SDR-Betrag; entfaellt bei qualifiziertem Verschulden)
- § 435 HGB — qualifiziertes Verschulden: Vorsatz oder Leichtfertigkeit in Kenntnis wahrscheinlichen Schadenseintritts
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
What ships with it
Read from the repository
Just SKILL.md. No reference files, no scripts.