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Workflow fristen und risikoampel

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fachanwalt-strafrecht/skills/workflow-fristen-und-risikoampel

⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Fristen- und Risikoampel in Fachanwalt Strafrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.

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Fristen- und Risikoampel

Arbeitsauftrag

Dieser Arbeitsgang macht Fristen- und Risikoampel im Bereich fachanwalt-strafrecht sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.

Aktenstart ohne Leerlauf

  1. Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
  2. Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
  3. Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
  4. Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
  5. Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.

Fachliche Anker

  • StPO §§ 136, 137, 147, 160, 163, 244, 257, 261; StGB je nach Delikt; OWiG §§ 46, 55, 66, 67, 71, 77.
  • Trenne Anfangsverdacht, Beschuldigtenstatus, Belehrung, Beweisverwertbarkeit, Akteneinsicht, Frist und taktische Einlassung.
  • Keine Tatsachen ergänzen: Belastungs- und Entlastungsbelege mit Fundstelle, Datum, Quelle und Beweiswert erfassen.

Arbeitsprodukt

  • Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
  • Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
  • Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
  • Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
  • Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.

Ergänzende Hinweise

Strafverteidigung-Fristen-Speziallage

  • Einspruch Strafbefehl § 410 StPO: 2 Wochen ab Zustellung.
  • Berufung § 314 StPO: 1 Woche ab Verkuendung; Begruendung freiwillig, aber empfohlen.
  • Revision §§ 341, 345 StPO: Einlegung binnen 1 Woche; Revisionsanträge und Begründung grundsätzlich binnen 1 Monat nach Ablauf der Einlegungsfrist, bei späterer Urteilszustellung ab Zustellung; Verteidiger-/Anwaltsunterschrift für die Begründung beachten.
  • Beschwerde § 311 StPO: 1 Woche ab Zustellung (sofortige Beschwerde) bzw. unbefristet (einfache Beschwerde § 304 StPO).
  • U-Haft: Haftprüfung nach § 117 StPO jederzeit beantragbar; mündliche Verhandlung nach §§ 118, 118a StPO prüfen; Haftbeschwerde als Beschwerde nach § 304 StPO einordnen; OLG-Haftprüfung nach sechs Monaten § 121 StPO vormerken.
  • Klageerzwingungsverfahren § 172 StPO: Beschwerde 2 Wochen, Antrag OLG 1 Monat ab Bescheid GenStA.
  • Akteneinsicht § 147 StPO: Verteidigerrecht nach Abs. 1; im laufenden Ermittlungsverfahren nur bei konkreter Gefährdung des Untersuchungszwecks einschränkbar; bei U-Haft oder beantragter vorläufiger Festnahme sind haftrelevante Informationen in geeigneter Weise zugänglich zu machen, regelmäßig durch Akteneinsicht (§ 147 Abs. 2 S. 2 StPO).
  • Notwendige Verteidigung §§ 140-141 StPO: sofort bei U-Haft, Verbrechen, Hauptverhandlung Schwurgericht; Pflichtverteidigerbestellung.
  • Wiedereinsetzung § 44 StPO: 1 Woche ab Wegfall, Bewilligung unanfechtbar.
  • Risikoampel: Rot bei Frist Rechtsmittel, U-Haft, drohendem Bewaehrungswiderruf § 56f StGB; Gelb bei unklarer Beweislage; Gruen bei dokumentierter Strategie.

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