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Untersuchungshaft haftpruefung

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Wenn es um Untersuchungshaft und Haftprüfung nach Paragrafen 112 ff in Fachanwalt Strafrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md

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Untersuchungshaft und Haftprüfung nach §§ 112 ff

Arbeitsbereich

Orientierung ordnet den Fall über die tragenden Prüfungslinien: Orientierung im Strafrecht-Mandat und Fallrouting, Untersuchungshaft und Haftprüfung nach §§ 112 ff, Verständigung § 257c StPO und Taeter-Opfer-Ausgleich § 46a. Arbeite zuerst die tragende Rechtsfrage heraus; Nebenaspekte werden nur verarbeitet, soweit sie Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder das konkrete Arbeitsprodukt tatsächlich beeinflussen.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; StPO; StGB — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Untersuchungshaft und Haftprüfung nach §§ 112 ff. StPO: Anwendungsfall Mandant wurde verhaftet und Strafverteidiger muss Haftbefehl anfechten oder Haftprüfungsantrag stellen. §§ 112-113 StPO Haftgründe Fluchtgefahr Verdunkelungsgefahr Wiederholungsgefahr, § 117 StPO Haftprüfung 3-Monats-Frist, § 304 StPO Haftbeschwerde. Prüfraster dringender Tatverdacht prüfen, Haftgrundargumente widerlegen, verhältnismäßige Alternativmassnahmen anbieten. Output Haftbefehlsanfechtung oder Haftprüfungsantrag mit Argumentationsstrategie. Abgrenzung zu Erstgespraeach und zu Hauptverhandlung-Vorbereiten.

Untersuchungshaft Haftprüfung

1) Haftgründe § 112 II StPO

Fluchtgefahr

  • Konkrete Anhaltspunkte (Auslandsverbindungen, Mittel)
  • Nicht: nur Strafe-Höhe

Verdunkelungsgefahr

  • Beweisbeeinflussung
  • Zeugen-Beeinflussung
  • Beweismittel-Verschwindung

Wiederholungsgefahr

  • Nur bei bestimmten Straftaten (§ 112a StPO)

Schwerverbrechens-Haft § 112 III StPO

  • Bei besonders schweren Delikten ohne weiteren Grund

2) Voraussetzungen

Dringender Tatverdacht

  • Wahrscheinlichkeit Verurteilung > Freispruch
  • Beweis-Stand

Verhältnismaessigkeit

  • Auch bei dringendem Tatverdacht
  • Erwartete Strafe vs. Haft-Dauer
  • Schonungsbedürftige (Kinder, Pflege)

3) Haftbefehl § 114 StPO

Inhalt

  • Konkrete Vorwurf
  • Haftgrund
  • Verhältnismaessigkeit

Bekanntgabe

  • Sofort bei Verhaftung
  • Anwalts-Information

4) Haftprüfung § 117 StPO

Antrag

  • Jederzeit möglich
  • Schriftlich oder zu Protokoll

Verfahren

  • AG-Richter entscheidet
  • Muendliche Anhörung
  • Bei Aufhebung: sofortige Entlassung

Frist § 121 StPO

  • Nach 6 Monaten Haft: Prüfung OLG
  • Bei Verlängerung: durch OLG-Beschluss

5) Haftbeschwerde § 304 StPO

Voraussetzungen

  • Beschwerde gegen Haftbefehl oder Verlängerung
  • Frist: jederzeit (ohne Frist)

Verfahren

  • LG-Beschwerdekammer entscheidet
  • Bei Niederlage: weiterer Rechtsweg OLG

6) Haftverschont § 116 StPO

Voraussetzungen

  • Haftgrund kann durch mildere Maßnahmen abgewendet werden
  • Beispiele:
  • Meldepflicht
  • Pass-Hinterlegung
  • Kaution

Typische Maßnahmen

  • Wohnsitz-Auflage
  • Tag-Anwesenheits-Auflage
  • Kontakt-Verbot

7) Verteidigung

Sofort-Schritte

  • Mandanten-Besuch (binnen Stunden)
  • Akteneinsicht-Antrag
  • Haftprüfungs-Antrag oder Beschwerde

Phase 2

  • Vorbereitung Anhörung
  • Beweise gegen Haftgründe
  • Verschon-Alternativen vorschlagen

Phase 3

  • Bei Niederlage: Beschwerde
  • Bei Erfolg: Verschon-Vereinbarung

Phase 4 — Dauer-U-Haft

  • Anfechtung Verlängerung
  • Nach 6 Monaten: OLG-Prüfung
  • Strategie Hauptverhandlungs-Vorbereitung

8) Praktische Aspekte

Mandanten-Betreuung

  • Regelmäßige Besuche
  • Schreib-Kommunikation
  • Familien-Info

Akteneinsicht bei U-Haft

  • § 147 II 2 StPO: voller Zugang
  • Schnelles Verfahren

Wirtschaftliche Folgen

  • Lohnausfall
  • Familien-Belastung
  • Reputations-Schaden

9) Typische Fehler

  1. Pflichtverteidiger ohne Strafrecht-Expertise
  2. Haftprüfung zu spaet beantragt
  3. Verschon-Alternativen nicht ausgearbeitet
  4. Akteneinsicht verzoegert

10) BGH/BVerfG-Linien (Stand Mai 2026)

  • Verfassungsrechtliche Maßstaebe der Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit, Beschleunigungsgebot in Haftsachen): Grundlage BVerfG 17.01.2013 — 2 BvR 2098/12 und BVerfG-Linie zur ueberlangen Haft; Aktualisierungen vor Ausgabe in bverfg.de und dejure.org prüfen. Offene Fundstelle (Verzeichnis): https://dejure.org/dienste/lex/StPO/112/1.html
  • BVerfG, Beschluss vom 23. September 2025, 2 BvR 625/25: Die Verfassungsbeschwerde gegen eine auf ANOM-Daten gestützte Verurteilung wurde nicht zur Entscheidung angenommen; nach dem dortigen Vortrag bestanden keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Verwertung. Für die Haftprüfung folgt daraus keine pauschale Verwertbarkeitsregel. Herkunft, Authentizität, konkrete Belastungstatsachen und Einwände gegen die Verwertung im Einzelfall prüfen. Amtliche Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/09/rk20250923_2bvr062525.html
  • Hinweis: Eine BGH-Leitentscheidung 2025/2026 speziell zu § 112 StPO / Haftpruefung ist Stand Mai 2026 nicht in dejure.org / openjur.de mit Volltext zugänglich; vor Ausgabe Aktenzeichen-Recherche unter "§ 112 StPO Haftgrund" durchführen.

Anschluss

  • fachanwalt-strafrecht-wahlverteidiger-mandat — bei Mandats-Beginn
  • fachanwalt-strafrecht-anklage-reaktion — bei Anklage
  • aktenaufbereiter-strafrecht — bei Akten-Auswertung

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