Strafrecht spezial schwere koerperverletzung 226 stgb
Wenn es um Schwere Koerperverletzung nach Paragraf 226 StGB in Fachanwalt Strafrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Schwere Koerperverletzung nach § 226 StGB
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; StPO; StGB — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Schwere Koerperverletzung nach § 226 StGB. Erfolgsqualifikation mit schweren Folgen Verlust eines wichtigen Glieds; Sehfaehigkeit / Sprachvermoegen / Fortpflanzungsfaehigkeit; entstellender Schaden; Siechtum oder Laehmung; geistige Krankheit. Mit Absichtsvariante § 226 Abs. 2 StGB.
Schwere Koerperverletzung § 226 StGB
Worum geht es
§ 226 StGB ist eine Erfolgsqualifikation der Koerperverletzung mit besonders schweren bleibenden Folgen. Es muss eine Grundtat nach § 223 StGB oder § 224 StGB vorliegen, und es müssen besonders schwere Folgen eingetreten sein.
Strafrahmen:
- § 226 Abs. 1 StGB (Erfolgsqualifikation; Fahrlaessigkeitselement, § 18 StGB): Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
- § 226 Abs. 2 StGB (Absichtsvariante, Vorsatz auf den schweren Erfolg): Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
- Minder schwerer Fall § 226 Abs. 3 StGB: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fuenf Jahren (Abs. 1); ein Jahr bis zehn Jahre (Abs. 2).
Die zentrale Verteidigungsfrage ist, ob die schwere Folge dem Taeter zugerechnet werden kann und ob sie tatsaechlich vorliegt (dauerhaft, nicht behebbar).
Tatbestand und Auslegung
Erfolgsqualifikation (§ 18 StGB): Der Taeter muss mindestens fahrlaessig hinsichtlich der schweren Folge handeln. Bei der Absichtsvariante (§ 226 Abs. 2 StGB) ist zumindest Wissentlichkeit oder Absicht erforderlich.
Grundtatbestand: Vorsaetzliche Koerperverletzung nach § 223 StGB oder qualifizierte nach § 224 StGB.
Tatbestandsspezifischer Gefahrenzusammenhang: Die schwere Folge muss ein spezifischer Risikoverlauf aus der Grundtat sein. Bei atypischen Folgen (z. B. später Selbstmord aufgrund von PTBS) eingeschraenkte Zurechnung.
Schwere Folgen nach § 226 Abs. 1 StGB
Nr. 1 Sehfaehigkeit, Gehoer, Sprachvermoegen, Fortpflanzungsfaehigkeit:
- Sehvermoegen: Verlust der Sehfaehigkeit auf einem Auge oder beiden Augen. Nicht erforderlich vollstaendige Blindheit; erhebliche dauernde Beeintraechtigung.
- Gehoer: Verlust des Gehoers auf einem oder beiden Ohren.
- Sprachvermoegen: Vollstaendiger Verlust der Sprachfaehigkeit; Stottern reicht nicht.
- Fortpflanzungsfaehigkeit: Verlust der Zeugungs- oder Empfaengnisfaehigkeit.
Nr. 2 Wichtiges Glied: Verlust oder dauernde Gebrauchsunfaehigkeit eines wichtigen Glieds des Koerpers. Glied im engeren Sinne = Koerperteil mit selbststaendiger Funktion, der durch Gelenk mit Koerper verbunden ist. Wichtig ist ein Glied, wenn es eine wesentliche Funktion für den Gesamtorganismus hat (Arm, Bein, Hand, Fuss, einzelne Finger nach staendiger BGH-Rechtsprechung im Einzelfall). Daumen ist regelmaessig wichtig; einzelne Fingerglieder umstritten.
Nr. 3 In erheblicher Weise dauernd entstellt oder in Siechtum, Laehmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfallen:
- Entstellung: Erhebliche Verunstaltung des aeusseren Erscheinungsbildes; sichtbar und einschneidend. Narben im Gesicht regelmaessig; Saeureanschlag besonders schwer.
- Siechtum: Chronischer Krankheitszustand mit Beeintraechtigung des Lebenswandels.
- Laehmung: Dauerhafte Bewegungsunfaehigkeit eines Koerperteils mit erheblicher Auswirkung.
- Geistige Krankheit oder Behinderung: Dauerhafte Beeintraechtigung der geistigen Faehigkeiten.
Dauerhaftigkeit: Voraussichtlich nicht behebbar oder nur durch unverhaeltnismäßige Maßnahmen behebbar. Bei Heilbarkeit durch medizinische Standardmassnahmen scheidet § 226 StGB aus.
Absichtsvariante § 226 Abs. 2 StGB
Wenn der Taeter die schwere Folge vorsaetzlich verursacht (mindestens dolus directus 2. Grades / Wissentlichkeit nach staendiger BGH-Rechtsprechung), greift § 226 Abs. 2 StGB. Strafrahmen drei bis 15 Jahre Freiheitsstrafe. Versuch strafbar.
Praktikertipps der Verteidigung
- Dauerhaftigkeit prüfen: Sachverstaendiger zu Heilungschancen. Bei moeglicher Heilung (z. B. Rekonstruktion, Prothese, Therapie) ist § 226 StGB nicht erfuellt.
- Schwere der Folge: Aerztliches Gutachten zu Funktionseinbusse. Auch bei Verlust eines Glieds Streit, ob "wichtig" iSd Nr. 2.
- Subjektiver Bezug: Fahrlaessigkeit nach § 18 StGB prüfen. Wenn die schwere Folge aus Sicht des Taeters völlig unvorhersehbar war, scheidet Erfolgsqualifikation aus.
- Abgrenzung Abs. 1 / Abs. 2: Bei Abs. 2 muss Vorsatz auf die schwere Folge bewiesen werden (Wissentlichkeit oder Absicht, nicht nur dolus eventualis). Verteidigung kann oft auf Abs. 1 zurueckdraengen.
- Minder schwerer Fall § 226 Abs. 3 StGB: Bei geringer Tatschwere, Geststaendnis, Reue, TOA.
- § 46a StGB: TOA / Schadenswiedergutmachung – auch bei schwerer Koerperverletzung Strafrahmenverschiebung möglich, aber selten Absehen von Strafe (Hoechststrafgrenze).
Trade-off-Matrix
- Schweigen vs. Aussage: Bei strittiger Schwere der Folge kann die Verteidigung mit Aussage zur Tathandlung wenig erreichen; entscheidend ist medizinische Sachverstaendigenbeweisaufnahme.
- Geststaendnis: Bei eindeutigem objektivem Befund Geststaendnis und Konzentration auf Strafrahmenverschiebung (§ 21 StGB, § 46a StGB).
- Glaubwuerdigkeit: Bei "Aussage gegen Aussage" zur Vorgeschichte (Notwehr, Provokation) Beweisaufnahme nutzen.
- Nebenklage: § 395 Abs. 1 Nr. 3 StPO – Nebenklage regelmaessig zulässig.
Konkurrenzen
- §§ 223, 224 StGB: Werden durch § 226 StGB qualifiziert; Tateinheit (§ 52 StGB) oder Verdraengung im Wege der Spezialitaet.
- § 227 StGB: Bei Todesfolge.
- § 212 StGB: Bei Toetungsvorsatz vorrangig.
- § 225 StGB: Bei Schutzbefohlenen Tateinheit möglich.
- §§ 211, 212 StGB iVm § 22 StGB: Versuchter Mord / Totschlag konsumiert ggf. § 226 StGB.
Strafzumessung
- Strafrahmen § 226 Abs. 1 StGB: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
- Strafrahmen § 226 Abs. 2 StGB: Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren (bis 15 Jahre, § 38 Abs. 2 StGB).
- Minder schwerer Fall (Abs. 3): Strafrahmen sechs Monate bis fuenf Jahre (Abs. 1) oder ein Jahr bis zehn Jahre (Abs. 2).
- Versuch: § 226 Abs. 4 StGB – Versuch strafbar (insb. für Abs. 2 relevant).
- § 49 StGB: Strafrahmenverschiebung bei vertypten Milderungsgruenden (§ 21 StGB, § 46a StGB, § 23 Abs. 2 StGB).
- Bewaehrung: Bei Strafe bis zu zwei Jahren grundsätzlich möglich; in der Praxis bei § 226 StGB selten.
Mustertexte
Einlassung (Auszug, Heilbarkeit):
Der Angeklagte raeumt ein, dem Geschaedigten einen Faustschlag versetzt zu haben. Er bestreitet, dass die geltend gemachte Sehbeeintraechtigung dauerhaft ist. Nach Auskunft der behandelnden Klinik ist eine erfolgreiche operative Behandlung in Aussicht; die endgueltige Prognose steht noch aus.
Hilfsbeweisantrag:
Hilfsweise wird beantragt, ein augenaerztliches Sachverstaendigengutachten zu der Frage einzuholen, ob die beim Geschaedigten festgestellte Sehbeeintraechtigung mit den anerkannten Methoden der Mikrochirurgie und operativen Augenheilkunde voraussichtlich behebbar ist. Beweisthema: Die Folge ist nicht dauerhaft iSd § 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB.
Plaedoyer-Snippet (Verteidigung zu Abs. 2):
Die Absichtsvariante setzt mindestens Wissentlichkeit hinsichtlich der schweren Folge voraus. Aus den Tatumstaenden – einmaliger Schlag im Streit, ohne Wiederholung, ohne Zielrichtung gegen das Auge – ist nicht ableitbar, dass der Angeklagte den Verlust der Sehfaehigkeit als sichere Folge erkannt und gewollt hat. Allenfalls Abs. 1 ist erfuellt.
Quellen Stand 06/2026
- § 226 StGB schwere Koerperverletzung (gesetze-im-internet.de).
- § 18 StGB Erfolgsqualifikation.
- § 223, § 224, § 225, § 227 StGB.
- § 49 StGB Strafmilderung; § 46, § 46a StGB.
- BGH staendige Rspr. zum wichtigen Glied, zur Entstellung und zur Dauerhaftigkeit (live verifizieren).
- § 395 Abs. 1 Nr. 3 StPO Nebenklage.
- Verifizierung in amtliche Quellen empfohlen.
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