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Strafrecht spezial koerperverletzung 223 stgb grund

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Wenn es um Koerperverletzung nach Paragraf 223 StGB Grundtatbestand in Fachanwalt Strafrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md

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Koerperverletzung nach § 223 StGB Grundtatbestand

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; StPO; StGB — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Koerperverletzung nach § 223 StGB Grundtatbestand. Praxisleitfaden zu koerperlicher Misshandlung und Gesundheitsschaedigung. Strafantrag § 230 StGB. Einwilligung § 228 StGB. Versuch ist strafbar. Abgrenzung zu § 224 StGB gefaehrliche und § 226 StGB schwere Koerperverletzung.

Koerperverletzung § 223 StGB

Worum geht es

§ 223 StGB ist der Grundtatbestand der vorsaetzlichen Koerperverletzung und der haeufigste Tatbestand in der strafrechtlichen Praxis. Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fuenf Jahren oder Geldstrafe. Versuch ist strafbar (§ 223 Abs. 2 StGB). Die Strafverfolgung setzt grundsätzlich einen Strafantrag voraus (§ 230 StGB), es sei denn die Staatsanwaltschaft bejaht das besondere öffentliche Interesse.

In der Praxis ist § 223 StGB Einstiegsnorm für eine Vielzahl von Konstellationen: Streit unter Familienangehoerigen, Schlaegereien, Schul- und Vereinskonflikte, Behandlungsfehler, sportliche Koerperkontakte.

Tatbestand und Auslegung

Objektiver Tatbestand: Koerperliche Misshandlung oder Gesundheitsschaedigung einer anderen Person.

Koerperliche Misshandlung: Jede uebel und unangemessene Behandlung, die das koerperliche Wohlbefinden oder die koerperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeintraechtigt. Beispiele: Schlaege, Tritte, Stossen, Festhalten, Schneiden der Haare, Bespucken (streitig), Anbohren des Trommelfells.

Gesundheitsschaedigung: Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustands, gleichgueltig ob koerperlich oder psychisch. Beispiele: Krankheit, Infektion, Schmerz, psychischer Schock, HIV-Infektion. Psychische Beeintraechtigungen können ausreichen, wenn sie pathologischen Charakter haben (Depression, PTBS).

Beide Varianten alternativ: Es genuegt eine der beiden Tatbestandsalternativen.

Subjektiver Tatbestand: Vorsatz; dolus eventualis genuegt. Bei Verletzungsvorsatz erforderlich, dass der Taeter den Eintritt einer der beiden Folgen für möglich haelt und billigend in Kauf nimmt.

Rechtswidrigkeit: Notwehr (§ 32 StGB), rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB), Einwilligung (§ 228 StGB), elterliches Erziehungsrecht (§ 1631 Abs. 2 BGB – gewaltfreie Erziehung; koerperliche Bestrafung verboten), Berufsausuebung der Aerzte (Einwilligung).

Einwilligung § 228 StGB: Wer eine Koerperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstoesst. Bei lebensgefaehrdenden oder schweren Verletzungen kann die Einwilligung sittenwidrig sein.

Tatbestandsmerkmale konkret

Koerperliche Misshandlung – Substanzverletzung nicht erforderlich: Auch erhebliches Schmerzempfinden reicht. Ohrfeige, Stoss, Wuergen kurzzeitig.

Erheblichkeit: Bagatellen (kurzes leichtes Beruehren, nicht schmerzhaftes Anfassen) reichen nicht.

Psychische Folgen: Mobbing kann § 223 StGB erfuellen, wenn pathologische Folgen (Depression, PTBS, Schlafstoerungen) eintreten und Vorsatz nachweisbar ist.

Garantenstellung beim Unterlassen (§ 13 StGB): Eltern müssen Kinder vor Misshandlung schuetzen; Pflegekraefte müssen Schuetzlinge versorgen.

HIV-Infektion: Eine HIV-positive Person, die ungeschuetzten Geschlechtsverkehr ohne Aufklaerung hat, erfuellt nach staendiger BGH-Rechtsprechung § 223 StGB (ggf. § 224 StGB).

Strafantrag § 230 StGB: Strafverfolgung nur auf Antrag des Verletzten, es sei denn die Staatsanwaltschaft bejaht das besondere öffentliche Interesse. Antragsfrist: drei Monate ab Kenntnis (§ 77b StGB).

Praktikertipps der Verteidigung

  • Strafantrag prüfen (§ 230 StGB): Liegt ein wirksamer Strafantrag vor? Bei Frist-Verstreichen kann Verfahren eingestellt werden, wenn kein öffentliches Interesse vorliegt.
  • § 153, § 153a StPO: Bei einfacher Koerperverletzung haeufig Einstellung gegen Auflagen möglich, insb. bei Erstmaligkeit.
  • Notwehr (§ 32 StGB): Erforderlichkeit und Gebotenheit prüfen; Vor- und Nachtatverhalten.
  • Einwilligung (§ 228 StGB): Bei Sport, einvernehmlichen sexuellen Praktiken, BDSM, Initiationsritualen. Sittenwidrigkeitsgrenze bei Lebensgefahr.
  • Behandlungsfehler: Aerztliche Heileingriffe sind nach staendiger BGH-Rechtsprechung tatbestandlich Koerperverletzung; Rechtfertigung über Einwilligung. Verteidigung: Aufklaerung dokumentieren.
  • Versuch: § 223 Abs. 2 StGB. Bei misslungener Tat Ruecktritt § 24 StGB prüfen.
  • § 46a StGB / TOA: Bei einfacher Koerperverletzung haeufig Strafrahmenmilderung iVm § 49 Abs. 1 StGB.

Trade-off-Matrix

  • Schweigen vs. Aussage: Bei einfacher Koerperverletzung haeufig vorteilhaft, sich zur Notwehrlage oder zur Eskalation zu aeussern.
  • Geststaendnis und TOA: Klassischer Strafmilderungsweg; oft Einstellung nach § 153a StPO oder Geldstrafe.
  • Glaubwuerdigkeit: Bei "Aussage gegen Aussage" (haeusliche Gewalt) ist BGH-Linie der staendigen Rechtsprechung Glaubhaftigkeitsgutachten und Aussageanalyse.
  • Nebenklage: Bei § 223 StGB Nebenklage nur ausnahmsweise (§ 395 StPO – nicht bei § 223 als Grundtatbestand; ggf. bei Qualifikation).

Konkurrenzen

  • § 224 StGB: Gefaehrliche Koerperverletzung (Qualifikation).
  • § 225 StGB: Misshandlung Schutzbefohlener.
  • § 226 StGB: Schwere Koerperverletzung (Erfolgsqualifikation).
  • § 227 StGB: Koerperverletzung mit Todesfolge.
  • § 229 StGB: Fahrlaessige Koerperverletzung.
  • § 240 StGB: Noetigung (bei Festhalten zur Beugung des Willens).
  • §§ 211, 212 StGB: Bei Toetungsvorsatz vorrangig.
  • Tateinheit (§ 52 StGB) ueblich bei Konfliktlagen mit Drohung, Hausfriedensbruch, Sachbeschaedigung.

Strafzumessung

  • Strafrahmen § 223 Abs. 1 StGB: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fuenf Jahren.
  • Versuch: § 223 Abs. 2 StGB strafbar; Strafrahmenverschiebung § 23 Abs. 2 StGB iVm § 49 Abs. 1 StGB möglich.
  • § 46 StGB: Strafzumessungstatsachen – Verletzungsschwere, Tatfolgen, Vorgeschichte, Geststaendnis, Reue.
  • § 46a StGB / TOA: Strafrahmenverschiebung oder Absehen von Strafe bei geringer Strafe (bis ein Jahr Freiheitsstrafe oder bis 360 Tagessaetzen Geldstrafe).
  • Bewaehrung (§ 56 StGB): Bei Geldstrafen sowieso; bei Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren grundsätzlich möglich.
  • §§ 153, 153a StPO: Bei Erstmaligkeit, einfacher Koerperverletzung, Schadenswiedergutmachung haeufig Einstellungspraxis.

Mustertexte

Einlassung (Auszug):

Der Angeklagte raeumt ein, dem Geschaedigten in der Tatnacht eine Ohrfeige gegeben zu haben. Vorausgegangen war ein verbaler Streit, im Verlauf dessen der Geschaedigte den Angeklagten mehrfach gestossen und beleidigt hat. Der Angeklagte hat sich gegen die fortgesetzten Stoesse gewehrt und dabei die Ohrfeige gegeben. Er beruft sich auf Notwehr nach § 32 StGB.

Antrag auf Einstellung nach § 153a StPO:

Es wird beantragt, das Verfahren gemäß § 153a Abs. 1 StPO einzustellen. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft, die Verletzung ist von geringer Schwere, der Beschuldigte ist zur Wiedergutmachung sowie zur Zahlung einer Geldauflage in Höhe von ... EUR an die ... bereit.

Plaedoyer-Snippet (Verteidigung):

Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass der Angeklagte in einer Konfliktlage gehandelt hat, in der er sich zumindest subjektiv angegriffen sah. Der notwendige Verletzungsvorsatz ist nicht zweifelsfrei belegt. Bei verbleibenden Zweifeln waere das Verfahren mindestens nach § 153 StPO einzustellen.

Quellen Stand 06/2026

  • § 223 StGB Koerperverletzung (gesetze-im-internet.de).
  • § 224 StGB gefaehrliche Koerperverletzung; § 225, § 226, § 227 StGB.
  • § 228 StGB Einwilligung; § 229 StGB fahrlaessige Koerperverletzung.
  • § 230 StGB Strafantragserfordernis; § 77, § 77b StGB Strafantragsfristen.
  • § 32 StGB Notwehr; § 34 StGB Notstand; § 33 StGB Notwehrexzess.
  • § 1631 Abs. 2 BGB Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung.
  • § 153, § 153a StPO Einstellungspraxis.
  • BGH staendige Rspr. zu Misshandlung, Gesundheitsschaedigung und Einwilligungsschranke § 228 StGB (live verifizieren).
  • Verifizierung in amtliche Quellen empfohlen.

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